Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 LANDESAMTSBLATT FÜR DAS BURGENLAND 85. Jahrgang 92. 93. 94. 95. 96. 97. 98. 99. 100. Ausgegeben und versendet am 20. März 2015 12. Stück Genehmigung der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Grafenschachen .................................................................................................................................................. 105 Genehmigung der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Illmitz ................. 106 Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Bereich Landegger Straße - Blumauer Straße“ der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha ............................................................................................. 106 Genehmigung der 3. Änderung des Teilbebauungsplanes „Ried Haussatz“ der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland............................................................................................................................... 106 Verlust des Dienstausweises von Herrn Ing. Oliver Gartner, VB ......................................................................... 107 Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten an der L 380, Hackerberger Straße km 6,690, Objekt 17022 Lafnitzbrücke bei Hackerberg ............................................................................................................................. 107 Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten an der L 203, Zurndorfer Straße km 0,931, Objekt 07005 Brücke über die Leitha bei Zurndorf ................................................................................................................... 108 Antrag auf Bewilligung zur Haltung einer Hausapotheke in der Ordination Dr. Hartwig Fassl ........................... 109 Stellenausschreibung für den Dienstposten der Leiterin oder des Leiters des Gemeindeamtes der Marktgemeinde Minihof-Liebau ......................................................................................................................... 110 Amt der Burgenländischen Landesregierung Zahl: LAD/RO.3325-10001-5-2015 92. Genehmigung der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Grafenschachen Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 10. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.332510001-5-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grafenschachen vom 9. Dezember 2014 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (10. Änderung), zu genehmigen. Die 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet in der KG Kroisegg die Umwidmung einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 3 und 219, in „Bauland-Dorfgebiet“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ 105 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 Zahl: LAD/RO.3338-10001-3-2015 93. Genehmigung der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Illmitz Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 10. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.333810001-3-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 5. Februar 2015 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (7. Änderung), zu genehmigen. Die 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet die Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 5768/4, KG Illmitz, in „Grünfläche - Erholungsgebiet“ (GE). Für die Landesregierung: Nießl __________________ Zahl: LAD/RO.3271-10000-4-2015 94. Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Bereich Landegger Straße Blumauer Straße“ der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. März 2015, Zahl: LAD/RO.3271-10000-42015, die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha vom 23. Juni 2014, mit der der Teilbebauungsplan‚ „Bereich Landegger Straße - Blumauer Straße“ geändert wird (1. Änderung), gemäß § 23 Abs. 8 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes genehmigt. Für die Landesregierung: Im Auftrag des Landesamtsdirektors: Mag. Zinggl, LL.M. __________________ Zahl: LAD/RO.3456-10000-4-2015 95. Genehmigung der 3. Änderung des Teilbebauungsplanes „Ried Haussatz“ der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. März 2015, Zahl: LAD/RO.3456-10000-42015, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland vom 30. September 2014, mit der der Teilbebauungsplan „Ried Haussatz“ geändert wird (3. Änderung), gemäß § 23 Abs. 8 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes genehmigt. Für die Landesregierung: Im Auftrag des Landesamtsdirektors: Mag. Zinggl, LL.M. __________________ 106 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 Zahl: 1/1.0124869-10003-2015 96. Verlust des Dienstausweises von Herrn Ing. Oliver Gartner, VB Der vom Amt der Burgenländischen Landesregierung am 12. Februar 2007 für Herrn Ing. Oliver Gartner, VB, ausgestellte Dienstausweis Nr. 124869/1 ist in Verlust geraten. Dieser Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt. Für die Landesregierung: Mag.a Edelbauer __________________ Zahl: 8/7.17022-10000-5-2015 97. Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten an der L 380, Hackerberger Straße km 6,690, Objekt 17022 Lafnitzbrücke bei Hackerberg OFFENES VERFAHREN IM UNTERSCHWELLENBEREICH Ausschreibende Stelle: Land Burgenland p.a. Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 8 Straßen-, Maschinen- und Hochbau Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Baulos: L 380, Hackerberger Straße km 6,690 Objekt 17022, Lafnitzbrücke bei Hackerberg Auszuführen sind: Abtrag der vorhandenen einfeldrigen Stahlbetonbrücke, bestehend aus einem schlaff bewehrten Stahlbetontragwerk (mehrzelliger Hohlkasten), Stützweite ca. 19 m, Gesamtbreite ca. 7,40 m, mit Abdichtung und bituminösem Fahrbahnbelag; mit dem Tragwerk konstruktiv verbundene Randbalken aus Stahlbeton; Widerlager und Flügeln aus Beton bzw. Stahlbeton; Gründung mit Stahlbeton-Micropfählen. Neuerrichtung der Brücke samt den erforderlichen Nebenarbeiten. Konstruktion Neubau: Einfeldriger Rahmen aus Stahlbeton, schlaff bewehrt, Stützweite ca. 22 m, lichte Höhe im Bereich der Lanitz ca. 4,50 m, Kreuzungswinkel ca. 77 gon. Tragwerk d= 80-120 cm. Widerlager aus Stahlbeton d= 1,80 cm mit konstruktiv verbundenen Flügeln. Micropfahlgründung („duktile Pfähle“). Brückengesamtbreite (senkrecht zur Fahrbahnachse) 10,15 m, bestehend aus 1,25 m Randbalken + 7,40 m Fahrbahn + 1,50 m Randbalken. Baubeginn: Bauende: 15. Juni 2015 7. Oktober 2015 Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen am ANKÖ-Portal und auf der Internetseite des Landes zum Download bereit. 107 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 Die Angebote sind bis spätestens Dienstag, 8. April 2015, 10 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ANGEBOT FÜR DAS BAULOS L 380, Hackerberger Straße km 6,690 Objekt 17022, Lafnitzbrücke bei Hackerberg NICHT ÖFFNEN! zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzureichen. Die Angebotseröffnung für das offene Verfahren findet anschließend um 11 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 4, 2, OG, Zi. Nr. 14, statt. Für die Landesregierung: Der Abteilungsvorstand DI (FH) Heckenast __________________ Zahl: 8/7.07005-10000-20-2015 98. Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten an der L 203, Zurndorfer Straße km 0,931, Objekt 07005 Brücke über die Leitha bei Zurndorf OFFENES VERFAHREN IM UNTERSCHWELLENBEREICH Ausschreibende Stelle: Land Burgenland p.a. Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 8 Straßen-, Maschinen- und Hochbau Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Baulos: L 203, Zurndorfer Straße km 0,931 Objekt 07005 Brücke über die Leitha bei Zurndorf Auszuführen sind: Abtrag der vorhandenen Stahlbetonbrücke, bestehend aus einem schlaff bewehrten Stahlbetontragwerk mit Abdichtung und bituminösem Fahrbahnbelag; mit dem Tragwerk konstruktiv verbundene Randbalken aus Stahlbeton; Widerlager und Flügeln aus Beton bzw. Stahlbeton; Gründung mittels Brunnen, Neuerrichtung der Brücke samt den erforderlichen Nebenarbeiten. Konstruktion Neubau: Dreifeldriger Rahmen aus Stahlbeton, schlaff bewehrt, Stützweite ca. 11,84 m + 24,00 m + 11,84 m, lichte Höhe im Bereich der Leitha ca. 4,40 m, Kreuzungswinkel ca. 77 gon. Tragwerk d= 100 cm. Widerlager aus Stahlbeton d= 50 cm mit konstruktiv verbundenen Flügeln, Stützenscheiben aus Stahlbeton d = 100 cm. Flachgründung (Bodenplatte). 108 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 Brückengesamtbreite (senkrecht zur Fahrbahnachse) 10,50 m, bestehend aus 1,50 m Randbalken + 7,50 m Fahrbahn + 1,50 m Randbalken. Baubeginn: Bauende: 1. Juni 2015 7. Oktober 2015 Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen ab 19. März 2015 am ANKÖ-Portal und auf der Internetseite des Landes zum Download bereit. Die Angebote sind bis spätestens Dienstag, 8. April 2015, 10 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift ANGEBOT FÜR DAS BAULOS L 203, Zurndorfer Straße km 0,931 Objekt 07005 Brücke über die Leitha bei Zurndorf NICHT ÖFFNEN! zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzureichen. Die Angebotseröffnung für das offene Verfahren findet anschließend um 11.15 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 4, 2, OG, Zi. Nr. 14, statt. Für die Landesregierung: Der Abteilungsvorstand DI (FH) Heckenast __________________ Zahl: OW-07-02-260-4 99. Antrag auf Bewilligung zur Haltung einer Hausapotheke in der Ordination Dr. Hartwig Fassl Bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart ist von Herrn Dr. Hartwig Fassl, 8010 Graz, Klosterwiesgasse 101b/31, ein Antrag auf Bewilligung zur Haltung einer Hausapotheke in seiner Ordination ab 1. April 2015 in 7532 Litzelsdorf, Marktstraße 13, eingebracht worden. Inhaber öffentlicher Apotheken, sowie gemäß § 29 Abs. 3 und 4 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 32/2014, betroffene Ärzte, welche den Bedarf an einer Hausapotheke als nicht gegeben erachten, können innerhalb von 6 Wochen, vom Tag der Verlautbarung an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, etwaige Einsprüche geltend machen. Spätere einlangende Einsprüche werden nicht in Betracht gezogen. Der Bezirkshauptmann: Dr. Nemeth __________________ 109 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 100. Stellenausschreibung für den Dienstposten der Leiterin oder des Leiters des Gemeindeamtes der Marktgemeinde Minihof-Liebau Gemäß § 18 Abs. 8 des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes 2014 gelangt beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Minihof-Liebau der Dienstposten einer Leiterin oder eines Leiters des Gemeindeamtes zur Ausschreibung. Einstufung: Beschäftigungsausmaß: Grundgehalt brutto Funktionszulage Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe gv 2 100 %, d.s. 40 Wochenstunden € 2.289,88 (ohne Anrechnung von Vordienstzeiten, unter Berücksichtigung eines Abschlages von 5 % während der Ausbildungsphase) € 500,00 Das Aufgabengebiet umfasst die Besorgung der der Gemeinde sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und des Landes sowie im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung obliegenden Aufgaben sowie die Führung der Dienst- und Fachaufsicht über die übrigen Gemeindebediensteten, jeweils unter der Leitung und nach Weisung der zuständigen Gemeindeorgane. Anstellungserfordernisse: 1. österreichische Staatsbürgerschaft 2. Vollendung des 18. Lebensjahres 3. persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind 4. volle Handlungsfähigkeit 5. erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren Schule oder der Berufsreifeprüfung 6. erfolgreiche Ablegung der Gemeindeverwaltungsdienstprüfung 7. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Gemeindeverwaltung und der Mitarbeiterführung Die Anstellungserfordernisse der Z 1 bis 5 sind unbedingt zu erfüllen. Von der Erfüllung der Anstellungserfordernisse der Z 6 und 7 wird abgesehen, wenn sich keine geeignete Bewerberin bzw. kein geeigneter Bewerber meldet, die oder der dieses Erfordernis erfüllt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Bestellung zur Leiterin bzw. zum Leiter und die Zuerkennung der Funktionszulage, erst nach Ablegen der Gemeindeverwaltungsdienstprüfung erfolgen kann. Die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerberinnen und Bewerbern, die die Anstellungserfordernisse erfüllen, wird nach folgenden Kriterien getroffen: 1. Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiete des Verwaltungsrechts, die für die Wahrnehmung der mit der Leitung des Gemeindeamtes verbundenen Aufgaben erforderlich sind 2. Beherrschung moderner Methoden in Führungsstil und Verwaltungstechnik 3. Fähigkeit zur Menschenführung und Organisation 4. Eigeninitiative 5. Sachbezogenes Verhandlungsgeschick 6. Durchsetzungsvermögen 7. Befähigung zu kooperativer und koordinierender Arbeit 8. Eigenverantwortliche Entscheidungsfähigkeit 9. EDV-Kenntnisse Die Stellenbewerbungen sind wie folgt zu belegen (in Kopie): - Lebenslauf - Geburtsurkunde - Staatsbürgerschaftsnachweis - Strafregisterauszug bzw. -bescheinigung 110 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 - Reifeprüfungszeugnis amtsärztliches Zeugnis Verwendungszeugnisse Heiratsurkunde Geburtsurkunde/n des/r Kindes/r bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein Die an den Gemeinderat zu richtenden Gesuche sind unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung geforderter Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen des Landesamtsblattes, das die Ausschreibung enthält, beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Minihof-Liebau einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt. Unvollständig bzw. verspätet einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Bürgermeister: Sampt __________________ 111 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 112 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 113 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 114 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 115 Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015 Landesamtsblatt für das Burgenland Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: post.amtsblatt@bgld.gv.at; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten € 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate: ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at Die Echtheit eines Ausdruckes kann durch Vorlage beim Absender verifiziert werden. Details siehe: http://e-government.bgld.gv.at/amtssignatur 116
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