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Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015
LANDESAMTSBLATT
FÜR DAS BURGENLAND
85. Jahrgang
92.
93.
94.
95.
96.
97.
98.
99.
100.
Ausgegeben und versendet am 20. März 2015
12. Stück
Genehmigung der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Grafenschachen .................................................................................................................................................. 105
Genehmigung der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Illmitz ................. 106
Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Bereich Landegger Straße - Blumauer
Straße“ der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha ............................................................................................. 106
Genehmigung der 3. Änderung des Teilbebauungsplanes „Ried Haussatz“ der Marktgemeinde Sankt
Margarethen im Burgenland............................................................................................................................... 106
Verlust des Dienstausweises von Herrn Ing. Oliver Gartner, VB ......................................................................... 107
Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten an der L 380, Hackerberger Straße km 6,690, Objekt 17022
Lafnitzbrücke bei Hackerberg ............................................................................................................................. 107
Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten an der L 203, Zurndorfer Straße km 0,931, Objekt 07005
Brücke über die Leitha bei Zurndorf ................................................................................................................... 108
Antrag auf Bewilligung zur Haltung einer Hausapotheke in der Ordination Dr. Hartwig Fassl ........................... 109
Stellenausschreibung für den Dienstposten der Leiterin oder des Leiters des Gemeindeamtes der
Marktgemeinde Minihof-Liebau ......................................................................................................................... 110
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Zahl: LAD/RO.3325-10001-5-2015
92. Genehmigung der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Gemeinde Grafenschachen
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 10. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.332510001-5-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Grafenschachen vom 9. Dezember 2014 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (10. Änderung), zu genehmigen.
Die 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet in der KG Kroisegg die Umwidmung einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 3 und 219, in „Bauland-Dorfgebiet“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
105
Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015
Zahl: LAD/RO.3338-10001-3-2015
93. Genehmigung der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Marktgemeinde Illmitz
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 10. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.333810001-3-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 5. Februar
2015 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (7. Änderung), zu genehmigen.
Die 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet die Umwidmung einer Teilfläche des
Grundstückes Nr. 5768/4, KG Illmitz, in „Grünfläche - Erholungsgebiet“ (GE).
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
Zahl: LAD/RO.3271-10000-4-2015
94. Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Bereich Landegger Straße Blumauer Straße“ der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha
Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. März 2015, Zahl: LAD/RO.3271-10000-42015, die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha vom 23. Juni 2014, mit
der der Teilbebauungsplan‚ „Bereich Landegger Straße - Blumauer Straße“ geändert wird (1. Änderung), gemäß § 23 Abs. 8 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes genehmigt.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag. Zinggl, LL.M.
__________________
Zahl: LAD/RO.3456-10000-4-2015
95. Genehmigung der 3. Änderung des Teilbebauungsplanes „Ried Haussatz“
der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland
Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. März 2015, Zahl: LAD/RO.3456-10000-42015, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland vom
30. September 2014, mit der der Teilbebauungsplan „Ried Haussatz“ geändert wird (3. Änderung), gemäß
§ 23 Abs. 8 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes genehmigt.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag. Zinggl, LL.M.
__________________
106
Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015
Zahl: 1/1.0124869-10003-2015
96. Verlust des Dienstausweises von Herrn Ing. Oliver Gartner, VB
Der vom Amt der Burgenländischen Landesregierung am 12. Februar 2007 für Herrn Ing. Oliver Gartner, VB,
ausgestellte Dienstausweis Nr. 124869/1 ist in Verlust geraten.
Dieser Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt.
Für die Landesregierung:
Mag.a Edelbauer
__________________
Zahl: 8/7.17022-10000-5-2015
97. Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten an der L 380, Hackerberger Straße km 6,690,
Objekt 17022 Lafnitzbrücke bei Hackerberg
OFFENES VERFAHREN IM UNTERSCHWELLENBEREICH
Ausschreibende Stelle:
Land Burgenland
p.a. Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 8 Straßen-, Maschinen- und Hochbau
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Baulos:
L 380, Hackerberger Straße km 6,690
Objekt 17022, Lafnitzbrücke bei Hackerberg
Auszuführen sind:
Abtrag der vorhandenen einfeldrigen Stahlbetonbrücke, bestehend aus einem schlaff bewehrten Stahlbetontragwerk (mehrzelliger Hohlkasten), Stützweite ca. 19 m, Gesamtbreite ca. 7,40 m, mit Abdichtung und bituminösem Fahrbahnbelag; mit dem Tragwerk konstruktiv verbundene Randbalken aus Stahlbeton; Widerlager und Flügeln aus Beton bzw. Stahlbeton; Gründung mit Stahlbeton-Micropfählen. Neuerrichtung der Brücke samt den erforderlichen Nebenarbeiten.
Konstruktion Neubau:
Einfeldriger Rahmen aus Stahlbeton, schlaff bewehrt, Stützweite ca. 22 m, lichte Höhe im Bereich der Lanitz
ca. 4,50 m, Kreuzungswinkel ca. 77 gon. Tragwerk d= 80-120 cm. Widerlager aus Stahlbeton d= 1,80 cm mit
konstruktiv verbundenen Flügeln. Micropfahlgründung („duktile Pfähle“).
Brückengesamtbreite (senkrecht zur Fahrbahnachse) 10,15 m, bestehend aus 1,25 m Randbalken + 7,40 m
Fahrbahn + 1,50 m Randbalken.
Baubeginn:
Bauende:
15. Juni 2015
7. Oktober 2015
Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen am ANKÖ-Portal und auf der Internetseite des
Landes zum Download bereit.
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Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015
Die Angebote sind bis spätestens Dienstag, 8. April 2015, 10 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift
ANGEBOT FÜR DAS BAULOS
L 380, Hackerberger Straße km 6,690
Objekt 17022, Lafnitzbrücke bei Hackerberg
NICHT ÖFFNEN!
zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzureichen.
Die Angebotseröffnung für das offene Verfahren findet anschließend um 11 Uhr im Technologiezentrum
Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 4, 2, OG, Zi. Nr. 14, statt.
Für die Landesregierung:
Der Abteilungsvorstand
DI (FH) Heckenast
__________________
Zahl: 8/7.07005-10000-20-2015
98. Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten an der L 203, Zurndorfer Straße km 0,931,
Objekt 07005 Brücke über die Leitha bei Zurndorf
OFFENES VERFAHREN IM UNTERSCHWELLENBEREICH
Ausschreibende Stelle:
Land Burgenland
p.a. Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 8 Straßen-, Maschinen- und Hochbau
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Baulos:
L 203, Zurndorfer Straße km 0,931
Objekt 07005 Brücke über die Leitha bei Zurndorf
Auszuführen sind:
Abtrag der vorhandenen Stahlbetonbrücke, bestehend aus einem schlaff bewehrten Stahlbetontragwerk mit
Abdichtung und bituminösem Fahrbahnbelag; mit dem Tragwerk konstruktiv verbundene Randbalken aus
Stahlbeton; Widerlager und Flügeln aus Beton bzw. Stahlbeton; Gründung mittels Brunnen, Neuerrichtung
der Brücke samt den erforderlichen Nebenarbeiten.
Konstruktion Neubau:
Dreifeldriger Rahmen aus Stahlbeton, schlaff bewehrt, Stützweite ca. 11,84 m + 24,00 m + 11,84 m, lichte
Höhe im Bereich der Leitha ca. 4,40 m, Kreuzungswinkel ca. 77 gon. Tragwerk d= 100 cm. Widerlager aus
Stahlbeton d= 50 cm mit konstruktiv verbundenen Flügeln, Stützenscheiben aus Stahlbeton d = 100 cm.
Flachgründung (Bodenplatte).
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Landesamtsblatt für das Burgenland 12. Stück - ausgegeben am 20. März 2015
Brückengesamtbreite (senkrecht zur Fahrbahnachse) 10,50 m, bestehend aus 1,50 m Randbalken + 7,50 m
Fahrbahn + 1,50 m Randbalken.
Baubeginn:
Bauende:
1. Juni 2015
7. Oktober 2015
Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen ab 19. März 2015 am ANKÖ-Portal und auf der
Internetseite des Landes zum Download bereit.
Die Angebote sind bis spätestens Dienstag, 8. April 2015, 10 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift
ANGEBOT FÜR DAS BAULOS
L 203, Zurndorfer Straße km 0,931
Objekt 07005 Brücke über die Leitha bei Zurndorf
NICHT ÖFFNEN!
zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz
1, 7000 Eisenstadt, einzureichen.
Die Angebotseröffnung für das offene Verfahren findet anschließend um 11.15 Uhr im Technologiezentrum
Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 4, 2, OG, Zi. Nr. 14, statt.
Für die Landesregierung:
Der Abteilungsvorstand
DI (FH) Heckenast
__________________
Zahl: OW-07-02-260-4
99. Antrag auf Bewilligung zur Haltung einer Hausapotheke in der
Ordination Dr. Hartwig Fassl
Bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart ist von Herrn Dr. Hartwig Fassl, 8010 Graz, Klosterwiesgasse
101b/31, ein Antrag auf Bewilligung zur Haltung einer Hausapotheke in seiner Ordination ab 1. April 2015 in
7532 Litzelsdorf, Marktstraße 13, eingebracht worden.
Inhaber öffentlicher Apotheken, sowie gemäß § 29 Abs. 3 und 4 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt
geändert durch BGBl. Nr. 32/2014, betroffene Ärzte, welche den Bedarf an einer Hausapotheke als nicht gegeben erachten, können innerhalb von 6 Wochen, vom Tag der Verlautbarung an gerechnet, bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, etwaige Einsprüche geltend machen. Spätere einlangende Einsprüche werden
nicht in Betracht gezogen.
Der Bezirkshauptmann:
Dr. Nemeth
__________________
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100. Stellenausschreibung für den Dienstposten der Leiterin oder des Leiters
des Gemeindeamtes der Marktgemeinde Minihof-Liebau
Gemäß § 18 Abs. 8 des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes 2014 gelangt beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Minihof-Liebau der Dienstposten einer Leiterin oder eines Leiters des Gemeindeamtes zur Ausschreibung.
Einstufung:
Beschäftigungsausmaß:
Grundgehalt brutto
Funktionszulage
Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe gv 2
100 %, d.s. 40 Wochenstunden
€ 2.289,88
(ohne Anrechnung von Vordienstzeiten, unter Berücksichtigung eines Abschlages von 5 % während der Ausbildungsphase)
€ 500,00
Das Aufgabengebiet umfasst die Besorgung der der Gemeinde sowohl im eigenen als auch im übertragenen
Wirkungsbereich des Bundes und des Landes sowie im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung obliegenden
Aufgaben sowie die Führung der Dienst- und Fachaufsicht über die übrigen Gemeindebediensteten, jeweils
unter der Leitung und nach Weisung der zuständigen Gemeindeorgane.
Anstellungserfordernisse:
1. österreichische Staatsbürgerschaft
2. Vollendung des 18. Lebensjahres
3. persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
4. volle Handlungsfähigkeit
5. erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren Schule oder der Berufsreifeprüfung
6. erfolgreiche Ablegung der Gemeindeverwaltungsdienstprüfung
7. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Gemeindeverwaltung und der Mitarbeiterführung
Die Anstellungserfordernisse der Z 1 bis 5 sind unbedingt zu erfüllen.
Von der Erfüllung der Anstellungserfordernisse der Z 6 und 7 wird abgesehen, wenn sich keine geeignete
Bewerberin bzw. kein geeigneter Bewerber meldet, die oder der dieses Erfordernis erfüllt. Allerdings wird
darauf hingewiesen, dass die Bestellung zur Leiterin bzw. zum Leiter und die Zuerkennung der Funktionszulage, erst nach Ablegen der Gemeindeverwaltungsdienstprüfung erfolgen kann.
Die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerberinnen und Bewerbern, die die Anstellungserfordernisse erfüllen, wird nach folgenden Kriterien getroffen:
1. Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiete des Verwaltungsrechts, die für die Wahrnehmung der
mit der Leitung des Gemeindeamtes verbundenen Aufgaben erforderlich sind
2. Beherrschung moderner Methoden in Führungsstil und Verwaltungstechnik
3. Fähigkeit zur Menschenführung und Organisation
4. Eigeninitiative
5. Sachbezogenes Verhandlungsgeschick
6. Durchsetzungsvermögen
7. Befähigung zu kooperativer und koordinierender Arbeit
8. Eigenverantwortliche Entscheidungsfähigkeit
9. EDV-Kenntnisse
Die Stellenbewerbungen sind wie folgt zu belegen (in Kopie):
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Strafregisterauszug bzw. -bescheinigung
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-
Reifeprüfungszeugnis
amtsärztliches Zeugnis
Verwendungszeugnisse
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde/n des/r Kindes/r
bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein
Die an den Gemeinderat zu richtenden Gesuche sind unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung geforderter Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen des Landesamtsblattes, das die Ausschreibung
enthält, beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Minihof-Liebau einzubringen. Maßgebend ist das Datum
des Einlangens.
Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt.
Unvollständig bzw. verspätet einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Bürgermeister:
Sampt
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Landesamtsblatt für das Burgenland
Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt
Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: post.amtsblatt@bgld.gv.at; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten
€ 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der
Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate:
ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen
Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei
Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler.
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