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Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015
LANDESAMTSBLATT
FÜR DAS BURGENLAND
85. Jahrgang
155.
156.
157.
158.
159.
160.
161.
162.
163.
Ausgegeben und versendet am 8. Mai 2015
19. Stück
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Mai 2015 über die Berichtigung
eines Druckfehlers im Landesamtsblatt für das Burgenland, 39. Stück, 83. Jahrgang, Nr. 335 vom
4. Oktober 2013 .................................................................................................................................................. 184
Genehmigung der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde BurgaubergNeudauberg ........................................................................................................................................................ 185
Genehmigung der 16. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde
Mogersdorf ......................................................................................................................................................... 185
Sammelbewilligung vom 15. Oktober 2015 bis 15. November 2015 für das Österreichische
Schwarze Kreuz, Kriegsgräberfürsorge ............................................................................................................... 185
Ausschreibung für die Erstellung eines Teilungsplanes B 50 Burgenland Straße „Umfahrung Schützen
am Gebirge“, ....................................................................................................................................................... 186
Ausschreibung für die Arbeiten an der L 223 Rosalia Straße .............................................................................. 187
Öffentliche Stellenausschreibung für eine/n Kindergartenpädagogen/in in der Gemeinde Illmitz .................... 188
Öffentliche Stellenausschreibung für die Leitung des Kindergartens und der Kinderkrippe in der
Gemeinde Illmitz ................................................................................................................................................. 189
Überprüfungsbericht über die Förderungen 2014 an die Freiheitlichen Burgenland ......................................... 190
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Zahl: LAD-GS-A110-16083-2-2014
155. Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Mai 2015 über
die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesamtsblatt für das Burgenland,
39. Stück, 83. Jahrgang, Nr. 335 vom 4. Oktober 2013
Die Präambel der Verordnung „Erhaltungsgemeinschaft Wulkaprodersdorf, Satzungen, Änderungen“ wird
wie folgt berichtigt:
„Verordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz vom 25.9.2013,
mit der die Satzungen der Erhaltungsgemeinschaft Wulkaprodersdorf, geändert werden.“
Der Landeshauptmann:
Nießl
__________________
184
Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015
Zahl: LAD/RO.3308-10003-8-2015
156. Genehmigung der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. April 2015 unter Zahl: LAD/RO.330810003-8-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg vom
20. März 2015 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (12. Änderung), zu genehmigen.
Die 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet die Umwidmung von Teilflächen
des Grundstückes Nr. 738/1 und Teilflächen des Grundstückes Nr. 738/2, beide KG Neudauberg, in
„Bauland - Dorfgebiet“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
Zahl: LAD/RO. 3364-10002-17-2015
157. Genehmigung der 16. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Marktgemeinde Mogersdorf
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. April 2015 unter Zahl: LAD/RO.3364-1000217-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Mogersdorf vom 19. März
2015 mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (16. Änderung), zu genehmigen.
Die 16. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes beinhaltet die Umwidmung von Teilflächen des
Grundstücks Nr. 942, KG Wallendorf, in „Bauland - Dorfgebiet“, Teilflächen des Grundstücks Nr. 2148, KG
Mogersdorf, in „Bauland - Dorfgebiet“ und Teilflächen des Grundstücks Nr. 1010/3, KG Mogersdorf, in „Bauland - Wohngebiet“ sowie in „Bauland - Dorfgebiet“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
Zahl: 2/GI.P1024-10003-1-2015
158. Sammelbewilligung vom 15. Oktober 2015 bis 15. November 2015 für das
Österreichische Schwarze Kreuz, Kriegsgräberfürsorge
Kundmachung
Die Burgenländische Landesregierung hat dem Österreichischen Schwarzen Kreuz, Kriegsgräberfürsorge,
Landesgeschäftsstelle Burgenland, 8010 Graz, Leonhardstraße 82a, gemäß §§ 2, 5 und 9 Abs. 1 lit. c) des Burgenländischen Sammlungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1970, idgF, für die Zeit vom 15. Oktober 2015 bis 15. November 2015 die Bewilligung zur Durchführung einer öffentlichen Straßensammlung sowie einer öffentlichen
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Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015
Sammlung von Haus zu Haus mit Sammelbüchsen und Sammellisten im Bereich des Landes Burgenland zum
Zwecke der Kriegsgräberfürsorge erteilt.
Für die Landesregierung:
Die Abteilungsvorständin:
Mag.a Philipp
__________________
Zahl: 8/4.050-10000-26-2015
159. Ausschreibung für die Erstellung eines Teilungsplanes B 50 Burgenland Straße
„Umfahrung Schützen am Gebirge“,
Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
Ausschreibende Stelle:
Land Burgenland
p.a. Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 8 - Straßen-, Maschinen- und Hochbau
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Baulos:
B 50 Burgenland Straße
„Umfahrung Schützen am Gebirge“ km 39,004 - km 44,172
Katasterschlussvermessung
KG. Schützen am Gebirge, KG. Oslip
Auszuführen ist:
Erstellung eines Teilungsplanes zur Herstellung der Grundbuchsordnung
Beginn:
15. Juni 2015
Fertigstellung:
31. Dezember 2015
Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen ab 8. Mai 2015 am ANKÖ-Portal zum Download
bereit oder können beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 8 unter der Emailadresse
post.abteilung8@bgld.gv.at kostenlos angefordert werden.
Die Angebote sind bis spätestens Montag, 1. Juni 2015, 13.30 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit
der Aufschrift
ANGEBOT FÜR DAS BAULOS
B 50 Burgenland Straße
Umfahrung Schützen am Gebirge
km 39,004 - km 44,172
Katasterschlussvermessung
KG. Schützen am Gebirge, KG. Oslip
NICHT ÖFFNEN!
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Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015
zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz
1, 7000 Eisenstadt, einzureichen.
Die Angebotseröffnung für das offene Verfahren findet anschließend um 14 Uhr im Technologiezentrum
Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 3, 2. OG, Zi. Nr. 8, statt.
Für die Landesregierung:
DI (FH) Heckenast
__________________
Zahl: 8/7.08201-10000-6-2015
160. Ausschreibung für die Arbeiten an der L 223 Rosalia Straße
Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
Ausschreibende Stelle:
Land Burgenland
p.a. Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 8 Straßen-, Maschinen- und Hochbau
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Baulos:
L 223, Rosalia Straße
Objekt 08201, 08206 u. Obj. 08212
Stützmauer in Mattersburg und Futtermauern bei Forchtenstein
Auszuführen sind:
Es sind die losen Teile der Mauernabdeckungen und die gesamte Ausrüstung (Randbalken, kombiniertes Geländer, Maschendrahtzaun usw.) abzutragen und zu erneuern. Um bei Obj. 08206 und 08212 eine Mulde für
die Oberflächenwässer vorsehen zu können, werden die Mauern mit einer ausreichend hohen Abdeckkappe
versehen. Nach Herstellung des neuen Randbalkens auf Obj. 08201 Stützmauer in Mattersburg wird ein Brückengeländer Type B als Absturzsicherung montiert. Nach Herstellung der Abdeckung auf Obj. 08206 und
08212 wird je ein Maschendrahtzaun als Abschluss montiert.
Die Mauerlänge des Objektes 08201 beträgt ca. 190 m, die des Obj. 08206 beträgt ca. 58 m und die
des Objektes 08212 ca. 85 m.
Die zur Angebotsstellung erforderlichen Unterlagen stehen ab 5. Mai 2015 am ANKÖ-Portal und auf der Internetseite des Landes zum Download bereit.
Die Angebote sind bis spätestens Dienstag, 26. Mai 2015, 10 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit
der Aufschrift
ANGEBOT FÜR DAS BAULOS
L 223, Rosalia Straße
Objekt 08201, 08206 u. Obj. 08212
Stützmauer in Mattersburg und Futtermauern bei Forchtenstein
NICHT ÖFFNEN!
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Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015
zu versehen und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus-Neu, Einlaufstelle, Europaplatz
1, 7000 Eisenstadt, einzureichen.
Die Angebotseröffnung für das Offene Verfahren findet anschließend um 11 Uhr im Technologiezentrum
Eisenstadt, Thomas Alva Edison-Straße 2, Haus TECHLAB, Bauteil 4, 2. OG, Zimmer Nr. 14 statt.
Für die Landesregierung:
DI (FH) Heckenast
__________________
161. Öffentliche Stellenausschreibung für eine/n Kindergartenpädagogen/in
in der Gemeinde Illmitz
In der Gemeinde Illmitz gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Eine vollzeitbeschäftigte Kindergartenpädagogin oder ein vollzeitbeschäftigter Kindergartenpädagoge im
Ausmaß von 40 Wochenstunden (inkl. Vorbereitungszeit) für die Dauer der Karenz einer Kindergartenpädagogin.
Einstufung:
Entlohnungsschema VB I/L, Entlohnungsgruppe I2b1
Einstufung:
(Mindestgehalt: € 1.805,90 brutto)
Das Mindestentgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten,
aufgrund besonders bedeutsamer Berufserfahrung, besonderer Qualifikation oder sonstiger mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Bezugs- oder Entlohnungsbestandteilen erhöhen.
Beschäftigungsausmaß: 100 %
Eintritt:
1. September 2015
befristetes Dienstverhältnis für die Dauer der Karenz einer
Kindergartenpädagogin (bis spätestens 31. August 2017).
Anstellungsbedingungen:
 erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung bzw. Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten
 persönliche, fachliche und körperliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind
 Praxis bzw. Berufserfahrung erwünscht
 Fähigkeit zur Zusammenarbeit (mit Personal, Eltern und Kindergartenerhalter)
 Absolvierung des Präsenzdienstes bei männlichen Bewerbern
Bewerbungen sind bis spätestens 29. Mai 2015 beim Gemeindeamt Illmitz, Obere Hauptstraße 2 - 4,
7142 Illmitz, einzubringen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnis, Schulzeugnis, Dienstzeugnisse, eventuelle Kursbestätigungen, Nachweis über abgeleisteten
Präsenz- bzw. Zivildienst.
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Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015
Nach Vorliegen der Bewerbungen wird der Gemeinderat der Gemeinde Illmitz über die Anstellung entscheiden. Unvollständige bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Bürgermeister:
Wegleitner
__________________
162. Öffentliche Stellenausschreibung für die Leitung des Kindergartens und
der Kinderkrippe in der Gemeinde Illmitz
In der Gemeinde Illmitz gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Eine vollzeitbeschäftigte Kindergartenpädagogin oder ein vollzeitbeschäftigter Kindergartenpädagoge im
Ausmaß von 40 Wochenstunden (inkl. Vorbereitungszeit) für die LEITUNG des Kindergartens und der Kinderkrippe Illmitz.
Einstufung:
Entlohnungsschema VB I/L, Entlohnungsgruppe I2b1
Einstufung:
Mindestgehalt: € 1.987,51 brutto
Das Mindestentgelt kann sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten,
aufgrund besonders bedeutsamer Berufserfahrung, besonderer Qualifikation oder sonstiger mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Bezugs- oder Entlohnungsbestandteilen erhöhen.
Beschäftigungsausmaß: 100 %
Eintritt:
1. September 2015
unbefristetes Dienstverhältnis
Anstellungsbedingungen:
 erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung bzw. Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten
 persönliche, fachliche und körperliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind
 Praxis bzw. Berufserfahrung erwünscht
 Fähigkeit zur Zusammenarbeit (mit Personal, Eltern und Kindergartenerhalter)
 Absolvierung des Präsenzdienstes bei männlichen Bewerbern
Bewerbungen sind bis spätestens 29. Mai 2015 beim Gemeindeamt Illmitz, Obere Hauptstraße 2 - 4,
7142 Illmitz, einzubringen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnis, Schulzeugnis, Dienstzeugnisse, eventuelle Kursbestätigungen, Nachweis über abgeleisteten
Präsenz- bzw. Zivildienst.
Nach Vorliegen der Bewerbungen wird der Gemeinderat der Gemeinde Illmitz über die Anstellung entscheiden. Unvollständige bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Bürgermeister:
Wegleitner
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Landesamtsblatt für das Burgenland 19. Stück - ausgegeben am 8. Mai 2015
163. Überprüfungsbericht über die Förderungen 2014 an die Freiheitlichen Burgenland
Die F-Burgenland haben im Jahr 2014 auf Grund des Burgenländischen Parteienförderungsgesetzes eine
Gesamtförderung von € 250.599,71 erhalten und es wird die rechnerische Richtigkeit der Buchhaltung und
der Verwendung der Fördermittel bestätigt.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Dr. Kohlfürst
__________________
Landesamtsblatt für das Burgenland
Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt
Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: post.amtsblatt@bgld.gv.at; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten
€ 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der
Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate:
ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen
Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei
Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler.
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