Im Dienste der Menschen - DISG

Gesundheits- und Sozialdepartement
Nr. 1 · März 2015 ·
Jahresbericht 2014
Informations-Magazin
Im Dienste der Menschen
An sozialen Herausforderungen fehlte
es der DISG im vergangenen Jahr
nicht. Auch in den kommenden Jahren
wird die Gestaltung der sozialen
Dienstleistungen im Kanton Luzern
unser zentrales Thema bleiben.
2014 war für die DISG ein spannendes
Jahr. Das Projekt Leistungen und
Strukturen II (Massnahmen zur Entla­
stung des Kantonshaushalts), die diver­
sen personellen Veränderungen und
die massiven Zunahmen im Asyl­
bereich bildeten die grössten Heraus­
forderungen, die es neben den alltäg­
lichen Aufgaben zu meistern galt. Diese
Aufgaben werden uns auch in Zukunft
weiter beschäftigen mit dem Ziel, eine
möglichst gute Dienstleistung für die
Luzerner Bevölkerung zu erbringen.
Besonders herausgefordert von den
fi nanziell engeren Vorgaben sind die
Sozialen Einrichtungen: Institutionen
für Kinder und Jugendliche, Wohn­
heime und Werkstätten für Menschen
mit Behinderungen oder Einrichtungen
für Suchtkranke. Das Parlament hat die
Sparvorgaben für 2015 zwar von 5 auf
2,5 Prozent reduziert, um Zeit für die
Anpassungen zu lassen; 2016 muss die
Sparvorgabe von 5 Prozent jedoch er­
reicht werden.
Menschen mit Behinderung
Für stationäre Plätze für Menschen mit
Behinderung bestehen heute Wartelis­
ten. Gleichzeitig läuft die demogra­
fische Entwicklung in die Gegen­
richtung: Behinderte Menschen werden
älter. Die medizinischen Fortschritte
führen zu einer höheren Lebensqualität
und Lebenserwartung gerade auch
Dienststelle
Soziales und Gesellschaft
Fachstelle Gesellschaftsfragen
Junge Menschen fördern
und beteiligen
3
Fachstelle Kinderschutz
Gefährdungssituationen:
Genau hinschauen
5
Abteilung Opferhilfe
Gesuche variieren von
Jahr zu Jahr
6
Opferberatungsstelle
Gewaltbetroffenen Menschen gerecht werden
7
Abteilung Soziale
Einrichtungen
Die Kultur der Zusammenarbeit pflegen
8
Abteilung Sozialhilfe /
Asyl- und Flüchtlingswesen
Globale Krisen bringen
mehr Asylsuchende
9
Zentrale Dienste und
Finanzen / Personalien
Die Schaltzentrale der
DISG
11
Veranstaltungen ·
Publikationen
12
schwerbehinderter Menschen. Diese positive Ent­
wicklung hat zur Folge, dass mehr Betreuungsplätze
benötigt werden. Eine wichtige Massnahme ist das
grosse Projekt «Balance» der Stiftung für Schwer­
behinderte SSBL in Rahhausen, mit dem neue Plätze
für schwerstbehinderte Menschen geschaffen wer­
den. Zusammen mit den SEG Institutionen suchen
wir nach Wegen, wie auch in Zukunft im stationären
Bereich qualitativ und quantitativ angepasste Ange­
bote bereitgestellt werden können.
Neben stationären Angeboten steht auch die Frage
nach ambulanten, im Sozialraum vernetzten Betreu­
ungsmöglichkeiten im Raum. Da stehen wir noch
am Anfang. Die Umsetzung des Prinzips «ambulant
vor stationär», wie im SEG-Planungsbericht hervor­
gehoben, erfordert Innovation, Ideen – und Finan­
zen.
Diesen Herausforderungen stellen wir uns. Aus die­
sem Grund wird die Arbeit am «Leitbild für Men­
schen mit Behinderungen» im laufenden Jahr wieder
aufgenommen. Ziel ist es, die sozialpolitischen
­Fragen zum zukünftigen Umgang mit Menschen mit
Behinderungen aufzugreifen und zu bearbeiten.
­G emäss der von der Schweiz unterzeichneten UNBehindertenkonvention haben diese Menschen weit­
gehende Rechte, was auch gesellschaftliche Konse­
quenzen hat. Die Schweiz ist in dieser Frage fort­
schrittlich. Wir müssen uns aber kritisch fragen,
was wir mit den beschränkten Mitteln künftig um­
setzen können und wollen und was nicht.
Asylbereich: Kooperation funktioniert
Die zweite grosse Herausforderung war 2014 die
deutlich höhere Zahl asylsuchender Menschen, die
dem Kanton Luzern zur Unterbringung zugewiesen
wurden. Diese Verpflichtung war bei unseren knap­
pen personellen Ressourcen eine Herkulesaufgabe.
Die sehr engagierten Mitarbeitenden haben aber im­
mer Lösungen gefunden, und die Gemeinden haben
sich sehr kooperativ gezeigt. Dafür sind wir sehr
dankbar! Die geopolitischen Entwicklungen weisen
für die Zukunft nicht auf einen Rückgang der Migra­
tion hin, im Gegenteil. Auch aus diesem Grund ist
der Kanton Luzern dran, die Asylstrategie grund­
sätzlich zu überdenken und anzupassen. Der Asyl­
bereich dürfte auch in den kommenden Jahren im­
mer wieder für Überraschungen sorgen, die wir mit
kreativem Sachverstand meistern wollen.
Fördern und beraten
Wichtige Arbeiten konnten auch in der Fachstelle für
Gesellschaftsfragen vorangebracht werden. So ver­
fügt der Kanton nun über ein Kinder- und Jugend­
leitbild, das sehr positiv aufgenommen wurde.
­E inige Gemeinden sind bereits daran, konkrete Pro­
jekte umzusetzen. Eine klare Zunahme der Bera­
tungsdossiers verzeichnet die Opferberatungsstelle.
Betroffene Menschen suchten vermehrt Beratung,
insbesondere auch zu häuslicher und sexueller
­Gewalt.
Intern war die DISG von diversen Veränderungen
geprägt, denen die Mitarbeitenden mit grossem
­
­E ngagement und viel Flexibilität begegnet sind.
­A ngespornt werden wir alle von den vielfältigen
Aufgaben, die im Dienste insbesondere der schwä­
cheren Menschen im Kanton Luzern stehen. Allen
Mitarbeitenden und den externen Partnern danke
ich für die konstruktive Zusammenarbeit!
«Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der
Schwachen.» Dieser Satz aus der Bundesverfassung
bleibt für uns auch 2015 ein Leitmotiv.
Antonio Hautle, Leiter Dienststelle Soziales und
Gesellschaft
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infoDISG · Jahresbericht 2014
Fachstelle Gesellschaftsfragen
Junge Menschen fördern und beteiligen
Der Name der Fachstelle Gesellschaftsfragen steht
für ein Aufgabenportfolio, das grundsätzlich keine
Bevölkerungsgruppe ausschliesst. Spotlights auf
die Arbeit 2014 heben wichtige Gruppen hervor,
die wir im Fokus hatten: Kinder und Jugendliche,
(erwerbstätige) Eltern und zugewanderte Menschen.
Über 100 000 Kinder und Jugendliche leben im Kan­
ton Luzern. Für sie und für alle, die sie beim Auf­
wachsen begleiten, wurde das Kantonale Kinderund Jugendleitbild gemeinsam mit zahlreichen
­Beteiligten erarbeitet. Seit Herbst 2014 liegt es in ge­
druckter Form vor. Mit der 5. Plattform Gesell­­
schaftsfragen im September startete die Fachstelle
Gesellschaftsfragen (FGF) mit der Umsetzung des er­
sten von sechs Handlungsfeldern, der Partizipation.
Jedes Jahr wird künftig ein weiteres Handlungsfeld
im Zentrum stehen. Bereits sind erste Projekt­­an­
fragen und -gesuche zur Umsetzung des Leitbilds bei
uns eingegangen. Auf unserer Website www.disg.
lu.ch sind Unterstützungsmöglichkeiten und Umset­
zungsbeispiele aufgeschaltet.
Das junge Jugendparlament
Am 13. März gründeten über 30 Jugendliche das Ju­
gendparlament Kanton Luzern. Bereits im Oktober
fand die 1. Jugendsession statt. Einen Tag lang dis­
kutierten politisch interessierte Jugendliche im Kan­
tonsratssaal ihre aktuellen Themen, formulieren For­
derungen und überreichten zum Abschluss dem
Kantonsrat die Petition «Gleiche Rechte für homose­
xuelle Paare». Die FGF hat die Jugendlichen bei der
Gründung und bei der Vorbereitung der Session be­
gleitet.
­ uzern» erarbeitet. Es enthält Ziele und Grundsätze
L
der Frühen Förderung und zeigt auf, wo der Kanton
Luzern prioritär aktiv werden will.
So unterstützt die FGF seit Herbst die Weiterbildung
von Spielgruppen-Leitenden zu Integrationsthemen.
Die Weiterbildungen werden von den qualifizierten
Ausbildungsinstitutionen AWIS und der IG Spiel­
gruppen durchgeführt.
Eltern sein
Unter www.elternbildung.lu.ch haben wir im Som­
mer den neuen Elternbildungskalender aufgeschal­
tet, mit einem Überblick über das Bildungsangebot
zum Thema Erziehung. Links und Apps ergänzen
die Website. Elternbildner/innen und Veranstalter/
innen können hier ihre Angebote publizieren oder
Kursleiter/innen suchen. Höhepunkt der Aktivitäten
zur Elternbildung war 2014 der 1. Luzerner Elternbil­
dungstag in Sursee. Unter dem Motto «Dabei sein –
Eltern sein» haben sich rund 100 Eltern von Kindern
bis 15 Jahren in zehn Workshops informiert und
ausgetauscht.
Integration im lokalen Alltag
Können Sie erklären, wozu man eine Krankenversi­
cherung benötigt, wie man sie abschliesst, was Fran­
chise oder Selbstbehalt sind? Ab sofort bietet die FGF
den Info-Kompass 2015 mit Modulen zu solchen All­
tagsfragen an. Wer Kurse für Zugewanderte veran­
staltet, kann Themenmodule zu Sozialem, Gesund­
heit, Bildung, Wohnen, Arbeit oder Politik buchen.
Die frühe Kindheit
Frühe Förderung trägt viel zu einem guten Start aller
Kinder ins Leben bei. Im Kanton Luzern setzen sich
zahlreiche Stellen für eine gesunde Entwicklung ein.
Mit unterschiedlichen Angeboten unterstützen sie
die Kleinsten unserer Gesellschaft, ihre Eltern und
ihr Umfeld. Im Auftrag des Regierungsrates hat die
Dienststelle Volksschulbildung gemeinsam mit der
FGF 2014 das «Konzept Frühe Förderung Kanton
infoDISG · Jahresbericht 2014
3
Zur Integrationsförderung unterstützt die FGF Akti­
vitäten, die das Zusammenleben im lokalen Umfeld
fördern. Um den Kontakt zwischen zugewanderten
Menschen und der ansässigen Bevölkerung zu festi­
gen, sind Netzwerke in Gemeinden und Quartieren
wichtig, die auch schwer erreichbare Gruppen ein­
schliessen. 2014 konnten wir bereits mehrere kom­
munale Projekte unterstützen, die solche Netzwerke
mit Schlüsselpersonen oder niederschwellige An­
sprechstellen aufbauen.
Ein weiteres Anliegen ist die berufliche Integration
auch jener ausländischen Jugendlichen, die erst spät
eingereist sind. Zusammen mit der Dienststelle
­Berufs- und Weiterbildung und mit Mitteln aus dem
Integrationskredit wurde für diese jungen Menschen
ein Angebot aufgebaut.
Familienfreundliche Unternehmen
Rund um das Projekt «Förderung von Familien­
freundlichen Rahmenbedingungen in Unternehmen»
war die FGF 2014 mit Öffentlichkeitsarbeit aktiv. Die
zwölf Unternehmen, die sich am Projekt beteiligen,
haben an verschiedenen Veranstaltungen über ihre
Massnahmen berichtet. Auch lokale Medien haben
das Thema aufgenommen. «Familienfreundlichkeit
ist ein Muss» – so oder ähnlich betitelten Luzerner
Regionalzeitungen Erfahrungsberichte der KMU, die
sehr daran interessiert sind, ihren Mitarbeitenden
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermögli­
chen. So suchen sie das Gespräch mit werdenden
Müttern und Vätern, verlängern den Vaterschafts­
urlaub und ermöglichen flexible Arbeitszeitmodelle
und Teilzeitpensen – auch für Männer und im Kader.
Auch klare Regelungen kurzfristiger Abwesenheiten
für die Pflege von Angehörigen oder transparente
Lohnsysteme wurden realisiert. Im Frühling 2015
wird das Projekt mit Veranstaltungen in Luzern,
Sursee und Hitzkirch abgeschlossen (siehe Seite 12).
Zu unserem Arbeitsschwerpunkt Lohngleichheit von
Frauen und Männern haben wir im Herbst das Falt­
blatt «Überprüfen Sie Ihre Lohnpolitik!» herausge­
ben. Es gibt Unternehmen Instrumente in die Hand,
um die Lohngleichheit im Betrieb zu überprüfen und
zu realisieren. Das Faltblatt enthält auch die die
­neusten Zahlen zur Lohnungleichheit im Kanton
­Luzern.
Ruth Bachmann, Abteilungsleiterin Fachstelle
Gesellschaftsfragen FGF
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infoDISG · Jahresbericht 2014
Veranstaltungen 2014
Die Fachstelle Gesellschaftsfragen hat zahlreiche
Veranstaltungen durchgeführt und an Veranstaltungen
Dritter mitgewirkt:
•Workshop «Familienfreundlichkeit als Gewinn für alle»
an der Tagung des Zentralschweizer Netzwerks
«Unternehmen Verantwortung»
•Diskussionspanel «Sind flexible Arbeitsmodelle
familienfreundlich?» an der Luzerner KMU-Tagung zur
betrieblichen Gesundheitsförderung
•Inputreferat «Familienfreundlichkeit – für eine zukunftsfähige Unternehmensführung» für die Luzerner
Gewerbekammer
•Mitgestaltung des Luzerner Tourstopps der «Teilzeitmann Afterwork Swiss Tour»
•Grossgruppen-Workshop zur Entwicklung des Kinderund Jugendleitbildes
•Plattform Gesellschaftsfragen zum Kinder- und
Jugendleitbild: Partizipation – mit jungen Ideen zu
neuen Lösungen
•Erster Luzerner Elternbildungstag: Workshops für Eltern
von Kindern bis 15
•Einführungsveranstaltung für Fachpersonen in die
Kurzvideos «Lerngelegenheiten bis 4»
•Inputreferat «Frühe Förderung» im Rahmen einer Veranstaltungsreihe der Dienststelle Volksschulbildung
•Schulung für Mitglieder von Einbürgerungskommissionen zum Thema «Integration», zusammen mit dem
Amt für Gemeinden
•Veranstaltung für Deutschkursleiterinnen und -leiter zur Einführung in das Sprachlernkonzept «finde» des
Bundes
Unterstützte Projekte von Dritten 2014
•48 Projekte zur Kinder- und Jugendförderung
(Gesuche: 53)
•20 Projekte zum Thema Integration (Gesuche: 33)
Publikationen der FGF
2014 wurden über 170 Grossbestellungen von Broschüren, Flyern und weiteren Publikationen der FGF versandt
– darunter auch das Kinder- und Jugendleitbild. Diverse
Materialien können als PDF heruntergeladen oder
bestellt werden unter www.disg.lu.ch
Fachstelle Kinderschutz
Gefährdungssituationen: Genau hinschauen
Kindesmissbrauch: Eine anhaltend hohe Zahl von
Meldungen und vermehrt komplexe Situationen
hat die Fachstelle Kinderschutz im Jahr 2014
registriert. Angezeigt sind in jedem Fall genaues
Hinschauen, differenziertes Planen der Beratungsschritte und ein flexibles Vorgehen. Soviel Sorgfalt
ist den betroffenen Kindern geschuldet.
Wie bereits in den vorigen zwei Jahren hat die Fach­
stelle Kinderschutz 2014 erneut überdurchschnitt­
lich hohe Fallzahlen verzeichnet. Im langjährigen
Mittel waren es um die Hundert; 2014 haben wir 121
Anfragen bearbeitet, wobei 145 Kinder betroffen wa­
ren (siehe Grafik). In 54 Fällen war Verdacht auf se­
xuellen Missbrauch Grund für die Meldung. Im Ver­
gleich zu anderen Misshandlungsformen ist diese
Zahl deutlich höher als in den Vorjahren.
Komplexe Situationen
Es fällt auf, dass im Jahr 2014 bei der Fachstelle Kin­
derschutz vermehrt Meldungen eingegangen sind,
die komplexe Fragen aufwarfen. Bei einer Gefähr­
dung oder bei Missbrauch von Kindern wirken meist
mehrere Aspekte zusammen, und dies wiederum in­
nerhalb von unterschiedlichsten Familienkonstellati­
onen. So können zum Beispiel Arbeitslosigkeit des
Vaters, Alkoholprobleme, Depression eines Eltern­
teils oder problematische Generationenbeziehungen
eine Rolle spielen. Oft ging einer Meldung von Miss­
brauch schon eine längere Vorgeschichte voraus. Auf
jeden Fall sind Beratungen immer individuell und
niemals einfach ein Weg von A nach B. Jede Inter­
vention kann das ganze System beeinflussen und
Wechselwirkungen auslösen.
Differenziert und flexibel beraten
Wir versuchen die um Unterstützung fragenden Per­
sonen – seien es Lehrerinnen, Sozialtätige oder Be­
hördenmitglieder – zu ermutigen, die Problemsitua­
tion anzugehen und in kleinen Schritten zu verän­
dern, gut geplant und begleitet von der Fachstelle
Kinderschutz. In Richtung einer nachhaltigen Lö­
sung zu arbeiten, verlangt flexible und mutige Inter­
ventionen zum Wohl der betroffenen Kinder.
In der Regel sind mehrere Beratungseinheiten erfor­
derlich. Am Anfang steht eine differenzierte Situati­
onsanalyse mit den involvierten Fachpersonen, wo­
bei es darum geht, die Probleme zu entflechten und
zu strukturieren. Objektive und subjektive Informa­
tionen werden sorgfältig ausgewertet, um auf dieser
Basis erste Planungs- und Handlungsschritte formu­
lieren zu können.
Dieses differenzierte Vorgehen verlangsamt den Be­
ratungsprozess, verbessert aber die Kontrolle über
das Geschehen und ermöglicht Anpassungen der ge­
planten Interventionen, wenn diese aufgrund von
sich verändernden Situationen nicht mehr optimal
erscheinen.
Dank
An dieser Stelle ist ein ausdrücklicher Dank auszu­
sprechen an alle Personen, die sich an unsere Fach­
stelle gewandt haben. Sie haben sich unter manch­
mal äusserst schwierigen Bedingungen in Gefähr­
dungssituationen engagiert, damit die betroffenen
Kinder den nötigen Schutz erhalten konnten.
Daniel Kaeser, Fachstellenleiter Kinderschutz
Anzahl Neumeldungen und betroffene Kinder
Anzahl Kinder
250
200
150
100
50
0
infoDISG · Jahresbericht 2014
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Abteilung Opferhilfe
Gesuche variieren von Jahr zu Jahr
Die Abteilung Opferhilfe entscheidet über schriftliche Gesuche um finanzielle Leistungen im Rahmen
des Opferhilfegesetzes. Die Mehrzahl der Gesuche
betrifft die Finanzierung von therapeutischer und
juristischer Hilfe, die Opfern von Straftaten zusteht.
Etwas weniger oft wird um Entschädigung und
Genugtuung ersucht.
Die Aufgaben zum Vollzug des Opferhilfegesetzes
teilen sich im Kanton Luzern die Opferberatungs­
stelle und die Abteilung Opferhilfe auf. Während für
die Opferberatungsstelle die persönliche Beratung
von Opfern und ihren Angehörigen im Vordergrund
steht, ist die Bearbeitung von schriftlichen Gesuchen
um finanzielle Hilfe die zentrale Aufgabe der Abtei­
lung Opferhilfe.
Im Jahr 2014 hat die Abteilung Opferhilfe total 296
Gesuche (Vorjahr 379) erhalten. Insgesamt wurden
Opfern von Straftaten für Hilfeleistungen Dritter
­sowie für Entschädigung und Genugtuung 907 066
Franken zugesprochen.
Hilfeleistungen Dritter
Die Zahl der beantragten Kostenbeiträge für Hilfelei­
stungen Dritter, in der Grafik als längerfristige Hilfe
bezeichnet, hat 2014 mit 228 Gesuchen (Vorjahr 243)
leicht abgenommen. Davon betrafen 132 – und somit
Anzahl Gesuche Opferhilfe
der grösste Teil der Gesuche – Kostengutsprachen für
therapeutische Hilfe; 41 Gesuche gingen ein für juri­
stische Hilfe sowie zehn für die Finanzierung von
Notunterkünften. Die übrigen 45 Gesuche galten di­
versen anderen Hilfeleistungen wie beispielsweise
Dolmetscherkosten oder Kosten für die Unterbrin­
gung von Opfern von Menschenhandel. Insgesamt
wurden 2014 für alle Arten der längerfristigen Hilfe
von 539 579 Franken (Vorjahr 484 593) ausgerichtet.
Entschädigung und Genugtuung
Die Anzahl Gesuche um Entschädigung und / oder
Genugtuung nahm 2014 mit 68 Gesuchen (Vorjahr
138) ebenfalls ab, und zwar deutlich. Die im Ver­
gleich zu 2014 doppelt so hohe Gesuchszahl im Jahr
2013 ist auf den Amoklauf in Menznau zurückzu­
führen, der damals eine hohe Zahl von Gesuchen
um Entschädigung und Genugtuung zur Folge hatte.
2014 wurden für Entschädigungen 199 587 Franken
(Vorjahr 32 503) und für Genugtuung 167 900 Fran­
ken (Vorjahr 168 200) ausgerichtet.
Dieser Jahresvergleich – höhere Entschädigungsund Genugtuungszahlungen im 2014 trotz weniger
Gesuchen – zeigt, dass die Anzahl eingehender Ge­
suche und die bewilligte Summe nicht in direktem
Zusammenhang stehen. Je nach Art der Straftaten
und Anzahl Betroffener kann beides von Jahr zu
Jahr stark variieren.
Gloria Bürli, Andrea Lehner und Rita Schüpfer,
Abteilung Opferhilfe
Wer hat Anspruch auf Opferhilfe?
Hilfe gemäss Opferhilfegesetz erhalten Menschen, die
durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen
oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt
worden sind. Anspruch auf Opferhilfe haben auch der
Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder
und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher
Weise nahestehen (Angehörige). Der Anspruch besteht
unabhängig davon, ob der Täter oder die Täterin
ermittelt worden ist, sich schuldhaft verhalten hat oder
vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
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infoDISG · Jahresbericht 2014
Opferberatungsstelle
Gewaltbetroffenen Menschen gerecht werden
Menschen, die Opfer von Gewalt wurden, sind auf
Beratung angewiesen. Im Gespräch werden
Hilfsschritte gemeinsam erarbeitet, die zur Verarbeitung der traumatisierenden Situation führen
sollen. Für die professionelle Beratung sind auch
statistische Grundlagen eine wichtige Voraussetzung.
Die telefonische Beratung und das persönliche Ge­
spräch mit gewaltbetroffenen Menschen oder deren
Angehörigen bilden den Kernauftrag der Opferbera­
tungsstelle. Gemeinsam mit den Ratsuchenden erar­
beiten wir Hilfeleistungen, die zur Bewältigung ­ihrer
oft äusserst belastenden Situation beitragen.
Statistiken dienen der Qualität
Ferner gehört zu unserer Aufgabe, statistische Daten
zu erfassen. Was spielt die Statistik für eine Rolle?
Sie sagt nichts aus über den Schmerz eines verletz­
ten Menschen, auch nichts über die Stärken einer Be­
troffenen, mit denen sie eine Traumatisierung über­
winden kann. Und doch – gute statistische Daten
sind Grundlagen für die optimale Ausrichtung der
Beratungsstelle, denn sie helfen, Phänomene syste­
matisch einzuordnen. Straftaten verändern sich,
ebenso die Bedürfnisse von Opfern und der Umgang
mit Gewalt. Dank statistischen Daten können wir ge­
waltbetroffenen Menschen besser gerecht werden.
Die Opferberatungsstelle hat 2014 die Software zur
Datenerfassung ersetzt. Das neue Programm führt
durch die wichtigen Fragestellungen in einer Bera­
tung hindurch. Je nach Straftatbestand werden Situ­
ationsanalysen erstellt und entsprechende Dienstlei­
stungen aufgezeigt, was zu einer optimalen Unter­
stützung der Ratsuchenden beiträgt.
Beratungszahlen 2014
Neu erfassen wir die Beratungsleistungen in fünf
Dossierkategorien (siehe Grafik). Der Software­
wechsel mitten im Jahr führte dazu, dass zuvor
­abgeschlossene Dossiers statistisch nicht präzise
­z ugeordnet werden konnten; im Übrigen sind die
Zahlen genau.
So verzeichnet die Opferberatungsstelle total 1843
laufende und neueröffnete Beratungsdossiers. Es
wurden 445 männliche und 1369 weibliche Opfer
­beraten; davon waren 378 Minderjährige. Mit 42%
liegt ein Schwerpunkt beim Thema häusliche
­Gewalt. Bei Beziehungsdelikten brauchen Betroffene
oft eine längere Begleitung, bis sie z.B. den Ausstieg
aus einer Gewaltbeziehung finden. Ein zweiter
Schwerpunkt liegt bei sexueller Gewalt. Die persön­
liche Beratung und die Information über das Straf­
verfahren und über Opferrechte setzen differen­
ziertes Fachwissen voraus; bei Bedarf vernetzen wir
uns mit entsprechenden Fachdisziplinen.
Oft geht es in der Beratung darum, Leistungen von
Sozialversicherungen zu erschliessen, z.B. nach Ver­
kehrsunfällen, die durch Dritte verursacht wurden.
Wir unterstützen auch Betroffene von Raubüberfäl­
len, Tätlichkeiten und Körperverletzung im öffentli­
chen Raum. Die Opferberatungsstelle hat 2014 zu­
dem neu 39 Betroffene von Fürsorgerischen Zwangs­
massnahmen (FSZM) vor 1981 beraten.
Dossierkategorien 2014
Die Menschen hinter den Zahlen
Hinter jeder Statistik stehen Menschen, deren Schick­
sale berühren. Dies lässt sich mit Zahlen nicht ab­
bilden. Aber die Statistik über die steigende Anzahl
Beratungsdossiers zeigt, dass unser Angebot ver­
mehrt wahrgenommen wird. Gleichzeitig besteht auf
Grund komplexer straf-, zivil- und haftpflichtrecht­
licher Verfahren im Einzelfall erhöhter Beratungs­
bedarf.
Michèle Wolf, Abteilungsleiterin Opferberatungsstelle
infoDISG · Jahresbericht 2014
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Abteilung Soziale Einrichtungen
Die Kultur der Zusammenarbeit pflegen
Das Aufgabenfeld der Abteilung Soziale Einrichtungen hat sich 2014 deutlich erweitert: Die
Aufsicht über die Pflegeheime und die Vermittlungsstellen für Pflegefamilien sind neu unserer
Abteilung übertragen worden. Gleichzeitig erhielten wir 2014 einen Sparauftrag, der uns noch
länger beschäftigen wird.
der Einrichtungen sind sehr kooperativ, beide Seiten
erleben die Besuche als wertschätzend und gewinn­
bringend.
Nach wie vor bleiben wir zuständig für die Instituti­
onen, die nach dem Gesetz über soziale Einrich­
tungen (SEG) anerkannt sind und jene, die über eine
Bewilligung nach Sozialhilfegesetz (SHG) verfügen.
Gemäss der neuen Verordnung über die Aufnahme
von Pflegekindern (PAVO) wurde unsere Abteilung
2014 zuständig für die Aufsicht über Vermittlungs­
stellen für Pflegefamilien, welche Dienstleistungen
in der Familienpflege anbieten. Sie vermitteln Plätze
für Minderjährige, begleiten Pflegeverhältnisse, bie­
ten Aus- und Weiterbildung für Pflegeeltern oder Be­
ratungen und Therapien für Pflegekinder an.
2014 haben wir die Qualitätsberichte der 32 nach
SEG anerkannten Institutionen geprüft und dabei
festgestellt: Alle verfügen über ein Qualitätsmanage­
mentsystem, das der Betriebsgrösse und dem Ange­
bot angepasst ist und der Entwicklung ihrer Kern­
aufgaben und Strukturen dient.
Die PAVO sieht für diese Organisationen eine Meldeund Aufsichtspflicht vor. Die Arbeitsgruppe «Famili­
enplatzorganisationen Zentralschweiz», in der die
DISG mitwirkt, hat Checklisten, Abklärungsvorga­
ben und einen Raster für die Aufsicht ausgearbeitet.
Im Mai hat die DISG für die betreffenden Organisati­
onen (siehe Box) eine Informationsveranstaltung
zur Umsetzung der PAVO organisiert.
Organisationen mit Bewilligung
Folgende Anbieter von Dienstleistungen in der Familienpflege erfüllen
die Vorgaben der PAVO: Kovive Luzern; Fachstelle Caritas-Familienplatzierung Luzern; Subito, Kriseninterventionen für Kinder und Jugendliche
AG, Emmen.
Aufsicht über Pflegeheime und -wohnungen
Neu kam per 1. Juli auch die Aufsicht über die rund
62 Pflegeheime und Pflegewohnungen im Kanton
Luzern hinzu. Mindestens alle vier Jahre prüfen wir
bei einem Aufsichtsbesuch anhand schriftlicher Un­
terlagen, ob die Institutionen über eine Qualitätssi­
cherung verfügen, die aussagekräftig über die Qua­
lität der Betriebsstruktur, der Arbeitsabläufe und der
Dienstleistungen Auskunft gibt. Insbesondere wer­
den die Anwendung von Zwangsmassnahmen und
der Umgang mit vollständig oder teilweise urteilsun­
fähigen Personen überprüft. Die Verantwortlichen
8
infoDISG · Jahresbericht 2014
Prävention von sexueller Gewalt
Alle SEG-Institutionen mussten 2014 der DISG ein
Konzept zur Prävention sexueller Ausbeutung und
Gewalt zur Prüfung zustellen. Sie haben darin zu
diesem Thema klar Stellung bezogen. 13 SEG-Insti­
tutionen stattete die DISG einen Besuch ab, wo sie
auf erfreuliche Offenheit und Transparenz traf. Es
zeigte sich, dass die Betreuung und Begleitung der
Klientel, die Sicherstellung und Weiterentwicklung
professioneller Arbeit Priorität haben.
In sieben weiteren, nach dem Sozialhilfegesetz SHG
anerkannten Einrichtungen wurden ebenfalls In­
spektionsbesuche durchgeführt. Im November fand
der jährliche Austausch der Verantwortlichen in den
Räumen der DISG statt. Die meisten nutzten das
Treffen, um die Kontakte zu vertiefen. Die SHG-Insti­
tutionen betreuen insgesamt maximal 186 Personen.
Sie bieten Tages-, Ferien- und Notfallplätze für er­
wachsene Personen mit psychischen, geistigen oder
körperlichen Behinderungen, psychischen Krank­
heiten und Demenz an. Ferner gibt es Angebote für
Pensionäre und Häuser für Mütter und Kinder oder
Frauen in schwierigen Lebenslagen.
Für 120 Institution zuständig
Insgesamt ist die Zahl der Institutionen in unserer
Zuständigkeit auf stattliche 120 angewachsen. Die­
ser Zuwachs an Aufgaben macht es erforderlich, uns
abteilungsintern neu zu organisieren.
Eine weitere Aufgabe: Gemäss der Interkantonalen
Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) muss
unsere Abteilung für jede Platzierung in einer Luzer­
ner oder ausserkantonalen SEG­Einrichtung ein Kos­
tenübernahmegesuch prüfen und die Bewilligung
erteilen. 2014 befanden sich insgesamt 3101 Luzer­
ner Personen in einer Luzerner Einrichtung, 689 wa­
ren ausserkantonal untergebracht (siehe Tabelle).
Sparmassnahmen 2015 bis 2017
Die Sparmassnahmen haben uns bereits letztes Jahr
im Vorfeld der Leistungsvereinbarungen 2015
beschäftigt, und sie tun es auch im laufenden Jahr:
Die Diskussion über Betreuungsqualität und Ange­
botsgestaltung dürfte die gute bestehende Zusam­
menarbeitskultur zwischen Sozialen Einrichtungen
und Verwaltung auf die Probe stellen. Zudem startet
die Überarbeitung des Gesetzes über soziale Einrich­
tungen (SEG), ein Prozess, der weitere Diskussionen
erforderlich macht. Im Interesse aller Betroffenen
sind wir darauf angewiesen, unsere lösungsorien­
tierte Zusammenarbeitskultur weiterzuführen!
John Hodel, Abteilungsleiter Soziale Einrichtungen
Platzierungen in SEG-Institutionen
Luzerner in Luzerner
Einrichtungen
Kinder- und Jugendheime
Einrichtungen für Behinderte
Suchttherap. Einrichtungen
Total
Ausserkantonale in
Luzerner Einrichtungen
Luzerner in ausserkant.
Einrichtungen
Total
590
256
232
1'078
2'462
253
417
3'132
49
60
40
149
3'101
569
689
4'359
Abteilung Sozialhilfe / Asyl- und Flüchtlingswesen
Globale Krisen bringen mehr Asylsuchende
Die zahlreichen Konflikte in der Welt führen
naturgemäss zu mehr Asylgesuchen auch bei uns.
Die Schweiz gewährte 2014 drei von fünf Asylsuchenden zumindest vorläufig Schutz. Die Unterbringung dieser Menschen kann der Kanton Luzern
schliesslich gewährleisten, auch dank der Kooperation der Gemeinden.
Asyl- und Flüchtlingswesen
Zahlreiche Krisen und Konfl iktherde rund um das
Mittelmeer und auf dem afrikanischen Kontinent ha­
ben eine humanitäre Katastrophe ausgelöst. Erst­
mals seit dem 2. Weltkrieg wurde die Zahl von 50
Millionen Flüchtlingen weltweit übertroffen. Diese
traurigen und zugleich schockierenden Ereignisse
sorgten auch in der Schweiz und im Kanton Luzern
für ein Jahr voller Extreme, die nur dank ausseror­
dentlicher Massnahmen zu bewältigen waren.
Die Flüchtlingsbewegungen führten zu einer hohen
Zahl von Anlandungen in Süditalien. Die Folge war,
dass in Europa so viele Asylgesuche gestellt wurden
wie seit Beginn der 1990er Jahre nicht mehr. Die Zu­
nahme der Gesuche in der Schweiz fiel im Vergleich
zu Gesamteuropa moderat aus. Dies ist auf die ver­
gleichsweise hohen Sozialleistungen für Asylsu­
chende in Deutschland und auf die grosszügige Auf­
nahmepraxis Schwedens für syrische Asylsuchende
zurückzuführen. Dennoch ist auch in der Schweiz
die Anzahl Asylgesuche um 10.7% auf insgesamt
23 765 angewachsen (2013: 21 465 Gesuche). Die
wichtigsten Herkunftsländer waren Eritrea, gefolgt
von Syrien, Sri­Lanka, Nigeria, Somalia, Afgha­
nistan und Tunesien.
Unbegleitete Minderjährige
Nicht nur Erwachsene flüchten in die Schweiz. Auch
Minderjährige suchen hierzulande Asyl – unbeglei­
tet, ohne Eltern oder Familie. Die meisten dieser
unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, kurz
UMA, kommen aus Eritrea. Die Zahl der UMA im
Kanton Luzern hat sich mehr als verdoppelt, auf
heute 55. Diese jungen Menschen sind die verletz­
lichsten unter den Asylsuchenden. Besondere
Schutzmassnahmen sind erforderlich, um ihren Be­
dürfnissen gerecht zu werden. Dazu gehören eine
stärkere und spezialisierte Betreuung, eine Vertrau­
ensperson zur Unterstützung im Asylverfahren
sowie eine geeignete Unterbringung. Diese wird im
infoDISG · Jahresbericht 2014
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Kanton Luzern mehrheitlich im Zentrum Sonnenhof,
aber teilweise auch in Kinder- und Jugendheimen
oder Pflegefamilien sichergestellt.
Viele kommen an, wenige reisen aus
Noch grösser wird die Herausforderung mit der aus­
serordentlich hohen Quote von 58.3% Asylgewäh­
rungen und vorläufigen Aufnahmen (2013: 29.8%);
in der zweiten Jahreshälfte wurde gar vier von fünf
Asylsuchenden Schutz gewährt. Folglich steht der
Zuwanderung nur noch eine sehr geringe Abwande­
rung gegenüber, mit der Konsequenz, dass Monat
für Monat zusätzliche Unterbringungsplätze ge­
schaffen werden mussten. Der Nettozuwachs betrug
in der zweiten Jahreshälfte 2014 rund 60 bis 100 Per­
sonen pro Monat, was einem mittelgrossen Asylzen­
trum entspricht (vgl. Grafik).
Ein weiterer Grund für den hohen Asylbestand liegt
in der Dublin-Zusammenarbeit mit Italien. Aufgrund
des hohen Migrationsdrucks auf die Küsten Italiens
und der damit einhergehenden Überlastung des ita­
lienischen Aufnahmesystems wurden bei weitem
nicht alle Flüchtlinge registriert. Dadurch hat die
Anzahl Dublin-Rückstellungen nach Italien stark ab­
genommen, was die Unterbringungsstrukturen wie­
derum zusätzlich belastete.
Kooperative Gemeinden
Die Notlage bei der Unterbringung machte es not­
wendig, die Gemeinden zur Aufnahme von Asyl­
suchenden zu verpflichten. Dabei haben die Gemein­
den grosse Solidarität bewiesen. Dank ihrer Mit­
wirkung konnten die dringend benötigten Unter­
kunftsplätze fristgerecht bereitgestellt werden.
Insbesondere auch dank der Kooperation von Dag­
mersellen, Luzern, Ebikon und Willisau können in
zusätzlichen drei Zivilschutzanlagen und einem
ehemaligen Hotel im Frühjahr 2015 weitere Asylsu­
chende untergebracht werden.
Asyl in Luzern 2014
Die schrecklichen Kriegsereignisse dieser Welt, das
unsägliche Leiden der Vertriebenen und der Unter­
bringungsnotstand in Europa und der Schweiz ha­
ben zu einem starken Medieninteresse geführt. Zeit­
weise meldeten sich bei uns fast täglich Medien­
schaffende aus Print, Radio oder TV. Die meist sach­
liche Berichterstattung hat im Kanton Luzern
wesentlich dazu beigetragen, die Bevölkerung über
die Fakten zu informieren und Verständnis für die
Not der Flüchtlinge zu wecken.
Neues Sozialhilfegesetz
Mit einem neuen Sozialhilfegesetz soll den verän­
derten Anforderungen an die Sozialhilfe Rechnung
getragen werden. Im Entwurf werden erstmals Ziele
der Sozialhilfe formuliert. So soll die Sozialhilfe die
private Initiative, Eigenverantwortung und Selbstän­
digkeit sowie die berufliche und gesellschaftliche In­
tegration fördern. Das geltende Sozialhilfegesetz aus
dem Jahr 1989 ist infolge verschiedener Revisionen
unübersichtlich geworden; zudem haben sich die
Anforderungen an die Sozialhilfe grundlegend ver­
ändert.
Im Frühjahr 2014 gab das Gesundheits- und Sozial­
departement den Entwurf des Sozialhilfegesetzes in
die Vernehmlassung, deren wichtigste Ergebnisse in
die endgültige Botschaft eingearbeitet wurden. Nach
einer ersten Lesung und der Stellungnahme der kan­
tonsrätlichen Kommission Gesundheit, Arbeit und
soziale Sicherheit zeichnet sich deutlich ab, dass das
neue Gesetz mehrheitsfähig ist. Die zweite Lesung
wird in der März-Session 2015 stattfinden. Das neue
Gesetz soll im Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
Ruedi Fahrni, Abteilungsleiter Sozialhilfe /
Asyl- und Flüchtlingswesen
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infoDISG · Jahresbericht 2014
Zentrale Dienste und Finanzen / Personalien
Die Schaltzentrale der DISG
Die Abteilung Finanzen und Zentrale Dienste wirkt
unspektakulär im Hintergrund, leistet aber für das
Funktionieren der DISG einen zentralen Beitrag.
Hier ist vom Finanzcontrolling über die IT-Zuständigkeit bis zur Lehrlingsausbildung so manches
angesiedelt.
erarbeitet, Budgets zusammengestellt und angepasst
werden. Im Verlauf des Jahres wurde auch deutlich,
dass eine Verstärkung des Finanzcontrollings ange­
zeigt ist. Daher wurde die neue Abteilungsleitung
mit Finanzkompetenzen und ­verantwortung ausge­
stattet.
Der Kundenempfang am Telefon, per E­Mail und an
der Türe sind genauso wichtig wie die Betreuung der
zahlreichen externen und internen Sitzungsteilneh­
merinnen und ­teilnehmer. Im Bereich der Informa­
tik, des Personalwesens und der gesamten Infra­
struktur bietet unsere Abteilung für alle Mitarbeiten­
den der DISG Unterstützung, und sie stellt die Ver­
bindungen zu anderen Dienststellen sicher. Versände
an Gemeinden und Institutionen, das Pflegen der
Adressdatenbanken und der Einkauf aller Büromate­
rialien sind weitere Dienstleistungen.
Lernende betreuen
Unsere beiden Lernenden Arlind Sermaxaj und De­
borah Birrer arbeiten einen Teil ihrer Ausbildungs­
zeit in unserer Abteilung, werden aber von uns
durch die ganze Lernzeit begleitet.
Mehr Finanzkompetenz
Die Finanzfachleute waren 2014 besonders gefor­
dert. Die Kreditorenrechnungen werden neu zentral
im Buchungszentrum erfasst. Neben den ordent­
lichen Finanzaufgaben verursachten die ausseror­
dentlichen Aufträge durch das Projekt «Leistungen &
Strukturen II» erheblichen Zusatzaufwand. Es muss­
ten Daten und Zahlen als Entscheidungsgrundlagen
Das Jahr 2014 war von intensiven Personalbewe­
gungen geprägt. So hat die langjährige Abteilungs­
leiterin Rahel Iff die DISG im September verlassen.
Die Vakanz überbrückten die Mitarbeitenden mit
viel Engagement und der Übernahme zusätzlicher
Aufgaben. Weitere Herausforderungen waren 2014
die Umstellung auf Windows 7 und Office 2010, die
Einführung des neuen Risikomanagements und des
Registratur Plans und schliesslich die erste Aktena­
blieferung ans Staatsarchiv.
Christoph Rüssli, Abteilungsleiter Finanzen und
Zentrale Dienste
Personalien
Christoph Rüssli ist seit 1. Dezember 2014 der neue
Abteilungsleiter Finanzen und Zentrale Dienste und
somit Nachfolger von Rahel Iff. Er ist neu auch für das
Finanzmanagement der gesamten DISG zuständig.
Kontakt: 041 228 62 14 / christoph.ruessli@lu.ch
Hassan Fawaz heisst der neue Coach für die Reset­
tlement­Flüchtlinge. Er hat seine auf zwei Jahre be­
fristete Tätigkeit in der Abteilung Sozialhilfe am
1. September 2014 aufgenommen. Das Resettlemet­
Projekt ist ein Bundesprojekt, an dem sich Luzern
und sechs weitere Kantone beteiligen.
Kontakt: 041 228 79 95 / hassan.fawaz@lu.ch
Felix Nussbaum, seit 2003 Fachspezialist Sozialhilfe
/ Asyl­ und Flüchtlingswesen, tritt nach über elf Jah­
ren bei der DISG in den frühzeitigen Ruhestand.
Wir danken Felix Nussbaum herzlich für sein
grosses Engagement für die Gesellschaft und seine
hervorragende Arbeit. Wir wünschen ihm für die
Zukunft viel Freude bei seinen Plänen und alles
Gute.
infoDISG · Jahresbericht 2014
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Veranstaltungen · Publikationen
Familienfreundlichkeit:
Bistrogespräche
Immer mehr Unternehmen wollen
ihren Mitarbeitenden die Verein­
barkeit von Beruf und Familie er­
möglichen. Doch was heisst das
konkret? Zwölf Luzerner KMU
haben sich am Projekt «Familien­
freundliche Unternehmen des
Kantons Luzern» beteiligt. Sie und
weitere Betriebe berichten in
Bistrogesprächen von ihren Erfah­
rungen.
Luzern 28. April / Sursee 11. Mai
/ Hitzkirch 30. Mai.
Mehr Infos: www.disg.lu.ch/fami­
lienfreundlichkeit
Fachtagung «Frühe Förderung»
Am 18. Juni führen die Dienst­
stelle Soziales und Gesellschaft
und die Dienststelle Volksschul­
bildung die Fachtagung «Frühe
Förderung – Idee und Umsetzung
im Kanton Luzern» durch. Sie
richtet sich an Verantwortliche
aus Politik und Verwaltung sowie
Fachpersonen der Frühen Förde­
rung. Das Gastreferat hält Frau Dr.
Heidi Simoni, Leiterin des Marie
Meierhofer Institutits. Zudem wer­
den zentrale Inhalte des Kanto­
nalen Konzepts «Frühe Förde­
rung» und zukunftsweisende An­
gebote aus Luzerner Gemeinden
aufgezeigt.
Mehr Info: www.disg.lu.ch/
fruehe_foerderung
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infoDISG · Jahresbericht 2014
Konferenz «Elternbildung LU»
Am 13. Juni fi ndet die 2. Konfe­
renz «Elternbildung LU» statt.
Was ist gute Elternbildung und
wie zeigt sich deren Qualität?
Diese Fragen werden in einem Re­
ferat von Jorge Montoya­Romani,
Eltern­ und Erwachsenenbildner,
und in moderierten Workshops
aufgegriffen. Eine Fachtagung in
Kooperation mit der Pädago­
gischen Hochschule Luzern.
Mehr Info:
www.elternbildung.lu.ch
Aktionswoche Asyl
«fremd.nah.mittendrin»
Vom 15. bis 21. Juni findet die
zweite kantonale Aktionswoche
Asyl statt. Die Bevölkerung ist
eingeladen, sich unter dem Motto
«fremd.nah.mittendrin» mit dem
Thema Flucht und Asyl auseinan­
derzusetzen. Was fremd ist, soll
nah kommen und mittendrin ste­
hen. Gemeinden, Kirchen, Jugend­
organisationen, Lehrpersonen
und Vereine sind aufgerufen, Ak­
tionen zu gestalten – wenn mög­
lich zusammen mit Migrantinnen
und Migranten. Melden Sie uns
Ihren Beitrag zur Aktionswoche
(simon.gerber@lu.ch) oder lassen
Sie sich auf unserer Webseite in­
spirieren: www.lu.ch/asylwoche
Lohngleichheit
überprüfen
Die Diskussion über
die Umsetzung der
Lohngleichheit von
Frau und Mann bleibt
aktuell. Das neue Faltblatt «Über­
prüfen Sie Ihre Lohnpolitik!» der
Fachstelle Gesell schaftsfragen
gibt Unternehmen Instrumente in
die Hand, um die Lohngleichheit
zu überprüfen und zu realisieren.
www.disg.lu.ch/lohngleichheit
Luzerner
Handbuch zur
Sozialhilfe
aktualisiert
In die aktuali­
sier te Ausgabe
des Luzerner Handbuchs zur Sozi­
alhilfe (Ausgabe 7.2 vom Januar
2015) wurden neue Anliegen zur
Umsetzung der Sozialhilfe aufge­
nommen. Besitzen Sie bereits ein
früheres Exemplar, erhalten Sie
die Anpassungen direkt zuge­
stellt. Bestellung weiterer Exem­
plare inkl. Ordner und Register zu
Fr. 36.–
drucksachen.lmvdmz@lu.ch
Handbuch herunterladen:
disg.lu.ch/sozialhilfe_handbuch.
Blickpunkt – und mehr
Der «Blickpunkt» der Fachstelle
Gesellschaftsfragen hat ein neues
Layout und wird neu zusammen
mit anderen Newsletters und Me­
dienmitteilungen des Kantons Lu­
zern aufgeschaltet. Interessierte
können sich ihr individuelles In­
formationsmenü zusammenstel­
len unter:
www.lu.ch/Verzeichnisse/news­
letterLU
Gesundheits- und Sozialdepartement
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
DISG
Rösslimattstrasse 37, Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 68 78
Telefax 041 228 51 76
www.disg.lu.ch
disg@lu.ch
Auflage: 2300 Ex.
Gestaltung: creadrom.ch, Luzern
Fotoquellen: S. 1–3, 10 Dany Schulthess ©
DISG, LUSTAT; DISG zVg.