Ein neues E-Government Service - Blogs @ FH

Ausgabe Nr.
Januar 2010
ISSN 1997-4051
Elektronische Rechnung
Virtual Company Dossier
| Datenpointernetzwerk
5
Titelbild: Landtagsschiff St. Pölten
COPYRIGHT: NLK
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
| 3
Editorial
Liebe E-Government Interessierte,
Im November 2009 fand in Malmö/Schweden die fünfte
E-Government Ministerkonferenz statt. Dabei wurde
eine Ministerdeklaration verschiedet, die die permanente
Weiterentwicklung von E-Government in Europa sicherstellen soll. In den nächsten 5 Jahren soll insbesondere
die Mobilität im Binnenmark durch E-Government Lösungen unterstützt werden. Dazu gehören u.a. die Durchführung von grenzüberschreitenden Unternehmensgründungen, sowie grenzüberschreitendes Studieren und
Arbeiten. Zusätzlich soll die Transparenz der Verwaltung
mittels E-Government erhöht, die Möglichkeiten der
Partizipation erleichtert und der Zugang zu öffentlichen
Informationen vereinfacht werden. Derzeit laufen bereits
einige sogenannten large scale pilot Projekte, wie PEPPOL
(Pan-European Public Procurement Online) im Umfeld
von e-Procurement und STORK (Secure Identiy Accross
Boarders Linked) im Umfeld der elektronischen Identität.
Es ist zu erwarten, dass weitere pan-europäische Projekte
in dieser Größenordnung in den nächsten Jahren durchgeführt werden.
Im Rahmen der Konferenz wurden auch zum vierten Mal
die European eGovernment Awards vergeben. Die sehr
gelungene Organisation der Awards wurde in bewährter Weise wieder durch das Center for European Public
Administration (CEPA) der Donau-Unversität Krems
durchgeführt. Aus den 259 Einreichungen wurden in einem mehrstufigen Prozess in 5 Kategorien die Gewinner
ermittelt. In der Kategorie 1 eGovernment supporting the
Single Market konnte sich das EU-OPA (European Order
for Payment Application) Projekt durchsetzen. Die Projektpartner kommen aus Österreich und Deutschland, das
Projektziel war die Vereinfachung und Beschleunigung
grenzüberschreitender Mahnverfahren. Das Projekt wurde bereits umgesetzt und wird sehr erfolgreich eingesetzt.
In der Kategorie 2a eGovernment Empowering Cititzens
konnte sich die innovative Lösung Genvej aus Dänemark
durchsetzen. In Kategorie 2b eGovernment Empowering Businesses siegte das italienische Beschaffungsportal
MEPA (The Public Administration eMarketplace). In Kategorie 3 eGovernment Enabling Administrative Efficiency and Effectiveness wurde die portugiesische IT Lösung
Multibanco ATM Network zum Sieger gekürt. Dabei werden Jagdlizenzen einfach über Bankomaten ausgestellt.
Den Publikumspreis gewann das SMS Information System aus der Türkei.
Als Teil der Konferenz wurde auch das neue E-Government-EU-Ranking präsentiert. Die 8. Erhebung der „Online-Verfügbarkeit der Dienstleistungen der öffentlichen
Hand“ lieferte wieder interessante Ergebnisse. Beim Indikator full online availability hat Österreich als einziges
Land bereits 2007 100% erreicht. 2009 haben Malta, Portugal und Großbritannien aufgeschlossen und erreichen
nun ebenfalls 100%. Deutschland liegt knapp über dem
EU-Schnitt von 71%, die Schweiz abgeschlagen an letzter
Stelle mit 30%. Es zeigt sich bei allen drei Ländern, dass
es bei der Benutzerfreundlichkeit noch einiges an Aufholpotential gibt. Hier schneiden Länder wie Großbritannien
und Finnland deutlich besser ab. Beim neu eingeführtem
Indikator eProcurement erreicht Deutschland 71%, Österreich 62% und die Schweiz 41% (der EU-Schnitt liegt
bei 56%).
Abschließend möchte ich noch besonders auf die ADV
e-Government Konferenz hinweisen, die am 16. und 17.
Juni 2010 in Villach stattfinden wird. Weitere Informationen finden Sie unter http://e-government.adv.at/2010
FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
Studiengang Public Management
Fachhochschule Kärnten
aufruf beiträge
Vor Ihnen liegt die 5. Ausgabe von eGovernment Review.
Im ersten Teil finden Sie ein Interview mit SC Dr. Arthur
Winter, der E-Government in Österreich in den letzten
Jahrzehnten intensiv mitgestaltet hat. Im zweiten Teil, finden Sie eine Reihe ausgewählter Beiträge zum Themenbereich E-Government.
eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel
zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn
Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen
wollen, senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen
150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@fh-kaernten.at.
Der eGovernment-Review-Beirat wird die eingereichten
Artikel bewerten und selektierte zur Veröffentlichung
freigeben. Einreichungen für die sechste Ausgabe werden
bis zum 12. April 2010 angenommen.
FH-Prof. Dr. Wolfgang
EIXELSBERGER
Fachhochschule Kärnten
Studiengang
Public Management
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eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
eGovernment-Review-Beirat
Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt
Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung
von eGovernment Review.
FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel
Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft
Fachhochschule Kärnten
FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
Professur aus Wirtschaftsinformatik
Fachhochschule Kärnten
Dr. Peter Parycek, MSc
Zentrumsleiter Zentrum für E-Government
Donau-Universität Krems
Lektor FH Kärnten
Prof. Dr. Reinhard Posch
Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications)
TU Graz
CIO des Bundes
Prof. DI. Dr. Reinhard Riedl
Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government
Berner Fachhochschule
Prof. Dr. Jürgen Stember
Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften
Hochschule Harz
DI. Manfred Wundara
CIO der Stadt Villach
Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie
des Österreichischen Städtebundes
Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
Inhalt
„Die Zukunft liegt in interoperablen Strukturen“ 6
Interview mit Dr. Arthur Winter (ehemaliger Sektionschef BMF)
E-Government in Dänemark 8
eGovernment Konferenz 2010 10
Elektronische Rechnung an den Bund 12
Wolfgang Eixelsberger (FH Kärnten)
Thomas Palmetzhofer (Bundesministerium f. Finanzen) I
Ruth Eberhart (SAP Österreich)
Virtual Company Dossier: Ein neues E-Government Service 14
Silke Weiß I Natalie Egger I Josef Makolm (Bundesministerium f. Finanzen) I
Jan Huntgeburth (Universität Mannheim)
Datenpointernetzwerk: Bürokratie weniger spürbar machen 16
Privatzustellung - Der elektronisch eingeschrieben Brief 18
E-Voting: Auswege aus einer festgefahrenen Debatte 20
fachartikel
aktuelles
Ausgabe Nr. 5 | Januar 2010
Martin Brüggemeier I Sirko Schulz (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
Peter Reichstädter (Bundeskanzleram) I Arne Tauber (EGIZ)
Christian Paulsen (DFN-Cert Services GmbH Hamburg)
Können E-Government Gesetze den IT-Einsatz erfassen? 22
E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 24
E-Government Publikationen 26
service
Sönke E. Schulz (Uni Kiel)
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6 |
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
aktuelle information
interview
„Die Zukunft liegt
in interoperablen Strukturen“
Dr. Arthur Winter, der ehemalige Sektionschef des Bundesministeriums für
Finanzen, ist ein Promotor des österreichischen E-Government. Dr. Winter
gestaltete die IT-Infrastruktur der Republik Österreich wesentlich und nachhaltig mit und steht heute für die erfolgreiche Implementierung staatstragender
Anwendungen in den Bereichen Bundeshaushalt, Bundespersonalmanagement
und Finanzverwaltung. Dazu kommen maßgebliche Anwendungen für den Justizund Arbeitsmarktbereich. Ein besonderes Anliegen ist ihm die forschungs- und
zeitnahe Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, um die führende Position
Österreichs im europäischen E-Government langfristig zu sichern. Durch seine
Lehrtätigkeiten an der Donau Universität Krems und der WU Wien, bleibt er mit
dem Thema E-Government auch weiterhin verbunden
Sie sind seit 40 Jahren mit den Themen Verwaltungsinfor-
Sie sind einer der Väter von FinanzOnline. Der Aufbau eines
matik und E-Government verbunden. Welche großen Entwick-
ähnlich erfolgreichen E-Government Anwendungsbereiches
lungstendenzen haben diese Jahre geprägt?
wird kaum mehr möglich sein. In welchen Bereichen sehen
Die Entwicklung der Verwaltungsinformatik wird
durch drei große Phasen geprägt. Die erste Phase begann 1960 und war durch die Verwendung von
Großrechnern und die nach innen Bezogenheit der
Verwaltung gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass nur
verwaltungsinterne Optimierungen getroffen wurden,
jedoch keine externen Stakeholder in den Prozess miteinbezogen wurden.
Die zweite Entwicklungsphase ist geprägt von Internet,
PC und E-Government. Begonnen hat sie etwa 1995.
Sie zeichnet sich durch eine starke Ausrichtung nach
außen aus. Dies durch die Implementierung von IKTAnwendungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zur Erleichterung der Ausführung von staatlich
auferlegten Verpflichtungen.
Die dritte Phase beschreibt die Zeit ab dem Jahr 2010,
welche durch die Europäisierung der Verwaltung geprägt ist. Fokus ist beispielsweise die Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ein Schlüsselthema dieser Phase ist die Schaffung von Interoperabilität auf
semantischer, rechtlicher, organisatorischer und technischer Ebene.
FinanzOnline ist ein Service des Bundesministeriums
für Finanzen, das bereits seit dem Jahr 2003 im Internet zur Verfügung steht. Dieser Service für Steuerzahler
kann mit anderen Worten als „Finanzamt im Internet“
bezeichnet werden und ist eine E-Government Schnittstelle für Bürgerinnen, Bürger, Gemeinden und Unternehmen. In der Zwischenzeit haben sich schon fast
2,2 Mio. Teilnehmer für dieses E-Government Service
angemeldet. Die Funktionen werden ständig an neue
Anforderungen angepasst. Seit Ende 2009 beispielsweise können Unternehmen mittels FinanzOnline die
Umsatzsteuerrückerstattung aus allen EU-Staaten stellen und Gemeinden auf die Bemessungsgrundlagen des
Einheitswertes zugreifen.
Ähnliche Potentiale sehe ich in der Umsetzung des Unternehmensserviceportal (USP), das Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlich begründeten Melde- und
Informationsverpflichtungen zu erfüllen. Dies geschieht
durch die Bereitstellung von Applikationen und Informationen auf einem zentralen Portal, die heute jeweils
auf unterschiedlichen Webseiten zur Verfügung stehen.
Sie Beispiele, die ein ähnliches Potential haben?
aktuelle information
Das USP in erster Version steht bereits seit dem 1. Jänner
2010 im Internet bereit. Das Bürgerserviceportal stellt
ebenfalls Informationen und Applikationen auf einem
zentralen Portal bereit. Zielgruppe dieses Serviceportals
sind wie der Name schon sagt Bürgerinnen und Bürger.
Durch die Teilnahme am EU-Projekt PEPPOL (Pan
European Public Procurement On-Line), das darauf
abzielt, eine interoperable E-Procurement Pilot-Lösung
unter Berücksichtigung der existierenden nationalen
Infrastrukturen zu entwickeln, sichert sich Österreich
Wettbewerbsvorteile. Die Vision des Projektes ist, dass
jedes Unternehmen in der EU mit jeder öffentlichen europäischen Beschaffungsstelle den Beschaffungsprozess
elektronisch abwickeln kann.
Derzeit wird wieder einmal eine Verwaltungsreform diskutiert. Welche Rolle kann dabei E-Government spielen?
E-Government ist ein Key-Enabler der Verwaltungsreform. Hierfür ist es von Vorteil, Shared Services für die gesamte Verwaltung über Zuständigkeitsgrenzen hinweg zu
identifizieren und bereitzustellen. Gebäudemanagement,
eine mögliche Personalagentur, einheitliche Telefonie
über IP und die Bundesrechenzentrum GmbH als staatsnaher IT-Dienstleister sind nur einige Möglichkeiten der
Auslagerung von Funktionen und Aufgabengebieten. Der
Bundesclient, eine einheitliche Softwarebasis für Endbenutzer, ist eine Vorraussetzung für den effizienten Betrieb
von Querschnittsanwendungen. Eine wichtige Rolle spielt
weiters die Umsetzung eines zentralen Personenstandsregisters, das Zusammenspiel von Bund, Ländern, Städten
und Gemeinden und die Entwicklung zentraler Registeranwendungen. Zielführend ist ferner eine Geschäftsprozessoptimierung über Organisationsgrenzen hinweg. Der
optimale Einsatz und die Umsetzung von E-Government
sind wesentliche Wegbereiter der Verwaltungsreform.
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
Optimierung von IKT-Anwendungen gearbeitet werden.
Verstärkt Wert gelegt wird in Österreich auf die Schaffung
interoperabler Strukturen, um E-Government in Europa
voranzutreiben.
Auf europäischer Ebene gibt es eine größere Anzahl an Projekten, die die Länder Europas auch im Sinne der Verwaltung
länderübergreifend zusammenführen sollen. Ein Beispiel ist
die Einführung einer EU-weiten elektronischen Identität. Welche Schwerpunkte sehen Sie in diesem Umfeld?
Schwerpunkte sehe ich in der Europäisierung der Verwaltung. Hierfür sollten einheitliche Standards innerhalb
Europas geschaffen werden. Interoperabilität zwischen
Staaten sollte gewährleistet werden, sowie E-IdentityManagement für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Auch hier möchte ich das EU-Projekt PEPPOL als
Schwerpunkt erwähnen, da es zur konkreten Umsetzung
von Interoperabilität in Europa im Bereich E-Procurement beiträgt.
Sie sind vor wenigen Monaten in Pension gegangen. In welcher Form bleiben Sie mit dem Thema E-Government verbunden?
Vor kurzem habe ich Lehrtätigkeiten im Bereich EGovernment und Verwaltungsinformatik an der Donau
Universität in Krems und der Wirtschaftsuniversität in
Wien aufgenommen. Des Weiteren halte ich einschlägige
Vorträge zu E-Government Themen wie beispielsweise
der elektronischen Zustellung, der EU-Dienstleistungsrichtlinie, Unternehmensserviceportal, etc. auf verschieden Tagungen, Konferenzen und Veranstaltungen im
praktischen und wissenschaftlichen Umfeld. Veröffentlicht werden diese Vorträge sowie weitere Beiträge zum
Thema E-Government in wissenschaftlichen Publikationen. n
Österreich nimmt eine Spitzenposition beim Thema E-Government in Europa ein. Was sollte in den nächsten Jahren getan
werden, um diese Position zu erhalten bzw. auszubauen?
In den nächsten Jahren wird politisches Committment
vermehrt notwendig sein. Die erforderlichen Ressourcen
zum Erhalt bzw. Ausbau der Spitzenposition Österreichs
im Bereich E-Government müssen bereitgestellt werden. Vor allem jedoch muss E-Government weiterhin als
wichtiges Thema angesehen und an der Entwicklung und
Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.
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8 |
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
aktuelle informationen
E-Government in…
Dänemark
In der vorliegenden 5. Ausgabe von eGovernment Review finden Sie den 2. Beitrag in der Reihe
E-Government in europäischen Ländern. Der erste Beitrag ist in der 3. Ausgabe erschienen und
beschäftigte sich mit E-Government in Slowenien.
Dänemark hat in den vergangenen
Jahren immer eine Spitzenposition
bei E-Government-Rankings eingenommen. Es gibt eine generelle Bereitschaft der Politik, Verwaltung und
der Bürger E-Government für Verwaltungsvereinfachung, -transparenz und
Kostenreduktion einzusetzen.
info
serie
Wolfgang Eixelsberger
Fakten zu Dänemark:
Anzahl Einwohner (in Mio).: 5,5
Anzahl Einwohner pro km2: 129
Mitglied in der EU seit: 1973
Platzierung im EU E-Government
Ranking 2009
(Full online availability)(1): 9
den Daten aus dem Gesundheitsportal
(sundhed.dk) auch über borger.dk eingesehen werden können (u.a. Übersicht
über Medikamentverschreibungen und
Spitalsaufenthalte).
Ziel ist, dass 2012 alle relevanten digitalen Selbstbedienungslösungen für
Bürger vollständig in das Portal integriert sind. Das gilt im Wesentlichen
auch für das zentrale Unternehmensportal (www.virk.dk). 2010 sollen
75% alle Berichte von Unternehmen an
die Verwaltung in elektronischer Form
übermittelt werden.
Die Verwaltungsgliederung DänePlatzierung im UN E-Government
marks besteht aus fünf Regionen und
Readyness Index 2008(2): 2
98 Kommunen. Vor der VerwaltungsZentrales E-Government Portal:
reform von 2007 gab es noch 14 Regihttp://www.borger.dk
onen und 270 Kommunen. Die durch(kleine Teile des Portals sind in
schnittliche Anzahl von Einwohnern
Englisch, Deutsch, Spanisch und
pro Kommune beträgt 52.000 (exkl.
Französisch verfügbar)
zentrale IT-Abwicklung der Kommunen
Kopenhagen). Im Vergleich dazu le1972 entstand aus den IT-Abteilungen
ben in Österreich im Schnitt (exkl.
einiger Kommunen das Unternehmen
Wien) 2.850 Menschen in einer GeKMD. KMD ist heute das größte dänische IT Unternehmeinde. Dänemark nimmt damit einen Spitzenwert in
men mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz
der Anzahl Einwohner pro Kommune ein (Platz 3 nach
von ca. 460 Mio. EUR. Die Servicierung von Kommunen
Großbritannien und Irland). Mit der Strukturreform
ist nach wie vor die Kernaktivität des Unternehmens (ca.
wurde auch eine Verwaltungsreform umgesetzt. Einige
70% des Umsatzes). Seit mehreren Jahren wird das auf
Aufgaben wurden von den Regionen an die Kommunen
SAP aufbauende und von KMD in Kooperation mit SAP
abgegeben. Diese setzen nun beinahe alle bürgerbezoentwickelte Softwareprodukt KMD Opus in dänischen
genen Verwaltungsvorgänge um. Die Regionen sind für
Kommunen eingesetzt. Es handelt sich dabei um ein zenKrankenanstalten, Sozialangelegenheiten, Regionalenttrales Softwaresystem für die kommunale Verwaltung,
wicklung und koordinative Angelegenheit z.B. den Toudas auch eine Reihe von Fachanwendungen abdeckt.
rismus betreffend zuständig.
Borger.dk
Elektronische Rechnungslegung
Borger.dk ist das zentrale Portal für Bürger in Dänemark.
Informationen und Formulare strukturiert nach Lebenslagen werden angeboten. Borger.dk kann auch als personalisierte Seite eingerichtet werden, in der persönliche
Informationen (bezogen auf Steuern oder Wohnangelegenheiten) eingesehen werden können. In Zukunft wer-
2005 wurde gesetzlich festgelegt, dass die Rechnungslegung von Unternehmen an den öffentlichen Sektor nur
noch in elektronischer Form möglich ist. Davon sind ca.
70% der dänischen Unternehmen betroffen. NemHandel
ist der zentrale Infrastrukturanbieter in diesem Bereich.
Im Mai 2009 wurden beispielsweise 100.000 elektronische
aktuelle informationen
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
65 %
59 %
36,2 %
27,4 %
Bürger, die elektronisch Information aus dem öffentlichen Bereich
eingeholt haben.
Bürger, die elektronische Formulare
aus dem öffentlichen Bereich befüllt
und diese in elektronischer Form
eingereicht haben.
k (3)
ne
m
ar
(4
)
Dä
d (5)
ich
re
Ös
ter
De
ut
sc
h
lan
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13,6 %
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ter
De
ut
sc
h
lan
d (5)
10,5 %
Dä
31,1 %
45 %
41,3 %
Unternehmen, die elektronische Formulare aus
dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in
elektronischer Form eingereicht haben.
E-Government Schlüsselindikatoren 2008 (für die Schweiz liegen keine Daten vor (6))
Genvej
In der Nähe von Kopenhagen befindet sich die Kommune
Gentofte. Die Verantwortlichen haben ein Bürgerportal
namens Genvey entwickelt. Die Grundidee ist, dass sich
Bürger nur bei einem System anmelden müssen und
dann vollen Zugang zu möglichst vielen Daten und Services der öffentlichen Verwaltung haben. Es wird versucht
möglichst viele Institutionen auch außerhalb der Verwaltung einzubinden. Bürger haben mit Genvej die Möglichkeit für ihre Kinder schul- bzw. hortbezogene Daten
einzusehen und zu bearbeiten (u.a. Schuleinschreibung,
Krankmeldung der Kinder, Einverständniserklärung für
Exkursionen abgeben), Büchereiservices in Anspruch zu
nehmen, Angebote der Gewerkschaft zu nutzen bzw. Services anzustoßen, den Hausarzt zu wechseln, Zahnarztzeiten zu vereinbaren und ein Erinnerungs-SMS zu erhalten. Das Portal wurde als beste e-Government Lösung für
Bürger mit dem europäischen E-Government-Award im
November 2009 ausgezeichnet. n
literatur
Rechnungen über diese Infrastruktur von Unternehmen
an die Verwaltung übermittelt. Damit sind enorme Einsparungen möglich, da einerseits Versandkosten wegfallen und anderseits interne Kosten in den Unternehmen
und der Verwaltung reduziert werden. Es existieren eine
Reihe von Schnittstellen zu Fachanwendungen, die eine
durchgängige elektronische Abwicklung der Rechnungslegungsprozesse sicherstellen. Nachdem viele dänische
Unternehmen diese Systeme einsetzen, führen diese Unternehmen die Rechnungslegungsprozesse mit anderen
Unternehmen ebenfalls über diese Infrastruktur durch.
Die Infrastruktur wird derzeit weiterentwickelt um weitere Kommunikationsformen zu unterstützen (z.B. sicherer und nachvollziehbarer Austausch von Dokumenten
in elektronischer Form). In diesem Umfeld wird auch
eine neue mobile digitale Signatur genannt. NemID soll
ab Ende 2010 für alle Dänen zur Verfügung stehen und
kann auch außerhalb von NemHandel eingesetzt werden.
NemHandel ist OpenSource und die Verantwortlichen
erhoffen sich eine rasche Weiterverbreitung des Systems
auch in andere europäische Länder.
(1) European Commission Directorate General for Information
Society and Media Smarter Faster, Better eGovernment - 8th
eGovernment Benchmark Measurement - November 2009
URL: http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/i2010/
docs/benchmarking/egov_benchmark_2009.pdf
(2) United Nations (2008): UN E-Government Survey 2008,
From E-Government to Connected Governance.
URL: http://www.unpan.org/egovernment.asp
(3) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Denmark November 2009, Edition 12.0,
URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20
DK%20-%20v12.0%20-%20Nov%202009.pdf
(4) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Austria November 2009, Edition 12.0.
URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20
AT%20-%20July%202009%20-%2012%200.pdf
(5) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Germany November 2009, Edition 12.1
URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20in%20
DE%20-%20November%202009-12.1_1.pdf
(6) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Switzerland November 2009, Edition 4.0
URL: http://www.epractice.eu/files/eGoverment%20Switzerland%20v4.0%20November%2009_1.pdf
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10 | eGovernment Review
| Nr. 5 | Januar 2010
aktuelle information
Veranstalter
Plattform „Digitales Österreich“
e-Government Länderarbeitsgruppe
Österreichischer Gemeindebund
Österreichischer Städtebund
Mitveranstalter
Forum e-Government der OCG
Kooperationspartner
Fachhochschule Kärnten
Organisation
Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung (ADV)
http://e-government.adv.at/2010/
aktuelle information
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
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12 |
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
fachartikel
Elektronische Rechnung
an den Bund (ER>B )
abstract
Thomas Palmetzhofer I Ruth Eberhart
ER>B ist ein Verfahren, mit dem Unternehmen strukturierte, elektronische Rechnungen
(E-Rechnungen) an Bundesdienststellen einbringen können. Dadurch wird vor allem
eine Senkung der Kosten und Bearbeitungszeiten bei den Unternehmen und beim Bund
ermöglicht.
Ausgangssituation für den Einsatz von ER>B
Aktuell werden jährlich ca. 1,2 Mio. Rechnungen an den
Bund gestellt. Rund 5.000 Personen kommen im Bund bei
der Erfassung, Prüfung und Genehmigung mit Eingangsrechnungen in Berührung. Durch das Online-Verfahren
für die Einbringung und einen papierlosen Workflow gestützten Prozess für die Prüfung und Bearbeitung wird
mit einem Einsparungspotenzial von durchschnittlich
neun Minuten pro Rechnung gerechnet. Zusätzlich ist
auch eine Einsparung an Manipulations- und Versandkosten bundintern und beim Lieferanten (mind. 0,75
EUR Material, drei Minuten Bearbeitungszeit) und ein
Einsparungseffekt bei Lagerkosten und –administration
(Annahme: 1,50 EUR/Beleg) zu erwarten.
Die EU verfolgt mit mehreren Projekten innerhalb des
Projektes PEPPOL das Ziel, den gesamten Beschaffungsprozess elektronisch zu unterstützen. Die Konzeption der
Rechnungseinbringung über ER>B berücksichtigt bereits
diese internationale Komponente.
Die Haushaltsverrechnung des Bundes (HV) wird im
HV-System mit SAP abgebildet. Bestellungen im eShop
der Bundesbeschaffungs Ges.m.b.H. (BBG) werden
durch eine Anbindung an das HV-System unterstützt.
Eingangsrechnungsprozesse können derzeit mit ELAK,
mit Papier oder mittels Scanworkflow gestartet werden.
Durch den Einsatz von SAP Records Management wird
eine Harmonisierung der Abläufe der Bestellung und der
Rechnungsbearbeitung herbeigeführt.
ANFORDERUNGSKONZEPT UND AUSWAHL MITTELS SHOWCASE
Eingangs wurde ein Gesamtkonzept für die Anlieferung
und Verarbeitung von elektronischen Eingangsrechnungen (Best-Practice–Prozesse und technische Umsetzungserfordernisse) im HV-System mit SAP erstellt. Dabei
wurden besonders die bereits bestehenden HV-Prozesse
und Workflow-Szenarien berücksichtigt. Im Rahmen
der Erstellung eines Showcases für den Geschäftsfall Eingangsrechnungsbearbeitung wurden vorab verschiedene
Softwarepakete evaluiert.
Gefordert war, nicht nur alle relevanten
technischen, sondern auch die organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen zur
E-Rechnung zu klären. Oberste Maxime
war, den Schnittstellenaufwand so gering
wie möglich zu halten und allen Endanwendern eine einfache und übersichtliche
Oberfläche zu bieten. Insbesondere die
„Nicht-SAP-User“ waren in den elektronischen Workflow-gesteuerten Prozess der
Rechnungsprüfung einzubinden.
Abb. 1: Gesamtprozess für Papierrechnungen u. die neue E-Rechnung
Durch Hochladen einer Rechnungsdatei
oder über die Erfassung in einem online angebotenen Formular kann die Rechnung eingebracht werden. In weiterer Folge soll eine
fachartikel
Bei der weiteren Verarbeitung der E-Rechnung im
HV-System wird zunächst ein Image der Rechnung erzeugt und archiviert. Mit den Daten der im HV-System
gespeicherten Bestellung und der E-Rechnung wird ein
vorerfasster Rechnungsbeleg generiert und an die betreffende Organisationseinheit übermittelt.
Der Empfang und die Aufbereitung der Rechnungsdaten
wird in SAP NetWeaver Process Integration 7.1 erledigt.
Die Einstellungen betrafen u.a. semantische Prüfungen,
Konvertierungen, Zielsystemermittlung, Datenübertragung und Datenflusskontrolle.
Der nächste Schritt nach der Aufbereitung der E-Rechnung ist die Prüfung durch die Sachbearbeiter. Im HVSystem mit SAP ist ein direkter Zugriff auf das archivierte
Image (elektronisches Bild der Rechnung) sowohl über
den Vorgang im SAP Records Management als auch über
den HV-Beleg möglich. Die Weiterleitung zur Prüfung,
Freigabe und Buchung des Belegs erfolgt Workflow-gestützt in SAP Records Management.
BUNDESMASTER
ER>B ist als geschlossene Serviceplattform konzipiert
und bis Oktober 2009 wurde der Bundesmaster implementiert. Mitte November 2009 wurde der Pilotbetrieb
im Rechnungshof, im Finanzamt für den 1. und 23. Bezirk und im Landesschulrat für Salzburg mit einzelnen
Pilotlieferanten eingeleitet. Als Pilotportal dient www.finanzonline.gv.at. Im Jahr 2010 wird ein Rollout des Bundesmasters an alle Dienststellen gestartet. Mit der Fertigstellung des bundesweiten Unternehmensserviceportals
(USP) und der Einbindung von ER>B soll die flächendeckende Verbreitung der Funktionen unterstützt werden.
Abb. 2: Prozessschritte bei der Rechnungseinlieferung
Im Formularbereich können die Rechnungsdaten direkt
erfasst und übermittelt werden. Die Formulareingabe ist
dann von Vorteil, wenn es dem Rechnungsleger nicht
möglich ist, in seinem System ein XML-Dokument zu
erzeugen oder Lieferanten nur vereinzelt Rechnungen an
Dienststellen des Bundes legen. In diesem Prozess kann
eine Kopie der versandten Rechnung (PDF-Format)
für die eigenen Unterlagen beim Rechnungsersteller
gespeichert werden.
Im Upload-Bereich können Rechnungsleger selbst erstellte XML-Dokumente hochladen und so ihre E-Rechnungen an den Bund einbringen.
| 13
Damit diese vom System angenommen werden können,
müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:
• Format des Dokuments: ebInterface (XML-Format)
• Inhalte wie Absender, Empfängerdienststelle, Lieferantennummer, Bestellnummer, Buchungskreis etc.
Einige der Kriterien werden sofort geprüft. Im Fehlerfall
wird der Rechnungsersteller im Onlinedialog darüber informiert. Die elektronische Rechnung kann während des
Hochladens und danach nicht mehr verändert werden.
Treten bei der Aufbereitung der E-Rechnung Fehler auf
(z.B. Rechnung nicht zuordenbar), wird der Rechnungsleger in einer E-Mail informiert.
Fazit
ER>B mit SAP Process Integration und SAP Recordsmanagement leistet einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung im Zuge der Rechnungsbearbeitung.
Besonders die elektronische Unterstützung der Rechnungskontierung und -freigabe, der einfachen Einschau
auf die Rechnungsdaten und die rasche Bearbeitung von
Rechnungen mittels Workflowunterstützung, ohne Eingriff in die bestehenden Lösungen tragen zur Effizienzsteigerung bei.
Die elektronische Anlieferung und die kürzere Bearbeitungszeit der Rechnung ermöglichen eine Konzentration
auf das Kerngeschäft. Mit ER>B lassen sich durch die
Reduktion von Manipulationskosten und von Versandkosten Einsparungseffekte lukrieren. Die IT-unterstützte
Rechnungsbearbeitung reduziert die Durchlaufzeit durch
schlankere Prozesse sowie durch Wegfall der Transportwege und –zeiten. Durch die Vermeidung von Medienbrüchen und die automatische Weiterbearbeitung werden Eingabefehler reduziert.
Thomas PALMETZHOFER
Bundesministerium für
Finanzen Abt. V/3
Cheforganisator
thomas.palmetzhofer@
bmf.gv.at
Schließlich gilt es den positiven Effekt auf die Umwelt
durch weniger Papierverbrauch und geringeren Transportaufwand zu erwähnen. n
Dr. Ruth EBERHART
SAP Österreich
Customer Advisor
ruth.eberhard@sap.com
literatur
Einbringung mittels Webservice angeboten werden. In der
ER>B-Anwendung wird auf technische Grunderfordernisse geprüft. Die E-Rechnung muss im Format ebInterface
– das Format der Austria Pro – angeliefert werden.
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
(1) Informationen zur elektronischen Rechnungslegung:
http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5280/DesktopDefault.aspx?tabid=5280
(2) Österreichische Arbeitspakete innerhalb von Peppol:
http://www.peppol.eu/National_Information/austria
(3) Der Österreichische Rechnungsstandard:
www.ebinterface.at
(4) Beispiele für SAP Lösungen zur Erstellung von
E-Rechnungen
http://de.sap.info/e-billing-auf-dem-vormarsch/907
http://www.rit.at/index.php/prozesse.html
http://de.sap.info/stadt-wandel-wien-sap-software/11391
http://www.frontworx.at/page.asp/-/42.htm
14 |
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fachartikel
Virtual Company Dossier:
Ein neues E-Government-Service
abstract
Silke Weiß I Natalie Egger I Jan Huntgeburth I Josef Makolm
Die Umsetzung des Virtual Company Dossiers in Österreich stärkt nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer
Unternehmen bei der Teilnahme an transeuropäischen Vergabeverfahren. Die österreichische VCD-Anwendung ist ein vollständig IT-gestütztes System, das alle für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren notwendigen Nachweise erkennt und
in einem europaweit einheitlichen elektronischen Format zusammenfasst. Gerade in wirtschaftlich weniger guten Zeiten,
können Unternehmen so neue Absatzmärkte mit einem minimalen Aufwand erschließen.
PEPPOL. Das EU-Projekt „PEPPOL - Pan-European Public Procurement On-Line“ (1) wurde mit dem Ziel gestartet, interoperable elektronische Beschaffungsverfahren in Europa zu pilotieren. Dabei wird die Pilotlösung
auf existierende nationale Beschaffungssysteme aufsetzen und im Ergebnis Standards für den Datenaustausch
zwischen ausschreibender Stelle und Bewerber während
des gesamten Beschaffungsprozesses festlegen.
Im Rahmen des PEPPOL-Arbeitspaketes Virtual Company Dossier (VCD) wird ein komplexes elektronisches
Regelwerk geschaffen, das die gegenseitige Anerkennung
von Eignungsnachweisen in Europa für öffentliche Vergabeverfahren abbildet und einen Standard für den elektronischen Austausch von Eignungsnachweisen festlegt.
Ausgangssituation. Bewerber und Bieter in öffentlichen
Vergabeverfahren müssen zum Nachweis ihrer Eignung
bzw. Qualifikation Informationen und Dokumente bereitstellen, die von ausschreibenden Stellen gegen die
jeweiligen Vergaberichtlinien geprüft werden müssen.
Dies gilt auch für österreichische Unternehmen, die an
einem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, das in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat ausgeschrieben wurde. Derzeit wird die Teilnahme an transeuropäischen Vergabeverfahren dahingehend erschwert, dass
keine verbindlichen expliziten Regeln existieren, welche
Eignungsnachweise durch ein europäisches Unternehmen beigebracht werden müssen, um an einem Vergabeverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat teilnehmen zu können.
Was ist ein VCD? Ein Virtual Company Dossier ist die
Summe der Nachweise, die ein Bewerber im Zuge eines Vergabeverfahrens zum Beweis seiner Qualifikation
erbringen muss. Das VCD ist weiters eine IT-Anwen-
dung, die es einem Bewerber ermöglicht, diese Nachweise – einem Regelwerk folgend – zu einem elektronischen Sammel-Container zusammenzustellen. Das VCD
unterstützt die europaweiten öffentlichen elektronischen
Beschaffungsprozesse und berücksichtigt dabei nicht
nur die Komplexität des rechtlichen Regelwerks, sondern auch die rechtliche Struktur eines Bewerbers (z.B.
natürliche oder juristische Person, Arbeitsgemeinschaft,
Subunternehmer-Struktur usw.).
Herausforderungen. Zur Implementierung einer europaweiten Pilotlösung, muss der öffentliche Sektor sich
vielen Herausforderungen stellen. Herausforderungen
sind beispielsweise die organisatorische, technische und
semantische Komplexität, rechtliche Fragestellungen,
Sprachbarrieren, finanzielle Konsequenzen und politische Überlegungen. Die Realisierung europaweiter
Interoperabilität wird als Schlüsselfaktor zur Bewältigung dieser Herausforderungen angesehen. Aufgrund
der großen Heterogenität der verschiedenen Aspekte,
müssen Standards und ein gemeinsames Vokabular
entwickelt werden. Bei der Lösung müssen, neben verschiedenen nationalen technischen Infrastruktur-Konstellationen, institutionelle und rechtliche Unterschiede
berücksichtigt werden. Die VCD-Pilotanwendung muss
diese Unterschiede auf europäischer Ebene bewältigen
können. Das VCD soll fähig sein, den Anforderungen
der öffentlichen Auftraggeber gerecht zu werden, um
die Eignung der Bieter hinsichtlich bestimmter Kriterien nachzuweisen, bei gleichzeitiger Verringerung
der Beweislast für die Bieter auf transnationaler Ebene.
Vision der österreichischen VCD-Implementierung. Das ös-
terreichische VCD-Implementierungsprojekt (2) stellt
ein IT-System bereit, welches nicht nur den Bieter bei
fachartikel
Das PEPPOL-VCD-Regelwerk. Es besteht aus definierten
Regeln, die die zutreffenden Rechtsvorschriften abbilden. Dieses Regelwerk wird in einer Ontologie hinterlegt. Das Regelwerk ist in drei Schichten aufgebaut:
• In der Upper-Level Ontologie werden einerseits die
grundsätzlichen Konzepte definiert, die für den
europäischen Teil der Ontologie benötigt werden
und andererseits jene Konzepte, wie beispielsweise
Nachweise, Kriterien, Services, Bewerber etc., die
in allen nationalen Ontologien verwendet werden.
• Das europäische Regelwerk dient zur Modellierung
der EU-Rechtsmaterie (EU-Richtlinie 2004/18/
EC, Artikel 45, 46, 47, 48, 49 und 50). Modelliert
werden die einschlägigen EU-Kriterien, die auf EUEbene definiert sind oder die notwendig sind, um
das Mapping zwischen den EU-Kriterien und den
nationalen Kriterien zu ermöglichen. Weiters sind
im europäischen Regelwerk die in der EU möglichen Bieterstrukturen modelliert.
• In den nationalen Ontologien (je EU-Mitgliedstaat
bzw. Region existiert eine Teil-Ontologie, die auch
als Domänen-Ontologie bezeichnet wird) werden
die nationalen Zusammenhänge und deren Mapping in Richtung EU modelliert. Sie beschreiben
somit, welche nationalen Kriterien – bezogen auf
EU-Kriterien – zu erfüllen sind und welche Nachweise (Dokumente und Informationen) Bewerber
und Bieter zum Nachweis ihrer Eignung bzw. Qualifikation in Bezug auf diese nationalen Kriterien
beibringen müssen.
Durch das PEPPOL-VCD-Regelwerk wird erstmalig
Recht in einer Ontologie modelliert, um von einem
„Reasoner“ im Rahmen einer von Endanwendern zu
bedienenden IT-Anwendung abgearbeitet zu werden.
Durch die Implementierung mit Hilfe semantischer
Technologien, wird somit die gegenseitige EU-weite
Anerkennung von Qualifikationsdokumenten unterstützt.
Die deutsche, italienische und norwegische Ontologie
wurde bereits modelliert, an der französischen und österreichischen wird derzeit gearbeitet und die weiteren
Ontologien werden im 1. Quartal 2010 implementiert.
| 15
Die osSso-Maschine (one stop Semantic service orchestration). Eine Möglichkeit, wie das VCD-Service umgesetzt
werden kann, basiert auf der Idee einer semantisch
angereicherten serviceorientierten Architektur, kurz
SSOA. In einer semantischen SOA werden zusätzlich semantisch angereicherte Metadaten-Beschreibungen für
jedes Service bereitgestellt, sodass jedes Service Menschen- und Maschinen-interpretierbar, d.h. Menschenund Maschinen-verstehbar ist. Auf diese Weise können
Services automatisch orchestriert werden.
Das Herz der österreichischen VCD-Implementierung,
osSso, setzt die Idee einer semantischen SOA um. Die
osSso-Maschine agiert basierend auf der Ontologie, die
die nationalen und internationalen Regelwerke abbildet.
Alle Services stellen eine semantische Beschreibung bezüglich der rechtlichen Ontologie über ihre benötigten
Input-Daten und die erwartbaren Output-Daten bereit.
Die Aufgaben der osSso-Maschine sind, die im Einzelfall zutreffenden Kriterien und erforderlichen Nachweise
zu bestimmen, um geeignete Services aufzufinden und
schließlich Service-Ketten dynamisch zusammenzustellen, die von der VCD-Execution-Engine abgearbeitet
werden, um diese Nachweise von den ausstellenden Services zu sammeln.
Der osSso-Ansatz vermeidet programmtechnisch vordefinierte Regeln und Ausführungsprozesse und damit
eine starre Implementierung der Regeln in einem Source-Code. Dies macht den osSso-Ansatz flexibel hinsichtlich Änderungen der rechtlichen Regeln oder der Einführung von neuen Services. Von jedem Bieter spezifisch
benötigte Nachweise werden “on-the-fly” bestimmt und
die beste Service-Kette, beispielsweise betreffend Kosten
oder Zeit, bereitgestellt.
Dipl.-Inform.Wirt Silke
WEIß
Bundesministerium
für Finanzen
Organisatorin
silke.weiss@bmf.gv.at
Mag. (FH) Natalie EGGER
Bundesministerium
für Finanzen
Projektassistentin
natalie.egger@bmf.gv.at
Ausblick. Die Umsetzung des VCD verfolgt das Ziel
durch die frühzeitige Implementierung elektronischer
Verfahren der österreichischen Wirtschaft einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Der Aufwand im Rahmen
eines öffentlichen Vergabeverfahrens, soll sowohl für
die österreichischen Unternehmen, als auch für die ausschreibenden Stellen deutlich reduziert werden. Gerade
im Hinblick auf die Prinzipen der Nichtdiskriminierung
von Unternehmen bei der Erbringung der Eignungsnachweise und die Transparenz öffentlicher Vergabeverfahren besteht für die öffentlichen Verwaltungen in
Europa dringender Handlungsbedarf. n
literatur
der Entscheidung unterstützt, welche Nachweise und
Metadaten er für die Bewerbung für ein öffentliches
Vergabeverfahren in Österreich oder einem anderen
EU-Mitgliedsstaat bereitstellen muss. Die österreichische Lösung fügt auch automatisch die Nachweise und
Metadaten zu einem elektronischen VCD-Paket zusammen. Der VCD-Pilot wird in der Lage sein, die (IT-)Services auszuwählen und anzustoßen, die die benötigten
Daten bereitstellen, die notwendigen Prozesse effizient
zu orchestrieren, die Ergebnisse zu sammeln und in ein
VCD-Paket zu packen, unter Beachtung eines international vereinbarten semantischen Schemas.
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
(1) Informationen über das PEPPOL-Projekt finden Sie
unter: www.peppol.eu
(2) Detaillierte Informationen über die österreichische
VDC-Implementierung finden Sie auf der E-GovernmentStakeholder-Beteiligungsplattform egosta:
www.egosta.at
Jan HUNTGEBURTH
Universität Mannheim
Famulant
jan@huntgeburth.net
Min.-Rat Josef MAKOLM
Bundesministerium
für Finanzen
Abteilungsleiter –
IT-Prüf- und Kontrollstelle
josef.makolm@bmf.gv.at
16 |
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
fachartikel
Datenpointernetzwerk:
Bürokratie durch vernetztes Arbeiten
weniger spürbar machen
abstract
Martin Brüggemeier I Sirko Schulz
Ein besser organisierter und vernetzter Verwaltungsvollzug kann erheblich zu einem Bürokratieabbau beitragen, der
auch den öffentlichen Verwaltungen selbst Nutzen bringt. In diesem Beitrag stellen wir das Konzept des Datenpointernetzwerks (DPN) vor. Es beschreibt eine leistungsfähige und datenschutzgerechte Infrastruktur für die vernetzt arbeitende Verwaltung. Das DPN lässt die Bürokratie durch eine intelligente Referenzierung und organisationsübergreifende
Nutzung von Daten weniger spürbar werden.
Strategische Perspektive. Das Streben nach monetär
messbarer Entbürokratisierung zur Entlastung der Wirtschaft hat in der Vergangenheit den politischen Blick in
Deutschland oft zu sehr auf Deregulierung und bessere
Rechtsetzung verengt. Bürokratie verursacht jedoch auch
subjektive, nicht monetär messbare Belästigungen. Strategisch vernachlässigt werden die Möglichkeiten, Bürokratieabbau durch eine Modernisierung und Optimierung
des Verwaltungsvollzugs zu erreichen. So werden durch
die Integration von Prozessen öffentliche Leistungsnetzwerke möglich, in denen öffentliche Leistungen von
mehreren Partnern kooperativ erstellt und abgegeben
werden. Um die redundante Speicherung der Daten in
diesen öffentlichen Leistungsnetzwerken zu vermeiden,
die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger nicht
mehrfach mit der Abfrage identischer Informationen zu
belasten und Möglichkeiten des „No-Stop-Government“
(z. B. durch proaktive Leistungsangebote) zu schaffen,
muss mit der Prozessintegration auch die Informationsintegration einhergehen. Für ein umfassendes Information Sharing über Organisationsgrenzen hinweg bedarf
es jedoch noch einer entsprechenden Infrastruktur.
Datenpointernetzwerk: Infrastruktur der vernetzt arbeitenden
Verwaltung. In dem vom Deutschen Bundesministerium
des Innern geförderten Forschungsprojekt „Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung (Los 3)“ wurde
hierfür das Konzept des Datenpointernetzwerkes (DPN)
entwickelt. (1) Dieses Konzept sieht die zentrale Referenzierung der dezentral in den angeschlossenen Verwaltungen gespeicherten Datenbestände vor. Benötigt
eine Verwaltung Datensätze, die sie nicht selbst gespeichert hat, können diese automatisiert über das DPN von
der jeweiligen originären Speicherstelle unmittelbar in
die Fachanwendungen der abfragenden Stelle eingelesen
werden. Ein strenges Berechtigungsregime verhindert
unerlaubte Zugriffe und Verknüpfungen von Daten.
Abb.: Grundkonzept des Datenpointernetzwerkes
Ein weiteres, komplementäres Konzept des Los 3-Forschungskonsortiums um das Fraunhofer Institut IESE
beschreibt, wie Unternehmen mit einem regelbasierten
Informationssystem („FRESKO-Prozessor“) ihren Meldepflichten gegenüber öffentlichen Stellen effizient nachkommen können. Die gelieferten Daten werden im DPN
in der Regel nur an genau einer Stelle – der originären
Speicherstelle – gespeichert. In der Kombination beider
Konzepte ist vorgesehen, dass der Versand der Referenzierungsmeldung an das DPN durch den FRESKO-Prozessor des jeweiligen Unternehmens erfolgt (siehe Abb.).
Bei einer isolierten Realisierung des DPN kann diese
Funktion aber auch jeweils von der Verwaltung vorgenommen werden, die für die dauerhafte Speicherung der
Daten verantwortlich ist. Diese originäre Speicherstelle
ist für die Qualitätssicherung verantwortlich und hält die
Daten für andere Netzwerkpartner zum Abruf über das
DPN verfügbar, sofern dort die dafür notwendige Be-
fachartikel
Weniger spürbare Bürokratie und Potenzial für No-StopGovernment. Bislang gilt das One-Stop-Government als
das ultimative Leitbild einer kundenfreundlichen Verwaltung. Das DPN bietet darüber hinausgehend die
Option zur Realisierung von No-Stop-GovernmentLösungen, (2) und von Schritten in die Richtung einer
„unspürbaren“ Verwaltung. (3) Mit den vorhandenen
Informationen könnten vorausgefüllte Formulare zur
Verfügung gestellt werden. Wo immer dies zur Effektivierung politischer Programme sinnvoll erscheint,
könnten potenziell Begünstigten proaktiv Angebote
zur Gewährung von Leistungen unterbreitet werden,
für die sie die Voraussetzungen erfüllen, ohne dass eine
explizite Antragstellung notwendig wäre. Als „Kuppelprodukt“ könnten aus den an unterschiedlichen Stellen
gespeicherten und referenzierten Informationen ohne
gesonderte Erhebung und in hoher Qualität Statistiken
flexibel erstellt und deren Ergebnisse schnell ausgewertet
werden. (4)
Datenschutz durch Transparenz. Neben dem Verzicht auf
eine Zusammenführung der Daten in einer zentralen
Datenbank („dezentrale Zentralisierung“) kann dem
Datenschutz in weiterer Hinsicht Rechnung getragen
werden: Das informationelle Selbstbestimmungsrecht
der Bürgerinnen und Bürger würde gestärkt, indem sie
über ein Frontend Einsicht in die über sie gespeicherten Daten, die Zugriffe und Verwendungen nehmen und
selbst durch Änderungshinweise zu einer höheren Datenqualität beitragen könnten („Datenschutz 2.0“). Die
dadurch entstehende Transparenz kann zusätzlich als
Grundlage einer aufgabenkritischen Überprüfung bestehender Übermittlungsbefugnisse und -notwendigkeiten
dienen. Zudem fördert das Konzept die Datensparsamkeit, wenn identische Informationen nicht mehrfach gespeichert werden und wenn weniger Informationen abgefragt werden, die durch eine intelligente Verknüpfung
vorhandener Daten bereits verfügbar sind („Die Verwaltung fragt nicht, was sie schon weiß“). Allerdings wäre
eine solche Lösung aufgrund des Zweckbindungsgebots
in Deutschland ohne gesetzliche Änderungen wohl nur
im Sozialversicherungsbereich und bei nicht personenbezogenen Daten zulässig.
| 17
Perspektiven der weiteren Entwicklung. Ein wirksamer Bü-
rokratieabbau, der nicht nur auf eine Kostenüberwälzung
auf die Verwaltung hinauslaufen und sich auch nicht in
einzelwirtschaftlich kaum spürbaren Entlastungseffekten
bei den Adressaten erschöpfen soll, muss das Gesamtsystem betrachten. Das DPN könnte zur Entstehung einer innovativen E-Government-Infrastruktur für die
vernetzt arbeitende öffentliche Verwaltung der Zukunft
beitragen und neue Formen der Arbeitsteilung ermöglichen. Ein in verschiedener Hinsicht ähnliches Grundkonzept besteht im Übrigen bereits seit einigen Jahren
im belgischen Sozialversicherungssystem („CBSS“) den
Praxistest (5) und wird aktuell im österreichischen Gesundheitswesen realisiert (Projekt „ELGA“). (6)
Sowohl in konzeptioneller, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht aber auch in den Bereichen Technik und
IT-Sicherheit sind jedoch noch zahlreiche Fragen offen.
Die Erschließung der hier skizzierten Modernisierungspotenziale erfordert insofern noch weitere interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Detaillierung des Konzeptes. Der zu erwartende Nutzen des
DPN für die Verwaltung und ihre Kunden lässt solche
Anstrengungen indes gerechtfertigt erscheinen. n
literatur
rechtigung hinterlegt ist. Zur originären Speicherstelle
für bestimmte Daten wird grundsätzlich eine der Behörden erklärt, die die Information vom Informationslieferanten empfängt. Sie dekomponiert die empfangenen
Informationen nach der Bearbeitung und speichert die
Daten in der definierten Granularität.
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
Prof. Dr. Martin BRÜGGEMEIER
Hochschule für Technik und
Wirtschaft (HTW) Berlin
Professor für Betriebswirtschaft
und Public Management
martin.brueggemeier@htwberlin.de
(1) Autorenteam Los 3 (2009): Entwicklung von Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung
http://www.f3.htw-berlin.de/Professoren/Brueggemeier/
pdf/IMPA_PK_MachbarkeitsstudieLos3Final090330.pdf
(2) Lenk, K. (2006): Ziel: No-Stop-Verwaltung.
In: move – Moderne Verwaltung. Heft 2, 4. Jg.
(3) Klages, H. (2006): Wie lässt sich Bürokratie „unspürbar“ machen?
In: Verwaltung & Management. Heft 1, 12. Jg.
(4) Lenk, K. (2008): Abbau von Verwaltungslasten
jenseits des Standardkostenmodells: besser organisierter und vernetzter Verwaltungsvollzug.
In: P. Biwald, E. Dearing, T. Weninger (Hg.): Innovation im
öffentlichen Sektor. Festschrift für Helfried Bauer. NWF,
Wien, Graz
(5) Brüggemeier, M. et al. (2006): Organisatorische Gestaltungspotenziale durch Electronic Government.
sigma, Berlin
(6) IBM (2006): Machbarkeitsstudie Elektronischen
Gesundheitsakte (ELGA) im österreichischen
Gesundheitswesen. http://www.arge-elga.at/m/Machbarkeitsstudie_ELGA.PDF
Dipl.-Kfm. (FH) Sirko SCHULZ
Hochschule für Technik und
Wirtschaft (HTW) Berlin
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
schulzsi@htw-berlin.de
18 | eGovernment Review
| Nr. 5 | Januar 2010
fachartikel
Privatzustellung – Der elektronisch
eingeschriebene Brief
abstract
Peter Reichstädter I Arne Tauber
In privatwirtschaftlichen Geschäftsprozessen ist die nachweisliche Zusendung von Dokumenten seit jeher ein kostenund ressourcenintensiver Vorgang. Besonders in ihrer konventionellen Ausprägung, nämlich in Form eines eingeschriebenen Briefes, ist eine nachweisliche Zusendung sowohl aus der Perspektive der manuellen Vorbereitung und Bearbeitung, als auch aus Sicht des Entgelts für das Produkt „Einschreiben“ selbst, mit erheblichen Kosten für den Versender
und in vielen Fällen mit einem einhergehenden Medienbruch verbunden.
Elektronische Post, sprich Elektronische Zustellung ist
nicht unbedingt mit E-Mail gleichzusetzen. E-Mail ist ein
gebräuchliches Kommunikationsmittel in privatwirtschaftlichen Geschäftsprozessen. Auf den herkömmlichen Briefverkehr bezogen kann eine E-Mail noch am ehesten mit
dem Senden einer Postkarte verglichen werden, da dieses
Medium in seiner Grundform keinerlei sicherheitsrelevante
Aspekte aufweisen kann. Eine E-Mail ist zwar kostengünstiger als ein herkömmlicher Brief, kann jedoch keinesfalls
mit einer qualitätsvollen und nachweislichen Zusendung
verglichen werden. Im Vergleich zur konventionellen Ausprägung eines eingeschriebenen Briefes fehlen essentielle
Eigenschaften wie Nicht-Abstreitbarkeit, Vertraulichkeit,
Integrität und Identitätsfeststellung.
Der Trend hin zu elektronischer Kommunikation findet bereits seit Jahren Einzug in Geschäftsprozessen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Rund-um-die-UhrVerfügbarkeit, Zeit- und Kostenersparnis, reduzierter
Papierverbrauch, Effizienz, Zugänglichkeit und Medienbruchfreiheit bzw. Wiederverwendbarkeit und einfachere
Weiterverarbeitung. Genau wie im Briefverkehr, besteht
auch bei der elektronischen Kommunikation ein verstärkter Bedarf an einer sicheren, zuverlässigen und nachweislichen Nachrichtenübertragung für kritische Dokumente
wie bspw. Verträge, Polizzen, Urkunden oder Angebote.
In Österreich werden beispielsweise rund 1 Mio. Briefe
mit der Qualität Einschreiben im privaten Bereich versendet (B2X, C2X). In mehreren Ländern wurde diesem
Umstand mit der Einführung von qualifizierten elektronischen Zustellsystemen bereits Rechnung getragen.
Prominente Beispiele sind die Systeme der belgischen
Certipost, der italienischen Posta Elettronica Certificata
(PEC), das slowenische Secure Mailbox (moja.posta.si),
die deutsche virtuelle Poststelle und das in 2010 in Betrieb gehende DE-Mail System.
Im öffentlichen Sektor hat Österreich bereits in einer frühen Phase Vorkehrungen für die Einrichtung eines Dienstes getroffen, der in Einklang mit staatlichen Rechtsvorschriften die Zustellung von Einschreibsendungen im
Rahmen von Verwaltungsverfahren ermöglicht. (1) Den
Rechtsrahmen für dieses System bilden die Novellierungen
des Zustellgesetzes 2004 sowie 2008. Im Rahmen dessen
wurde ein Pendant zum konventionellen RSa- bzw. RSbBrief im elektronischen Geschäftsverkehr geschaffen, der
allen österreichischen Verwaltungsbehörden die Zustellung von behördlichen Schriftstücken ermöglicht. Neben
Medienbruchfreiheit und Verfügbarkeit, verspricht das System auch eine wesentliche Reduktion von Ressourcen und
Kosten, sowohl seitens der Sender als auch der Empfänger.
Bspw. versenden allein das Finanz- und Justizministerium
rund 44 Mio. Schriftstücke pro Jahr, wobei der Großteil der
RSa-Rückschein-Sendungen von der Justiz erzeugt wird.
Der nachweislichen elektronischen Zustellung wird durch
eine qualitative Identifizierung und Authentifizierung des
Empfängers Rechnung getragen. Diese Kriterien erfüllt die
österreichische Bürgerkarte (www.buergerkarte.at). Zusätzlich zur herkömmlichen Ausprägung in Form einer Chipkarte (bspw. eCard, Bankomatkarte), wird seit kurzem auch
die sog. Mobile Signatur (2) kostenfrei angeboten, welche
die Bürgerkartenfunktionalität ähnlich dem Online-Banking mittels Auslösen einer mobilen TAN ermöglicht.
Um die Synergien zwischen öffentlichen und privatem Sektor, sowie den ökonomischen Nutzen des Systems zu maximieren, wurde die Nutzung der behördlichen Zustellinfrastruktur auch für die nachweisliche Zusendung im Auftrag
von Privaten (im weiteren Privatzustellung gennant) ermöglicht. Durch diese Erweiterung haben auch private Sender österreichweit erstmalig die Möglichkeit, elektronische
Schriftstücke mit der Qualität eines eingeschriebenen Briefes (sowie Rückschein) zu versenden. Die rechtliche Basis
fachartikel hierfür findet sich im Zustellgesetz, welches es behördlich
zugelassenen Zustelldiensten ermöglicht, private Schriftstücke für registrierte Empfänger entgegenzunehmen (vgl.
§ 29 Abs. 3 ZustG), sowie dem Zustellkopf explizit die Ermittlungsleistung für private Anfragen vorschreibt (vlg. §
34 Abs. 2 ZustG). Empfänger, welche sich an einem zugelassenen Zustelldienst registrieren, müssen allerdings explizit
zustimmen, dass sie auch private Schriftstücke empfangen
möchten. Erst durch diesen Schritt kann ein Empfänger
auch am Zustellkopf für eine private Zusendung gefunden
werden bzw. nachweisliche Zusendungen im Auftrag von
Privaten entgegen nehmen (Privatzustellungen).
Abb. 1: Behördliche und Private Zustellung – rechtliche,
organisatorische und technische Komponenten
Abb. 2: edID / digitales Briefmarken Konzept
| 19
Diese Briefmarke ist maximal 48 Stunden gültig und kann
nur einmal verwendet werden, anschließend verliert sie
ihre Gültigkeit. Des Weiteren ist sie personenbezogen,
allerdings gibt es im Gegensatz zum öffentlichen Sektor
für die Privatzustellung keine übergreifende Identifikation.
Nachdem als Identifkationstoken eine Einwegableitung des
bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK) des privaten Bereichs verwendet wird, welches für jeden Zustelldienst unterschiedlich ist, muss somit in der Auskunft des
Zustellkopfes auch für jeden Zustelldienst, bei welchem ein
Empfänger einen Account besitzt, eine eigene Briefmarke
generiert werden. Diese Maßnahmen garantieren durchgehenden Datenschutz, Vertrauen und hohe Sicherheit.
Briefmarken sind zudem sendergebunden, d.h. ein Missbrauch des Systems durch Versender von SPAM ist somit
ausgeschlossen.
Für Empfänger ist der Dienst gleich wie im behördlichen
System kostenlos. Vorausgesetzt wird lediglich ein Anmeldung mittels Bürgerkarte (Mobile Signatur, Chipkarte) an
einem behördlich zugelassenen Zustelldienst, welcher die
Privatzustellung unterstützt (bpsw. www.meinbrief.at, …).
Private Sender müssen sich grundsätzlich gleichermaßen
wie Behörden am Zustellkopf registrieren, um am Zustellverbundsystem teilhaben zu können. Dies wird allerdings
nur für Massensender empfohlen, da dies das Vorhandensein einer entsprechenden Senderinfrastruktur voraussetzt.
Diese kann durch den Einsatz der Open-Source Software
MOA-ZS (Modul für Onlineapplikationen – Zustellung)
realisiert werden, welche neben dem Versand von behördlichen Schriftstücken ebenfalls private Sender unterstützt.
Einzelpersonen, welche einen elektronisch eingeschriebenen Brief versenden möchten, können dies auch über die
Weboberfläche des Zustelldienstes erledigen. Die Bezahlung dieser Dienstleistung erfolgt über ein Prepaid-Guthabenkonto.
DI Peter REICHSTÄDTER
Bundeskanzleramt
IKT-Strategie
peter.reichstaedter@
bka.gv.at
DI Arne TAUBER
E-Government Innovationszentrum (EGIZ), TU-Graz
arne.tauber@egiz.gv.at
Dahingehend bietet die Umsetzung der elektronischen
Zustellung in Österreich nun ein vollständiges Spektrum
sowohl für Versender (behördliche Zustellstücke als auch
nachweisliche Zusendungen im Auftrag von Privaten) als
auch für Empfänger (die Möglichkeit, ‚alles’ in einem elektronischen Postfach vereint vorzufinden) an; der nächste
Schritt ist naheliegend – elektronisch ‚Briefe’ erstellen und
diese dann zustellen – egal ob der Empfänger (bereits) elektronisch erreichbar ist oder noch ein konventioneller Brief
daraus wird. n
literatur
Die Kooperation BLSG (Bund-Länder-Städte-Gemeinden)
hat daher eine Spezifikation (3) veröffentlicht, welche aufbauend auf dem Zustellgesetz und der Basisspezifikation der behördlichen Zustellung eine Erweiterung für die
Privatzustellung schafft (siehe Abb. 1). Als Pendant zum
herkömmlichen Briefverkehr wurden die Zustellqualitäten
Einschreiben (R – Rekommandation) und Einschreiben
mit Rückschein (RS) eingeführt. Der Rückschein wird dem
Sender rückübermittelt und muss mit der qualifizierten
elektronischen Signatur des Empfängers unterschrieben
werden. Die wesentlichste Änderung im Vergleich zur behördlichen Zustellung, ist allerdings die Einführung von
„digitalen Briefmarken“, welche der Zustellkopf einem
Sender bei jeder Beauskunftung ausstellt (sog. edID, siehe
Abb. 2).
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
(1) URL: www.bka.gv.at/zustelldienste
(2) URL: http://www.a-trust.at/mobile/
(3) URL: http://reference.e-government.gv.at/
Zustellung.351.0.html bzw.
http://reference.e-government.gv.at/VeroeffentlichteInformationen.353.0.html
20 |
fachartikel
E-Voting:
Auswege aus einer festgefahrenen
Zwei-Fronten-Debatte
abstract
Christian Paulsen
E-Voting wird nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Wahlmaschinen in der
Öffentlichkeit ziemlich kontrovers diskutiert. Die teilweise sehr emotional geführten Diskussionen drehen sich
häufig ausschließlich um die Sicherheit der Verfahren und um einen Einsatz bei politischen Wahlen. Andere
Anwendungsmöglichkeiten in nicht-parlamentarischen Bereichen werden dabei zumeist vernachlässigt.
In diesem Beitrag wird als Lösungsansatz das Erstellen eines Empfehlungskatalogs vorgestellt, der eine
Brücke zwischen Gegnern und Befürwortern elektronischer Wahlverfahren schlagen und die Diskussion
auf eine sachliche Ebene zurückführen soll.
Ausgangslage. Bei den Wahlen zur österreichischen Hochschülerschaft (ÖH-Wahlen) im Mai 2009 wurde den
Stimmberechtigten als Alternative zur Urnenwahl mit
Papierstimmzetteln eine elektronische Stimmabgabe via
Internet angeboten. Es gab und gibt immer noch massive
Proteste gegen diese Einführung des elektronischen Wahlverfahrens, da Manipulationen befürchtet und somit die
Wahlrechtsgrundsätze der geheimen und freien Wahlen
als gefährdet angesehen wurden. Zuvor gab es in der BRD
und in den Niederlanden viele Initiativen und Klagen gegen die Verwendung von Wahlmaschinen für politische
Wahlen, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
03. März 2009 (1) gipfelten und vorerst zu einem Einsatzverbot von NEDAP-Wahlmaschinen bei Bundestagswahlen führte. Die Hauptkritikpunkte waren insbesondere,
dass die Sicherheit und die Transparenz der Verfahren
nicht gewährleistet seien. Als Teilnehmer von Anhörungen in diesem Bereich kann man dabei beobachten, dass
eine neutrale und unverblümte Darstellung der Chancen
aber auch der Risiken elektronischer Wahlverfahren in
gleichem Maße fehlt.
Es ist offensichtlich, dass die Diskussionen um E-Voting in
einer Sackgasse gelandet sind und sich zwei Lager aus Befürwortern auf der einen Seite und Gegnern von E-Voting
auf der anderen Seite gebildet haben. Dabei reden „Techniker“ und „Nicht-Techniker“ häufig aneinander vorbei und
es wird teilweise kategorisch und unabhängig vom Anwendungsbereich und dessen spezifischen Anforderungen
abgelehnt, elektronische Wahlverfahren einzusetzen.
Lösungsansatz. Was ist also notwendig um die festgefahrene Zwei-Fronten-Diskussion aufzulösen? Wie geht es
weiter mit E-Voting?
Unstrittig ist, dass es nicht allein ausreicht, spezielle Sicherheitsmechanismen, Kryptoprotokolle oder Verfahren für elektronische Wahlen zu empfehlen, Techniken
zu verbessern oder Implementierungen zu verifizieren.
Vielmehr müssen die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten, ihre Einbettbarkeit in organisatorische Prozesse sowie ihre Beherrschbarkeit transparent
gegenüber gestellt werden, um mit all ihren Risiken
aber auch Potentialen den Entscheidern kommuniziert
werden zu können („ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz“). Ausgangspunkt ist die Erkenntnis,
dass die Angemessenheit einzelner technischer Maßnahmen nicht durch die höchsten Anforderungen, wie
sie z.B. an die Wahlen zu einem verfassungsrechtlichen
Organ zu stellen sind, bestimmt werden, sondern durch
den Kontext der jeweils zu betrachtenden Wahl. Dabei
bilden vor allem die jeweiligen Wahlvorschriften die
Ausgangsbasis für die konkreten Sicherheitsanforderungen. Ein Wahlverfahren muss aber auch Anforderungen hinsichtlich der Praxisrelevanz und Benutzbarkeit erfüllen, um für einen realen Einsatz in Frage
zu kommen (siehe Abb.). Dies beinhaltet sowohl die
finanziellen und organisatorischen Aufwände als auch
den Reifegrad eines Verfahrens. Entscheidend ist auch,
dass die Benutzbarkeit („Usability“) den Anforderungen gerecht wird.
fachartikel Daher wird im Folgenden die Erstellung eines Empfehlungskatalogs skizziert, der diese Aspekte berücksichtigt.
Vorgehensweise. Bereits existierende Anforderungskataloge u.a. die Empfehlungen des Europarats zu E-Voting
(2) und die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des österreichischen Bundesministeriums für Inneres (3), müssen hinsichtlich klar definierter Anforderungen an die
Praxisrelevanz und Benutzbarkeit erweitert werden. Drei
Anwendungsszenarien für Wahlen und deren jeweiligen
Anforderungen an die Sicherheit und Praxisrelevanz bilden dann die Grundlage für die Einstufung von E-VotingVerfahren:
1.Wahlen zu einem verfassungsrechtlichen Organ/Politische Wahlen
2.Wahlen mit wirtschaftlichem Hintergrund, z.B. bei
einer Aktionärsversammlung
3.Wahlen in einem unpolitischen Verein
Diese Szenarien unterscheiden sich teilweise erheblich
darin, in welchem Ausmaß bspw. Sicherheitsmaßnahmen für die Durchführung einer Wahl getroffen werden
müssen. Bei der Definition der Bewertungskriterien gilt
als Grundvoraussetzung, dass ein elektronisches Wahlverfahren mindestens in gleichem Maße die Anforderungen an Sicherheit und Praxisrelevanz erfüllt, wie die
bereits verwendeten nicht-elektronischen Verfahren. Bei
Wahlen in einem unpolitischen Verein können das bspw.
nicht geheime Präsenzabstimmungen per Handzeichen
sein.
Ergebnis. Für die Einordnung, Prüfung und Bewertung
neuer oder existierender Wahlverfahren wird so ein definierter und ausgearbeiteter Rahmen erstellt, der zeigt, ob
eine Verbesserung gegenüber den bisherigen Verfahren
bei den drei untersuchten Kontexten möglich ist. Dies erhöht die Vergleichbarkeit und die direkte Verwertbarkeit
der Analyse und schafft die notwendige Transparenz für
spätere Entscheidungen. Ausgehend von der Auswahl des
passenden Kontextes, in dem eine konkrete Wahl durchgeführt werden soll, wird aufgezeigt, welche Verfahren unter welchen Voraussetzungen eingesetzt werden können.
Dies ermöglicht somit eine informierte Entscheidung, ob
die vorhandenen Restrisiken tragbar sind oder nicht, in
Kenntnis der für die getroffene Einschätzung relevanten
Faktoren und Bewertungen. Dieser Katalog kann sowohl
von Technikern, als auch von Politikern, Juristen und anderen für Wahlen verantwortlichen Personen als Entscheidungshilfe dienen.
Somit erhält die Diskussion eine sachliche und anwendungsorientierte Ebene zurück, die als Ausgangspunkt
für weitere Forschungsarbeiten im Bereich E-Voting verwendet werden kann. Dabei werden sowohl die Einsatzchancen als auch die Gefahren gleichermaßen berücksichtigt. n
literatur
Abb.: Anforderungen an Wahlverfahren (sowohl für elektronische als auch für nichtelektronische Verfahren).
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
(1) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03. März
2009 zur Verwendung von Wahlcomputern bei der
Bundestagswahl 2005;
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-019
(2) Empfehlungen des Europarats zu E-Voting, 2004
(„Legal, Operational and Technical Standards for
E-Voting“);
URL: http://www.coe.int/t/e/integrated_projects/democracy/02_Activities/02_e-voting/01_Recommendation/
Rec%282004%2911_Eng_Evoting_and_Expl_Memo.
pdf
(3) Abschlussbericht der Arbeitsgruppe E-Voting des österreichischen Bundesministeriums des Inneren, 2004;
URL: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/
wahlrecht/E_Voting.aspx 2009, Heft 7/8.
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Dipl.-Inf. Christian PAULSEN
DFN-CERT Services GmbH
Hamburg
Mitglied des Projekt- und
Entwicklungsteams
paulsen@dfn-cert.de
22 |
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
fachfachartikel
Können E-Government Gesetze
den IT-Einsatz erfassen?
abstract
Sönke E. Schulz
Schleswig-Holstein hat als erstes deutsches Bundesland ein E-Government-Gesetz verabschiedet, in anderen Ländern gibt es
entsprechende Initiativen. Und auch auf Bundesebene ist Art. 91c GG als Anzeichen zu werten, den IT-Einsatz der öffentlichen Verwaltung einer gesetzlichen Regelung zuzuführen. Allerdings sind die vom E-Government betroffenen Rechtsmaterien vielschichtig,
was einer einheitlichen Erfassung in einem Gesetz entgegensteht. Dennoch sind die tatsächlichen Veränderungen im elektronischen Außenkontakt und der internen Behördenkommunikation aus Gründen der Rechtssicherheit gesetzlich zu begleiten.
In Österreich existiert bereits seit einigen Jahren ein EGovernment-Gesetz, in Schleswig-Holstein als erstem
deutschen Bundesland wurde es vor kurzem verabschiedet. Die begriffliche Verwandtschaft legt nahe, einerseits
die Inhalte der Gesetze bzw. Gesetzesinitiativen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede darzustellen, andererseits aber auch kritisch zu analysieren und zu hinterfragen,
ob die Bezeichnung als „E-Government“-Gesetz treffend
erscheint.
Gegenstand des schleswig-holsteinischen E-GovernmentGesetzes sowie entsprechender Initiativen in Berlin und
Sachsen ist die intra-, inter- und transbehördliche Zusammenarbeit, vor allem in ihren verbandsebenenübergreifenden Auswirkungen (1). Die Landesgesetzgeber wollen
über gesetzliche Maßnahmen, in der Regel aber zunächst
auch über ein vorgeschaltetes obligatorisches Abstimmungsverfahren, die Interoperabilität der Netze, Infrastrukturen und ggf. auch Fachverfahren sicherstellen. Die
Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass insbesondere die fehlende Interoperabilität zu „Insellösungen“
im E-Government geführt hat und auch ein im Grundsatz
kooperatives E-Government nicht ohne eine verbindliche
Standardsetzung bspw. im Verordnungswege auskommt.
Weitergehend werden auch Basisdienste des Landes (Verwaltungsportal, Leistungsverzeichnis, Bezahlplattform)
und ein darauf bezogener „Anschluss- und Benutzungszwang“ der Kommunen normiert.
Auch auf Bundesebene sind vergleichbare Entwicklungen
erkennbar. Im Rahmen der Föderalismusreform II wurde
das Grundgesetz um einen Artikel über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie der Länder untereinander auf dem Gebiet der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systemen ergänzt. Auf Grund
eines Staatsvertrages können die für die Kommunikation
notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen
auch mit Mehrheitsentscheid festgelegt werden. Zulässig
ist auch der gemeinschaftliche Betrieb informationstechnischer Systeme sowie die Errichtung von dazu bestimmten
Einrichtungen, also die Etablierung länderübergreifender
Shared Services Center. Der Betrieb eines Netzes zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes
und der Länder wird einschließlich der damit verbundenen Gesetzgebungskompetenz dem Bund zugewiesen. Der
Neuregelung lagen vergleichbare Erwägungen zu Grunde
wie hinsichtlich der Einbindung der kommunalen Ebene
in den Ländern. Neben die verfassungsrechtliche Norm
tritt eine Ausführungsgesetzgebung in Form eines ITNetzgesetzes sowie eines IT-Staatsvertrages, der vor allem
eine neue Gremienstruktur (IT-Planungsrat) schafft, der
Koordinierungsaufgaben aber auch die Setzung verbindlicher Standards mit Mehrheitsentscheidung zukommen.
Anders die gesetzlichen Regelungen in Österreich. Das
„Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz)“ enthält keine Vorgaben für die interne Behördenkommunikation, vielmehr rückt der Außenkontakt
in den rechtlichen Fokus. Verwirklicht wurde das Konzept
einer Bürgerkarte, die mittels eines bereichsspezifischen
(für staatliche Aufgaben) und eines wirtschaftsbereichsspezifischen Personenkennzeichens (für den Einsatz im
E-Commerce) eine sichere Identifizierung ermöglicht (2).
Die Änderung des E-Government-Gesetzes Anfang des
Jahres 2008 stellt sicher, dass zukünftig ausgestellte Bürgerkarten durch eine qualifizierte Signatur aufgewertet werden und ermöglicht so den Einsatz bei formgebundenen
Rechtsgeschäften. Im Zuge der Einführung des Bürgerkarte-Konzepts wurde in Österreich ebenfalls das Gesetz über
fachartikel Die Unterschiede zwischen beiden E-Government-Gesetzen zeigen sich recht schnell. Allerdings untermauern
beide auch die Erkenntnis, dass eine „Verrechtlichung“
des E-Government hinsichtlich beider Komponenten –
rechtssicherer Außenkontakt und Interoperabilität in der
internen Behördenkommunikation – sachgerecht und aufgrund übergeordneter Rechtsgrundsätze unabdingbar ist.
Die gesetzliche Erfassung des tatsächlichen Phänomens
„E-Government“ bzw. von rechtsrelevanten Einzelaspekten ist längst überfällig. Sowohl eine kohärente Weiterentwicklung im intra- und transbehördlichen Einsatz der
IT als auch eine nutzerfreundliche, zugleich aber integere
und authentische Außenkommunikation lassen sich nur
in rechtsicheren und rechtsverbindlichen Strukturen erreichen. Zudem ist eine gesetzliche Erfassung geeignet, den
zum Teil doch noch erheblichen Akzeptanzproblemen
(bspw. bei der qualifizierten digitalen Signatur) entgegenzuwirken. Angesichts der jeweils begrenzten Regelungsmaterie und -intensität sollte jedoch auf die Bezeichnung
als „E-Government“-Gesetz verzichtet werden, da dies
den Eindruck erweckt, alle in diesem Kontext relevanten
Rechtsfragen könnten in einem Gesetz erfasst werden. Zudem muss angesichts der rechtsrelevanten Unterschiede
auf eine strikte Trennung von Vorgaben für das Innen- und
Außenverhältnis geachtet werden. Beim E-Government
handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die eine Vielzahl neuer Gesetze, aber weitaus dringlicher die Weiterentwicklung bestehender Rechtsregime des öffentlichen (und
im Kontext des E-Commerce des zivilen) Rechts im Sinne
einer Innovation im Recht erfordert.
Trotz der Unterschiede sind aber auch vergleichbare Trends
in beiden Staaten erkennbar. Mit dem sog. BürgerportalKonzept unternimmt die deutsche Bundesregierung ebenfalls einen Versuch, eine sichere elektronische Zustellung
sowohl für E-Government als auch E-Commerce regulatorisch durch Akkreditierungspflichten der Anbieter abzu-
sichern (4). Und auch der elektronische Identitätsnachweis
des Personalausweises weist Parallelen zur österreichischen Bürgerkarte auf. Er soll eine datensparsame und
rechtssichere eindeutige Identifikation im Online-Kontakt
ermöglichen (5). Hinzu kommt auch in Deutschland eine
optionale Ergänzung des Ausweisdokuments um eine
qualifizierte Signatur. Andersherum könnte es eine Option sein, dass auch in Österreich der Bereich der internen
Kommunikation gesetzlich erfasst wird, soweit kooperative
Abstimmungsmechanismen nicht geeignet sind, eine kohärente Gesamtstrategie zu verwirklichen. Beide Teilaspekte
werden zudem durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie (6),
die einerseits in Art. 8 die elektronische Verfahrensabwicklung verbindlich vorschreibt (7), andererseits aber auch –
aufgrund der Verpflichtung zum One-Stop-Government
(Art. 6) und europäischer Verwaltungszusammenarbeit
(Art. 28 ff.) – nicht ohne eine weitergehende Vernetzung
verschiedener staatlicher Akteure und daher ohne Standardisierungs- und Interoperabilitätsbestrebungen zu realisieren sein. n
literatur
die Zustellung behördlicher Dokumente geändert und
um das Verfahren der elektronischen Zustellung (§§ 28 ff.
Zustellgesetz) ergänzt. Nachweisliche Zustellungen sollen
so durch die Nutzung eines einheitlichen elektronischen
Postfachs für E-Commerce und E-Government erleichtert
werden; zudem reduzieren sich die Portokosten für den
Absender (3).
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
(1) Schulz, Sönke. Ein eGovernment-Gesetz für
Schleswig-Holstein. Die Gemeinde SH 2008.
(2) Kotschy, W. Die Bürgerkarte in Österreich. DuD
2006.
(3) Pirker, H./Reichstädter, P. Elektronische Zustellung – Den Weg gemeinsam gehen … eGovernment
Review 1/2009.
(4) Stach, Heike. Mit Bürgerportalen für einfach
sichere, vertrauliche und verbindliche elektronische
Kommunikation. DuD 2008.
(5) Schulz, Sönke. Der neue „E-Personalausweis“
– elektronische Identitätsnachweise als Motor des
E-Government, E-Commerce und des technikgestützten
Identitätsmanagement. CR 2009.
(6) Schliesky, Utz (Hrsg.). Die Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie in der deutschen
Verwaltung. Teil I: Grundlagen. 2008. Teil II: Verfahren,
Prozesse, IT-Umsetzung. 2009.
(7) Schulz, Sönke. Der E-Government-Begriff der Europäischen Union: Die EU-Dienst¬leistungs-richtlinie
als Chance für die Verwaltungsmodernisierung durch
E-Government? VM 2009.
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Dr. Sönke E. SCHULZ
Lorenz-von-Stein Institut
für Verwaltungswissenschaften Uni Kiel
Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter
sschulz@lvstein.uni-kiel.
de
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eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
service
E-Government
Tagungen, Konferenzen und Messen
E-Government
Konferenz 2010
05. Februar 2010
Wörgl, Österreich
CYBERLAWS 2010 The First International
Conference on Technical and Legal Aspects
of the e-Society
Die E-Government Konferenz für Gemeinden
wird durch das Zentrum für E-Government
der Donau-Universität Krems veranstaltet.
Schwerpunkt der Konferenz ist die Integration
von Services in bestehende IT-Landschaften.
www.donau-uni.ac.at/de/department/gpa/
telematik/veranstaltungen/id/14166/
Fachtagung Verwaltungsinformatik und
Fachtagung Rechtsinformatik 2010
Bei dieser erstmals stattfindenden Konferenz
werden verschiedene Themen der e-Society
behandelt u.a. auch e-Government. Dabei liegt
der Fokus auf Digital Divide und e-Democracy.
www.iaria.org/conferences2010/ComCYBERLAWS10.html
8th Eastern European
e|Gov Days
25. – 26. März 2010,
Koblenz, Deutschland
april
februar
2010
21. – 23. April 2010
Prag, Tschechien
10. – 16. Februar 2010
St. Maarten, Netherlands
Antilles
17. – 18. Februar 2010
Berlin, Deutschland
Im Mittelpunkt stehen die politischen
Vorgaben für die weitere Entwicklung von
E-Government. Weitere Themen sind: Web 2.0
im Behördenalltag, Nationale und europäische
E-Government Standards und die Zwischenbilanz der EU-Dienstleistungsrichtlinie
www.anwenderforum2010.de
Themenschwerpunkte sind die EU-DienstleisE-Government Track
bei der Multikonferenz tungsrichtlinie, E-Procurement, InteroperabiliWirtschaftsinformatik tät, Web 2.0 und E-Inclusion.
23. – 25. Februar 2010
Göttingen, Deutschland
13. Internationales
Rechtsinformatik
Symposion (IRIS)
märz
25. – 27. Februar 2010
Salzburg, Österreichz
KOMCOM SÜD 2010
04. – 05. Mai 2010
Karlsruhe, Deutschland
Die Veranstaltung steht heuer unter dem
Motto „Changing Concepts & eGovernment
as a Service“. Die Tagung geht inzwischen
deutlich darüber hinaus, eine Plattform für
den Erfahrungs- und Technologieaustausch
zwischen West- und Osteuropa zu sein.
www.epma.cz/eeegov-days.html
Die Veranstaltung steht heuer unter dem
Motto „government2020.de – E-Identität &
föderales E-Government“. Themen sind u.a.
E-Vergabe, EU-Dienstleistungsrichtlinie, OneStop Government, E-Government Strategie.
www.effizienterstaat.eu
Fachmesse für die Verwaltung. Schwerpunktthemen sind: E-Government, Doppik, Geoinformatik und die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
http://www.komcom.de/komcom-sued
hwww.mkwi2010.de/de/107842.html
EDEM10 – 4th Interna- Fachtagung mit den Schwerpunkten Transtional Conference on parency & Communication, Participation &
Collaboration und Architecture, Concepts &
eDemocracy 2010
Tagung mit Schwerpunkt Rechtsinformatik
und starkem Bezug zu E-Government. Es
werden u.a. Workshops zu folgenden Themen
angeboten: E-Government, E-Procurement,
E-Democracy und E-Justiz.
www.univie.ac.at/RI/IRIS2010/
06. – 07. Mai 2010
Krems, Österreich
2010 info society days Ein Teil der Veranstaltung ist das Swiss
09. – 10. März 2009
Bern, Schweiz
27. – 28. April 2010
Berlin, Deutschland
mai
16. Anwenderforum
E-Government 2010
13. Deutscher Verwaltungskongress
„Effizienter Staat“
Die Veranstaltung steht unter dem Motto
„Vernetze IT für einen effektiven Staat“. Die
Fachtagungen Verwaltungsinformatik und
Rechtsinformatik werden erstmals gemeinsam durchgeführt.
http://www.ftvi.de/
eGovernment Forum. Themenschwerpunkt:
Verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit –
Prozessmanagement als Erfolgsfaktor
http://www.expp-summit.com/
Kongress neue
Verwaltung mit Fachmesse eGovernment
18. – 19. Mai 2010
Leipzig, Deutschland
Effects.
www.donau-uni.ac.at/en/department/gpa/
telematik/veranstaltungen/id/13823
Beim 11. Kongress neue Verwaltung steht
u.a. das Thema Wissensmanagement im Vordergrund. Themen sind vernetzte Workflows,
Dokumentenmanagement, Verwaltungblogs,
Bürgerportale und Datenschutz und Datensicherheit.
http://www.neue-verwaltung.de
ADV e-Government
Konferenz 2010
16. – 17. Juni 2010
Villach, Österreich
Traditionelle Veranstaltung der Plattform
Digitales Österreich, der e-Government
Länderarbeitsgruppe, des Österreichischen
Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes und der ADV (Arbeitsgemeinschaft
für Datenverarbeitung). Kooperationspartner
der heurigen Veranstaltung sind die Stadt
Villach und die Fachhochschule Kärnten.
Ein Themenschwerpunkt ist kommunales
E-Government.
http://e-government.adv.at/2010/
ECEG 2010
17. – 18. Juni 2010
Limerick, Irland
Fachtagung MEMO
2010
30. Juni – 01. Juli 2010
Münster, Deutschland
Schwerpunkt der MEMO (Methoden und
Werkzeuge zur Verwaltungsmodernisierung)
sind heuer Recht und Riskio im IT-Umfeld
und Electronic Government in der alternden
Gesellschaft.
www.memo2010.de
29. August –
02. September 2010
Lausanne, Schweiz
30. August –
03. September 2010
Bilbao, Spanien
Implications for the Individual, Enterprises and
Society“.
http://bledconference.org/index.php/
eConference/2010
Die 10. Europäische eGovernment Tagung
bietet Gelegenheit zu kritischen Diskussionen
in Bezug auf die neuesten Entwicklungen im
Bereich eGovernment und eGovernance.
http://www.academic-conferences.org/
eceg/eceg2010/eceg10-home.htm
EGOV2010
ePart 2010
EGOVIS‘10
23rd Bled eConference Der Titel der Konferenz lautet heuer „eTrust:
20. – 23. Juni 2010
Bled, Slowenien
EVOTE2010
21. – 24. Juli 2010
Bregenz, Österreich
november
juni
17. – 20. Mai 2010
Puebla, Mexiko
Die Konferenz wird durch “Digital Government
Society of North America (DGSNA)” organisiert. Das Motto der heurigen Konferenz ist
“Public Administration Online: Challenges and
Opportunities“.
www.dgo2010.org
august
11th Annual International Conference on
Digital Government
Research (DG.O. 2010)
eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
juli
service
4. eGovernment
Symposium
09. November 2010
Bern, Schweiz
Die Tagung findet alle 2 Jahre statt. Das
Thema e-voting steht erwartungsgemäß im
Mittelpunkt. Dabei werden die verschiedenen
Formen von e-voting ebenso diskutiert, wie
die sozialen und politischen Auswirkungen
von e-voting.
www.e-voting.cc/topics/conference2010
Die Vorträge bei der EGOV Konferenz
vermitteln jährlich den Stand der Forschung
und Umsetzung von eGovernment und
eGovernance. Auch heuer wird wieder ePart
als Teilkonferenz zum Themenschwerpunkt
eParticipation durchgeführt.
http://www.egov-conference.org/egov2010
http://www.demo-net.org/epart
EGOVIS’10 (International Conference on
Electronic Government and the Information
Systems Perspective) findet als Teil des DEXA
Konferenzclusters statt. Themenschwerpunkte sind e-administration, e-democracy,
e-participation und e-voting.
www.dexa.org
2009 haben 300 Teilnehmer an der Veranstaltung teilgenommen, die durch Bundespräsident Hans-Rudolf Merz eröffnet wurde.
Das Symposium hat sich damit als zentrale
Veranstaltung in der Schweiz etabliert.
http://www.egovernment-symposium.ch
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eGovernment Review | Nr. 5 | Januar 2010
service
bücher
E-Government Publikationen
Paul Nixon
Gudrun Schütz
Understanding E-Government in Europe: Issues and Challenges
E-Democracy und E-Voting: Grundlagen zu den Themen E-
Routledge Chapman & Hall, ISBN-13: 978-0415468008
Januar 2010
Sprache: Englisch
Democracy und E-Voting
Ute Hansen
VDM Verlag, ISBN-13: 978-3639166323
Juli 2009
Sprache: Deutsch
E-Government im Kontext von Leistungsnetzwerken:
Frank Zobel
20 kooperative Erfolgsfaktoren
Public Private Partnership im E-Government: neue innovative
Pro Business Verlag, ISBN-13: 978-3868055474
Januar 2010
Sprache: Deutsch
Ansätze für die Öffentliche Verwaltung
OECD E-Government Studies
Rethinking E-Government Services
OECD Publishing, ISBN-13: 978-9264059405
Oktober 2009
Sprache: Englisch
Hermann Hill, Utz Schliesky (Hrsg.)
Grin Verlag, ISBN-13: 978-3640374557
Juli 2009
Sprache: Deutsch
Dietmar Jahnel (Hrsg.)
Datenschutzrecht und E-Government: Jahrbuch 2009
Neuer Wissenschaftlicher Verlag,
ISBN-13: 978-3708306100
Juni 2009
Sprache: Deutsch
Herausforderung e-Government:
E-Volution des Rechts- und Verwaltungssystems
Nomos Verlag, ISBN-13: 978-3832949402
Oktober 2009
Sprache: Deutsch
Maria A. Wimmer, Hans J. Scholl, Marijn Janssen, Roland
Traunmüller (Hrsg.)
Brian Loader
Beyond E-government
Routledge, ISBN-13: 978-0415371919
Juni 2009
Sprache: Englisch
Eastern European e|Gov Days 2009:
Electronic Government: 8th International Conference, EGOV
Taking the eGovernment Agenda Forward: Meeting the Challen-
2009, Linz, Austria, August 31 - September 3, 2009, Procee-
ges of Digital Governance, Justice and Public Sector Information
dings (Lecture notes in Computer Science)
Österreichische Computer Gesellschaft,
ISBN-13: 978-3854032533
April 2009
Sprache: Englisch
Springer-Verlag, ISBN-10: 3642035159
September 2009
Sprache: Englisch
Jörg Becker, Lars Algermissen, Thorsten Falk
Prozessorientierte Verwaltungsmodernisierung: Prozessmanagement im zeitalter von E-Government und new Public
Management
Springer Verlag, ISBN-13: 978-3642002168
2. Auflage, August 2009
Sprache: Deutsch
eGovernment Review
Fachhochschule Kärnten
Studienbereich Wirtschaft
Studiengang Public Management
Europastraße 4
A - 9524 Villach
Tel.: +43 (0)5 90500-1201
Fax: +43 (0)5 90500-1210
E-Mail: puma@fh-kaernten.at
www.fh-kaernten.at
Fachzeitschrift des Studiengangs Public Management
der Fachhochschule Kärnten
Herausgeber: FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
3. Jahrgang
Redaktion: M
ag. (FH) Peter Kampl
erscheint halbjährlich
in einer Auflage von 1000 Exemplaren
ISSN 1997-4051 (gedruckte Ausgabe)
Design:
designation - Strategie | Kommunikation | Design,
www.designation.at
Druck: E. Ploetz Druck- und Verlagshaus
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