eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 Ausgabe Nr. Januar 2012 ISSN 1997-4051 Open Budget Cloud Computing | Online Vollmachten | 1 9 2 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 Titelbild: Hafen und Rathaus von Oslo COPYRIGHT: © zigrit - Fotolia.com eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 | 3 Editorial Liebe E-Government Interessierte, Die Notwendigkeit Kosten zu reduzieren wird ständig zunehmen. Das geht weit über Mailservices hinaus, da das Potential in anderen Bereich wohl noch deutlich größer ist. Andererseits traut man den Anbietern, gerade aus Gründen des Datenschutzes, nicht über den Weg. Deshalb wird der Ruf nach einer Verwaltungscloud, möglicherweise sogar einer europäischen Verwaltungscloud immer stärker werden. Das Thema wird einer der bestimmenden Themen der nächsten Jahre werden. Einen wichtigen Input dazu liefert auch der Cloud Computing Beitrag von DI Reichstädter. Auch wenn die Unterschiede zwischen europäischen Ländern manchmal als nicht sehr groß erscheinen, so ist es doch immer wieder interessant, wie verschieden die Zugänge zu Themen wie E-Government sind. Lasse Berntzen berichtet in seinem Beitrag über E-Government in Norwegen. Hier werden die Webseiten von öffentlichen Institutionen einer jährlichen Qualitätsevaluierung unterzogen. Ähnlich wie bei Hotelbewertungen, werden Sterne für die Qualität der Seite vergeben. Auch bei Open Government gibt es Ansätze, die bei uns unbekannt sind. Im öffentlichen elektronischen Postjournal (www.oep.no) werden Briefe und Dokumente aus dem öffentlichen Bereich veröffentlicht, die keine personenbezogenen Daten enthalten und nicht als geheim eingestuft werden. Auch mit dem Thema elektronische Demokratie geht man ein weniger entspannter um. Bei den letzten Lokalwahlen wurden in 10 Pilotgemeinden elektronische Wahlen (Internetwahlen) durchgeführt. Beinahe 30% der Stimmen wurden hier elektronisch abgegeben. Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen bei der neunten Ausgabe von eGovernment Review. FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft & Management aufruf beiträge Open Government und Cloud Computing sind weiterhin die bestimmenden Themen im E-Government. Das Interview mit DI Jabkowski (Geschäftsführer BRZ) nimmt darauf Bezug, wie auch der Beitrag über E-Government in Norwegen und auch einige weitere Beiträge aus der vorliegenden Ausgabe. Beispiele dafür sind der Beitrag von Prof. Jörn von Lucke zu Open Budget 2.0 und offene Haushaltsdaten, sowie der Beitrag über die Funktionsmechanismen einer Open Government Plattform. Hinter dem Thema Cloud Computing stehen sehr starke wirtschaftliche Interessen. Hier wird derzeit die Grundlage für die spätere Aufteilung des Marktes gelegt. Wer auf Anbieterseite sich jetzt noch nicht entsprechend positioniert hat, wird es in Zukunft schwer haben. Gleichzeitig gibt es von Seiten der potentiellen Nutzer, insbesondere auch von Seiten der Verwaltung, viele Vorbehalte betreffend Datensicherheit und Datenschutz. Einer norwegischen Kommune wurde aktuell das Auslagern der Mailservices an Google von einer staatlichen Behörde, aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf Datenschutz, untersagt. Die Hauptmotivation zur Auslagerung lag in den wesentlich geringeren Kosten begründet. eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@ fh-kaernten.at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein. Der eGovernment-Review-Beirat bewertet die eingereichten Artikel und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentlichung frei. Einreichungen für die zehnte Ausgabe werden bis zum 23. April 2012 angenommen. FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft & Management 4 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 eGovernment-Review-Beirat Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung von eGovernment Review. FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft Fachhochschule Kärnten FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten Dr. Peter Parycek, MSc Zentrumsleiter Zentrum für E-Government Donau-Universität Krems Lektor FH Kärnten Prof. Dr. Reinhard Posch Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz CIO des Bundes Prof. DI Dr. Reinhard Riedl Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz DI Manfred Wundara CIO der Stadt Villach Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 Inhalt „Unsere Innovationsthemen sind Cloud Computing, Mobility, Social Media und Open Government“ 6 Interview mit Roland Jabkowsi (Geschäftsführer Bundesrechenzentrum Gmbh) E-Government in Norwegen 8 Lasse Berntzen (Vestfold University College) E-Partizipation - Hemmnisse im Einsatz in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland 10 Jürgen Stember (Hochschule Harz) Open Budget 2.0 und offene Haushaltsdaten 12 fachartikel aktuelles Ausgabe Nr. 9 | Januar 2012 Jörn von Lucke (Zeppelin Universität) Cloud Computing im E-Government in Österreich 14 Online-Vollmachten 16 Peter Reichstädter (Bundeskanzleramt) Arne Tauber (E-Government Innovationszentrum) Die „EA-Kette“ - Ein neuer Ansatz zur Verfahrensvereinfachung 18 David H. Fenner | Volkmar Kese (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg) Funktionsmechanismen einer Open Government Plattform 20 Giordano Koch | Maximilian Rapp | Johann Füller | (HYVE AG) Dennis Hilgers (Universität Hamburg) Das Ende des Maria Theresianischen Aktensystems 22 Gerhard Milletich (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) E-Government-Umsetzung in Österreichischen Städten und Gemeinden 24 Ronald Sallmann | Thomas Tropper (PuMa-Public Management Consulting) Potenzielle Einsatzbereiche des nPA in Kommunen 26 Jürgen Scherer (Universität Würzburg) | Katrin Fäcks (Universität Würzburg) Innovatives E-Government durch die Verzahnung von Fachseite und IT 30 Andreas Gehlert | Jan-Ole Beyer (Bundesministerium des Innern) eCampus – Services & Infrastrukturen für elektronische Campusverwaltung 32 E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 33 E-Government Publikationen 34 service H. Strack | N. Brehm | N. Scheithauer | M. Hennning | H. Werner | P. Kußmann (Hochschule Harz) | 5 6 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 aktuelle information interview „Unsere Innovationsthemen sind Cloud Computing, Mobility, Social Media und Open Government“ DI Roland Jabkowski, MBA konnte sich nach seinem Informatikstudium an der Johannes Kepler Universität Linz in namhaften Unternehmen im In- und Ausland (Deutschland, Bulgarien und Rumänien) sein umfassendes Wissen im Informatik- und Consultingbereich aneignen. Nach 19 Jahren in verschiedenen Führungsfunktionen in internationalen Konzernen - davon 10 Jahre als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied – ist er seit Dezember 2005 Sprecher der Geschäftsführung in der Bundesrechenzentrum GmbH, dem IT-Dienstleistungszentrum und marktführenden E-Government Partner der österreichischen Bundesverwaltung. Die BRZ GmbH ist im 100% Eigentum der Republik, vertreten durch das Finanzministerium und beschäftigt ca. 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2010 haben wir 214 Mio. Euro Umsatz gemacht und sind somit der viertgrößte IT-Dienstleister in Österreich. Das Bundesrechenzentrum ist kein Monopolist, sondern hat einen Marktanteil an den IT Dienstleistungen des Bundes von ca. 55%. Das gibt uns auch die Möglichkeit zu wachsen. Unsere Kernaufgaben sind es, Synergiepotentiale zu nutzen, sowie Standardisierung, Konsolidierung und Automatisierung voranzutreiben, um die Kosteneffizienz und Produktivität zu steigern. Das BRZ leistet einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Wir betreuen mehr als 350 E-Government Anwendungen, hauptsächlich für unseren Kernmarkt, die österreichische Bundesverwaltung. Die großen Portale der Republik werden vom BRZ betrieben, wie help.gv und FinanzOnline, weiters der Elektronische Akt im Bund (ELAK), die Haushaltsverrechnung und das gesamt Personalmanagement. in Euro ausgedrückt bedeutet das eine Einsparung von rund 10 Mio. im Jahr. Mittlerweile erwarten unsere Kunden allerdings mehr von uns, insbesondere in Richtung Innovation und IT-Expertise. Unsere aktuellen Innovationsthemen sind Cloud Computing, Mobility, Social Media und Open Government Data. Weitere wesentliche Schwerpunkte sind Sicherheit und Energieeffizienz, wo wir in den letzten Jahren große Kosteneinsparungen erzielen konnten, aber auch eine klare Reduktion des CO2 Ausstoßes. Cloud Computing ist im Wesentlichen ein einfacher, flexibler und sehr kostengünstiger Zugriff auf standardisierte und vorgefertigte IT-Dienstleistungen. Gerade in der Verwaltung gibt es viele ähnliche Anforderungen, nicht nur innerhalb der Gebietskörperschaften, sondern auch über diese hinweg. Wenn man Datensicherheit und Datenschutz in den Griff bekommt, dann hat man ein Instrument, um klassische Infrastrukturservices und EGovernment Services kostengünstig anzubieten. Unsere Zielsetzung ist es eine „österreichische Verwaltungscloud“ aufzubauen. Seit 3 Monaten bieten wir Cloudservices für einen eingeschränkten Benutzerkreis an. Wie hat sich das BRZ in den letzten Jahren verändert? Die EU versucht das Thema E-Government länderübergrei- Als ich vor 6 Jahren in das Haus gekommen bin, war das BRZ ausgerichtet als verlängerte Werkbank der österreichischen Bundesverwaltung. In den vergangenen Jahren haben wir große Anstrengungen unternommen, um unsere Kosteneffizienz und Produktivität zu steigern. Damit haben wir die Preise für unsere Kunden deutlich gesenkt. Im Durchschnitt der letzten 4 Jahre um jeweils 5 Prozent, fend in ganz Europa zu fördern. Welchen Beitrag kann das Wie ist das Bundesrechenzentrum (BRZ) aufgebaut und welche Aufgaben nimmt es wahr? BRZ dazu leisten? Ein Beispiel der Zusammenarbeit ist das Projekt PEPPOL, das die europaweite elektronische Beschaffung für die öffentliche Verwaltung zum Ziel hat. Ein anderer Themenbereich ist die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Es gibt dabei europaweit hunderte Applikationen aktuelle information für sehr ähnliche Aufgabenstellungen. Wir haben daher vor einigen Jahren gemeinsam mit deutschen Kollegen eine Plattform der öffentlichen IT-Dienstleister gegründet. Diese dient dem Erfahrungsaustausch, aber auch der Abstimmung über die gemeinsame Teilnahme an europäischen Projekten. Wir, haben das Potential für länderübergreifende Zusammenarbeit bei IT-Dienstleistungen erkannt und arbeiten unter anderem an einem Projekt zum Thema Cloud Computing im europäischen Kontext. Die Mitgliederanzahl der Plattform befindet sich derzeit im zweistelligen Bereich. Wir haben uns für heuer das Ziel gesetzt, uns über den deutschsprachigen Raum hinaus zu wachsen, und es besteht Interesse einiger Staaten wie beispielsweise von Dänemark. eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 als IT-Dienstleister mitgewirkt. Ist e-voting nach der ÖH Wahl gescheitert? Das Projekt e-voting war aus technischer Sicht ein Erfolg. Es wurde mit dieser ÖH Wahl der Nachweis erbracht, dass ein komplexes Wahlverfahren, und ein solches war die ÖH Wahl, komplett elektronisch abgewickelt werden kann. Dass es andere Probleme gibt, die sich speziell um legistische Fragen drehen, akzeptiere ich voll und ganz, diese liegen aber nicht in der Kompetenz des BRZ. Partizipationsprojekte setzen wir seit einiger Zeit um, unter anderem für Auslandsösterreicher und im Umfeld von Schülern und Jugendlichen.Es besteht hier auch ein starker Konnex zum Bereich Social Media. Social Media und Mobility sind weitere von Ihnen genannte Open Government Data ist eines der von Ihnen angesproche- Innovationsbereiche. Was machen Sie in diesem Umfeld? nen Innovationsthemen. Was geschieht in diesem Umfeld? Neben dem soeben genannten Zusammenhang mit dem Thema Partizipation, beschäftigen wir uns mit der möglichen Integration von Social Media in Verwaltungsverfahren. Dabei ergeben sich völlig neue Möglichkeiten. Bis zur Umsetzung wird es noch ein wenig dauern. Im Gegensatz dazu ist beim Thema Mobility der Zug bereits abgefahren. Mobility bedeutet die Möglichkeit immer und überall online zu sein. Dies ist für mich eines der am stärksten wachsenden Bereiche auch in der Verwaltung. Wir arbeiten etwa an einem Augmented Reality Behördenführer (Augmented Reality ist die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung), der beispielsweise Fragen nach dem nächsten Finanzamt oder Polizeidienststelle beantwortet. Bei all den spannenden IT-innovationen ist unsere Kernaufgabe die möglichst kosteneffiziente und effektive Unterstützung der österreichischen Bundesverwaltung – mit dem Ziel einen Beitrag zur notwendigen Budgetkonsolidierung zu leisten. Open Government Data ist ein sehr interessante und spannende Thema. Der Zugang zu öffentlichen Daten schafft auf jeden Fall mehr Transparenz, mit dem auch größeres Vertrauen einhergeht. Es könnte sich damit auch ein neues Verhältnis von Politik und Bürgern ergeben. Das BRZ beschäftigt sich schon seit längerem mit dem Thema Open Data. Wir haben vor kurzem den Auftrag erhalten, ein Open Data Portal für Österreich umzusetzen. Über dieses Einstiegsportal soll der Zugang zu den entsprechenden Bundesdaten möglich werden. Zusätzlich soll in dieser harmonisierten Umgebung eine Verknüpfung zu den derzeit schon verfügbaren Inhalten, zum Beispiel der Städte Linz und Wien sowie zu weiteren Daten aus Österreich erfolgen. Dieses Portal wird auch die Schnittstelle zur EU darstellen. Die erste Version des Portals setzen wir Anfang Juni produktiv. Beim Aufbau verwenden wir international anerkannte Technologien. EU-Kommissarin Viviane Reding hat in einem Vortrag erklärt, dass die Daten der EU ca. 30 Milliarden Euro wert sind. Man erwartet sich durch die Veröffentlichung dieser umfassenden Daten das Entstehen von neuen Unternehmen, die die kommerzielle Verwertung vornehmen werden. Insgesamt also ein sehr spannendes Thema. Das BRZ unterstützt nicht nur die elektronische Verwaltung, sondern hat auch beim Thema „elektronische Demokratie“ Wir danken für das Gespräch. Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger. | 7 eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 aktuelle information E-Government in Norwegen Lasse Berntzen In der vorliegenden 9.Ausgabe von eGovernment Review finden Sie den 5. Beitrag in der Reihe E-Government in europäischen Ländern. Die bisher erschienen Beiträge beschäftigten sich mit Slowenien, Dänemark, Estland und Italien. (Ausgabe Nr. 3, Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7). info serie 8 | steigenden Anzahl von Gemeinden Fakten zu Norwegen: werden die Gemeindratssitzungen nen gegliedert: Kommune (GeAnzahl der Einwohner (in Mio.): 4,8 als Webcast übertragen. Die Bürger meinde), Fylkeskommune (verAnzahl Einwohner pro km2: 15 haben damit die Möglichkeit, die gleichbar einem Bezirk) und Staat. Sitzungen jederzeit und von überall Kommunen sind verantwortlich zu verfolgen bzw. im Nachhinein anzusehen. für Grundschulen, Sozialhilfe und technische Dienste wie Wasser, Kanal und Renovierung. Fylkeskommunen sind verantwortlich für weiterführende Schulen DIFI (Direktoratet for forvaltning og IKT). Nachdem die Zuund nehmen Planungs- und Koordinationsaufgaben ständigkeit für das staatliche E-Government über mehrewahr. In die Verantwortlichkeit des Staates fällt u.a. re Jahre unklar war, wurde mit 1. Januar 2008 DIFI (Didas Polizei- und Rechtswesen, Verteidigung und das rektorat für Verwaltung und IKT) gegründet. DIFI soll Hochschulwesen. Krankenhäuser wurden früher durch eine aktive Rolle in der Koordination und Realisierung Fylkeskommunen verwaltet, werden nun aber durch von digitalen Diensten im öffentlichen Sektor wahrnehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Standardisierung zentrale Verwaltungseinheiten verwaltet. und die Entwicklung von gemeinsam nutzbaren Komponenten (z.B. für Authentifizierung). Kommunalebene. Bürger kommunizieren in den meisten Fällen direkt mit der kommunalen Verwaltung. Jede Die bereits erwähnte Evaluierung von öffentlichen WebKommune ist selbst für den Webauftritt und die Bereitseiten wird durch DIFI durchgeführt. Dabei werden alle stellung von Diensten verantwortlich. Die Kommunen öffentlichen Webseiten (inklusive der kommunalen Websind bei der Bereitstellung von Portallösungen und elektseiten) analysiert. Die Resultate werden bei einer jährlironischen Diensten relativ autonom. chen Qualitätskonferenz veröffentlicht, die ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erreicht hat. Das hat zu einer stetigen Um die Qualität der öffentlichen Webauftritte zu steiVerbesserung von öffentlichen Webseiten geführt. gern, wird eine jährliche Evaluierung durchgeführt. Dabei wird die Qualität in Form von Sternen ausgedrückt Entwicklungsprojekte auf nationaler Ebene. MinSide, ein (maximal 6 Sterne). Portal zur horizontalen Integration von Diensten, wurde etabliert. Da das Portal im wesentlichen Dienste auf naPraktisch alle Gemeinden betreiben Portale mit Infortionalem Niveau enthält (z.B. Änderung der Wohnungsmationen über die Vorgänge in den Kommunen. Die adresse oder Änderung des Hausarztes), wird das Portal meisten Gemeinden haben zusätzlich interaktive Systerelativ wenig genutzt. me in Form von elektronischen Formularen im Einsatz. Ein typisches Beispiel ist die Anmeldungen zu KinderIn Verbindung mit MinSide wird der Authentifisierungsgartenplätzen. Die Anmeldungen werden inzwischen dienst MinID entwickelt. MinID verwendet grundbeinahe zu 100% in elektronischer Form durchgeführt. sätzlich PIN-Codes. Wenn eine E-Mailadresse oder ein In vielen Gemeinden sind Sitzungsprotokolle und öfMobiltelefon registriert ist, ist es auch möglich Einmalfentliche Poststücke über das Internet verfügbar. In einer Norwegen ist in 3 Verwaltungsebe- eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 aktuelle information Norwegen(1) Österreich(2) Deutschland(3) Schweiz(4) 61,8% 34,9% 34,6% - Bürger, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben. 34% 12% 13% - Unternehmen, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben 71% 58% 52% - Norwegen Österreich Deutschland Schweiz Bürger 86 100 98 83 Unternehmen 100 100 100 88 Bürger, die elektronisch Informationen aus dem öffentlichen Bereich eingeholt haben. | 9 Tab.1: E-Government Schlüsselindikatoren (für die Schweiz liegen keine Daten vor) Tab.2: Service Sophistication(5) AltInn ist eine Webseite für Unternehmen, über die verschiedene Dienste in Anspruch genommen werden können (z.B. elektronische Berichtslegung). Diese Webseite wird häufig verwendet und bringt den Unternehmen hohe Einsparungen, die sich aus dem Wegfall des ursprünglich papierorientiertem Berichtswesens ergeben. Die elektronische Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung war eine Zeitlang ein sehr populärer elektronischer Dienst in MinSide. Das System der Arbeitnehmerveranlagung wurde allerdings umgestellt, sodaß es nun nicht mehr länger notwendig ist, ein Formular zu übermitteln. Die Bürger erhalten eine vorausgefüllte Arbeitnehmerveranlagung zugesendet. Nur eventuell notwendige Änderungen müssen von den Bürgern übermittelt werden. Da dies eher selten der Fall ist, ist die Nutzung des Service radikal zurückgegangen. Derzeit wird ein Projekt zur Einführung von elektronischen Rezepten umgesetzt. Dabei kommunizieren Ärzte elektronisch mit Apotheken. Damit wird die Effektivität und Qualität erhöht und gleichzeitig die Kontrolle der Arzneimittelverwendung erhöht. Die Polizei hat eine Polizeistation im Internet errichtet, in der unter anderem einfache Anzeigen abgegeben werden können. Die Zollbehörden verwenden elektronische Auktionen, um beschlagnahmte Güter effektiv versteigern zu können. Früher wurden Versteigerungen an den direkt an den Grenzstationen durchgeführt. Mit der Einführung des neuen Systems ist eine Teilnahme an den Versteigerungen unabhängig vom Wohnort möglich. Bei den Lokalwahlen im Jahr 2011 wurden in 10 Pilotgemeinden elektronische Wahlen durchgeführt (Internetwahl). 28.001 der 105.050 abgegebenen Stimmen wurden in elektronischer Form abgegeben. Forschung. Die norwegische Forschungsgesellschaft finan- ziert über das Programm VERDIKT u.a. auch Programme im Umfeld von E-Government. Derzeit werden 2 Projekte in diesem Umfeld durchgeführt: Semicolon II und eGovMon. Semicolon II ist eine Weiterführung des Vorprojektes Semicolon. Das ursprüngliche Projekt hatte als Ziel die Sicherstellung der organisatorischen und semantische Interoperabilität innerhalb und zum öffentlichen Sektor. Semikolon II hat eine erweiterte Zielsetzung Richtung juristische Problemstellungen, politische Führung und Plattformen für Unternehmenskommunikation. eGovMon steht kurz vor dem Projektende. Zielsetzung ist die automatische Messung von öffentlichen Webseiten. Das Projekt war insbesondere in der automatischen Messung der Verfügbarkeit erfolgreich. Weitere Messungen sind in den Bereichen Transparenz, Effektivität und Wirkung möglich. Informationen werden mit Hilfe eines Crawlers gesammelt, aber auch indem offene Datenquellen benutzt werden. Übersetzung aus dem Norwegischen durch Wolfgang Eixelsberger. literatur Paßwörter via e-Mail oder Mobiltelefon zugesendet zu bekommen. (1) E uropean Commission eGovernment FactsheetseGovernment in Norway November 2011, Edition 10.0. URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernmentNorway. pdf (2) E uropean Commission eGovernment FactsheetseGovernment in Austria October 2011, Edition 15.0. URL: http://epractice.eu/files/eGovernmentAustria.pdf (3) E uropean Commission eGovernment FactsheetseGovernment in Germany October 2011, Edition 15.0.URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernmentGermany.pdf (4) E uropean Commission eGovernment FactsheetseGovernment in Switzerland May 2011, Edition 6.0. URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernmentSwitzerland.pdf (5) E uropean Commission Information Society - 9th Benchmark Measurement December 2010, URL: http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/ item-detail-dae.cfm?item_id=6537 Lasse BERNTZEN Associate Professor Vestfold University College Norway Lasse.Berntzen@hive.no eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 aktuelle information E-Partizipation – Hemmnisse im Einsatz in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland Jürgen Stember abstract 10 | Open Government ist derzeit aktueller denn je. Ursachen für die Aktualität dieses Konzepts einer offenen Verwaltung sind mehrere Entwicklungen. Eine dieser zentralen Entwicklungen stellt den Wunsch vieler Bürger in den Vordergrund, mehr an Entscheidungen und Verfahren der Verwaltungen, aber auch des gesamten politisch-administrativen Systems beteiligt zu werden. Die neuen Möglichkeiten des Internets bieten hier nicht nur hervorragende Informations-, sondern vor allem auch verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten. Den heutigen Stand der E-Partizipation, aber auch vor allem aktuelle Hemmnisse und Chancen zu erkennen, war Ziel einer bundesweiten Studie der Hochschule Harz und der Materna GmbH aus Dortmund. Einführung und Anlage der Studie. Durch die elektroni- sche Partizipation wird die Teilhabe und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen und Institutionen an politischen oder administrativen Entscheidungsprozessen über digitale Medien ermöglicht. Insbesondere das Internet hat die technologischen und informationellen Möglichkeiten hierzu grundlegend erweitert. Auch die öffentliche Verwaltung erkennt zunehmend das Potenzial einer stärkeren Bürgerbeteiligung und die Vorteile, durch E-Partizipation die Bürger über das Internet in den Entscheidungsprozess auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene einzubinden. Das Ziel der hier beschriebenen Studie war die Ermittlung eines Querschnitts der aktuellen Situation sowie der Planungslandschaft zur E-Partizipation über die gesamte föderale Verwaltungsstruktur in Deutschland. Auf Basis einer Forschungskooperation zwischen der Hochschule Harz und der MATERNA GmbH wurde eine gemeinsame empirische Studie durchgeführt, um sowohl den Stand der elektronischen Partizipation als auch den Planungsstand in Deutschland zu untersuchen. Der Einladungsverteiler dieser standardisierten OnlineBefragung erreichte ein bereinigtes Gesamtsample von zusammen 496 Behörden des Bundes, der Länder und der 300 größten Städte Deutschlands. Insgesamt haben 118 Behörden den Fragebogen vollständig beantwortet, was einer abschließenden Rücklaufquote von 23,8 % und somit auch hinsichtlich der Struktur einem repräsentativen Ergebnis entspricht. Grundlegende Ergebnisse. Inzwischen wird E-Partizi- pation von mehr als zwei Dritteln der befragten Ver- waltungen als sehr bedeutend bzw. bedeutend eingeschätzt. Die Wichtigkeit des Themas ist demnach in der deutschen Verwaltung angekommen. Auf Kommunalebene haben inzwischen 52 % der befragten Städte ein aktives Angebot. Im Bereich der Länder und des Bundes ist das Angebot hingegen deutlich kleiner. Generell ist bereits heute ein hohes Aktivitätsniveau in der Diskussion und Realisierung von E-Partizipationsangeboten zu verzeichnen, wobei die Kommunen hier wiederum aktiver sind als der Bund bzw. die Länder. Die Hürden bei der Umsetzung und Etablierung der Angebote sind andererseits vielfältig: Beispielsweise geben zwei Drittel der Befragten an, dass durch Angebote zur E-Partizipation die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Entscheidungsprozess nur bedingt erreicht wird. Der regionale Bezug von Planungsvorhaben, wie beispielsweise Beteiligungsangebote zum Bürgerhaushalt, zur Stadtplanung oder zum Verkehr, scheint die größte Resonanz hervorzurufen. Jedoch werden die Ergebnisse aus den vorhandenen Beteiligungsangeboten auf Landesebene häufiger im politischen Entscheidungsprozess berücksichtigt als auf Kommunalebene. Bei der Auswahl geeigneter Publikationskanäle sowohl für die Bekanntmachung der jeweiligen Angebote zur elektronischen Partizipation als auch zur Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess ist weiterhin der Erhalt paralleler Informationsangebote aus digitalen und nicht-digitalen Kanälen dringend erforderlich. In der Gesamtbetrachtung beurteilen die befragten Verwaltungen ihr eigenes E-Partizipationsangebot als ten- aktuelle information eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 Abb. 1: Hemmnisse von E-Partizipation (1) Abb. 2: Hemmnisse für E-Partizipation in Abhängigkeit vom Umsetzungstand (2) denziell erfolgreich, obwohl die Repräsentativität der Beiträge vom Durchschnitt der Befragten als eher mäßig eingeschätzt wird. Ferner werden die Kosten-NutzenVerhältnisse bei der Realisierung von Angeboten zur elektronischen Partizipation als besonders erfolgskritisch betrachtet. leichtern nicht nur den Zugang, sondern vor allem den Umgang innerhalb der Verwaltung. Eine Ausnahme gibt es jedoch, die Rolle der Mitarbeiterqualifikation. Sie wird von den „Praktikern“ signifikant höher und damit problematischer eingeschätzt. befragten Verwaltungen deutlich mehr Chancen als Risiken oder Hemmnisse durch die elektronische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Dennoch sind die Identifizierung der Hemmnisse und Probleme eine zentrale Aufgabe, um auf dieser Basis Lösungsmöglichkeiten darzustellen. Wie Abbildung 1 zeigt, bestehen die zentralen Hauptprobleme bei der Planung und Umsetzung von E-Partizipationsprojekten • in dem problematischen Kosten-Nutzen-Verhältnis, • in der mangelnden Repräsentativität und nicht zuletzt auch • in der teils schwierigen Beteiligungsqualität. Während Mitarbeiterqualifikation und Sicherheitsaspekte nur einen mittleren Problemgrad aufweisen, scheinen Bürgernutzen und Attraktivität der Themen nicht oder nur bedingt zu den limitierenden Faktoren zu gehören. Besonders interessante Erkenntnisse erhält man, wenn man die Aussagen derjenigen Verwaltungen differenziert, die schon Erfahrungen gemacht oder konkrete Planungen aufgestellt haben („Praktiker“) und denjenigen Verwaltungen, die bislang keine Erfahrungen mit der EPartizipation gemacht haben („Theoretiker“). Denn hier wird in Abb. 2 auffällig, dass die „Praktiker“ nahezu alle negativen Aspekte oder Hemmnisse deutlich niedriger bewerten als die „Theoretiker“, die bislang diese Thematik nicht direkt aufgegriffen haben. Die Konsequenz: Einstiegsprojekte mit der Thematik E-Partizipation er- Die aufgezeigten Chancen liegen bei den befragten Verwaltungen hingegen in einem deutlichen Gewinn eines modernen Images, einer erhöhten Transparenz – und damit auch Akzeptanz – von Entscheidungen sowie der Gewinnung aktueller Informationen und Grundlagen für die betroffenen Entscheidungsprozesse. Resümee. Neben den Problemen und Hemmnissen zeigt die Studie auch vielfältige positive Erfahrungen zur elektronischen Partizipation in den untersuchten Behörden. Es ist jedoch offensichtlich, dass der Einsatz von digitalen Beteiligungsinstrumenten noch stark ausbaufähig ist. Möglicherweise erhält das Thema E-Partizipation jedoch ganz besonders neuen Aufwind durch die aktuelle Regierungsinitiative, E-Partizipation als Bestandteil der nationalen E-Government-Strategie aufzunehmen. Die Zukunft der elektronischen Beteiligung wird auf jeden Fall spannende neue Entwicklungen bereithalten und die Art der öffentlichen Beteiligung an Entscheidungsprozessen sicherlich nicht nur am Rand verändern. Die Studie mit zahlreichen Erfolgsfaktoren und Handlungsempfehlungen ist kostenlos per Download unter folgender Adresse zu beziehen: http://www.e-partizipation-studie.de/ literatur Umsetzungshemmnisse und Chancen. Generell sehen die | 11 (1) uelle: HOCHSCHULE HARZ/MATERNA (Hrsg.): Q E-Partizipation in der öffentlichen Verwaltung. Halberstadt 2011, S. 31. (2) uelle: HOCHSCHULE HARZ/MATERNA (Hrsg.): Q E-Partizipation in der öffentlichen Verwaltung. Halberstadt 2011, S. 31. Prof. Dr. Jürgen STEMBER Dekan des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz jstember@hs-harz.de 12 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel Open Budget 2.0 und offene Haushaltsdaten abstract Jörn von Lucke Aus der sich derzeit abzeichnenden Öffnung von Staat und Verwaltung („Open Government“) und dem sich aus diesem Ansatz ergebenden Potential frei zugänglicher Daten des öffentlichen Sektors („Open Government Data“) eröffnen sich für das öffentliche Haushaltswesen ganz neuartige Perspektiven. So sind es vor allem die technischen Möglichkeiten der zweiten Generation von Web-Technologien, die durch die konsequente Vernetzung, Visualisierung und Nutzereinbindung vielfältige Ansatzpunkte für Transparenz, Bürgerbeteiligung, Zusammenarbeit und Innovationsimpulse im Haushaltswesen bieten. Das öffentliche Haushaltswesen unterliegt auf allen Ebenen Transparenz- und Öffentlichkeitspflichten. Soziale Medien tragen zu einer nachhaltigen Öffnung von Staat und Verwaltung bei (1). Vor allem die Web 2.0-Technologien revitalisieren bestehende Berichtsinstrumente und ermöglichen eine intensivere Bürgerbeteiligung in den Haushaltsprozessen von Bund, Ländern und Kommunen. Das Niveau der Öffnung des Haushaltswesens lässt sich mit dem Open Budget Index der International Budget Partnership messen und visualisieren (2). Ziel des Index ist es, Transparenz- und Rechenschaftspflichten nationaler Haushalte vergleichbar zu machen, um auf Fehlentwicklungen, Verbesserungen und Entwicklungsperspektiven aufmerksam zu machen. Allerdings berücksichtigt dieser Index das Gesamtpotential sozialer Medien im Sinne von Open Budget 2.0 derzeit noch nicht umfassend. Diese neue zweite Generation der Öffnung wird über die Haushaltstransparenz, Budgetöffentlichkeit und offene Haushaltsdebatte hinaus vor allem von einer aktiven Umsetzung, der elektronischen Vernetzung offener Haushaltsdaten und einer Bürgerbeteiligung über soziale Medien geprägt (1 S. 5). Offene Haushaltsdaten (Open Budget Data) sind jene Daten- bestände des Haushaltswesens des öffentlichen Sektors, die von Staat und Verwaltung im Interesse der Allgemeinheit ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Haushaltsplandaten, Haushaltsbewirtschaftungsdaten, Haushaltsbelege und Haushaltsberichte von Gebietskörperschaften und Behörden ohne Personenbezug. Werden diese Haushaltsdatenbestände strukturiert und leicht maschinenlesbar in einem offenen Format von den zuständigen Behörden proaktiv bereit gestellt, las- sen sie sich durchsehen, durchsuchen, filtern, aufbereiten, überwachen und weiterverarbeiten. Offene Haushaltsdaten setzen auf offenen Haushaltssystemen auf und tragen zur Haushaltstransparenz von Behörden und Gebietskörperschaften bei. Die elektronische Aufbereitung erlaubt es, papierbasierte Nachteile wie Medienbrüche, komplexe Zahlenwerke und lange Transportzeiten zu überwinden. Setzen die beteiligten Stellen auf offene Standards, Schnittstellen und Interoperabilität, so können Haushaltssysteme noch stärker miteinander verknüpft, Benchmark-Ringe eingerichtet und Folgen von Entscheidungen aufgezeigt werden. Tagesaktuelle Auswertungen vorhandener Haushaltsdaten erlauben eine wirkungsorientierte Steuerung (1 S. 6). Rund um den gesamten Haushaltszyklus gibt es eine Vielzahl von Ansatzpunkten zur gemeinsamen Konzeption, Konsultation, Beschlussfassung, Steuerung und Qualitätskontrolle von öffentlichen Haushalten. Die anstehende Web 2.0-getriebene Öffnung des Staates wird auf die Haushaltsaufstellung, dessen öffentliche Diskussion, die Haushaltsdebatte, den Beschluss über Haushaltsgesetze bzw. Haushaltssatzungen, die Haushaltsbewirtschaftung, Zwischen- und Abschlussberichte, deren Prüfung und Kommentierung sowie die Entlastung der Verantwortlichen eine umformende Wirkung haben. Mit Beteiligungshaushalten, interaktiven Visualisierungen offener Haushaltsdaten und Transparenzportalen eröffnen sich weite Spielräume für neuartige Formate (1 S. II). Bei Beteiligungshaushalten handelt es sich um ein „nichtrepräsentatives Mitberatungsinstrument“ (Oliver Märker), an dem sich die Bürgerschaft lange vor offizieller Vorlage des Haushaltsentwurfs beteiligen kann. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation äußern sich interessierte Bürger mit Impulsen, eigenen Ausarbeitungen und Bedenken. Sie tragen so bei der Haushaltsaufstellung zur Meinungsbildung bei. Alle Vorschläge können öffentlich eingebracht, bewertet, unterstützt oder abgelehnt und damit priorisiert werden. Haushaltsrelevante Entscheidungen treffen nach wie vor und nach der öffentlichen Debatte die gewählten Politiker. Eine Variante des Beteiligungshaushaltes ist der Sparhaushalt, bei dem die Bürger mit Blick auf ein vorgegebenes Budget nicht zu Investitions- und Aktivitätsvorschlägen aufgerufen werden, sondern Sparvorschläge und Steuersätze zur Erreichung eines Einsparziels einbringen sollen. Der Mehrwert für die Politik liegt in einer nichtrepräsentativen Beratung durch die „Intelligenz der Massen“ und im frühzeitigen Erkennen der Wünsche und Prioritäten. Einzelne Ergebnisse geben eigenen Entscheidungen eine Legitimationsbasis (1 S. 12-14). Interaktive Visualisierungen offener Haushaltsdaten helfen, Tabellen- und Zahlensammlungen besser zu verstehen. Mittlerweile sind vielfältige Darstellungsformate und interaktive Visualisierungsdienste für Daten verfügbar. So gibt es neuartige Darstellungsmöglichkeiten wie etwa Druckanzeiger, Hitzekarten, detaillierte Geokarten, interaktive Visual Tree Maps, dreidimensionale Zeitleisten, Wissenskarten und rotierende Themenwolken. Kartographische Aufbereitungen in interaktiven Formaten helfen, die räumliche Mittelverteilung darzustellen. Solche Aufbereitungen lassen sich über das World Wide Web und soziale Medien vernetzen und in Communities, Diskussionsforen oder Bewertungsdienste einbinden (1 S. 15-17). Transparenzportale können den offenen und freien Zugang zu Ausschreibungszuschlägen, zu den mit einer Gebietskörperschaft geschlossenen Verträgen, Beschlüssen und Abreden sowie zu Zuwendungsempfängern bei öffentlichen Subventionsleistungen eröffnen. Die proaktive Bereitstellung dieser Daten in einem offenen Datenformat als vertrauensfördernde Maßnahme erlaubt es jedem, diese zu nutzen und damit die Praxis der Vergabe öffentlicher Mittel zu analysieren. Der transparente Umgang trägt zur Haushaltstransparenz, zur öffentlichen Kontrolle und zur Korruptionsbekämpfung bei. Die dadurch ausgelöste öffentliche Diskussion kann zu Einsparungen, zum zielgerechteren Abruf bereit gestellter Mittel und zu nachhaltigeren Entscheidungen führen (1 S. 30-32). eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 Viele kleine Veränderungen an ganz unterschiedlichen Stellen werden insgesamt die Haushaltstransparenz erhöhen und die Bevölkerung stärker in die bewährten Haushaltsprozesse einbinden. Zugleich werden sich in den kommenden Jahren die Rollen und das Selbstverständnis von Parlamentariern und Gemeinderäten, von Kämmerern und Verwaltungsmitarbeitern, aber auch von Lobbyisten, Bürgern und der Presse schrittweise wandeln und weiterentwickeln. Sobald etwa über das Internet tagesaktuell in verständlicher Weise Auskunft zur Haushaltsbewirtschaftung gegeben werden kann, ist mit neuen Angeboten und öffentlicher Kritik zu rechnen. Zugleich wird der Öffentlichkeit sehr viel stärker bewusst, vor welchen haushaltspolitischen Herausforderungen der Staat mit Blick auf die demographische Entwicklung, die Globalisierung und die drohende Finanzkrise steht und wie die Einflussmöglichkeiten wirklich sind (1 S. II). Die Umsetzung von Open Budget 2.0 ist mit zahlreichen Veränderungen und Anpassungen verbunden. Aus den Anforderungen des bestehenden Persönlichkeits- und Datenschutzrechts heraus müssen die Grenzen einer netzbasierten Haushaltstransparenz diskutiert, bestimmt und rechtliche Anpassungen vorgenommen werden. Technologische Herausforderungen lassen sich mit innovativen IT-Dienstleistern partnerschaftlich lösen. Auf organisationaler Ebene werden an das Personalmanagement, die Verwaltungskultur und die Kommunikationskultur neuartige Anforderungen gestellt. Zu erarbeitende Leitbilder, Ziele und Strategien komplettieren die Evolution des immer schon öffentlichen Haushaltswesens von im Sinne von Open Budget 1.0 zu einem über das Internet und soziale Medien erst richtig transparent werdenden Open Budget 2.0 (1 S. II). literatur fachartikel (1) v on Lucke, Jörn et al. Open Budget 2.0 & Open Budget Data - Öffnung von Haushaltswesen und Haushaltsdaten. Friedrichshafen : Zeppelin Universität, 2011. [Online vom 24. Oktober 2011] http://www.zeppelin-university. de/deutsch/lehrstuehle/ticc/TICC-111024-OpenBudgetV1.pdf. (2) International Budget Partnership. Open Budget Survey 2010. Washington : 2010. | 13 Prof. Dr. Jörn VON LUCKE Diplom-Wirtschaftsinformatiker Direktor des Deutsche Telekom Institute for Connected Cities an der Zeppelin Universität joern.vonlucke@zeppelinuniversity.de 14 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel Cloud Computing im E-Government in Österreich abstract Peter Reichstädter Cloud Computing ist ein weiterer Abstraktionsschritt für die IKT-Infrastruktur. In Österreich waren die Jahre 2000 bis 2004 von umfangreichen Innovationsentwicklungen geprägt, die in den Folgejahren erfolgreich umgesetzt wurden und das österreichische E-Government in der Kooperation aller Ebenen an die europäische Spitze gebracht haben. Cloud Computing ist keine grundsätzlich neue Technologie, sondern kombiniert vorhandene Technologien und Verfahren für eine standardisierte Bereitstellung von Diensten (Services) und ist daher eine Weiterentwicklung des Outsourcing Modells - einer der Schlüsselaspekte hinter dem breiten Interesse an Cloud Computing ist die mögliche wirtschaftliche Effizienzsteigerung gegenüber traditionellen IT Verfahren. Detaillierung und Status quo. Cloud Computing ist eine Form der flexibel am Ressourcenbedarf orientierten Nutzung von IT-Leistungen. Diese werden in Echtzeit als Service über das Internet bzw. Intranet bereitgestellt und werden nach Nutzung abgerechnet. Die Nutzer (also die internen IKT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung) müssen IT-Ressourcen nicht selbst anschaffen und betreiben, sondern nutzen die nötigen Kapazitäten für Daten, Rechenleistung und Anwendungen bei Anbietern als „Services aus dem Netz“. Damit ermöglicht Cloud Computing den Nutzern einen bedarfsgerechten Einsatz von Mitteln und eine Umverteilung von Investitions- zu Betriebsaufwand, beides kann somit für hohe Flexibilität sorgen. Cloud Computing ist keine grundsätzlich neue Technologie, sondern kombiniert vorhandene Technologien (durch die Anforderungen des Cloud Computing werden Technologien stark weiter entwickelt und auf eine neue Ebene im Bereich Skalierung, Flexibilität, Nutzungsgrad und geteilte Nutzung gebracht) und Verfahren für eine standardisierte Bereitstellung von Diensten (Services) und ist daher eine Weiterentwicklung des Outsourcing Modells. Einer der Schlüsselaspekte hinter dem breiten Interesse an Cloud Computing ist die mögliche wirtschaftliche Effizienzsteigerung gegenüber traditionellen IT Verfahren. Cloud Computing ist eine Chance, hat aber auch Risiken. Die Plattform Digitales Österreich hat in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe (AG Cloud) der Bund/Länder/Städte/Gemeinden-Kooperation (kurz Kooperation-BLSG) ein Positionspapier zum Status 2011 erstellt, welches die Möglichkeiten des Einsatzes von Cloud Computing in der österreichischen öffentlichen Verwaltung untersucht. Das Positionspapier soll Grundlageninformationen für nötige strategische Entscheidungen bereit stellen – die Struktur behandelt vor allem Begriffsdefinition, Marktsituation, strukturelle/wirtschaftliche/technische Prozesse (Geschäftsprozesse), Aspekte, Auswirkungen, Chancen und Risken sowie potentielle Anwendungen für klassische Rechenzentren, eine private Cloud und public Cloud als auch Beispiele und Prozesse für Migration. Im Kontext der BLSG-Strukturen der Behörden der Österreichischen Verwaltung geht es nicht nur um die Betrachtung von public Cloud Angeboten, sondern auch um den Einsatz der Konzepte des Cloud Computing in den eigenen Infrastrukturbereichen (sog. Private Cloud). Aufbauend auf diese Arbeit wird auch zukünftig eine Beschäftigung mit dem Thema Cloud Computing notwendig sein bzw. individuelle Entscheidungsfindungen und Beurteilungen angestellt werden. Um bei geringstem Risiko den höchsten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung durch Cloud Computing zu erreichen, wäre Cloud-Nutzung, die auf die Notwendigkeit österreichischer Behörden abgestimmt ist, eine Option (private Cloud oder hybride Cloud). Dabei ist die strategische Abhängigkeit von einem einzelnen Cloud-Anbieter zu vermeiden. Darüber hinaus können und sollen Public Cloud-Angebote genutzt werden, wo dies die Rahmenbedingungen erlauben und dies wirtschaftlicher ist. Die in diesem Zusammenhang zu betrachtenden Chancen und Risiken müssen in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, verbesserte Reaktionszeit bei wechselndem RessourcenBedarf, Skills Verlust, Strategische Abhängigkeit vom „Cloud Service Provider“ (CSP), Verletzlichkeit durch Angriffe sowie Abhängigkeit von einer Netzinfrastruktur bewertet werden. Gartner rechnet mit einer breiten und konsolidierten, produktiven Nutzung in 1-4 Jahren (siehe Grafik, Stand Juli 2010). Die österreichische Verwaltung ist daher gut beraten sich dem Thema Cloud Computing bereits jetzt fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 | 15 Datenschutz und die Integrität der Applikation und des Nutzers sind genau zu betrachten. Bei public Cloud Lösungen erfährt vor allem das rechtliche Umfeld eine Veränderung - direkte Kontrolle wird nur durch geeignete vertragliche Vereinbarungen aufgewogen, wobei deren rechtliche und faktische Durchsetzbarkeit zu beurteilen sind. Datenschutz und die „Herrschaft“ über die Daten sind dabei ein zentrales Thema. Es gibt auch Kriterien, welche eine Nutzung bestimmter Cloud Services nicht zulassen (personenbezogene Daten, Datenverspeicherung außerhalb der EU, …). zu stellen. Allerdings muss die Zeit für eine solide Vorbereitung genutzt werden, da es technische, organisatorische und rechtliche Aspekte zu klären gilt. Wichtig ist, dass man diese Chance in nächster Zeit analysiert, bewertet und entsprechende Maßnahmen einleitet. Wie auch die obige Darstellung von Gartner in Bezug auf Government Transformation zeigt, werden bestimmte Stufen in der Umsetzung bzw. Beschäftigung mit der Cloud durchlaufen. Mit einem Impuls der europäischen Kommission zu diesem Thema ist nicht vor 2013 zu rechnen. Potentiale, Chancen und Risiken für die Zukunft. Der technische Ansatz Cloud Computing kann als ‚massive Standardisierung ohne Ausnahmeregelungen’ charakterisiert werden – derzeit beschränkt sich das allerdings sehr stark auf die Hersteller. Doch sind in derartig einschneidenden Veränderungen viele Aspekte neu zu betrachten und zu bewerten. Cloud Computing ist keine Modeerscheinung der IKTBranche, sondern vereint als nächsten Entwicklungsschritt die technischen Möglichkeiten, die konsequente Standardisierung bedingt. Daher erfordert diese Entwicklung massive Maßnahmen im rechtlichen und organisatorischen Bereich. Die IT-Industrie drängt aufgrund eines klaren Businessmodells zum Einsatz von Cloud Computing und sieht damit eine Forcierung des Rollouts von E-Services. Durch geringere Einstiegshürden in Bezug auf Zeit und Ressourcen erhofft man sich ein erhöhtes Nutzungsvolumen und damit höhere Gewinne. Vor dem Einsatz muss man dennoch einige Punkte bedenken. Je nach gewähltem Modell (private Cloud, public Cloud, Hybrid Cloud) stellen sich die Auswirkungen des Veränderungsprozesses unterschiedlich dar. Der wirtschaftliche Aspekt muss unter den Aspekten Governance, Flexibilität aber auch im Lichte einer Abhängigkeit (je nach Modell bis zur einer möglichen „Auslieferung“) an den Provider abgewogen werden. Die Sicherheit, der Bevor man eine Entscheidung für die Nutzung von Cloud Computing trifft oder ein spezielles Modell auswählt, muss man in der Verwaltung die erforderlichen Grundlagen schaffen. In diesem Zusammenhang sind jedenfalls folgende Punkte zu klären: •Definition von Standards für Serviceprovider •Sicherstellen der Nachhaltigkeit •Wirtschaftlichkeits-Beurteilung •Nutzen aus Cloudeffekten ermöglichen / Cloud Informationspolitik •Cloud Charakteristika •Anforderungen an Cloud-Applikationen -> TopDown: WAS muss ich tun, um Cloud-fähig zu werden/etwas in die Cloud zu bekommen: wenn eine Applikation, Service, … neu oder angepasst bereit gestellt wird •Anforderungen an Cloud-Nutzer -> Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Nutzung von Diensten aus der Cloud erfolgreich ist und entsprechenden Nutzen bringt. •Ermöglichen von QuickWins -> was ist jetzt schon ohne große Veränderungen möglich? •Verwaltungscloud Service evaluieren Um eine homogene Situation innerhalb der Verwaltung sicher zu stellen, wäre es vorteilhaft, Cloud Überlegungen der einzelnen Verwaltungseinheiten gemeinsam anzustellen. Es ist zielführend derartige Projekte zur Information an das Gremium Kooperation-BLSG zu übermitteln, damit ein Erfahrungsaustausch zwischen den Gebietskörperschaften erfolgen kann. Ähnlich dem Modell Portal-Verbund sollten künftige Entwicklungen im Hinblick auf den Investitionsschutz „Cloud-fähig“ umgesetzt werden. Damit ist die Entscheidung, ob der Betrieb eines E-Services in der Cloud oder klassisch im Rechenzentrum offen und kann jederzeit getroffen werden. Als Grundlage dafür ist zu definieren, was unter „Cloud-fähig“ zu verstehen ist, bzw. welche Charakteristika Voraussetzungen für einen Betrieb in einer Cloud erforderlich sind. Jedenfalls auch ein spannendes und interessantes Thema für E-Government 2012... DI Peter REICHSTÄDTER Bundeskanzleramt IKT-Strategie; peter.reichstaedter@ bka.gv.at 16 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel Online-Vollmachten abstract Arne Tauber E-Business und E-Government Prozesse werden häufig für juristische Personen oder von berufsmäßigen Parteienvertretern durchgeführt. Umfassende Vertretungssysteme, die sich nahtlos in nationale Identitätsmanagementsysteme integrieren, sind derzeit noch rar. Österreich ist ein Beispiel, das auf dem Konzept Bürgerkarte elektronische Vollmachten eingeführt hat. Das System wurde bereits vor einigen Jahren umgesetzt, jedoch wurden aufgrund der bisherigen Erfahrungen einige Änderungen und Optimierungen durchgeführt. Mit dem neuen Ansatz der Online-Vollmachten werden elektronische Vollmachten „on-the-fly“ auf Basis von aktuellen Informationen aus konstitutiven Registern erstellt. Immer mehr Anwendungen in den Bereichen E-Business, E-Government und E-Health benötigen eine qualitätsvolle Identifikation und Authentifizierung ihrer Benutzer. Häufig werden dabei auf nationaler Ebene elektronische Identitäten in Form von Chipkarten, mobilen Geräten, Softwarezertifikaten oder nationalen Authentifizierungsgateways ausgerollt. Allerdings spielt neben der Identifikation und Authentifizierung auch Vertretungsregelung eine wichtige Rolle. Vor allem in der öffentlichen Verwaltung gibt es eine hohe Frequenz an behördlichen Kontakten mit juristischen Personen. Hierbei gibt es verschiedene Formen der Vertretung: der Geschäftsführer einer Firma, berufsmäßige Parteienvertreter (Steuerberater, Anwälte, Notare, Ziviltechniker, etc.) oder aber auch Organwalter. Dahingegehend profitieren juristische Personen als Antragsteller besonders von einer erhöhten Effizienz in Bezug auf Vertretungsregelung. Vertretungsregelung und Identitätsmanagement von juristischen Personen ist eine aktuelle Thematik, welche sich auch auf europäischer Ebene in der Digitalen Agenda für Europa widerspiegelt und nicht nur dem Nutzen von Bürgern, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit und Mobilität von Unternehmen, insbesonders KMUs, Rechnung trägt. Ebenso berücksichtigt der aktuelle ICT Call im 7ten EU Rahmenprogramm (FP7), der ein Follow-up Projekt von STORK definiert, explizit die Vertretung von juristischen Personen. Erste Gedanken zu Vertretungsregelung. Auf den ersten Blick mag Vertretungsregelung als eine einfache Aufgabe erscheinen. Es gibt diesbezüglich bereits Ansätze, die auf einem Identitätsmanagement innerhalb einer Organisation beruhen (z.B. PBDM in RBAC). Identitätsmanagementsysteme auf nationaler Ebene verlangen allerdings offene Systeme. Ein möglicher Ansatz sind hier PKIX Attributzertifikate. Allerdings ist die Vertretung von Personen üblicherweise nicht auf eine einzige Rolle beschränkt, bspw. können Vertreter nur für bestimmte Aktionen wie den Kauf eines Autos ermächtigt werden. Vertretungsregelung in Österreich. Neben Belgien ist Österreich das einzige Land in der EU, welches einen systematischen Ansatz der Vertretungsregelung umgesetzt hat. Vertretungsregelung wurde von der österreichischen E-Government Initiative bereits von Beginn an berücksichtigt und ist daher auch ein integraler Bestandteil des österreichischen E-Government Gesetzes. Im Jahr 2006 hat Österreich daher eine Infrastruktur zur Vertretungsregelung auf Basis der Bürgerkarte(1) und von sog. „elektronischen Vollmachten“ geschaffen. Eine elektronische Vollmacht ist eine XML Struktur, welche auf der Bürgerkarte oder in der Bürgerkartenumgebung gespeichert wird und folgende Daten umfasst: die Identitätsdaten des Vertreters und des Vertretenen (Name, Geburtsdatum und Stammzahl für natürliche Personen bzw. Name und Registernummer für juristische Personen), der Vollmachtsinhalt sowie allfällige zeitliche oder finanzielle Einschränkungen. Der Ansatz, elektronische Vollmachten auf der Bürgerkarte zu speichern, hat allerdings einige Nachteile. Zunächst müssen Vertreter die Eintragung des Vertretungsverhältnisses manuell beantragen, obwohl diese Information bereits elektronisch aus konstitutiven Registern verfügbar ist. Die somit auf der Bürgerkarte gespeicherten Informationen sind nicht aktuell und müssen manuell widerrufen werden, bspw. wenn ein Geschäftsführer eine Firma verlässt. Elektronische Vollmachten sind auch an die jeweilige Bürgerkarte gebunden und schränken daher die Mobilität ein, insbesondere wenn die Vollmacht in der Bürgerkartensoftware verspeichert ist. Wenngleich es mehrere Anbieter für Bürgerkartensoftware am Markt gibt, so unterstützen nur zwei Anbieter elektronische Vollmachten. Letztlich hat sich in den letzten Jahren das Konzept der OnlineBürgerkartenumgebung durchgesetzt, welche die Java Applet Technologie nutzt und das Speichern von lokalen Daten wie Vollmachten nicht unterstützt. fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 | 17 Abb. 2: Auswahl der Vollmacht am Online-Vollmachtenservice Abbildung 1 zeigt die Architektur und die prinzipielle Arbeitsweise der Online-Vollmachten, wobei elektronische Vollmachten bei Bedarf „on-the-fly“ über ein Service der Stammzahlenregisterbehörde erstellt werden.Sobald ein Vertreter auf eine geschützte Ressource einer Anwendung zugreifen möchte, so muss sich dieser zuerst mittels Bürgerkarte anmelden (Schritt 1), z.B. mittels MOA-ID. Im Rahmen dieser Anmeldung werden die Personenbindung und das Signaturzertifikat des Vertreters ausgelesen. Nachdem der Vertreter einen Anmeldetext inklusive der Absichtserklärung des vertretungsweisen Einschreitens unterzeichnet hat, kontaktiert MOA-ID das OnlineVollmachtenservice (MIS) (Schritt 2), um die verfügbaren Vollmachten des Vertreters für einen bestimmten Anwendungsbereich (z.B. elektronische Zustellung) zu Abb.1: Architektur der Online-Vollmachten ermitteln. Hierbei kontaktiert das Online-Vollmachtenservice Bestandsquellen für Vertretungsinformationen (Schritt 3). Dies sind einerseits ein Register für Vertretungsregelungen zwischen natürlichen Personen(2) bzw. das Unternehmensserviceportal für den Zugriff auf konstitutive Register wie das Unternehmensregister oder das zentrale Vereinsregister. Im Zuge dessen wird für die „onthe-fly“ Erstellung der elektronischen Vollmacht für den Vertretungsfall einer natürlichen Person die Stammzahl des Vertretenen über das Stammzahlenregister ermittelt (Schritt 4). Anschließend wird der Verteter auf die Seite der Stammzahlenregisterbehörde weitergeleitet (Schritt 5 und 6), wo sämtliche für den Vertretungsfall zur Auswahl stehende Vollmachten angezeigt werden (siehe Abbildung 2). Nach Auswahl der Vollmacht wir diese vom OnlineVollmachtenservice elektronisch signiert und kann anschließend von MOA-ID zur Fortführung des Anmeldevorgangs abgeholt werden (Schritt 7). Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Vertreter im Namen des Vertreters auf die geschützte Ressource der Applikation zugreifen (Schritt 8). Fazit. Der ursprüngliche Ansatz der elektronischen Vollmachten basierte auf dem Verspeichern von XML Strukturen in der Bürgerkartenumgebung, das den klassichen Vorgang aus der Papierwelt imitierte. Fünf Jahre Praxiserfahrung haben hierbei einige Nachteile aufgezeigt. Einerseits mussten Vollmachten explizit beantragt werden, obwohl deren Information bereits aus konstitutiven Registern ersichtlich ist. Aber auch die eingeschränkte Portabilität hat zur Entwicklung eines Online-Vollmachtenservices beigetragen, welches elektronische Vollmachen „on-the-fly“ basierend auf aktuellen Informationen aus Registern bereitstellt. literatur Online-Vollmachten. Nach fünf Jahren Praxiserfahrung wurde das Konzept der elektronischen Vollmachten dahingehend angepasst, dass die Vertretungsregelung von natürlichen und juristischen Personen mittels eines systematischen, Token-unabhängigen Online-Vollmachtensystems umgesetzt wurde, das auf dem Konzept der Bürgerkarte basiert und auf aktuelle Informationen aus konstitutiven Registern zugreift, z.B. dem Firmenbuch, zentralen Vereinsregister oder Ergänzungsregister für sonstige Betroffene. (1) http://www.bürgerkarte.at (2) https://vollmachten.stammzahlenregister.gv.at DI Arne TAUBER Wissenschaftlicher Mitarbeiter, E-Government Innovationszentrum arne.tauber@egiz.gv.at 18 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel Die „EA-Kette“ – Ein neuer Ansatz zur Verfahrensvereinfachung abstract David H. Fenner I Volkmar Kese Fast zwei Jahre nach der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie bleibt die Inanspruchnahme der Einheitlichen Ansprechpartner sehr verhalten. Nach Erhebungen im Forschungsprojekt Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg sind noch viele Hürden zu bewältigen. Dieser Beitrag soll einen neuen Lösungsansatz in Form einer „EA-Kette“ bieten. Die stärkere Vernetzung der EAs würde Unternehmern ermöglichen, die oben genannten Probleme zu umgehen. Fortschrittsimpulse der EU werden auch in die Überlegungen einbezogen. Einführung. Vor der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) (1) ging man davon aus, dass die dadurch geschaffenen Möglichkeiten einen Ansturm von ausländischen Dienstleistern auslösen würden. Diese Entwicklung ist jedoch bisher nicht eingetreten; stattdessen zeigen die Erhebungen in unserem Forschungsprojekt, dass bei den Einheitlichen Ansprechpartnern (EAs) teilweise „Totenstille herrscht“. Allenfalls werden Informationsanfragen gestellt; das Verfahren wird aber dann i. d. R. über die zuständige Behörde erledigt. Somit stellen sich folgende Fragen: Wieso ist die Inanspruchnahme so niedrig? Kann der Einheitliche Ansprechpartner (EA) überhaupt als elektronischer One-Stop-Shop tätig werden? Dieser Beitrag wird die noch bestehenden Hindernisse für die Verfahrensabwicklung aufzeigen und einen neuen Lösungsansatz anbieten. Mangelnde Inanspruchnahme. Die mangelnde Inanspruchnahme kann hauptsächlich – nach Erhebungen im Forschungsprojekt – auf den für Unternehmer bisher kaum erkennbaren Mehrwert zurückgeführt werden. Dieser soll in einer ihn entlastenden Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bestehen. Dieser Effekt kann sich allerdings nur entfalten, wenn bestimmte Probleme beseitigt worden sind. So lange dies nicht geschieht, wird der Unternehmer weiterhin auf die bestehenden Verwaltungsstrukturen zurückgreifen Sprachbarrieren. Die Tatsache, dass die benötigten Informationen und Formulare bisher i. d. R. nur auf Deutsch existieren, stellt zweifelsohne ein materielles Hindernis für die Inanspruchnahme des EA-Serviceangebots von ausländischen Unternehmern dar. Für Letztere kann sich daher ein Mehrwert von vornherein kaum entfalten. Eine rechtliche Verpflichtung zur Mehrsprachigkeit kann zwar nicht explizit aus der EU-DLR entnommen werden. Dennoch ergibt sich vor allem aus dem Ziel der Richtlinie zumindest ein faktischer Zwang zur Verwendung von Fremdsprachen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung aus der Perspektive des ausländischen Adressaten (Art. 6). Desweiteren sprechen auch Effektivitäts- und Effizienzgesichtspunkte für ein Fremdsprachenangebot, da eine höhere ausländische Inanspruchnahme den getätigten Ressourceneinsatz erst rechtfertigt und die erwarteten positiven Effekte der Richtlinie erst zur Entfaltung bringt. Schriftformerfordernis. Weitere Hürden zur elektronischen Verfahrensabwicklung haben ihren Ursprung im Schriftformerfordernis. Damit z. B. eine Gewerbeanzeige rechtswirksam vorgenommen werden kann, verlangt das Recht i. d. R. entweder eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur (2). Kaum eines der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verfügt aber über eine Signaturkarte, dessen kostspielige Anschaffung sich bei einmaliger Anwendung nicht lohnt. Deshalb ist meistens eine medienbruchfreie elektronische Abwicklung nicht möglich. Desweiteren gibt es für die dafür notwendige Karte und Software keine einheitlichen Standards. Dies kann in der Praxis bedeuten, dass eine Signaturkarte, die von einem bestimmten EA vorgeschrieben ist, nicht für die elektronische Abwicklung über einen anderen EA genutzt werden kann. So müsste ein ausländisches KMU zuerst anreisen, um eine kompatible Signaturkarte zu kaufen. Lösungsansatz: Die EA-Kette. Da die o. g. Hürden nur langfristig abgebaut werden können, muss eine Lösung gefunden werden, die schnellstmöglich die Ziele der EU-DLR verwirklichen kann. Die Verfasser sehen große fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 | 19 müsste dann allerdings auch an die möglichen Kunden kommuniziert werden. So haben die Erhebungen des Forschungsteams ergeben, dass der Bekanntheitsgrad des EA aufgrund mangelnder Öffentlichkeitsarbeit zu niedrig sei und dies als ein entscheidender Faktor bei der geringen Inanspruchnahme der EAs anzusehen sei. Die Bewerbung eines nur begrenzt funktionierenden Instrumentes kann nur wenig Aussicht auf Erfolg haben. Ergebnis und Empfehlungen. Für die richtlinienkonforme Potenziale in der engeren Verknüpfung der EAs in ganz Europa, sodass eine Art elektronischer Kommunikationskette entsteht (siehe Abbildung). So würde z. B. zuerst ein französischer Unternehmer auf den französischen EA mit seinem Anliegen zugehen. Der französische EA vermittelt dann die Anfrage weiter an den geeigneten EA in Deutschland. Dieser erledigt unter Anweisung des französischen EA das gewünschte Verfahren und vermittelt dies wieder an Letzteren zurück. Dieser kontaktiert letztendlich den französischen Unternehmer mit der Auskunft oder der Genehmigung. Folgende Probleme könnten damit gelöst werden: Sprachbarrieren. Unternehmer wären nicht mehr darauf angewiesen, Fremdsprachen auf hohem Niveau zu beherrschen, um die Internetauftritte und Formulare bewältigen zu können oder direkt kommunizieren zu können. Dadurch könnten durch EAs dem Unternehmer auch rechtliche Unklarheiten in einer verständlichen Sprache erklärt und übersetzt werden (Art. 6 EU-DLR). Elektronische Signatur. Desweiteren würde dadurch die mangelnde Kompatibilität der elektronischen Signaturen ausgeglichen werden. Einheitliche Standards wären dann nicht mehr nötig, da Unternehmer mit ihrer elektronischen Signaturkarte ihren nationalen EA direkt in Anspruch nehmen könnten. Nach einer entsprechenden Überprüfung müsste nur noch eine Weiterleitung der unterschriebenen und damit rechtlich verbindlichen Dokumente erfolgen. literatur .Abbildung: Die EA-Kette beim grenzüberschreitenden Verlauf(7) ) Reduzierung der Verwaltungshemmnisse ist eine stärkere Vernetzung der EAs unabdingbar (4). Dauerhafte und leistungsstarke Kommunikationskanäle sollten grenzüberschreitend eingerichtet werden, um den tatsächlichen Mehrwert der EU-DLR für Unternehmen zu verwirklichen. Weitere Impulse sind auch von EU-Ebene zu erwarten. So sieht z.B. die „Digitale Agenda für Europa“ vor, dass ab dem Jahr 2015 alle wichtigen grenzüberschreitenden öffentlichen Dienste online verfügbar sein sollen (5). Auch soll die Interoperabilität elektronischer Signaturen gewährleistet sein (6). Dementsprechend bedürfen die Ausgestaltung der Kommunikationswege zwischen EAs und mit den Unternehmen sowie der Kooperationspotenziale für EAs noch weiterer Erforschung. Diesen Schwerpunkten wird sich das Forschungsprojekt an der HVF Ludwigsburg bis 2013 vertieft widmen. (1) ichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments R und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, in: ABl. der EU vom 27.12.2006, Nr. L 376, S. 36 ff. (2) http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes. do;jsessionid=C0BA3BAA6F3C31E1F04500322B4F667 1?vbid=7764&vbmid=0. (3) oldsmith, Steven/Eggers, William D., Governing by G Network: The New Shape of the Public Sector, 2004, Washington, S. 77. (4) S chuppan, Tino, Kooperationsanforderungen für EGovernment: Ist die Verwaltung ausreichend netzwerkfähig?, in: eGov Präsenz, 02/2009, S. 34. (5) E uropäische Kommission, Mitteilung v. 15.12.2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 – Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden, Brüssel, KOM(2010) 743 endg., S. 5 ff. (6) E uropäische Kommission, Mitteilung v. 19.05.2010 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Eine Digitale Agenda für Europa, KOM(2010) 245 endg., S. 12 f. (7) uelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Goldsmith/ Q Eggers (3) Generierung eines administrativen Mehrwerts. Es würde ein klarer administrativer Mehrwert für Unternehmer geschaffen, da sie nun in der Lage wären, die elektronische Verfahrensabwicklung zu nutzen. Dies würde auch den Zielen der EU-DLR entsprechen, die in Art. 7 eine Abwicklung „aus der Ferne“ fordert. Dieser Mehrwert Prof. Dr. Volkmar KESE Geschäftsführender Leiter des Instituts für angewandte Forschung und Projektleiter des Forschungsprojekts „Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung?“ Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; volkmar.kese@gmx.de David H. FENNER, M.A. Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsprojekt „Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung?“ Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; fenner@hs-ludwigsburg. de eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel Funktionsmechanismen einer Open Government Plattform Erkenntnisse aus Wissenschaft & Praxis Giordano Koch I Maximilian Rapp I Dennis Hilgers I Johann Füller abstract 20 | Die Nachfrage an modernen Möglichkeiten zur Mitsprache, Kollaboration und Integration des Bürgers am Politikentwicklungsprozess steigt stetig. Aufgrund dessen nutzen immer mehr öffentliche Institutionen Open Government Plattformen, um das kreative Potential und die Erfahrung der Bürger zu nutzen und in Entscheidungsprozesse zu implementieren. Wir zeigen, dass Designprinzipien einer „Open Government Plattform“ im öffentlichen Sektor zwar ähnlich, jedoch nicht mit Open Innovation Ansätzen aus der Privatwirtschaft identisch sind. Auf Co-Creation und Crowdsouring Plattformen binden Unternehmen ihre Mitarbeiter und Zulieferer, aber auch Kunden systematisch in Innovationsprozesse ein, die in der virtuellen Welt mit Hilfe von Toolkids Produkte selber entwerfen, individualisieren oder diskutieren und bewerten können (1) und zeigen so, dass externe Personen eine innovative, kreative und erfahrene Ressource darstellen (2). Nun stellt sich die Frage, ob der Staat mit seinen öffentlichen Organisationen hinreichend und zeitgemäße Möglichkeiten zur Mitsprache, Kollaboration und Integration des Bürgers anbieten. In der Praxis sieht man den Trend, dass öffentliche Institutionen die Funktionsmechanismen von Open Innovation (OI) Plattformen aufgreifen und in ihrem Kontext implementieren (3). Online Dialoge, Online Konsultation oder auch Online Bürgerhaushalte gewinnen an Bedeutung, um Ideen, Erfahrung und Best-Practices von Bürgern in relevante Entscheidungsfindungsprozesse zu integrieren. In der hier vorgestellten Studie werden die von Füller (2010) publizierten funktionalen Designprinzipien von erfolgreichen OI Plattformen an zwei Open Government Plattformen überprüft (4). Füller (2010) identifiziert sechs funktionale Designprinzipien für OI Plattformen in der Privatwirtschaft: (1) die Ausgestaltung des Themas, (2) die Aufgabe mit ihrer dezidierten Beschreibung, (3) die Anwendung technischer Werkzeuge auf der Plattform, (4) die Möglichkeiten zur Interaktion, (5) die dargebotenen Anreizstruktur, (6) sowie die Möglichkeit der Integration von relevanten Partnern. Online Dialog „Aufbruch Bayern“: Durch die Konzeption, Durchführung und anschließende wissenschaftliche Analyse von zwei großen Online Partizipationsprojekten in Deutschland konnten die oben beschriebenen Funktionalitäten im öffentlichen Sektor bestätigt sowie ergänzt werden. Die Online Dialogplattform „Aufbruch Bayern“ zielte auf die Einreichung von Ideen, Konzeptvorschlägen und Best Practices in den Themengebieten Familie, Bildung sowie Innovation ab. Mehr als 100.000 Menschen bewerteten innerhalb von 8 Wochen (Sommer 2010) über 6.300 Diskussionsbeiträge und insgesamt 740 Vorschläge. Die vieldiskutierte Bürgeridee kostenfreie Parkplätze für Elektroautos zur Verfügung zu stellen, um den Erwerb von umweltfreundlichen und nachhaltigen Fahrzeugen zu fördern, hat der Ministerrat bereits an die Gemeinden als Empfehlung ausgesprochen. Online Konsultation „Eine-Welt-Strategie“: Die Online Konsultation „Eine Welt Strategie“ zielte auf die Novellierung der bestehenden Politikinhalte des „Eine Welt Strategiepapiers“, welches das strategisch- und inhaltliche Handeln des Landes Nordrhein Westfalen in dritten Weltländern regelt, ab, indem es online von den Bürgern weiterentwickelt, diskutiert, kommentiert und bewertet werden konnte. Innerhalb der zwölfwöchigen „live-Phase“ (Sommer 2011) konnten auf der Online Konsultation über 50.000 Besucher und 270 registrierte Teilnehmer registriert werden, die über 250 qualitativ hochwertige Ideen und Konzepte, sowie 1.000 Diskussionsbeiträge verfassten. Sämtliche Beiträge der Online Konsultation wurden inhaltlich ausgewertet, mit den Ergebnissen von Experten Workshops verknüpft und in einem internen Überarbeitungsprozess in die neue Version der „EineWelt-Strategie“ integriert. Identifizierte Designprinzipien: Basierend auf den beiden Cases konnten die folgenden zehn Dimensionen als wichtigste Designprinzipien einer Open Government Plattform identifiziert werden: 1. Die Art der Institution, die eine Open Government Plattform durchführt, sollte in der Konzeption berücksichtigt werden. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche organisationale Struktur, das Kommunikationsverhalten und die organisationsinhärenten Zielsetzungen, welche sich aus der Ebene der Institution ergeben und somit verschiede Bedürfnisse identifizieren. 2. Da Open Government Plattformen zu den unterschiedlichsten Themenstellungen konzipiert werden können, sollte die Auswahl der geeigneten Funktionalität auf das grundsätzliche Thema der Plattform abgestimmt sein. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass nur solche Themenstellungen erfolgreich sind, die ein gewisses gesellschaftliches Bedürfnis adressieren, unterschiedliche Anknüpfungspunkte zulassen und interessante Beiträge zulassen. 3. Die Formulierung der konkreten Fragestellung(en) ist als eines der wichtigsten Designprinzipien einzuschätzen. Wie gestalte ich eine Aufgabe, dass diese verständlich, attraktiv und bearbeitbar ist? Fragestellungen sollten so formuliert sein, dass sie sich hinsichtlich ihres Komplexitätslevels sichtbar unterscheiden. 4. Um die in Punkt 3 beschriebene Differenzierungen zu realisieren eignen sich unterschiedliche technische Toolkits. Angefangen bei der Möglichkeit des Kommentierens und Bewertens sollte aber auch über komplexere Mechanismen wie Konfiguratoren nachgedacht werden, die dem „normalen Nutzer“ bei der Erstellung von grafischem Material zur Hand gehen. Auch grafische Animationen und spielerische Elemente können zu einem wertvollen Plattformerlebnis beitragen. 5. Die Auswahl der Funktionalität sollte maßgeblich auf die Zielgruppe zugeschnitten werden. Relevante Gegensatzpaare sind: viele vs. wenige Teilnehmer, Quantität vs. Qualität, nationaler (kommunaler) vs. internationaler Fokus, Homogenität vs. Heterogenität. 6. Die Anreizstruktur ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Essentiell ist ein ehrliches und transparentes Feedback, ein nachvollziehbares Umsetzungs- bzw. Implementierungsversprechen und letztlich, als Hygienefaktor, eine faire „Preispolitik“ für die Gewinner. 7. Im öffentlichen Sektor scheint eine sinnvolle Verknüpfung von Online- und Offlinewelten für den Plattformerfolg hilfreich zu sein. So können in Workshops mit Experten, oder in Diskussionsrunden mit Politikern die Ideen von der Online Plattform weiterentwickelt und dann wieder in die Onlinewelt zurückgetragen werden. 8. Eine weitere Funktionalität beschreibt die prozessunterstützende Integration von externen Partnern, wie Experten, Verwaltungsbeamten und nicht zuletzt Politikern. Durch eine aktive Teilnahme sowie promi- eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 nente Platzierung dieser Personen können motivationale Aspekte realisiert werden. 9. Die Dimension Evaluationsmöglichkeiten greift eine nicht zu unterschätzende Strukturierungs- und Steuerungsfunktion auf. Durch eine differenzierte Evaluierungssystematik hinsichtlich Inhalten einerseits und unterschiedlicher Rollen in der Community (Teilnehmer, Experte, Community Manager und Jurymitglied) andererseits, kann der Output weitgehend beeinflusst werde 10. Open Government Plattformen können und dürfen nicht von der anschließenden Implementierungsanstrengung losgelöst betrachtet werden. Vielmehr geht es darum, bereits auf der Plattform den Prozess der anschließenden Umsetzung anzukündigen und anschließend ehrlich und offen zu kommunizieren. Fazit: In Zeiten von steigendem Systemmisstrauen, abnehmender Handlungsfähigkeit durch öffentliche Verschuldung, stetig sinkender Wahlbeteiligungen und fehlendem Vertrauen in öffentliche Prozesse mag es an der Zeit sein, über neue Formen der Arbeitsteilung auch im öffentlichen Sektor nachzudenken. Insbesondere wenn der Abbau von Personal im öffentlichen Dienst als eine dominanten Strategie zur Haushaltsanierung praktiziert wird. Auch wenn die Nutzung derartiger Portale zur Integration von externen Meinungen, Ideen und Informationen nicht nur im politischen, sondern auch im administrativen Bereich zu Missbrauch und Datenschutzproblemen führen kann und die Revitalisierung bürokratischen Kulturen besonders aufwendig ist, so birgt die Abschottung vor diesen Entwicklungen und die Nicht-Integration der Bürger auf lange Sicht das viel größere Risiko. Denn die Unzufriedenheit mit dem staatlichen System und das Gefühl des machtlosen verhaftet sein vor verschlossenen organisationalen Türen und obskuren politischen Entscheidungen mag langfristig das gesamte demokratische Gemeinwesen in Frage stellen, wenn Ansprüche an eine moderne Regierung und Verwaltung nicht erfüllt werden und der Anschluss an die Effizienz des privaten Sektors vollends verloren geht. literatur fachartikel (1) P iller, F. T., Walcher, D: Toolkits for idea competitions: a novel method to integrate users in new product development, R&D Management, 36, 3, (2006). (2) F üller, J.; Hutter, K.; Faullant, R.: Why co-creation experience matters? Creative experience and its impact on the quantity and quality of creative contributions, R&D Management, Issue 41, 3, (2011). (3) ilgers, D. Ihl, C.: Citizensourcing: Applying the Concept H of Open Innovation to the Public Sector, he International Journal of Public Participation, 4 (2010). (4) F üller, J.: Refining virtual co-creation from a consumer perspective, California Management Review, 52, 2 (2010). | 21 Giordano KOCH, M.A. Leiter des Bereichs “Open Government”, HYVE Innovation Community GmbH, München Email: giordano.koch@ hyve.de Maximilian RAPP, Dipl. Pol. Projekt Manager Bereich “Open Government”, HYVE Innovation Community GmbH, München Email: maximilian.rapp@ hyve.de Jun. Prof. Dr. Dennis HILGERS Public Management Universität Hamburg, Email: dennis.hilgers@ wiso.uni-hamburg.de. Dr. Johann FÜLLER CEO HYVE AG HYVE AG, München Email: johann.fueller@ hyve.de 22 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel Das Ende des Maria-Theresianischen Aktensystems abstract Gerhard Milletich Während die Zentrale des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bereits seit 1996 den Elektronischen Akt (ELAK) verwendet - so den ersten Schritt weg von der Maria Theresianischen Kanzleiordnung schon sehr früh setzte und damit wieder einmal Pionier für die österreichische Verwaltung war -, waren die Vertretungen im Ausland bisher noch auf Aktenordner und Papier angewiesen. Daher suchte die IKT-Abteilung des BMeiA Anfang 2007 nach einer Lösung, die im Vergleich zum ELAK benutzerfreundlicher und leistungsfähiger sein sollte. Die Lösung ist ein auf Sharepoint basierendes und tief in Office integriertes Informationsmanagementsystem. Als der IKT-Leiter des Außenministeriums, Gerhard Milletich, am Sonntag den 22 Jänner 2006 den Zuschlag für die Genehmigung zum IMS für die österreichischen Vertretungen im Ausland genehmigte und dies dank ELAK von zu Hause aus tat, versammelte er seine beiden Töchter um sich, um Ihnen zu erklären, dass er mit dieser Genehmigung den Maria-Theresianischen Akt abschafft. Als er 10 Jahre davor den Zuschlag für den ELAK genehmigte, glaubte ihm auch niemand, dass er damit den Papierakt abschaffen wird. Genau dieser ELAK, den das Außenministerium bereits 1996 einführte und den es im Mai 1997 bereits flächendeckend in der gesamten Zentrale des BMeiA gab, wurde dann sukzessive in einigen Bundesländern und Kommunen, später an den meisten Ministerien in Österreich, aber auch in Deutschland und der Schweiz eingeführt. Waren anfangs selbst die IKT.Kollegen in anderen Ministerien noch sehr skeptisch gegenüber diesen ELAK, so konnten die Benutzer des BMeiA bald überzeugt werden, dass dieser ELAK gegenüber dem Papierakt viele Vorteile hat. Da dieser ELAK sehr bald auch den damaligen Außenminister überzeugte, ließ er ihn sofort nachdem er Bundeskanzler wurde im BKA einführen und hielt im Regierungsprogramm 2000 fest, dass alle Ministerien ELAK einführen müssen. Dies führte dann relativ rasch zu ELAK im Bund. In der IKT-Abteilung des BMeiA wurde dieser ELAK immer als erster Schritt auf einem Weg zu einem System, das sich nicht mehr an die auf die Zeit Maria Theresias zurück gehende Papierorganisation anlehnt, gesehen. Bedauerlicherweise gab es aber beim ELAK kaum eine Weiterentwicklung. Nicht zuletzt auch deshalb gab es daher immer mehr Beschwerden, dass der ELAK zu benutzerunfreundlich ist. Dies führte auch dazu, dass viele Benutzer das Mailsystem immer mehr als ELAK-Ersatz verwenden. So gehen aber viele Informationen verloren. Eine weitere Schwachstelle des ELAKs ist die komplizierte Suche. Hier sind die Benutzer von der Google-Suche verwöhnt. Dies brachte Milletich auf die Idee, ein System einzuführen, das ähnlich einfach wie Mail bzw. Google ist. So beschloss das BMeiA für die Botschaften einen Ersatz für das Aktensystem auszuschreiben, das diese Eigenschaften besaß. Dem Projekt gab man den Name ELISA (ELektronisches Informationsmanagement System im Außenministerium). Das Ergebnis dieser Ausschreibung war dann ein Informationsmanagementsystem, das über die Outlookoberfläche bedient wird, stark in Office integriert ist und wo die Information in Sharepoint abgelegt wird. Der in der Vergangenheit sehr komplexe Aktenplan, der an jeder Vertretung anders war, wurde durch 14 Kategorien abgelöst und damit nicht nur wesentlich vereinfacht, sondern auch erstmalig für alle Vertretungen vereinheitlicht. Eine benutzerfreundliche Suche (ähnlich wie bei Google) sorgt dafür, dass jegliche Information auch gefunden werden kann. Nicht zuletzt dadurch kann auf viele Vorgaben der Maria Theresianischen Kanzleiordnung (erst 4 Jahre nachdem der ELAK im BMeiA eingeführt wurde, wurde die Kanzleiordnung in eine Büroordnung, die dann den ELAK „legalisierte“, umgewandelt), die teilweise im ELAK noch immer Niederschlag findet und die letztendlich dafür geschaffen wurden, damit im Nachhinein die Akten gefunden werden können, verzichtet werden. Unterstützt wird dieses „information retrieval“ durch eine hochwertige OCRScannung, sodass auch in gescannten Dokumenten eine Volltextsuche möglich ist. fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 | 23 Abb. 1: Die Oberfläche von ELISA ähnelt sehr stark der Outlookoberfläche. Nicht zuletzt deshalb findet der Benutzer das System leicht bedienbar und intuitiv. Weit mehr als beispielsweise im ELAK, basiert das IMS auf Parallelverarbeitung. Dadurch findet man mit sehr einfachen Workflows das Auslangen, wodurch die Prozesse weiter verkürzt werden. Selbstverständlich sind Office-Tools, wie MS-Word oder Excel, tief integriert, sodass der Benutzer mittels entsprechender Vorlagen automatisch das „richtige Werkzeug“ öffnet. Das „look and feel“ stellt sich für die Benutzer ähnlich wie bei Outlook dar, wobei das System, die für die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit erforderlichen Maßnahmen, automatisch setzt. Gerne nahmen Sie die Vorschläge zur Reorganisation der Arbeitsabläufe an den einzelnen Botschaften an. So konnten die Arbeitsabläufe wesentlich beschleunigt werden. Auch wurde durch ELISA die Qualität der Arbeit erheblich gesteigert. Erstaunlich war dann aber doch, dass einige Botschafter von sich aus gesagt haben, dass man an ihrer Botschaft, bedingt durch ELISA, Personal einsparen kann. Sehr begrüßt wird auch, dass die Benutzer über ein Citrixportal jederzeit und von überall, wo Internet zur Verfügung steht, auf alle ihre Daten und sämtliche Information zugreifen können. Woche für Woche – mehr war aufgrund der sehr knappen Personalressourcen im BMeiA nicht möglich – wurde von den Mitarbeitern der IKT-Abteilung an den einzelnen Vertretungsbehörden eine neue Infrastruktur mit aktueller Software und diesem Informationsmanagementsystem ausgerollt. Die Gesamtkosten (inkl. aller Hardware, Softwarelizenzen, Wartung, Helpdesk, Dienstleistungen) für dieses Projekt beliefen sich aufgeteilt auf 5 Jahre auf € 6 Millionen. Davon entfallen 0,6 Mio. auf das eigentliche IMS. Da das System auf Standardsoftware basiert, ist gewährleistet, dass nicht nur diese permanent weiterentwickelt und den neuen Gegebenheiten angepasst wird, sondern die IKT-Abteilung des BMeiA ist sehr bemüht das System selber an neue Herausforderungen, z.B. neue mobile Devices, anzupassen. Insgesamt ist dem BMeiA mit diesem System ein großer Schritt gelungen, der den Benutzern wesentliche Erleichterung bringt und von diesen auch bestens angenommen wurde. ELISA ist erneut ein Beweis dafür, dass auch die öffentliche Verwaltung modern denkt und so durchaus mit der Privatwirtschaft mithalten kann. Mit ELISA hat die IKT-Abteilung des BMeiA sich erneut als innovativer und auch effizienter Impulsgeber für eine moderne Verwaltung gezeigt. Es war nicht überraschend, dass die Benutzer, trotz der zahlreichen Änderungen, die dieses System auch bei den Prozessen für sie brachte, sehr schnell von ELISA begeistert waren. Mag. Gerhard MILLETICH CIO und Leiter der IKTAbteilung im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gerhard.milletich@ bmeia.gv.at 24 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel E-Government-Umsetzung in Österreichischen Städten und Gemeinden – eine Momentaufnahme 2011 abstract Ronald Sallmann I Thomas Tropper Zehn Jahre E-Government lassen im kommunalen Kontext eine klare Entwicklung erkennen: Ursprünglich am Reißbrett der Experten konzipierte Ideen und Werkzeuge finden verstärkt praktische Umsetzung. So gehören beispielsweise Styleguide-konforme E-Formulare oder ein barrierefreier Internetauftritt zum „state-of-the-art einer kommunalen IT-Landschaft. Diese und andere Tendenzen werden durch die Ergebnisse von laufenden empirischen Erhebungen verdeutlicht, welche in den letzten Jahren für den Österreichischen Städtebund durchgeführt wurden. Um hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen bedarfsgerecht und vorausschauend planen zu können, erfuhr die zuvor erwähnte E-Government-Umfragereihe im Jahr 2011 eine Neuauflage. Die aktuelle Erhebung wurde vor dem Hintergrund der Leitinitiative „E-GovernmentReferenzstädte“ für den Österreichischen Städtebund durchgeführt und deckte das gesamte Spektrum eines durchgängigen kommunalen E Governments ab. Beginnend beim Kommunalen Webauftritt über E-Formulare, das digitale Eingangspostmanagement, elektronische Aktenverwaltung im Backoffice bis hin zur elektronischen E-Abfertigung ab. Auf Basis der schon in den Vorjahren durchgeführten Erhebungen waren nun Zeitreihenvergleiche möglich und Trends erkennbar. Komplett neue Themenfelder, wie beispielsweise Open Government/Data oder die in den letzten Jahren sehr populär gewordenen Sozialen Netzwerke runden das Bild von EGovernment in den Städten und Gemeinden ab. Österreichische Kommunen im World Wide Web (WWW). Schon 2008 lieferten die Ergebnisse im Bereich Internet-Nutzung eine eindeutige Aussage: Jede Kommune hatte in der Zwischenzeit eine eigene Internetadresse, Webauftritte zählten zum Standard. Heute werden bereits mehr als 87 % der Webauftritte mit einem Content Management System gewartet, fast alle unterstützen eine barrierefreie Darstellung der Webinhalte. Das große und mittlerweile sehr konkurrenzfähige Angebot aus dem Open Source Bereich hat zur Folge, dass gerade beim Webdesign auch stark auf Open Source Lösungen zurückgegriffen wird. Trends im Bereich der E-Formulare. Auch im Bereich der E-Formulare ist ein eindeutiger Trend erkennbar. In Summe ist das Angebot an On- und Offline-Formularen seit 2001 – nicht zuletzt auch dank des interkommunalen Formularservices „amtsweg.gv.at“, der mittlerweile einen faktischen Formularstandard in den Kommunen darstellt, stark gestiegen. Fast jede Gemeinde bietet Offline-Formulare an, insgesamt nutzen auch schon drei Viertel der Gemeinden intelligente Online-Formulare (siehe Abbildung). Gesamt sind 40 % auch mit der Bürgerkarte signierbar. Derzeit werden jedoch nur 28% der Formulardaten automatisch in Applikationen übernommen In der Regel ist auch noch der Eingriff eines Bediensteten erforderlich, um eine Übernahme der Formulardaten zu bewerkstelligen. Benutzerregistrierung und Bürgerkarte. Aktuell müssen sich Verwaltungskunden bei 30 % der befragten Gemeinden für elektronische Anträge/Verfahrungsabwicklungen registrieren. Auch hier sind – wenn auch von einer niedrigen Ausgangsbasis aus – deutliche Steigerungen zu verzeichnen. In der Praxis handelt es sich jedoch in den seltensten Fällen um eigene Portale der Gemeinden, sondern um Serviceangebote kommunaler IT-Dienstleister, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Klar ersichtlich ist auch, dass im Rahmen der Benutzerregistrierung ein deutlicher Trend in Richtung Nutzung der Bürgerkartenfunktion geht. Alternativ dazu wird jedoch nach wie vor eine einfache Registrierung mittels Benutzername/Passwort angeboten. Im Bereich der internen Nutzung wird bereits in fast 50 % der Fälle die Mobile Signatur für authentifizierungskritische Anwendungen verwendet, ein Viertel der Gemeinden setzt auf eine eigene A Trust-Karte. fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 Abb. 1: Benutzerregistrierung Abb. 2: Elektronische Formulare Back-Office–Anwendungen. Im Vergleich dazu zeigt der nur von 26 % der befragten Gemeinden angeboten. Interessant ist, dass allerdings 57 % der Gemeinden Interesse daran haben, digitale Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten einzusetzen. Knapp mehr als die Hälfte der untersuchten Gemeinden hat den Einsatz der Amtssignatur geplant, die gesetzlichen Erfordernisse dazu – nämlich die Verpflichtung, diese seit 1.1.2011 unter bestimmten Bedingungen einsetzen zu müssen, sind bekannt. Es ist außerdem sehr hohes Interesse vorhanden, elektronische Übermittlungsformen zu nutzen (97 %), die „Duale Zustellung“ ist für 81% ein Thema. Ebenso von Interesse ist die Einrichtung eines elektronischen Postfaches (83 %), um auch elektronisch empfangen zu können bzw. Schreiben behördenübergreifend elektronisch zu übermitteln (98%). Social Media, Open Government Data. Mit Beginn der brei- ten Nutzung von Facebook und der VZ-Netzwerke – in Österreich seit ca. 2006/07 haben Social Media auch vor der kommunalen Verwaltung nicht Halt gemacht. Derzeit wird Facebook in Österreich von ca. 2,6 Millionen NutzerInnen verwendet(1) und hat eine Marktdurchdringung von 32 % (2,3) Österreich liegt damit im weltweiten Durchschnitt. Social Media sind für Gemeinden ein Thema: 43 % verwenden bereits diese neuen Kanäle. Als beliebte Werkzeuge werden vor allem Soziale Netzwerke (32 %), Wikis (17 %), RSS-Feeds (15 %), Media-Sharing (15 %) und Geo-Dienste (13 %)genutzt. Die beliebtesten Medien sind Facebook (41 %), Youtube (21 %) und twitter (13 %). Nachrangige Bedeutung spielen das BusinessNetzwerk Xing (10 %) und Wikipedia (10 %). Immerhin 64 % der Gemeinden gaben an Daten, die nicht schutzwürdig sind, frei zur Verfügung zu stellen. Online-Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten werden aktuell Fazit. Die Ergebnisse der aktuellen E-Government-Umfrage weisen in vielen Bereichen eindeutige Trends auf. Vor allem die Zeitreihen streichen klare Entwicklungen hervor: Durch die österreichschen Quasi-Standards (Empfehlungen der Plattform Digitales Österreich) und interkommunale Anstrengungen in den Bereichen Internet und E-Formulare sind die Österreichischen Kommunen hier bereits sehr gut ausgestattet. Auch das Bewusstsein für die Verwendung der Bürgerkarte steigt zusehends an – mit der mobilen Signatur ist nun schließlich ein Service vorhanden, welcher auch tatsächlich verstärkt eingesetzt wird. Lücken sind derzeit besonders in internen Bereichen vorhanden, hier vor allem betreffend die Datenübernahme zwischen den Applikationen. Social Media wird sehr stark als neue Kommunikationsmöglichkeit wahrgenommen. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass - im Vergleich zu der tatsächlichen Nutzung von Social Media in Österreich - der Einsatz im kommunalen Bereich derzeit noch unterrepräsentiert ist. literatur Bereich der digitalen Back-Office-Anwendungen heterogenere Ergebnisse: Aktuell verwenden schon 57 % der befragten Gemeinden eine Form von elektronischem Aktenmanagement. Digitale Posteingangssysteme sind bei 32 % der untersuchten Gemeinden im Einsatz. Bei beachtlichen 80 % werden jedoch bereits Eingangsdokumente elektronisch erfasst und E-Mails inklusive Daten übernommen. (1) V gl. Socialbakers.com, URL: http://www.socialbakers.com/ facebook-statistics/ [2011-12-01]. (2) Ebenda. (3) Gemessen an der Gesamtbevölkerung. | 25 Dr. Ronald SALLMANN Geschäftsführer PuMa - Public Management Consulting, sallmann@publicmanagement.at Mag. (FH) Thomas TROPPER Projektleiter im Bereich Social Media und Web PuMa - Public Management Consulting, tropper@publicmanagement.at 26 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel Potenzielle Einsatzbereiche des nPA in Kommunen abstract Jürgen Scherer I Katrin Fäcks Der neue Personalausweis (nPA) ist in Deutschland am 01.11.2010 eingeführt worden mit den primären Zielen, Bürgern und Anbietern von Online-Diensten (Rechts-)Sicherheit bei Internet-Geschäften zu ermöglichen und die Umsetzung des eGovernment voranzutreiben. Hierfür ist der nPA mit einer elektronischen Identitäts-Funktion ausgestattet. Der nPA bietet zudem die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur nachzuladen. Bisher wurden die Einsatzmöglichkeiten des nPA innerhalb der öffentlichen Verwaltung noch nicht beachtet. Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat der Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik der Universität Würzburg mögliche Einsatzfelder des nPA für die Prozesse in Kommunen untersucht (1). Fokussiert wurde dabei, dass die Behördenmitarbeiter ihren persönlichen nPA auch für dienstliche Zwecke nutzen. Unter der Annahme, dass die volle Funktionsfähigkeit des nPA gegeben ist, erfolgte zunächst eine Analyse der Prozesse, in denen er zum Einsatz kommen kann. Anschließend wurde evaluiert, welche Verbesserungspotenziale mit dem Einsatz des nPA realisiert werden könnten und welche Lösungsalternativen bestehen. Die Ergebnisse der Studie basieren auf einer Untersuchung technischer Grundlagen, einer Analyse der Anforderungen in den Kommunen sowie einer Befragung von ausgewählten bayerischen Kommunalbehörden. Herausforderungen. Die Notwendigkeit höherer (interner) IT-Sicherheit, eines verbesserten Datenschutzes und effizienterer sowie vor allem medienbruchfreier Prozessabläufe führen zu zusätzlichen Anforderungen in den Kommunen. Deren Erfüllung erfordert den Einsatz von Informationstechnologien, die effizient und kostengünstig genutzt werden können. Eine Entwicklung von individuellen Lösungen für die einzelnen Kommunen ist dafür sicher nicht zielführend. Erforderlich wäre vielmehr eine standardisierte Anwendung, die in allen Kommunen eingesetzt werden könnte. Im Rahmen des Projektes wurde daher geprüft, inwieweit und für welche Anwendungsbereiche die elektronischen Funktionen des nPA geeignet sind. elektronische Signatur (QES) erlaubt das rechtssichere Unterschreiben von Verträgen oder anderweitigen elektronischen Dokumenten im Internet (1). Eignung. Die elektronische Identitätsfeststellung und das rechtssichere Signieren elektronischer Dokumente sind Funktionen, die auch innerhalb von Kommunen in vielen Bereichen notwendig sind, um die vorhandenen Abläufe effizient und medienbruchfrei zu gestalten. Auch die IT-Sicherheit und der Datenschutz können dadurch verbessert oder überhaupt erst ermöglicht werden. Der nPA ist auf den ersten Blick folglich attraktiv, weil damit für die Kommunen viele aufwändige Schritte hinsichtlich der Einführung und Nutzung anderer elektronischer Identitätsnachweise entfallen. So werden z. B. die Identifikation des Antragstellers und die Ausgabe des Ausweises ganz einfach von den Meldebehörden vorgenommen. Die Produktion und das Aufbringen der Daten erfolgen bei der Bundesdruckerei, das Sperrmanagement wird von einer Bundesbehörde durchgeführt. Dies sind Aufgabenstellungen, die Kommunen bei alternativen Identitätsnachweisen selbst organisieren müssen. Zudem kann auf den nPA die QES bequem und online auf den Ausweis aufgebracht werden. Bei alternativen Ansätzen sind hier in der Regel eine eigene Chipkarte und ein aufwändiger Registrierungsvorgang nötig. Ein weiteres wesentliches Argument ist, dass spätestens zehn Jahre nach der Einführung nahezu alle deutschen Bürger (und somit auch die Kommunenmitarbeiter) mit dieser Karte ausgestattet sind (3). Funktionsumfang. Der nPA hat nicht nur die Aufgabe, als Sichtausweis die Identitätsfeststellung seines Inhabers zu ermöglichen, sondern ist zudem mit zwei elektronischen Funktionen ausgestattet. Mittels der elektronischen Identitäts (eID)-Funktion ist es möglich, die Identitätsfeststellung auch via Internet durchzuführen (2). Die (voraussichtlich im ersten Quartal 2012) nachladbare qualifizierte Einsatzmöglichkeiten. Der nPA lässt sich in ganz verschie- denen Bereichen einsetzen, welche nach den beiden Funktionalitäten eID-Funktion und QES unterschieden werden. Da der nPA mit einem kontaktlosen Chip ausgestattet ist, würde sich die eID-Funktion für schnell ablaufende Vorgänge wie Zeiterfassung, Zutrittskontrolle und Bezahlung eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel eID QES Abruf Gehaltsnachweis usw. Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) Bezahlung in der Kantine und an Verpflegungsautomaten Elektronischer Anordungs-Signatur-Workflow Drucken vertraulicher Dokumente (Follow-me-Printing) Elektronisches Personenstandsregister (ePR) Sichere Anmeldung am PC Elektronische Vergabe Single-Sign-On (SSO) Interne Antragstellung | 27 Zeiterfassung Zutriffskontrolle Abb. 1: Einsatzbereich des nPA hinsichtlich seiner Funktion Mit der QES lassen sich im Wesentlichen Kernprozesse unterstützen, wie etwa das elektronische Abfallnachweisverfahren, das zukünftige elektronische Personenstandsregister oder auch der elektronische Anordnungs-SignaturWorkflow. Bei Letzterem ist es möglich, sämtliche Schritte vom Rechnungseingang bis zur Auszahlung vollkommen elektronisch durchzuführen. Vor allem bei diesem Anwendungsfall ergeben sich enorme zeitliche Einsparungen, da der sehr zeitaufwändige Postweg (nach Rechnungseingang) komplett entfällt. Tabelle 1 zeigt eine Übersicht der identifizierten Einsatzbereiche für die eID-Funktion sowie für die QES. Für alle aufgeführten Anwendungsbereiche gibt es zwar bereits elektronische Lösungsmöglichkeiten, die aber bislang nicht auf einem einzigen Medium vereint sind. In der Regel sind in den Kommunen lediglich für Teilbereiche Insellösungen vorhanden (1). Hindernisse. Die identifizierten Anwendungsbereiche bieten erhebliche Einsparpotenziale, allerdings ist die Verwendung des nPA trotz seiner Funktionalität in der jetzt realisierten Form nicht praktikabel. Zur Nutzung der eIDFunktion ist stets die Eingabe der PIN erforderlich, was beispielsweise bei der Zeiterfassung ausgesprochen hinderlich ist. Ferner gibt es für den nPA keine geeignete Hardund Software in den oben genannten Bereichen, da er keine bisher im Einsatz befindlichen Standards unterstützt. Seitens der Mitarbeiter bestehen zudem Vorbehalte, den Ausweis auch in der Behörde einzusetzen. Die Verwendung der QES für dienstliche Zwecke scheitert daran, dass die Dienststellenbezeichnung im Zertifikat aufgenommen werden muss, um den Unterzeichner als Behördenmitarbeiter auszuweisen. Dies wiederum verhindert eine private Nutzung der Signatur. Hier wäre allenfalls eine umständliche Umgehungslösung vorstellbar. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass der nPA als Ausweisdokument ausschließlich für deutsche Bürger ausgestellt wird. Nichtdeutsche Mitarbeiter (aus EU-Ländern) müssten mit einem anderen Trägermedium ausgestattet werden, was einer Etablierung von Standardtechnologien und -abläufen entgegensteht und somit Ineffizienzen birgt. Die Ergebnisse der Befragung ausgewählter bayerischer Kommunalbehörden hat die Bedeutung der Anwendungsbereiche, aber auch die beschriebenen Hindernisse bestätigt. Der nPA kann in seiner jetzigen Form nicht für die genannten Einsatzbereiche verwendet werden (1). Fazit. Es ist wichtig und notwendig, dass sich die Kommunen den wachsenden Herausforderungen unter Einsatz geeigneter Technologien stellen. Im Rahmen der Studie wurde deutlich, dass der nPA mit seinem bestehenden Funktionsumfang hierfür nicht die zu präferierende Lösung ist. Um die gewünschten Verbesserungen zu erreichen, müssen daher andere technische Lösungen eingesetzt werden. Insbesondere die geringe Verbreitung der QES erzwingt bei der derzeitigen Rechtslage häufig noch papierbasierte Vorgänge. Eine flächendeckende Nutzung der QES ist aber nach wie vor nicht zu erwarten. Daher wäre es geboten, innerhalb (und außerhalb) von Kommunen das Schriftformerfordernis in vielen Bereichen zu überdenken und Alternativen zuzulassen. literatur in der Kantine eignen. Auch die sichere Anmeldung am PC (Zwei-Faktor-Authentisierung durch Karte und PIN) ließe sich realisieren und könnte damit die vergleichsweise unsichere Verwendung von Benutzername und Passwort ersetzen. Datenabrufe, die eine starke Authentisierung erfordern, wie z. B. bei Gehaltsnachweisen, könnten ebenfalls durchgeführt werden. (1) T home, Rainer; Scherer, Jürgen. Einsatzbereiche für elektronische Signaturen, multifunktionale Chipkarten und den neuen Personalausweis. November 2011. Noch unveröffent-lichter Forschungsbericht. (2) ww.personalausweisportal.de [Online] [Zitat vom: w 11. November 2011.] http://www.personalausweisportal.de. (3) er Personalausweis. Anwenderhandbuch für D Wirtschaft und Verwaltung [Online] [Zitat vom: 11. November 2011.] http://www.ccepa.de/ documents/10136/9816321f-da40-4bde-8acb9e141e500ec7 Dipl.-Vw. Jürgen SCHERER M.A. Universität Würzburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Thome (BWL und Wirtschaftsinformatik); jScherer@wiinf.uniwuerzburg.de Dipl.-Kff. Katrin FÄCKS Universität Würzburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Thome (BWL und Wirtschaftsinformatik); kFaecks@wiinf.uniwuerzburg.de 28 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel Innovatives E-Government durch die Verzahnung von Fachseite und IT abstract Andreas Gehlert I Jan-Ole Beyer Die zunehmende Verbreitung von IT in der Gesellschaft motiviert Verwaltungen dazu, ihre Dienstleistungen digital anzubieten. Das gelingt bei gleichbleibendem Budget nur, wenn Fach- und IT-Seite Hand in Hand ihre Anforderungen und IT-Lösungen harmonisieren und konsolidieren. Dieser Beitrag macht einen Vorschlag, wie auf Basis von Anforderungen, die sowohl von der Fachseite als auch von der IT-Seite verstanden werden, die Abstimmung beider Seiten verbessert werden kann. Einleitung und Motivation. Die zunehmende Dienstleis- tungsorientierung in Deutschland und Europa stellt Verwaltungen vor die Herausforderung, ihre Verwaltungsprozesse nicht nur zu digitalisieren, sondern auch medienbruchfrei zu gestalten.(1) Dabei wird es immer wichtiger, dass Fachabteilungen und IT Hand in Hand IT-Lösungen erarbeiten, die die Arbeit der Fachabteilungen effizient, flexibel und anforderungsgerecht unterstützen und damit letztendlich das Angebot der Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger und an die Wirtschaft verbessern. Um die IT insgesamt effizienter zu gestalten und Kosten zu senken, ist es unumgänglich, auch die einzelnen IT-Lösungen effizienter zu entwickeln. Ein wichtiger Schritt ist dabei, bereits existierende IT-Lösungen stärker als bislang wiederzuverwenden. Eine rein IT-getriebene Konsolidierung reicht dafür nicht aus. Vielmehr müssen auch die fachlichen Anforderungen und Prozesse harmonisiert werden, sodass die durch die Konsolidierung effizienter gewordenen IT-Infrastrukturen auch von solcher fachlichen Software genutzt werden können, die in vielen Anwendungsfällen verwendbar ist. Die Zusammenarbeit von Fachseite und IT setzt voraus, dass sowohl IT-Landschaften als auch Verwaltungsprozesse strukturiert dokumentiert werden. Für die Strukturierung der Verwaltungsprozesse werden üblicherweise Prozessmodellierungstechniken der Industrie eingesetzt. So werden beispielsweise in verschiedenen Ressorts der Bundesverwaltung Ereignisgesteuerte Prozessketten (EPK) zur Dokumentation und Verbesserung von Prozessen verwendet.(2) Obwohl in zahlreichen Verwaltungen bereits umfangreiche Erfahrungen zur Prozessmodellierung vorliegen und erste Ergebnisse im Sinne einer Verbesserung bestehender Prozesse und Organisationen sichtbar werden, besteht große Unsicherheit darüber, wie diese Prozesse systematisch in IT „übersetzt“ werden können. Im Folgenden wird eine pragmatische Methode zur Transformation von Prozessen in IT-Lösungen skizziert. Diese Methode wurde vom Bundesministerium des Innern entwickelt und wird derzeit in Praxis- und Forschungsprojekten schrittweise evaluiert und weiterentwickelt.(3) Die Stärke der vorgeschlagenen Methode ist, dass sie weder an ein Werkzeug noch an eine Prozessmodellierungssprache gebunden ist und damit sehr flexibel eingesetzt werden kann.(4) Anforderungen als Schnittstelle zwischen Fachseite und IT. Die Grundidee der Methode ist es, aus Prozessen systematisch diejenigen Anforderungen zu gewinnen und zu bündeln, die künftig durch IT unterstützt werden müssen. Die vorgeschlagene Methode setzt einen in einer beliebigen Notation dokumentierten Verwaltungsprozess voraus. Als einzige Voraussetzung muss die eingesetzte Notation die Modellierung von Aktivitäten bzw. Prozessschritten erlauben. Diese Voraussetzung wird von jeder derzeit im Einsatz befindlichen Prozessnotation erfüllt (5). Die methodischen Grundzüge sind in Abbildung 1 skizziert. Im ersten Schritt werden die Anforderungen bestimmt. Dazu werden diejenigen Aktivitäten des Verwaltungsprozesses „herausgefiltert“, die automatisiert werden sollen. Dieser Schritt dient dazu, Aktivitäten, die auch künftig von Hand durchgeführt werden sollen oder müssen, von der weiteren Analyse auszuklammern. Danach werden die nicht im Prozess modellierten zusätzlichen Anforderungen bestimmt. Dazu zählen un- Abb. 1: Grundzüge der Methode zur Ableitung von Anforderungen aus Geschäftsprozessen ter anderem Qualitätsanforderungen wie beispielsweise Mengengerüste, Performance- und Sicherheitsvorgaben, aber auch IT-spezifische Aktivitäten wie die Authentifizierung am System. Nun liegt eine Menge von Anforderungen vor, die im Schritt 2 zu Anforderungsbündeln zusammengefasst werden. Diese Zusammenfassung geschieht in zwei Schritten: Zuerst werden feingranulare Aktivitäten des Prozesses zu Anforderungen zusammengefasst, um so ein einheitliches Abstraktionsniveau zu erreichen. Im zweiten Schritt wird der Verwaltungsprozess so unterteilt, dass die einzelnen Prozess-„Stränge“ möglichst unabhängig voneinander sind. Die Anforderungen, die zu diesen Prozess-„Strängen“ gehören, werden dann zu Anforderungsbündeln zusammengefasst. Durch die Realisierung dieser fachlich zusammengehörenden Anforderungsbündel entstehen in sich abgeschlossene IT-Lösungen, die relativ leicht wiederverwendet werden können. Gleichzeitig wird die Entwicklung monolithischer ITSysteme verhindert. Im letzten Schritt der Methode werden die entstandenen Anforderungsbündel mit einem bestehenden Anforderungskatalog abgeglichen. In diesem Schritt ist auch zu erwägen, ob Anforderungen und damit Prozesse an bereits bestehende IT-Lösungen sinnvoll angepasst werden können. Das fördert den Grad der Wiederverwendung (Vorteile im IT-Betrieb), trägt zur Harmonisierung der Prozesse bei (Vorteile bei der Organisationsentwicklung) und bringt möglicherweise innovative Anforderungen in das Projekt ein, die bisher übersehen wurden (Vorteile für das konkrete Projekt). An diesem Ableitungsprozess müssen sowohl Fach- als auch IT-Expertinnen und -Experten mitarbeiten: So kann über die Automatisierung und die zusätzlichen Anforderungen nur die Fachseite entscheiden; die Bündelung der Anforderungen und der Abgleich mit dem Anforderungskatalog hingegen liegt in der Verantwortung der ITExpertinnen und Experten. Dabei wird sich die IT-Seite bei beiden sehr anspruchsvollen Aufgaben immer wieder mit der Fachseite beraten, damit die erarbeiteten Anforderungen zu den fachlichen Bedürfnissen passen. eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 | 29 Zusammenfassung und Ausblick. Durch die Zusammenarbeit zwischen Fachseite und IT können innovative IT-Lösungen entstehen, die sowohl einen hohen Bürgernutzen haben als auch effizient entwickelt werden können. Diese Zusammenarbeit erfordert jedoch eine gute Kommunikation zwischen beiden Seiten in einer gemeinsamen Sprache. Die hier vorgestellte Methode stellt eine solche Sprache bereit. Dabei haben unsere „Pilot-Anwendungen“ in der Praxis gezeigt, dass die Methode sowohl für die Fachseite wie für die IT nützlich ist. Damit leistet die Methode einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Bundesverwaltung auch in Zukunft innovative E-GovernmentDienstleistungen bei gleichbleibenden Budgets anbieten kann. Vor allem in den Bereichen der Anforderungsbündelung und beim Abgleich mit dem Anforderungskatalog gibt es in der Methode noch große Freiräume. Diese Freiräume müssen von den Akteuren ausgestaltet werden. Das schränkt die Methode bei ihrer Anwendung einerseits nur wenig ein; andererseits entstehen durch die Freiräume unter Umständen unerwünschte Inkonsistenzen, die dem Ziel der Wiederverwendung zuwiderlaufen. Die weitere Ausarbeitung der Methode liegt daher nahe. Das Bundesministerium des Innern arbeitet dazu mit der Universität Augsburg und der Technischen Universität München zusammen, die die Methode um weitere Bausteine ergänzen und somit präzisieren. Weiterhin werden die Erkenntnisse beim Praxiseinsatz der Methode schrittweise für deren Weiterentwicklung genutzt. literatur fachartikel (1) ommunication from the Commission to the European C Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of Regions: Towards interoperability for European public services, 2010 (2) http://www.cio.bund.de/prozessmodellierung (3) http://www.rahmenarchitektur.de (4) ominik Birkmeier, Sabine Buckl, Andreas Gehlert, D Florian Matthes, Christian Neubert, Sven Overhage, Sascha Roth, Christian M. Schweda, Klaus Turowski: The Role of Services in Governmental Enterprise Architectures – The Case of the German Federal Government. In: Pallab Saha: Enterprise Architecture for Connected E-Government: Practices and Innovations, zur Publikation angenommen. (5) P atig, S., & Casanova-Brito, V. (2011). Requirements of Process Modeling Languages – Results from an Empirical Investigation. In: 10. Internationale Tagung Wirtschaftsinformatik (WI 2011), Zürich. Dr. Andreas GEHLERT Referent im Bundesministerium des Innern, Referat IT 2: IT-Steuerung Bund; Geschäftsstellen ITRat/IT-Steuerungsgruppe; IT-Investitionsprogramm andreas.gehlert@bmi. bund.de Dipl.-Inf. Jan-Ole BEYER Referent im Bundesministerium des Innern, Referat IT 2: IT-Steuerung Bund; Geschäftsstellen ITRat/IT-Steuerungsgruppe; IT-Investitionsprogramm JanOle.Beyer@bmi. bund.de 30 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 fachartikel eCampus Services & Infrastrukturen für elektonische Campusverwaltung mit verbesserter Sicherheit auf Basis von eGovernmentStandards und Komponenten abstract H.Strack I N. Brehm I N. Scheithauer I M. Henning I H. Werner I P. Kußmann Die Elektronisierung von Fachverfahren erfährt in der allgem. Verwaltung, gerade aber auch im Bereich bildungsnaher Institutionen wie den Hochschulen, einen immer höheren Stellenwert. Insbes. das Vermeiden von Medienbrüchen und der Einsatz innovativer eGovernment- und Sicherheitskomponenten eröffnet dabei die Möglichkeit, Prozesse auf operativer wie finanzieller Ebene effizienter und gleichzeitig rechtsverbindlich und gesichert umsetzen zu können. Im Rahmen des F&E-Projektes « eCampus – Services & Infrastrukturen »1 werden in diesem Zusammenhang ausgewählte Verfahrenselektronisierungen für hochschulbezogene sensitive Verwaltungsprozesse untersucht und auf Basis verfügbarer eGovernment-Standards und Komponenten umgesetzt (OSCI, PKI, nPA). 1 Anforderungen, Infrastrukturen und Standards Prof. Dr. Hermann STRACK hstrack@hs-harz.de, Hochschule Harz, Friedrichstr. 57-59, 38855 Wernigerode Im Rahmen des Projekts „eCampus-Services & -Infrastrukturen“ für gesicherte und verbindliche vollelektronische Hochschulverwaltungen sollen ausgewählte Verfahrenselektronisierungen für Verwaltungsprozesse an Hochschulen untersucht und auf Basis verfügbarer eGovernment-Standards (wie OSCI, PKI LSA, akkred. nach Signaturgesetz SigG) und Komponenten umgesetzt werden. Durch Einsatz von innovativen eGovernmentund Sicherheitskomponenten soll dabei gewährleistet werden, dass sensitive Kommunikations- und Datenmanagement-Anteile in den ausgewählten Szenarien nach Standards nachweisbar abgesichert, datenschutzkonform umgesetzt und elektronische Dokumente rechtsverbindlich elektronisch signiert und zugestellt werden können(1). 2 Sicherheitsarchitekturen und Komponenten 2.1 eGovernment-Komponenten und –Infrastrukturen (OSCI, PKI). Kern der Infrastruktur ist das OSCI-Protokoll mit Dr. Nico BREHM nbrehm@hs-harz.de, Hochschule Harz PKI-Einsatz(2), OSCI steht abkürzend für „Online Service Computer Interface“. Das Protokoll ist ein etablierter eGovernment-Standard in Deutschland und ist in sehr großen, mittleren bis kleinen Anwendungen in Verwaltungen und Wirtschaft im Einsatz (auch z.B. im Meldewesen) und ermöglicht die abgesicherte und rechtsver- bindliche (nachweisbare) Zustellung von Nachrichten mit Anhängen auf SOAPBasis (Prinzip des doppelten Umschlages mit Verschlüsselung für Inhalts- und Transportdaten) zwischen den Teilnehmern. So bildet OSCI ein Analogon für „Einschreiben mit Rückschein“ elektronisch ab, in dem nachweisbare Zustellungen durch das Erzeugen von sogenannten Laufzetteln (signiert durch den OSCI-Intermediär/Server) für jeden OSCINachrichtenaustausch durchgeführt werden (prüfbar durch Sender und Empfänger). Durch OSCI wird sichergestellt, dass Vertraulichkeit (Ende-zu-Ende), Integrität und Authentizität personenbezogener Daten bei der Übertragung - z.B. zwischen Ämtern und Bürgern - über unsichere Netze, wie dem Internet, gewährleistet werden können. Daher wird OSCI auch entsprechend von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern empfohlen(3). OSCI unterstützt die Integration verschiedener Fachverfahren inklusive PKI/Signaturen. Mit OSCI 2.0 ist inzwischen eine nach Secure Web Service Standards orientierte OSCI-Version verfügbar (SOAund Security-Orientierung). 2.2 nPA-Integration. Der neue Personalausweis bietet neben Funktionen für hoheitliche Aufgaben noch zwei weitere neue elektronische Funktionen für das eGovernment. Zum einen ermöglicht der nPa die Funktion eines daten- fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 | 31 schutzkonformen elektronischen Identitätsnachweises (eID) im Web und zum anderen die einer qualifizierten Signatur. Die neuen Funktionen bieten Möglichkeiten des Einsatzes innerhalb des Projektes e-Campus (z.B. Prüfungsanmeldung oder datenschutzkonforme Konvertierung für namens-bezogene bzw. matrikelnr-bezogene Bewertungen auf nPA-Pseudonymbasis). Architekturansätze aufzeigen, mit denen sich die Integration von zusätzlichen (OSCI-) Sicherheitsfunktionen und -techniken in webbasierte Hochschulinformationssysteme bewerkstelligen lässt: • Access-Architektur (für Papierersatz und mögliche manuelle Datensatz-Zustellungen) • Shell-Architektur (Ergänzung von Sicherheitsfunktionalität bzgl. des Zielsystems durch PKI/OSCI Sicherheitsschale) • Built-In-Architektur (Integration von Sicherheitsfunktionalität bzgl. des Zielsystems durch PKI/ OSCI Sicherheitsintegration, mit SOA-Orientierung). In der Shell- und Built-In-Architektur werden Datensätze dabei durch speziell geschützte Web-Schnittstellen exklusiv übergeben (im RZ durch OSHC-Mediator). In der Access- Architektur werden dagegen empfangene Datensätze manuell in das Zielsystem übertragen (Copy & Paste). Auf Basis der Orientierung nach Internetstan dards wie SOAP, SAML, XML, Web Service Security und Web-Interfaces kann mit den eCampus-Komponenten eine flexible und transparente Sicherheitsintegration nach Shell-Architekturansatz als auch nach Built-InArchitekturansatz geleistet werden (vgl.(4)), wobei Signaturkarten (QES) im wesentlichen zunächst für Dozenten vorgesehen sind (für Studierende: QES-“Siegel“ via Telesignaturserver möglich, z.B. für Formulare). 3 eCampus-Fachverfahren. Zu betrachtende Fachverfahren zu eCampus sind unter anderem eExamReg und eSchein (für Prüfungsbewertungen/anmeldungen bzw. studentische Bescheinigungen). Fazit und Ausblick. Bekannte Hochschulinformationssys- teme wie das HIS (zukünftig HISinOne(5)) in Deutschland oder das Campusmanagementsystem CAMPUSOnline der TU Graz(6) in Österreich können hinsichtlich zusätzlicher und erweiterter Sicherheitsintegrationen von eCampus-Architekturen profitieren. Die entwickelten eCampus-Komponenten erlauben dabei die flexible und gesicherte Elektronisierung weiterer Hochschulprozesse, auch auf SOA-Basis. Abbildung 1: Realisierung Shell-Architektur literatur 2.3 eCampus-Architektur. Grundsätzlich lassen sich drei (1) S track H., Karich Ch. A Distributed Architecture for the Management of Transcripts of Records and Student Mobility Data within the Bologna Process Framework. Universities of Grenoble and University P.M. Curie of Paris : Proceedings of ENUNIS, 2007. (2) KoSIT, (ed.). XÖV-Standardisierung. OSCI Online Service Computer Interface. [Online] xoev, 05. 12 2012. www.xoev.de. (3) S enatspressestelle. Datenschutzbeauftragte empfehlen Bremer Entwicklung bundesweit . [Online] [Zitat vom: 28. 09 2010.] http://www.senatspressestelle. bremen.de/detail.php?id=11601. (4) enning M., Kußmann P., Strack H. eCampus-Services H & Infrastrukturen eGovernment-Komponenten- und Service-orientierte elektronische Campusverwaltung mit verbesserter Sicherheit. Hs Harz, Wernigerode : Tagungsband Nachwuchswissenenschaftlerkonferenz, 2011. (5) IS GmbH, Veröffentlichung zu HISinOne. www.his.de/ H publikation. [Online] [Zitat vom: 28. 11 2011.] www. his.de/presse/material/HISinOne.pdf. (6) raz, Universität. TU Bericht 2007. [Online] 2007. [Zitat G vom: 5. 12 2012.] http://portal.tugraz.at/portal/page/ portal/TU_Graz. (7) S track H., Karich Ch. BeGovSAH-Begleitforschung zur Umsetzung des eGovernment-Aktionsplan in SachsenAnhalt. Magdeburg : Springer Verlag, 2006. Beiträge der 3.Jahrestagung des Fachbereichs Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.v. (GI). (8) S track, H. eGovernment und IT-Sicherheit. [Buchverf.] G.Schwarting (ed.) F.Bieler. e-Government - Perspektiven, Probleme, Lösungsansätze. Berlin : Erich Schmidt Verlag, 2007. (9) S track, H. eGovernment und Begleitforschung - Infrastrukturen, Entwicklungen, Erfahrungen und Chancen. s.l. : Landesportal www.sachsen-anhalt.de, 2007. Workshopunterlagen, Staatskanzlei Sachsen-Anhalt. M. Eng. Nico SCHEITHAUER, nscheithauer@hs-harz.de, Hochschule Harz Dipl.-Inf. (FH) Martin HENNING, mhenning@hs-harz.de, Hochschule Harz Dipl.-Inf. (FH) Hendrick WERNER hwerner@hs-harz.de, Hochschule Harz Dipl.-Ing. (FH) Peter KUSSMANN pkussmann@hs-harz.de, Hochschule Harz 32 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 service E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 15. -16. Februar 2012 Berlin, Deutschland 15. Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS) märz 23. - 25. Februar 2012 Salzburg, Österreich Swiss E-Government Forum 6.-7. März 2012 Bern, Schweiz TVI & FTRI - Fachtagung Verwaltungsinformatik (FTVI) und Fachtagung Rechtsinformatik (FTRI) april 14. – 16. März 2012 Friedrichshafen am Bodensee, Deutschland ICDGS 2012 11.-13. April 2012 Venedig, Italien 15. Effizienter Staat 24.-25. April 2012 Berlin, Deutschland Traditionsreiche Fachtagung für IT-gestützte Verwaltungsmodernisierung. www.infora.de/public/676075_Berliner_ Anwenderforum/ mai 18. Anwenderforum E-Government 2012 Tagung mit Schwerpunkt Rechtsinformatik und starkem Bezug zu E-Government. Es werden u.a. Workshops zu folgenden Themen angeboten: E-Government, E-Democracy, E-Procurement und E-Justiz. www.univie.ac.at/ri/IRIS2012/ Die Themenschwerpunkte lauten: Zusammenarbeit über alle föderalen Ebenen Wege zur Kooperation, Öffentliche Verwaltung im Dialog – Wege zur Interaktion. www.infosocietydays.ch/eGovernment Die Veranstaltung steht heuer unter dem Motto „Perspektive Mitmach-Staat – Staatsmodernisierung zwischen Effizienz und Partizipation“. www.effizienterstaat.eu/Kongress/ 03. – 04. Mai 2012 Krems, Österreich Schwerpunkte: E-Participation, Government 2.0, Social/Web Media and Public Administration, E-Politics and E-Campaigning, European Citizen Initiative, Participatory Budgeting, Buttom-Up Movements, Open Data and Open Access, Legal Frameworks and Policies. www.donau-uni.ac.at/cedem ICEE 2012 The International Conference on EBusiness and E-Government Main focus: System and architecture of e-Government, The e-Voting issue and e-Democracy, Measuring e-Government/ Economics. www.icee-meeting.org/2012/ Neue Verwaltung 22.-23. Mai 2012 Leipzig, Deutschland Die Tagung hat das Ziel einen Dialog zwischen Wissenschaft und Verwaltungspraktikern, Rechtspraktikern und Beratern zu fördern. Themenschwerpunkte sind: Öffnung von Staat und Verwaltung (Open Government und Good Governance); Offene, smarte und vernetzte Verwaltung und Politische und rechtliche Vorgaben für Staat und Verwaltung. www.ftvi.de Die drei Schwerpunktbereiche der ICDGS Konferenz 2012 lauten: e-Democracy, eGovernment, e-Society. www.waset.org/conferences/2012/italy/ icdgs/ CeDEM12 Conference for EDemocracy and Open Government 11.-13. Mai 2012 Shanghai, China 26th EUROPEAN Conference on Modelling and Simulation 29. Mai - 01. Juni 2012 Koblenz, Deutschland juni februar 2012 13th Annual International Conference on Digital Government Research (dg.o 2012) 04. – 07. Juni 2012 University of Maryland, USA 13. Kongress mit Fachmesse eGovernment unter dem Schwerpunkt „Innovation ist Wandel“. www.neue-verwaltung.de Ein Themenschwerpunkt der diesjährigen Konferenz lautet PolicyModelling. So wird ein unmittelbarer Bezug zu E-Government bzw. E-Democratie hergestellt. www.scs-europe.net/conf/ecms2012/ pm.html Das Motto der diesjährigen Konferenz lautet: „Bridging Research and Practice“. www.dgo2012.dgsna.org/ 10.-13. Juni 2012 Barcelona, Spanien ECEG 2012 12th European Conference on eGovernment 14.-15. Juni 2012 Barcelona, Spanien 25th Bled eConference 17.-20. Juni 2012 Bled, Slowenien ADV E-GovernmentKonferenz 2012 19.-20. Juni 2012 Graz, Österreich MEMO Tagung juli 25.-26. Juni 2012 Münster, Deutschland EVOTE2012 11.-14. Juli 2012 Bregenz, Österreich Als Schwerpunkt für die 20. Auflage der ECIS wird das Thema „Public Sector ICT - Citizen Empowerment and Agency Transparency“ angeboten. Weiter Themenschwerpunkte sind: e-service concept, integration of eservices and web-services, e-infrastructure, e-government 2.0. www.ecis2012.eu/ Eine traditionsreiche Konferenz, die alle “e” Themenfelder umfasst. Im Umfeld von E-Government sind die Schwerpunkte von eHealth und eDemocracy von besonderem Interesse. www.bledconference.org/ Das Motto der Konferenz lautet: Sparpaket für Österreich – Beiträge des E-Government. Ein weiterer Schwerpunkt ist „E-Government in (Klein-)Städten und Gemeinden“. http://e-government.adv.at/2012/ Tagungsschwerpunkte: Verwaltungskooperation – Effizienz durch verwaltungsübergreifende Prozesse Dokumentenmanagement – Prozesse mit der elektronischen Akte Informationsmanagement – Prozesse zur effizienten Verwaltungssteuerung. www.memo-tagung.de/ EVOTE ist eine Konferenz, die alle 2 Jahre stattfindet und rund um den Schwerpunkt e-voting organisiert ist. www.e-voting.cc/topics/conference2012 EGOV2012 ePart2012 3.-6. September 2012 Kristiansand, Norwegen EGOVIS & EDEM 2012 Main focus: Interoperability / e-Government 2.0 / Measuring e-Government/Economics of e-Government / Legal, agency, trust and governance issues in e-Government. www.academic-conferences.org/eceg/ eceg2012/eceg12-home.htm 3.-7. September 2012 Wien, Österreich oktober ECIS 2012European Conference on Information Systems september eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 service ICEGOV2012 6th International Conference on Theory and Practice of Electronic Governance 22.-25. Oktober 2012 Albany, New York Die Vorträge bei der EGOV Konferenz vermitteln jährlich den Stand der Forschung und Umsetzung von eGovernment und eGovernance. Auch heuer wird wieder ePart als Teilkonferenz zum Themenschwerpunkt eParticipation durchgeführt. www.egov-conference.org EGOVIS & EDEM 2012 (International Conference on Electronic Government and the Information Systems PerspectiveandInternational Conference on Electronic Democracy) findet alsTeil des DEXA Konferenzclustersstatt. Die Themenschwerpunkte sind e-administration, e-democracy, e-participation and e-voting. www.dexa.org/egovisedem2012 Die zentralen Konferenzthemen sind in diesem Jahr Open Government, sowie die Evaluierung von Electronic Governance Initiativen hinsichtlich Bürgernutzen. www.icegov.org | 33 34 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 service bücher E-Government Publikationen Christian Bach Herbert Kubicek, Ralf Cimander, Hans Jochen Scholl Der Online-Europawahlkampf der „Grünen“ 2009: Wie stellt sich Organizational Interoperability in E-Government: Lessons from die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ im Web 2.0 dar und wie 77 European Good-Practice Cases kann man den Internet-Auftritt verbessern? Springer Berlin Heidelberg, ISBN: 978-3642225017, August 2011 Grin Verlag, ISBN: 978-3640954407, Juli 2011 Kati Schulz Digitale Kluft - Die Informationsgesellschaft unter dem Elsa Estevez, Marijn Janssen (Eds.) Einfluss neuer Technologien und die Bedeutung politischer, ICEGOV 2011, Proceedings of the 5th International Conference on wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren Theory and Practice of Electronic Governance Grin Verlag, ISBN: 978-3640965854, August 2011 ACM 2011, ISBN: 9781-1450307468, September 2011 Marijn Janssen, Ann Macintosh, Hans J. Scholl, Efthimios Tambouris, Maria A. Wimmer, Hans de Bruijn, Yao-Hua Tan (Herausgeber) Stefanie Horst Electronic Government and Electronic Participation: Joint AVM - Akademische Verlagsgemeinschaft München, ISBN: 978-3869241333, Oktober 2011 Proceedings of Ongoing Research and Projects of IFIP EGOV and Zukunft der Bürgerkommunikation: Konzeption einer empirischen Studie zur Realisierung von E-Government ePart 2011 Trauner Verlag, ISBN: 978-3854995159, August 2011 Winfried Lamersdorf, Volker Tschammer, Stephane Amarger (Herausgeber) Marijn Janssen, Hans Jochen Scholl, Maria A. Wimmer, YaoHua Tan (Herausgeber) Building the E-Service Society: E-Commerce, E-Business, and Electronic Government: 10th International Conference, Technology) EGOV 2011, Delft, The Netherlands Springer US, ISBN: 978-1441954886, November 2011 Springer Berlin Heidelberg, ISBN: 978-3642228773, August 2011 Stephen Coleman, Peter M. Shane (Herausgeber) E-Government (IFIP Advances in Information and Communication Connecting Democracy: Online Consultation and the Flow of Kim Normann Andersen, Enrico Francesconi, Ake Grönlund, Tom M van Engers (Herausgeber) Political Communication Mit Pr, ISBN: 978-0262016568, Dezember 2011 Electronic Government and the Information Systems Perspective: Second International Conference, EGOVIS 2011, Toulouse, France Jörg Becker Springer Berlin Heidelberg, ISBN: 978-3642229602, August 2011 Modernizing Processes in Public Administrations: Process Management in the Age of e-Government and New Public Management Martin Kaltenböck, Thomas Thurner (Herausgeber) Open Government Data Weißbuch Donau-Universität Krems, ISBN: 978-3902505231, August 2011 Springer Berlin Heidelberg, ISBN: 978-3642213557, Januar 2012 eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 9 | Januar 2012 | 35 eGovernment Review Fachzeitschrift des Studienbereichs Wirtschaft & Management der Fachhochschule Kärnten Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft & Management Europastraße 4 A - 9524 Villach Tel.: +43 (0)5 90500-1201 Fax: +43 (0)5 90500-1210 E-Mail: w.eixelsberger@fh-kaernten.at www.fh-kaernten.at 4. Jahrgang erscheint halbjährlich in einer Auflage von 1000 Exemplaren ISSN 1997-4051 (gedruckte Ausgabe) Herausgeber: FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Redaktion: M ag. (FH) Ursula Polessnig Design: designation - Strategie | Kommunikation | Design, www.designation.at Druck: KREINER DRUCK, Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. & CO. KG, Villach Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung des Herausgebers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autoren wieder. Für Satz- und Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden. Sämtliche Rechte vorbehalten.
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