Ausgabe Nr. 7 | Januar 2011 - Blogs @ FH

eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
Ausgabe Nr.
Januar 2011
ISSN 1997-4051
Regionales E-Partizipations-Modell
E-Government auf einen Klick | Secure Long-term Record Keeping
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eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
Titelbild: Rathaus Brüssel
COPYRIGHT: Achim Baqué
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
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Editorial
Liebe E-Government Interessierte,
Das noch viel zu tun ist, wird u.a. auch bei der Durchsicht
des EU E-Government Aktionsplans 2011 – 2015 klar. EGovernment Anwendungen enden nach wie vor an den
Grenzen der EU-Mitgliedsstaaten. Grenzüberschreitende
und europaweit einheitliche Onlineverfahren sind nach
wie vor kaum bzw. gar nicht zu finden. Mit dem vorliegenden Aktionsplan wird ein weiterer Anlauf zur Änderung
dieses Zustands unternommen. Ob damit ein Durchbruch gelingen wird, bleibt abzuwarten.
Ein Schwerpunkt in der vorliegenden Ausgabe sind wieder Beiträge zum Themenbereich elektronische Demokratie. Sabrina Scherer und Maria Wimmer berichten
über ein regionales Modell für E-Partizipation in Europa.
Lucie Langer, Alex Wiesmaier und Johannes Bachmann
berichten über die Problematik der sicheren Langzeitaufbewahrung von sensiblen Daten. Ein Bereich, der insbesondere auch Daten aus dem Umfeld von elektronischer
Demokratie (z.B. Wahlen) betrifft. Andreas Meier und
Luis Teran informieren über ein Empfehlungssystem für
elektronische Wahlen und wie dabei unscharfe Logik einen Beitrag leisten kann.
Peter Schilling und Martin Brüggemeier berichten über eine
Infrastruktur zur einfachen Abwicklung von gesetzlichen
Informationspflichten. Gerade in der Prozesskette zwischen
Wirtschaft und Verwaltung liegt noch ein enormes Potential
für Optimierung. Volkmar Krese und Daniel Zimmermann
beleuchten diese Prozesskette mit Fokus auf den einheitlichen Ansprechpartner und den Zusammenhang zu OneStop-Government. Beatrix Maier berichtet über Ergebnisse
des PEPPOL Projektes und warum diese für das elektronische Vergabewesen zukunftsweisend sein werden.
Peter Reichstädter stellt den Digitales Österreich Explorer vor. Damit soll der Zugang zu E-Government Services noch schneller, übersichtlicher und sicherer werden. Josef Aßmayr und Arno Abler berichten über Tirol
2.0, der Umsetzung einer kommunalen E-Government
Strategie für Tirol. Christian Ansorge, Monika Tulipan,
Hermann Klug und Sigbert Huber informieren über Resultate aus einem Projekt zum Aufbau eines zentralen
Bodenportals. Abschließend berichten Brigitte Lutz und
Judith Schoßböck über die Unterstützung der österreichischen E-Government Strategie mit E-Learning Inhalten. Die dabei entstandenen Inhalte sind frei verfügbar.
Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen mit der siebenten Ausgabe von eGovernment Review.
FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
Fachhochschule Kärnten
Studienbereich Wirtschaft
aufruf beiträge
Auch in der vorliegenden 7. Ausgabe von eGovernment
Review erwarten Sie wieder einige spannende und aktuelle Beiträge. Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesministerium des Innern, gibt dazu im Interview einen
Denkanstoß zur andauernden Diskussion über die Zukunft von E-Government. Die These ist dabei, dass sich
E-Government als Thema auflösen wird, insbesondere
deshalb, weil sich E-Government in der Verwaltung so
etablieren wird, dass eine Unterscheidung zu Nicht-EGovernment nicht mehr notwendig erscheint.
eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel
zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn
Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen
möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@fh-kaernten.
at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in deutscher als
auch in englischer Sprache verfasst sein. Der eGovernment-Review-Beirat bewertet die eingereichten Artikel
und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentlichung frei.
Einreichungen für die achte Ausgabe werden bis zum
18. April 2011 angenommen.
FH-Prof. Dr. Wolfgang
EIXELSBERGER
Fachhochschule Kärnten
Studienbereich Wirtschaft
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eGovernment-Review-Beirat
Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt
Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung
von eGovernment Review.
FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel
Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft
Fachhochschule Kärnten
FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
Professur aus Wirtschaftsinformatik
Fachhochschule Kärnten
Dr. Peter Parycek, MSc
Zentrumsleiter Zentrum für E-Government
Donau-Universität Krems
Lektor FH Kärnten
Prof. Dr. Reinhard Posch
Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications)
TU Graz
CIO des Bundes
Prof. DI Dr. Reinhard Riedl
Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government
Berner Fachhochschule
Prof. Dr. Jürgen Stember
Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften
Hochschule Harz
DI Manfred Wundara
CIO der Stadt Villach
Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie
des Österreichischen Städtebundes
Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich
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Inhalt
„E-Government wird sich als Thema ein bisschen auflösen“ 6
Interview mit Martin Schallbruch (IT-Direktor im Bundesministerium des Innern)
E-Government in Italien 8
Günther Früh | Josef Bernhart | Kurt Promberger (EURAC Research)
Europäischer eGovernment Aktionsplan 2011 – 2015 10
Wolfgang Eixelsberger (FH Kärnten)
E-Partizipation in Europa: Ein regionales Modell 12
Sabrina Scherer | Maria A. Wimmer (Universität Koblenz-Landau)
Secure Long-term Record Keeping in the Public Sector 14
Lucie Langer (Technische Universität Darmstadt) | Alex Wiesmaier (CASED) |
Johannes Bachmann (Technische Universität Darmstadt & CASED)
Empfehlungssystem für elektronische Wahlen 16
Informationspflichten effizient abwickeln: Das Konzept des FRESKO-Prozessors 18
fachartikel
aktuelles
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Andreas Meier | Luis Teran (Universität Fribourg/Schweiz)
Peter Schilling (Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg & Fraunhofer Institut FOKUS) |
Martin Brüggemeier (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin)
Der Einheitliche Ansprechpartner – Ein Entwicklungsanschub für One-Stop-Government? 20
Volkmar Kese | Daniel Zimmermann (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)
E-Procurement im BVergG: Das VCD als Praxisbeispiel 22
E-Government auf einen Klick – mit dem „Digitales Österreich“- Explorer 24
Beatrix Maier (Bundesministerium für Finanzen)
Peter Reichstädter (Bundeskanzleramt)
Tirol 2.0 Umsetzung einer kommunalen eGovernment-Strategie für Tirol 26
Josef Aßmayr (Stadtgemeinde Lienz) | Arno Abler (CommunalConsult Tirol)
GS SOIL: interoperable EU-Bodendaten – fit für INSPIRE? 28
Christian Ansorge | Monika Tulipan | Sigbert Huber (Umweltbundesamt) | Hermann Klug (Universität Salzburg)
Interaktive Weiterbildung: eLearning und eGovernment 30
E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 32
E-Government Publikationen 34
service
Brigitte Lutz (Stadt Wien) | Judith Schoßböck (Donau-Universität Krems)
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aktuelle information
interview
„E-Government wird sich als
Thema ein bisschen auflösen“
Martin Schallbruch ist IT-Direktor im Bundesministerium des Innern und Stellvertreter der
Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik. Er ist verantwortlich für IT-Strategie
und IT-Steuerung der Bundesverwaltung. In dem von ihm geleiteten IT-Stab werden das Projektmanagement für die E-Government-Initiativen des Bundes ebenso gesteuert wie die Koordinierung
der nationalen E-Government-Strategie. Seine Verantwortung erstreckt sich auch auf die ITSicherheitspolitik, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesstelle
für Informationstechnik (BIT) sowie Pässe und Personalausweise. Vor der Berufung zum IT-Direktor
war Schallbruch bis Ende 2001 persönlicher Referent der Staatssekretärin im Bundesministerium des
Innern. Nach dem Studienabschluss als Diplom-Informatiker an der Technischen Universität Berlin
war Schallbruch zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie
Leiter eines IT-Servicezentrums der Universität, bevor er 1998 in den Dienst der
Bundesregierung eintrat.
Sie sind Mitglied des Rates der IT Beauftragten der Bundes-
Schwerpunkt sind dabei die Unternehmen?
regierung. Welche Aufgaben nimmt der IT-Rat wahr und wel-
Die Verwaltungskontakte der Bürger sind, von wenigen
Ausnahmen abgesehen, sehr gering. Normale Bürger haben 1 bis 2 Verwaltungskontakte im Jahr und um diese
kümmern wir uns jetzt schon relativ lange und haben
die Potentiale dabei schon weitgehend gehoben. Bei den
Unternehmen sehe ich aber noch große Potentiale. Es ist
auch eines der Schwerpunkte in unserem Modernisierungsprogramm, dass wir den bürokratischen Aufwand
der Unternehmen dadurch reduzieren wollen, dass wir
die elektronische Abwicklung zum Normalfall machen
und zwar auch zum verpflichtenden Normalfall. Das gibt
es in vielen Bereichen – Sozialversicherung, Steuern und
wir werden das auf weitere Bereiche ausdehnen. Das ist
für kleine und mittelständische Unternehmen schwieriger umsetzen als für große Unternehmen, aber auch da
gibt es inzwischen eine große Bereitschaft etwas zu tun.
chen Bezug zu E-Government gibt es?
Der IT-Rat ist der Rat der IT-Beauftragten aller Bundesministerien und ist damit das Gremium in der Bundesregierung, dass ressortübergreifend für die Steuerung der
IT und von E-Government verantwortlich ist. Der Rat
nimmt viele Aufgaben wahr, die mit E-Government zu
tun haben. Der IT-Rat bestimmt über Basisinfrastrukturen für E-Government, sowie Kriterien, Standards und
Methoden die dann in der Bundesverwaltung verpflichtend umzusetzen sind.
Der EU-Aktionsplan 2011 – 2015 wurde soeben beschlossen.
Welche zentralen Aufgaben leiten Sie daraus für Deutschland
ab?
Der Schwerpunkt des Aktionsplans ist die Nutzung von
E-Government Dienstleistungen zu erhöhen. Wir haben
die Zielvorstellung des E-Government Aktionsplanes in
unsere nationale E-Government Strategie, die wir vor
kurzem beschlossen haben, soweit anwendbar übernommen. Zentrale Bereiche sind dabei Standardisierung, Sicherheit und Infrastrukturthemen. Aus deutscher Sicht
ist es sehr wichtig, dass das die Ergebnisse der large-scale
Pilot Projekte langfristig gesichert werden. Ziel ist es immer mehr grenzüberschreitende E-Government Dienste
anbieten zu können und Interoperabilität sicherzustellen.
Soeben wurde die Europäische Bürgerinitiative beschlossen.
Welche Auswirkungen erwarten Sie sich aus dieser neuen
Form einer Bürgerinitiatve?
Ich sehe dies als eines der vielen Instrumente der elektronischen Demokratie. Ich würde das nicht überbewerten,
weil die Anforderungen sehr hoch sind. Es muß sich eine
sehr hohe Anzahl an Unterstützern aus mehrere Ländern
beteiligten und europaweite Themen decken nur einen
Teil der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ab.
aktuelle information
Bei dem Themenbereich brauchen wir noch sehr viel
mehr an Offenheit, der Behörden und auch der Regierungen, für unterschiedliche Formen der elektronischen
Bürgerbeteiligungen. Wir haben in den letzten Jahren
festgestellt, dass man je nach Vorhaben und je nach betroffener Gruppe auch unterschiedliche Formen der elektronischen Demokratie braucht.
Auf kommunaler Ebene wird der Einsatz der elektronischen Demokratie zunehmen, ob das auf Ebene von Nationalstaaten auch so sein wird, weiß ich noch nicht. Die
Probleme, die in repräsentativen Demokratien durch die
Zentralregierung und das jeweilige Parlament diskutiert
werden, sind in der Regel sehr viel schwieriger durch eine
elektronische Partizipation zu erfassen, als die Probleme
auf kommunaler Ebene. Wir haben in Deutschland sehr
erfolgreiche Projekte in Kommunen laufen, beispielsweise bei der Erstellung von Bürgerhaushalten. Die Frage, ob
man eine Sporthalle nun in dieser oder jener Größe auslegt, und für den Haushalt einer Kommune 30.000 oder
70.000 EUR Mehrkosten entstehen, ist eine Frage die man
sehr intensiv vor Ort diskutieren kann und wo man auch
alle Einflußfaktoren leicht beschreiben kann. Schwieriger ist es, wenn es um die Reform des Gesundheitswesen
ganz allgemein geht. Da sind die Prozesse viel komplizierter, es gibt viel mehr Beteiligte, sehr viel mehr Sachinformationen, die miteinbezogen werden müssen und da
ist dann auch die elektronische Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sehr viel schwieriger zu organisieren.
Schwerpunkt des belgischen Vorsitzes des Rates der EU war
das Thema Open Government. Wie sehen Sie die Zukunft dieses Themenbereichs?
Open Government ist etwas, was man in einer westlichen
repräsentativen Demokratie ohnehin als Anspruch hat.
Wir erwarten Transparenz bei Verwaltungshandeln und
bei dem Herbeiführen von Entscheidungen. Wir haben
aber auch eine neue Erwartungshaltung der Bürgerinnen
und Bürger, dass die Regierung den Transparenzanspruch
einer modernen Demokratie, auch mit Hilfe elektronischer Instrumente bereitstellt. Es ist für Experten oftmals
nicht möglich, den Gang eines Gesetzgebungsverfahrens
nachzuvollziehen. Nun besteht aber die Möglichkeit, solche Verfahren vollkommen transparent zu machen. Das
ist ein Gewinn, das ist ein Vorteil, das stärkt das Vertrauen in die Demokratie und insofern ist das ein Anwendungsfeld, bei dem man viel tun kann.
Ich sehe dabei noch einen zweiten Aspekt. Von Steuermitteln bezahlte Informationen können auch dazu dienen, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln oder bestehende Geschäftsmodelle werthaltiger zu machen. Es
können also Unternehmen gegründet werden, die diese
Informationen nutzen und daraus neue Dienste entwi-
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ckeln. Das ist ausgesprochen hilfreich für die Stärkung
des europäischen Marktes.
Ich möchte Open Government auch ein wenig abgrenzen, insofern, als auch eine Regierung und eine Verwaltung einen Raum braucht in dem Entscheidungsprozesse vorbereitet werden können und in dem offene
Diskussionen stattfinden können, d.h. ich würde mich
nicht dafür aussprechen, dass wir interne Entscheidungsprozesse jetzt vollständig öffentlich machen.
Für 2013 ist die Fertigstellung einer bundesweiten Open Data
Plattform angekündigt. Was kann von dieser Plattform erwartet werden?
Die Plattform soll den Einstieg in Open Data in Deutschland bieten. Unternehmen, die neue Geschäftsmodelle entwickeln wollen und Bürgerinnen und Bürger die Abläufe hinterfragen wollen, sollen sich die
Informationen nicht kompliziert zusammensuchen
müssen, sondern sollen einen einfachen strukturierten Metablick auf die gesamten Open-Data Vorhaben
und Open-Data Bestände der deutschen Verwaltung
bekommen. Das ist nicht nur mit den staatlichen Ebenen so vereinbart, sondern auch mit der Wirtschaft.
Wie wird sich E-Government Ihrer Meinung nach in den
nächsten Jahren weiterentwickeln?
Etwas provokant gesagt – E-Government wird sich als
Thema ein bisschen auflösen, weil die Nutzung und der
Einsatz von IT und Internet alle Bereiche des Verwaltungshandelns so durchdringen wird, das man kaum noch
von E-Government im Vergleich zu nicht- E-Government sprechen kann. Ich sehe aber zwei ganz wesentliche Trends. Zum einen die IT Systeme in den Behörden
werden immer stärker zusammenwachsen. Beinahe jedes
E-Government Projekt, dass wir heute machen ist ein Integrationsprojekt. Das stellt ganz hohe Anforderungen an
die Infrastruktur und das stellt hohe Anforderungen an
eine starke IT-Governance. Große Fortschritte werden
wir nur bekommen, wenn wir Integration sicherstellen.
Zweites Thema – der Staat wird noch stärker als bisher
in der Informationsgesellschaft mit seinen IT-Systemen
und mit von seiner Seite gestalteten IT-Infrastrukturen
ein Enabler für E-Business und E-Commerce sein. Wir
werden den Staat erleben als das Rückgrat der Informationsgesellschaft, der Verantwortung übernimmt für das
Funktionieren des Netzes und für das Funktionieren von
E-Business und E-Commerce.
Wir danken für das Gespräch.
Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.
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aktuelle information
E-Government in…
Italien
In der vorliegenden 7. Ausgabe von eGovernment Review finden Sie den 4. Beitrag in der Reihe E-Government
in europäischen Ländern. Die bisher erschienenen Beiträge beschäftigten sich mit Slowenien, Dänemark und
Estland (Ausgabe Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6).
Anfang der 1990er Jahre hat Itali•K
osteneinsparungen im JustizFakten zu Italien:
en aus der Notwendigkeit der Erwesen;
Anzahl Einwohner (in Mio).: 60,4
füllung der Maastricht-Kriterien
•R
eduzierung von 90 % der
und der zunehmenden UnzufriePapierkosten;
2
Anzahl Einwohner pro km : 200,5
denheit der Bürger mit den öf•K
ostenersparnis von 200 MillioMitglied in der EU seit: 1957 (Gründungsmitglied)
fentlichen Leistungen, bedeutende
nen Euro durch den Einsatz der
Reformen der öffentlichen Verzertifizierten E-Mail.
waltung angestoßen. Die rasante Ausbreitung des InterIn der neuen Digitalen Verwaltung Italiens werden den
nets veränderte zudem die Bedürfnisse und AnforderunBürgern und Unternehmen neue Rechte in den Beziegen der Bürger, der Unternehmen und der Verwaltungen
hungen zur Verwaltung eingeräumt (elektronischer
selbst und erhöhte den Druck auf die Reformbewegung.
Datenaustausch, elektronische Zahlungen, Recht auf
Eine systematische Entwicklung nahm die Verbreitung
Partizipation usw.). Diese Rechte werden durch die Bevon E-Government durch die nach dem Minister für den
reitstellung einiger rechtsgültiger Instrumente, wie der
öffentlichen Dienst, Franco Bassanini, benannten Bassa„Zertifizierten E-Mail“, der „Digitalen Signatur“, des
nini-Gesetze (von 1996 bis 1998) und den ersten Akti„Elektronischen Dokuments“ und der „E-Karten“ garaonsplan für die Informationsgesellschaft vom Juni 2000.
tiert.
Sechs Jahre später wurden die zahlreichen gesetzlichen
Regelungen in einem Einheitstext, dem sog. Kodex der
Vernetzung der Verwaltungen. Die Vernetzung der VerwalDigitalen Verwaltung zusammengeführt. Trotz aller Betungen wird als ein Schlüsselfaktor für die Umsetzung
mühungen konnte Italien bis heute noch nicht ins vordeeines effizienten Föderalismus verstanden. Der Kodex
re Feld der EU-Staaten vordringen, was das Angebot und
fordert diesbezüglich die Realisierung und Einhaltung
die Nutzung von E-Government-Diensten betrifft. Dies
einheitlicher Standards und sicherer Kommunikationssoll allerdings durch enorme Budgetmittel im Rahmen
kanäle, gibt der elektronischen Post die volle gesetzliche
des „Neuen E-Government-Plan 2012“ gelingen.
Gültigkeit in der Kommunikation zwischen Verwaltungen und verpflichtet diese gleichzeitig zur Nutzung dieKodex der Digitalen Verwaltung. Mit 1. Jänner 2006 trat der
ses Instruments in Verbindung mit der Digitalen SignaKodex der Digitalen Verwaltung (Codice dell‘Amminitur, des elektronischen Protokolls und der zertifizierten
strazione Digitale - CAD) in Kraft. Dieser Einheitstext
E-Mail. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen,
soll den klaren gesetzlichen Rahmen für die Entwickdass alle Daten der Bürger und Unternehmen, über die
lung der Informationsgesellschaft und die Anwendung
die Verwaltung bereits verfügt, nicht erneut eingeholt
der IKT im öffentlichen Sektor bilden. In seiner letzten
werden müssen, sondern verwaltungsintern direkt bei
Fassung vom Februar 2010 umfasst der Kodex insgesamt
der jeweils kompetenten Behörde abgerufen werden kön92 Regeln, Verpflichtungen, Empfehlungen sowie Zielnen.
setzungen in neun Abschnitten und zielt so darauf ab,
innerhalb der nächsten drei Jahre (in Abstimmung mit
Neuer E-Government-Plan 2012. In Kohärenz mit der Lisdem E-Government-Plan 2012) eine neue, digitale und
sabon-Strategie sowie als Reaktion auf die aktuelle Wirtentbürokratisierte Verwaltung in Italien zu schaffen. Die
schaftskrise und den wachsenden Rückstand Italiens in
vorrangigen Ziele sind:
Bezug auf die Nutzung von Internet und elektronischer
• bis zu 80 % Zeiteinsparung bei VerwaltungsDienste, wurde am 21. Januar 2009 der neue E-Governverfahren;
ment-Aktionsplan 2012 präsentiert. In nachfolgenden
info
serie
Günther Früh | Josef Bernhart | Kurt Promberger
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aktuelle information
Italien(3)
Österreich(4)
Deutschland(5)
Bürger, die elektronisch Information aus dem öffentlichen
Bereich eingeholt haben.
15,1 %
35.4 %
35.3 %
-
Bürger, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen
Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht
haben.
5,4 %
12.0 %
12.4 %
-
Unternehmen, die elektronische Formulare aus dem
öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form
eingereicht haben.
48 %
58 %
52 %
-
Italien
Österreich
Deutschland
Platzierung im EU E-Government Ranking 2009
(Sophistication of Services)(1):
18
4
13
28
Platzierung im UN E-Government Readyness Index 2009(2):
26
14
17
12
| 9
Schweiz (6)
Tab. 1: E-Government Schlüsselindikatoren (für die Schweiz liegen keine Daten vor)
Schweiz
Tab. 2: E-Government Rankingdaten
• Zielbereich „Sektoren“: vorwiegend auf die zentralstaatlichen Verwaltungen sowie auf das Universitätssystem bezogen.
• Zielbereich „Territorial“: auf die Regionen und
lokalen Körperschaften bezogen.
• Zielbereich „System“: horizontale Maßnahmen für
die gesamte Verwaltungsstruktur zur Entwicklung
gemeinsamer Infrastrukturen (z. B. Projekte zur
Reduktion des Digital Divide sowie zur Verbesserung der Dienste).
• Zielbereich „International“: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Beteiligung am
europäischen und internationalen Netz von Infrastrukturen, Innovation sowie des „Best Practice“Austausches.
Bürger E-Government-Dienste für die Antragstellung genutzt. Bei den Unternehmen lag diese Quote immerhin
bei 42 %. Die Indikatoren in der Tabelle geben Aufschluss
über Angebot und Nutzung der E-Government-Dienste
in Italien im europäischen Vergleich (EU-27).
literatur
vier Makrobereichen wurden insgesamt 80 Projekte definiert und mit einem beachtlichen Budget von insgesamt
1,38 Milliarden Euro für die Legislaturperiode [2008 –
2013] ausgestattet.
(1)
European Commission Directorate General for Infor mation Society and Media Smarter Faster, Better
eGovernment - 8th eGovernment Benchmark Measu
rement - November 2009, URL: http://ec.europa.eu/
information_society/eeurope/i2010/docs/benchmar
king/egov_benchmark_2009.pdf
(2)
United Nations (2008): UN E-Government Survey
2008, From E-Government to Connected Governance.
URL: http://www.unpan.org/egovernment.asp
(3)
European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Italia July 2010, Edition 5.0 URL:
http://www.epractice.eu/en/document/288213
European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Austria July 2010, Edition 12.0.
URL: http://www.epractice.eu/en/document/288167
(4)
Das Programm soll den Rückstand Italiens im internationalen Vergleich verringern. Damit soll bis zum Jahr
2012 die „Papierverwaltung“ endgültig der Vergangenheit angehören und sämtliche Dienste seitens der Bürger
bzw. Unternehmen über das Netz von zu Hause aus in
Anspruch genommen werden können. Auch die elektronische Identitätskarte soll (wie bereits von den Vorgängerregierungen mehrfach angekündigt) endgültig Realität werden.
Nutzung von E-Government-Diensten in Italien. In der Be-
reitstellung von E-Government-Diensten steht Italien
relativ gut da. 58 % der öffentlichen Dienstleistungen
für Bürger und 88 % für Unternehmen stehen online zur
Verfügung. Allerdings liegt Italien in der Nutzung von
E-Government-Diensten EU-weit auf Platz 22 (von 27).
Nur etwas mehr als 8 % der Bevölkerung interagieren online mit der öffentlichen Verwaltung. In den letzten drei
Monaten des Jahres 2008 haben gerade einmal 5 % der
Mag. Günther FRÜH
EURAC Research, wissenschaftlicher Mitarbeiter;
guenter.frueh@eurac.edu
Dr. Josef BERNHART
EURAC Research, stellvertretender Institutsleiter;
Josef.Bernhart@eurac.
edu
(5)
European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Germany July 2010, Edition 13.1
URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20
in%20DE%20-%20November%202009-12.1_1.pdf
(6)
European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Switzerland July 2010, Edition 5.0
URL: http://www.epractice.eu/en/document/288421
(7)
European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Switzerland May 2010, Edition 5.0
URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment_in_
CH_May_2010_5_0.pdf
(8)
E-GOVERNMENT IN ITALIEN. In: Promberger K., Früh
G., Bernhart J. (Hrsg.): E-Government − Konzepte,
Modelle und Erfahrungen, Schriftenreihe Management und Unternehmenskultur, Band 18, Linde
Verlag, Wien 2010, S. 61-102
A. Univ.-Prof. Dr. Kurt
PROMBERGER
EURAC Research,
Direktor für Verwaltungsmanagement am
Institut für Strategisches
Management (Leiter der
Abteilung Public Management EURAC);
Universität Innsbruck;
Kurt.Promberger@uibk.
ac.at
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aktuelle information
Europäischer eGovernment
Aktionsplan 2011 – 2015
abstract
Wolfgang Eixelsberger
Der zweite Europäische E-Government Aktionsplan definiert die Ziele der EU für E-Government für den
Zeitraum von 2011 bis 2015. Im Fokus steht der Ausbau von elektronischen Verfahren und Dienstleistungen
auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Der Aktionsplan stellt einen Rahmen dar, den
die EU vorgibt. Der Erfolg ist von den Bemühungen der einzelnen EU-Staaten abhängig, die entsprechende
Maßnahmen setzen müssen.
Schwerpunkte. Im Dezember 2010 wurde der zweite Euro-
päische E-Government Aktionsplan verabschiedet(1). Der
erste Aktionsplan(2) von 2006 hatte als Zielsetzung die beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste
in Europa zum Nutzen aller. Aus dem Aktionsplan wurden einige Großprojekte (wie PEPPOL und STORK) angestoßen und ein Austausch an guten Praktiken und Ideen
zwischen den europäischen Ländern durchgeführt. Der
zweite Europäische E-Government Aktionsplan soll die
bereits bearbeiteten Themen aus dem ersten Aktionsplan
weiterbearbeiten (u.a. elektronische Identität) und neue
Themen aufgreifen (u.a. Freigabe öffentlicher Daten).
Vier politische Schwerpunkte sind im Aktionsplan definiert:
• Entwicklung von elektronischen Behördendiensten, die Bürger und Unternehmen stärken sollen
• Einführung elektronischer Behördendienste, die
die Mobilität im Binnenmarkt erleichtern sollen
(Unternehmensgründungen, Arbeiten, Wohnen …)
• Verringerung der Verwaltungslasten durch elektronische Behördendienste
• Schaffung von Schlüsselvoraussetzungen zur Umsetzung von politischen Schwerpunkten
Die vier vorgestellten Schwerpunkte sind großteils
Fortschreibungen der bereits seit Jahren bekannten EGovernment Zielsetzungen der EU. Die Umsetzung von
einigen Maßnahmen geht zögerlich voran und wie im
Aktionsplan dargestellt, gibt es z.B. bisher nur wenige
grenzüberschreitende elektronische Behördendienste
und diese werden von den Bürgern nur zögerlich angenommen.
Maßnahmen und Zielsetzungen. Abgeleitet von den vier
politischen Schwerpunkten werden Maßnahmen bzw.
Zielsetzungen definiert. Eine Zielsetzung ist daher, dass
ab 2015 80% der Unternehmen und 50% der EU-Bürger
elektronische Behördendienste in Anspruch nehmen
sollen. Des Weiteren sollen ab 2015 Online-Dienste zur
Verfügung stehen, die es Unternehmern ermöglichen
sollen, überall in der EU Firmen zu gründen und zu betreiben. Die Online-Dienste sollen es Bürgern ermöglichen, überall in der EU zu studieren, zu arbeiten, zu
wohnen und sich zur Ruhe zu setzen.
Stärkung der Nutzer. Ein neuer Ansatz in diesem Umfeld
stellt das Konzept der kooperativen Produktion von
Dienstleistungen dar. Benutzern soll die Möglichkeit
gegeben werden, aktiv in den Entwurf und die Produktion von elektronischen Behördendiensten eine Rolle
zu spielen. Einen weiteren sehr interessanten Ansatz
stellt die Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors dar. Dabei sollen öffentliche Daten, die keinen Personenbezug darstellen, zur Nutzung
freigegeben werden. Aufbauend auf diese Daten, können Bürger und Unternehmen innovative Produkte und
aktuelle information
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Dienstleistungen entwickeln. Davon betroffen sind insbesondere geografische, statistische und umweltbezogene Daten. Im Dezember 2010 hat dazu beispielsweise
der Eurostat Hackday(3) stattgefunden. Eurostat, das
statistische Amt der EU, hat dazu Daten zur Verfügung
gestellt, die von den „Hackern“ bearbeitet werden konnten. Ein Resultat daraus ist eine anschauliche Darstellung des Energieverbrauchs Europäischer Länder(4). In
diesem Umfeld ist geplant, Rohdaten und Dokumente
in maschinlesbarer Form bereitzustellen und die Weiterverwendung dieser Informationen explizit zu erlauben bzw. zu fördern.
Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen.
Beim Themenbereich Transparenz soll es den Nutzern
ermöglicht werden, die in der öffentlichen Verwaltung gespeicherten eigenen Daten zu überprüfen und
nachzuverfolgen. Ab 2014 sollen die EU-Staaten den
Bürgern elektronischen Zugang zu den über sie gespeicherten Daten ermöglichen. Außerdem sollen die Bürger elektronisch informiert werden, wenn diese Daten
verarbeitet werden. Die Einbeziehung in politische Entscheidungsprozesse, soll durch die Bereitstellung von
Werkzeugen zur elektronischen Beteiligung (z.B. Petitionen zur Unterstützung von Bürgerinitiativen) sichergestellt werden.
Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behör-
(Simple Procedures Online for Cross-boarder Services)
und PEPPOL (Pan-European Public eProcurement Online) Projekte, sollen Services für Unternehmen angeboten werden, die eine grenzüberschreitende Nutzung von
Services und Dienstleistungen sicherstellen sollen. In diesem Zusammenhang wird von einer zweiten Generation
von einheitlichen Ansprechpartnern im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie gesprochen. Damit
soll es Unternehmen ermöglicht werden, ab 2015 in allen
EU-Ländern Waren an die öffentliche Verwaltung zu verkaufen und Dienstleistungen an die öffentliche Verwaltung anzubieten, wie sie es derzeit schon im Heimatland
tun können. Bürgern soll die Möglichkeit geboten werden, überall in Europa auf ihre persönlichen Dokumente
zugreifen zu können bzw. Dienstleistungen anzustoßen
(z.B. Rentenansprüche stellen).
dendienste. Unter Voraussetzungen sind insbesondere
technische Aspekte wie die elektronische Identität, Zahlungssysteme und Interoperabilität gemeint. Bis 2013
sollen die EU-Staaten die nationalen Interoperabilitätsrahmen an den Europäischen Interoperabilitätsrahmen
(EIF) angepasst haben. 2011 wird die EU einen Vorschlag zur Überprüfung der e-Signatur Richtlinie vorlegen und 2013 einen Vorschlag für die EU-weite gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identitäten und
Authentifizierung.
literatur
Binnenmarkt. Aufbauend auf den Resultaten der SPOCS
Ziel ist eine Verringerung der Verwaltungslasten, eine
Verbesserung der organisatorischen Abläufe und eine
Förderung der kohlenstoffarmen Wirtschaft. Die EU
möchte den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern und die Wiederverwendung von Lösungen und
Anwendungen speziell fördern. Die Durchführung einer
Kosten-Nutzen Analyse ist geplant. Zusätzlich sollen Indikatoren und Bewertungsverfahren entwickelt werden,
mit denen die Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der
Behörden durch elektronische Behördendienste gemessen werden soll.
(1)
Europäische Kommission: Europäischer E-Govern ment Aktionsplan 2011 – 2015 / Einsatz von IKT zur
Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ
handelnder Behörden. KOM(2010) 743, Dezember
2010 http://ec.europa.eu/information_society/
activities/egovernment/action_plan_2011_2015/
docs/action_plan_de_act_part1_v1.pdf
(2)
Europäische Kommission: E-Government-Aktionsplan
im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Ein führung elektronischer Behördendienste in Europa
zum Nutzen aller. KOM(2006) 173, April 2006 http://
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM
:2006:0173:FIN:DE:PDF
(3)
http://eurostat.okfn.org/
(4)
http://blog.okfn.org/2010/12/16/exploring-europeanenergy-data/
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fachartikel
E-Partizipation in Europa:
Ein regionales Modell
abstract
Sabrina Scherer I Maria A. Wimmer
Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Teilnahme an online Diskussionen der europäischen Politik zu gewinnen ist nicht
einfach. Im VoicE-Projekt wurde ein regionales E-Partizipations-Modell entwickelt, um die verschiedenen Herausforderungen der Bürgerbeteiligung in europäischen Gesetzgebungsangelegenheiten zu bewältigen. Das Modell wurde in dem
Nachfolgeprojekt VoiceS weiterentwickelt und um innovative Technologien wie Serious Game und semantische Suche
(auf Basis einer Ontologie) erweitert. Das Modell soll einerseits den Bürgern die Auswirkungen europäischer Politik auf
regionaler Ebene aufzeigen. Andererseits werden elektronische Teilnahmemöglichkeiten verwendet, um so Bürger zur
Partizipation zu motivieren.
Regionales Modell für E-Partizipation in Europa. Eine Ziel-
setzung von E-Partizipation ist, den Bürgern durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die
Möglichkeit zu geben, sich an Entscheidungsprozessen der
Politik zu beteiligen und somit die Demokratieprinzipien
zu stärken. Der Politik soll durch die aktive Meinungsäußerung der Bürger die Möglichkeit eröffnet werden, auf
dieser Basis besser informierte Entscheidungen treffen zu
können. In der Praxis scheitert E-Partizipation oft an Faktoren wie der mangelnden Beteiligung der Bürger und der
Entscheidungsträger sowie der schlechten Einbindung des
Beteiligungsprozesses in die politischen Prozesse. Erschwerend kommen das oftmals geringe Wissen der Bürger über
die Europäische Union (EU), die Auswirkungen der EUGesetzgebung sowie die gegebenen Partizipationsmöglichkeiten hinzu.
aktuelle Nachrichten zur EU und zu Verbraucherschutzthemen zu kommentieren und zu bewerten. Die Teilnahme ist
für nicht registrierte Benutzer möglich. Zur Verbreitung
von Inhalten werden Web 2.0 basierte soziale Medien wie
RSS-Feeds, Twitter oder Facebook genutzt. Eine semantische Suche verbessert das Finden von relevanten Informationen z.B. in einer „Das könnte Sie auch interessieren“Box. Das VoiceS Europa Spiel – ein so genanntes „Serious
Game“ – erklärt Interessierten spielerisch, wie auf europäischer Ebene strategische und gesetzliche Entscheidungen
getroffen werden. Dabei können Bürger in die Rollen verschiedener Akteure im Entscheidungsprozess schlüpfen,
um zu lernen, welche strategischen Überlegungen einzelne
Entscheidungsträger anstellen können, um eine Entscheidung im Europäischen Parlament zu beeinflussen.
Methodischer Ansatz für das regionale E-Partizipationsmo-
Um diesen Problemen entgegenzuwirken wurde in den
Projekten VoicE und VoiceS(1) ein neues Modell für E-Partizipation in Europa entwickelt und mit Hilfe zweier Piloten
in Baden-Württemberg (Deutschland) und Valencia (Spanien) getestet. In diesem neuen Modell wird versucht, die
Bürger durch thematische und regionale Fokussierung direkt anzusprechen. Hierbei wird auf der einen Seite auf die
Einbeziehung der EU-Entscheidungsträger auf regionaler
Ebene gesetzt. Auf der anderen Seite erfolgt eine thematische Fokussierung auf den Bereich Verbraucherschutz, der
jeden Bürger betrifft. Die Plattform(2) bedient sich moderner IKT, um einen konstruktiven und sachbezogenen Dialog auf der Basis verständlich aufbereiteter Hintergrundinformationen zu ermöglichen.
Zur Erhebung eines Meinungsbildes werden den Bürgern
in der Region im monatlichen Wechsel Fragen im Namen
von Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) gestellt. In einem Forum können zu vorgegebenen und neuen
Themen Kommentare abgegeben und eingesehen werden.
Weiterhin ist es möglich, auf der Plattform veröffentlichte
dell. Elektronische Partizipation per se kann nicht das Ziel
sein. Vielmehr ist es ein Mittel zur besseren Erreichung politischer Ziele unter stärkeren demokratischen Aspekten zu
verstehen. E-Partizipationsangebote bedürfen daher einer
sorgfältigen Planung und Vorbereitung. Im Rahmen von
VoicE und VoiceS ist ein Vorgehensmodell für die Umsetzung von E-Partizipationsinitiativen(3) entstanden, das
auch Ergebnisse aus anderen Projekten und E-Partizipationsmodellen berücksichtigt. Abb. 1 zeigt eine vereinfachte
Darstellung des aus drei Phasen bestehenden Vorgehensmodells.
Phase I „Analyse und Design“ dient der konzeptionellen
Vorbereitung des E-Partizipationsangebots. In Schritt 1
„Initiierung und Analyse“ werden die Ziele sowie die erwarteten Ergebnisse der Beteiligung festgelegt. Schritt 2
„Entwurf der Beteiligung“ konzipiert erst die Beteiligungsaktivitäten und -abläufe ohne technische Umsetzung. Diese
erfolgt im Schritt 3 „Entwurf der E-Partizipation“, um die
verwendeten elektronischen Werkzeuge an die Beteiligungsaktivtäten anzupassen – und nicht umgekehrt. Um
Abb. 1 : Vorgehensmodell für E-Partizipation
die Partizipationsaktivitäten sowie die technischen Werkzeuge an die Bedürfnisse der Akteure anzupassen, ist eine
umfangreiche Anforderungsanalyse in diesen Schritten
erforderlich. Das Ergebnis daraus sind die Anforderungen.
In Phase II erfolgt die Implementierung, Einführung und
der Betrieb des Beteiligungsverfahrens über die E-Partizipationsplattform. Die Schritte 4a „Implementierung der
E-Partizipationswerkzeuge“, 4b „Bereitstellung und Gestaltung von Inhalt sowie fortführende Moderation“ und 4c
„Marketing“ werden parallel von unterschiedlichen Teams
durchgeführt und in jeweils aufeinander abgestimmten Iterationen ausgeführt.
Nach Ende der aktiven Beteiligung erfolgt in Phase III „Evaluierung und Folgenabschätzung“ eine Bewertung. Schritt
5a „Bewertung der Projektziele und -erwartungen“, Schritt
5b „Abschätzung der politischen Auswirkungen“ sowie
Schritt 5c „Evaluation der sozio-technischen Gesichtspunkte“ sollen Einblick geben, wie gut die Beteiligungsinitiative
die gesteckten Ziele erreicht und welche Wirkung das Beteiligungsverfahren im Hinblick auf die Entscheidungsfindung
erzielt hat. Diese Erkenntnisse sollen in einem nächsten Beteiligungsverfahren berücksichtigt werden.
Abschließende Bemerkungen. Die Untersuchungen in VoicE
info
und VoiceS zeigen, dass das regionale Modell ein geeignetes
Mittel ist, um das Interesse der Bürger für die europäische
Politik zu stärken(4). Dieser Effekt wird durch die thematische Fokussierung auf den für Bürger interessanten Bereich
Verbraucherschutz noch verstärkt. Der regionale und thematische Schwerpunkt verdeutlicht den Bürgern die direkten Auswirkungen der europäischen Politik auf das eigene
Leben. Die Projekte VoicE und VoiceS belegen, dass das
regionale Modell in dieser Hinsicht erhebliche Vorteile im
Vergleich zu „europäischen“ top-down Beteiligungs-Projekten aufweist. Das gilt auch für die Akzeptanz des Informations-Angebots.
VoicE und VoiceS werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission innerhalb der eParticipation Preparatory Action (EP-07-01-034, bzw.
EP-08-01-029) finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung wird allein durch die Verfasser getragen; die Kommission
haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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Die Herausforderung, dass eine regionale Stimme alleine
auf europäischer Ebene weniger Gewicht hat, ist Ausgangspunkt dafür, von Beginn an die MdEP aus den Regionen in
die Beteiligungsverfahren zu integrieren. Allerdings lassen
sich MdEP „nur bis zu einem bestimmten Grad“ in Beteiligungsprojekte einbinden, da sie viele unterschiedliche Partizipations-Angebote bedienen müssen. Die mangelnde aktive Beteiligung politischer Entscheidungsträger wiederum
demotiviert die Bürger und resultiert in geringeren Beteiligungsquoten dieser. Ein möglichst großer Einfluss auf die zu
treffenden politischen Entscheidungen durch die Beteiligung
und Meinungsäußerung kann nur erreicht werden, wenn die
(online) Beteiligungsprozesse in die politischen Prozesse integriert werden. Ein regionales Angebot kann hierbei bspw.
als Vermittler dienen, um europäische Konsultationen in die
Sprache der Bürger zu übersetzen, Meinungen einzuholen
und an die Europäischen Institutionen zu vermitteln.
Um Beteiligungsverfahren erfolgreich durchzuführen, ist
ein systematischer und methodisch fundierter Ansatz der
Entwicklung erforderlich. Der hier vorgestellte methodische Ansatz aus VoicE und VoiceS schlägt eine solche
Vorgehensweise vor. Er wird im VoiceS Toolkit(5) als Handlungsempfehlung veröffentlicht und wird für die Konzeption und Umsetzung weiterer E-Partizipationsinitiativen
bereit gestellt. Nähere Beschreibungen der E-Partizipationsplattform und der Projekte VoicE und VoiceS können
der Projektwebseite sowie verschiedenen Veröffentlichungen (vgl. z.B. (6)) entnommen werden.
literatur
fachartikel
(1)
VoicE und VoiceS URL: http://www.give-your-voice.eu
(2)
URL: http://www.eu-voices.de/deu
(3)
Scherer, Sabrina; Wimmer, Maria A.; Venztke, Stefan:
Hands-On Guideline for E-Participation Initiatives. In
Janssen, M.; Lamersdorf, W.; Pries-Heje, J.; Rosemann
M., editors: E-Government, E-Services and Global Processes, volume 334 of IFIP Advances in Information and
Communication Technology, pages 49–61. Springer,
Boston, 2010.
(4)
Scherer, Sabrina; Wimmer, Maria A.: A Regional Model
for E-Participation in the EU: Evaluation and Lessons
Learned from VoicE. In Tambouris, E.; Macintosh, A.;
Glassey, O. editors: Proceedings of the Second international conference on eParticipation (ePart 2010), 29
August - 2 September 2010 in Lausanne, Switzerland,
number 6229 in LNCS, pages 162–173. Springer
Berlin / Heidelberg, 2010.
(5)
VoiceS Toolkit URL: http://www.give-your-voice.eu/
index.php?option=com_content&task=view&id=113&Itemid=282
(6)
Scherer, Sabrina/Holzner, Matthias/Karamagioli, Evika/
Lorenz, Mathias/Schepers, Johanna/ Wimmer, Maria
A. Integrating Semantics, Social Software and Serious
Games into eParticipation: The VoiceS Project. In Tambouris, E. /Macintosh, A., editors: Electronic Participation: Proceedings of Ongoing Research, General Development Issues and Projects of ePart 2009, 2009,
pages 151–158, Linz, Austria, 2009. Trauner.
Dipl.-Inform.
Sabrina SCHERER
Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe E-Government am
Institut für Wirtschaftsund Verwaltungsinformatik, Universität
Koblenz-Landau;
scherer@uni-koblenz.de
Univ.-Prof. Dr.
Maria A. WIMMER
Leiterin der Forschungsgruppe E-Government am
Institut für Wirtschaftsund Verwaltungsinformatik, Universität
Koblenz-Landau;
wimmer@uni-koblenz.de
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fachartikel
Secure Long-term Record
Keeping in the Public Sector
abstract
Lucie Langer I Alex Wiesmaier I Johannes Buchmann
Electronic government requires secure retention of sensitive documents over long periods of time, where
conventional encryption methods cease to be effective. A recently completed project has come up with a
trustworthy infrastructure, the “Lifetime eSafe”, which provides a means to securely retain sensitive data in
the public sector without relying on the security of cryptographic algorithms. Its follow-up project “CloudSafe”
uses the potential of the cloud to further enhance the eSafe.
Secure Record Keeping in Public Administration. The spread
of eGovernment brings along many benefits such as
more convenience for citizens, improved access to information for both citizens and businesses, and increasing
efficiency of services provided by the government. However, the implementation of eGovernment procedures
also comes along with specific challenges such as secure
record keeping.
Public administration requires secure retention of relevant documents in order to provide evidence of an activity or decision. But whereas confidential storage of
paper documents can be achieved by putting them in an
archive once and for all, secure long-term retention of
electronic data is a more challenging task.
Apart from the requirements of integrity and authenticity, preserving the confidentiality of the documents
requires specific measures. Electronic data can, for example, be encrypted in order to hide its contents. But this
approach falls short in the long term: it is well known
that the security of all practical cryptographic algorithms
decreases over time. Thus, encrypted data can lose its
confidentiality in the course of time. Since electronic records of eGovernment procedures usually must be kept
for several years or even decades, other ways of ensuring
confidentiality have to be found here.
Approach: Lifetime eSafe. The task of retaining sensitive
data in the public sector requires a trustworthy storage
unit which does not rely on conservative encryption
and enables the user to deposit documents securely and
confidentially in the long term. Such a storage unit, the
“Lifetime eSafe”, has been developed within a recent project conducted by a team of researchers from the Cryptography and Computer Algebra Group at Technische
Universität Darmstadt in collaboration with the Lorenzvon-Stein Institute for Administrative Sciences at the
University of Kiel.
The project has come up with a distributed architecture,
the “Lifetime eSafe”, which is run by a consortium of
service providers (see Figure 1). Each record deposited
in the eSafe remains confidential as long as the number
of maliciously collaborating providers does not exceed a
specific threshold. Each record is split into several shares,
which are subsequently distributed among the service
providers and stored by them. This approach was introduced in(1) and uses secret sharing according to Shamir(2). Thus, confidentiality does not hinge on the security of encryption algorithms that may be broken in the
future, which makes this approach particularly suitable
for long-term storage of electronic records. Moreover,
this decentralized storage concept enhances availability
by avoiding a single point of failure: any (sufficiently large) subset of servers may be queried to provide a share in
order to allow for reconstructing the document. This also
allows for a reasonable load balancing, as the load can be
distributed over various redundant servers.
The Lifetime eSafe can also be used as a secure storage
unit within the Reference Architecture for Trustworthy Long-term Archiving proposed by the Federal Office for Information Security(3). This directive regulates
fachartikel
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confidentiality. In case the data involves electronic signatures, these can be kept valid in the long term using the
mechanisms defined by the Reference Architecture(3).
Current Work. Cloud services offer high scalability and
high availability at a reasonable price, but suffer from lacking trust in existing data protection concepts. In the
follow-up project “CloudSafe” we enhance the eSafe to
become a verifiably secure infrastructure for processing
and storing data within the cloud.
trustworthy long-term archiving in German government
agencies and supports the integrity and authenticity of
archived data. By integrating the Lifetime eSafe into the
Reference Architecture, confidentiality and availability
can be achieved as well(4).
Application in eGovernment. The eSafe acts as a common
data storage shared between the public administration
and citizens or companies, or between several public offices who wish to securely exchange or to store data.
In a very simple example, public office A wants to keep
long-term records of a certain eGovernment process
conducted with citizen B. Instead of communicating directly, the parties communicate via the eSafe. This indirect communication is handled automatically and transparently by the communicating parties’ software. The
eSafe then automatically keeps the records of the communication in a way which is secure in the long term.
In the underlying technical layer, which is not visible
for the parties involved, this example works as follows:
B initiates the process by putting a completed form into
the eSafe, and informing A on that fact. A then loads the
form from the eSafe, processes it, puts it back into the
eSafe and informs B on the completion of the process. B
can now review the form and check the results.
Other, more complicated scenarios, possibly including
more steps and communication partners, are conducted
analogously. Depending on the rules defined, the eSafe
automatically keeps all or part of the exchanged data in
a way which is secure in the long term. There is no need
for re-encryption or similar actions in order to maintain
The core of the project is an electronic data safe which
guarantees long-term confidentiality without relying
on the trustworthiness of third parties. This allows for
keeping sensitive data in private or even public clouds
without relying on the security mechanisms of the cloud.
Thus, the potential of cloud computing can be used while
maintaining data protection.
The new concept preserves the availability and load-balancing capabilities inherited from the eSafe project, and
additionally ensures long-term confidentiality during
data transmission.
This gives the public sector the possibility to provide
citizens, business partners, and customers with a trustworthy, highly scalable and highly available infrastructure without having to operate this infrastructure themselves.
literatur
Fig. 1: Design of the Lifetime eSafe
Dr. Lucie LANGER
former researcher at
the Cryptography and
Computer Algebra Group
at Technische Universität
Darmstadt;
langer@cdc.informatik.
tu-darmstadt.de
Dr. Alex WIESMAIER
senior researcher at the
Center for Advanced
Security Research
Darmstadt (CASED);
wiesmaier@cased.de
(1)
Miyamoto, Toshiyuki; Doi, Shinji; Nogawa, Hiroki; Ku magai, Sadatoshi: Autonomous Distributed Secret Sha ring Storage System, Systems and Computers in Japan,
vol. 37, no. 6, 2008.
(2)
Shamir, Adi: How to Share a Secret. Communications of
the ACM, vol. 22, 1979.
(3)
https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/Publikationen/
TechnischeRichtlinien/tr03125/index_htm.html [Online],
accessed on December 2, 2010.
(4)
Hühnlein, Detlef; Korte, Ulrike; Langer, Lucie; Wiesmaier,
Alexander: A Comprehensive Reference Architecture for
Trustworthy Long-Term Archiving of Sensitive Data. 3rd
International Conference on New Technologies, Mobility
and Security (NTMS). IEEE, 2009.
Prof. Dr. Johannes
BUCHMANN
head of the Cryptography and Computer Algebra Group at
Technische Universität
Darmstadt and director
of CASED;
buchmann@cased.de
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fachartikel
Empfehlungssystem für
elektronische Wahlen
abstract
Andreas Meier I Luis Teran
In der Schweiz wird seit Jahren das Wahlhilfesystem SmartVote für Parlaments- und Regierungsratswahlen
eingesetzt. Der Beitrag erläutert, wie die unscharfe Logik differenzierte Auswertungen für Wahlkandidaten und
Bürger zulässt.
Die öffentliche Diskussion über elektronische Wahlen
politischer Mandatsträger konzentriert sich meistens
auf die eigentliche Wahlphase, obwohl der Einfluss der
Internettechnologien auf die Vorwahl- und Nachwahlphase an Bedeutung gewinnt. Vor- und nachgelagerte
Phasen sind wichtig, da sie erweiterte Möglichkeiten der
Informationsvermittlung, Meinungsbildung und Bewertung von Kandidaten bieten.
SmartVote. Das webbasierte Wahlhilfesystem SmartVote
ist ein Instrument, das die Transparenz vor den Wahlen verbessern und den Wählern erweiterte Möglichkeiten des Auswählens bietet. Es überträgt das Prinzip
der Partnervermittlung mittels Fragebogen und Matching-Verfahren auf politische Wahlen und wird seit
einigen Jahren erfolgreich für Parlamentswahlen in der
Schweiz eingesetzt(1). Dazu müssen sowohl Kandidaten
wie Wähler politische Sachfragen beantworten. Danach
berechnet SmartVote die politische Übereinstimmung
zwischen Wähler und Kandidaten. Schließlich empfiehlt
das System diejenigen Kandidaten zur Wahl, welche die
größte Übereinstimmung zum einzelnen Wähler aufweisen.
Nutzung der Fuzzy Logic. In einem Forschungsprojekt der
Universität Fribourg ist das Wahlhilfesystem SmartVote
erweitert worden, in dem unscharfe Klassifikationsalgorithmen angewendet werden(2). Unschärfe bedeutet, dass
die Kandidaten nicht scharf ihren politischen Parteien
zugeordnet werden, sondern dass sie aufgrund ihrer
Profile unterschiedliche Distanzen zu den Zentren verschiedener Parteien aufweisen. Damit kann ein Wähler
nicht nur seine Position in der politischen Landschaft lokalisieren, sondern die Kandidaten mit ähnlichem Profil herauslesen. Die Kandidaten, die nahe beim Wähler
liegen, können unterschiedlichen politischen Parteien
angehören.
Fuzzy Cluster Analysis. Die Kandidaten, die sich einer
politischen Wahl stellen, werden aufgrund eines ausgefüllten Fragebogens im mehrdimensionalen Raum
dargestellt und mit einem unscharfen Clusterverfahren
gruppiert. Als Anzahl der zu bildenden Cluster gilt die
Anzahl politischer Parteien. Unscharf bedeutet, dass einzelne Politikerinnen oder Politiker in unterschiedlichen
Klassen vorkommen können, je nach ihrer Zugehörigkeit zu den Zentren unterschiedlicher Parteien. Zudem
kann ein Wähler ebenfalls ein Profil ausfüllen und sich in
der politischen Landkarte positionieren. (siehe Abb. 1).
Top-N Empfehlung. Ein Wähler kann seine nächsten Nach-
barn, die eventuell aus unterschiedlichen politischen
Parteien stammen, anzeigen lassen. Damit findet er Kandidatinnen und Kandidaten, die seinem politischen Profil am nächsten kommen (siehe Abb. 2). Mit Zusatzangaben auf entsprechenden Webplattformen kann er damit
seine Wahl gemäß seinen Präferenzen vornehmen.
Vor der Wahl ist nach der Wahl. Die webbasierten Phasen
bei einem Wahlprozess wie Informations- und Diskussionsangebot (eDiscussion), Durchführen der Wahl (eElection) und Publikation und Kommentierung der Wahlresultate (ePosting) bilden einen Wahlzyklus. Damit
Internettechnologien ihr Potenzial zur Unterstützung
demokratischer Entscheidungs- und Wahlverfahren ausschöpfen können, müssen sie alle Phasen abdecken und
sich zu einer Wertschöpfungskette verknüpfen(3). Mit
der Hilfe von Wahlhilfen können die Phasen eDiscussion und ePosting unterstützt werden, damit der Wähler
vor und nach der Wahl seine bevorzugten Kandidaten
sichten und bewerten kann.
Weg zum Politcontrolling. Das Rating von Parlamenta-
riern oder Mandatsträgern durch das systematische
Auswerten des Abstimmungsverhaltens stellt eine In-
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fachartikel
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Abb. 1: Darstellung dreier politischer Parteien mit Wähler
Prof. Dr. Andreas MEIER
Professor für
Wirtschaftsinformatik
an der wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen
Fakultät der Universität
Fribourg/Schweiz;
Schwerpunkte: eBusiness,
eGovernment und Informationsmanagement;
andreas.meier@unifr.ch
info
formationsverdichtung dar. Sie kann als mögliche Form
eines politischen Controllings verstanden werden. Falls
nämlich eine Gesellschaft die webbasierten Partizipationsoptionen ernst nimmt und die vor- und nachgelagerten Phasen bei der Wahl unterstützt, lassen sich wichtige
politische Entwicklungen öffentlich nachvollziehen. Ein
möglicher Weg zum Politcontrolling und zum Public
Memory(4) ist damit aufgezeigt.
literatur
Abb. 2: Anzeigen der am nächsten gelegenen Wahlkandidaten
(1)
SmartVote [Online] [Zitat vom 30. November 2010]
http://www.smartvote.ch
(2)
Teran L.; Meier A.: A Fuzzy Recommender System for
eElections. [Proceedings] Andersen K.N.; Francesconi
E.; Grönlund A.; van Engers T.M. (eds.): Electonic
Government and the Information Systems Perspective. Proceedings of the First International Conference, EGOVIS 2010, Bilbao, Spain, August 31 – September 2, Springer Verlag, Berlin 2010, p. 62-72.
(3)
Jeitziner B.; Meier A.: Optionen der Partizipation bei
webbasierten Demokratieprozessen. [Herausgeberwerk] Eixelsberger W.; Stember J. (Hrsg.): Verwaltung im Wandel – Neue Anforderungen des modernen
Verwaltungsmanagements in Mitteleuropa. Band 4
der ‚Forschungsbeiträge zum Public Management’,
erscheint im LIT-Verlag, Münster 2011
(4)
Meier A.: eDemocracy & eGovernment – Entwicklungsstufen einer demokratischen Wissensgesellschaft. Springer Verlag, Heidelberg 2009
Forschungszentrum Fuzzy Marketing Methods
Das Departement für Informatik der Universität Fribourg/
Schweiz betreibt das Forschungszentrum Fuzzy Marketing
Methods (http://www.FMsquare.org), das sich der Anwendung
unscharfer Verfahren im Marketingbereich widmet. Das Zentrum ist offen für unterschiedliche Zusammenarbeitsformen und
interessiert, gemeinsam mit Unternehmen und Organisationen
die unscharfen Methoden im Feldversuch auszutesten und zu
bewerten.
Luis TERAN
wissenschaftlicher
Mitarbeiter am
Forschungszentrum
Fuzzy Marketing Methods
der Universität Fribourg/
Schweiz;
forscht auf dem Gebiet
Recommender Systems
und eGovernment;
luis.teran@unifr.ch
18 |
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fachartikel
Informationspflichten effizient
abwickeln: Das Konzept des
FRESKO-Prozessors
abstract
Peter Schilling I Martin Brüggemeier
Das hier vorgestellte Konzept ist ein Ergebnis des vom deutschen Bundesministerium des Inneren (BMI) geförderten
Forschungsvorhabens „Entwicklung von Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung“. Es geht um den Aufbau
einer Infrastruktur, die für die Unternehmen eine kaum noch spürbare und effiziente Abwicklung von gesetzlichen
Informationspflichten ermöglicht. Der FRESKO-Prozessor automatisiert die Erstellung und Abgabe der Meldungen
weitgehend und bietet dafür eine sichere Umgebung unter strikter Wahrung der Datenautonomie der Unternehmen.
Bürokratieabbau im Verwaltungsvollzug als strategische
Perspektive. Unternehmen müssen in Deutschland 9.199
Informationspflichten nachkommen. Hierdurch werden
jährlich Bürokratiekosten von rd. 48 Mrd. Euro verursacht. Hinzu kommt der bei der monetären Messung
nicht berücksichtige „Lästigkeitsfaktor“. Der mit Komplexitätsbewältigung, Orientierung, Gedächtnisleistungen, Lernen etc. verbundene Aufwand, die „gefühlte
Bürokratie“, wird oftmals noch – im doppelten Wortsinne – ärger empfunden, als die monetären Bürokratiekosten. Spätestens seit der Finanzkrise ist eine allgemeine
Ernüchterung hinsichtlich der Hoffnung festzustellen,
dass Deregulierung alleine tatsächlich die Lösung für
eine nachhaltige Reduzierung bürokratischer Lasten ist.
Damit rücken die durch E-Government eröffneten Möglichkeiten eines Bürokratieabbaus im Verwaltungsvollzug in den strategischen Blick.(1)
Mit FRESKO wurde hierzu von einem interdisziplinären Team aus neun Partnern um die drei Fraunhofer Institute IESE, FOKUS und SIT ein neuartiger
Lösungsansatz erarbeitet. Der Ansatz wurde auf der
Basis von Unternehmensbefragungen im Rahmen der
Studie konzeptionell entwickelt und auf technische, organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit überprüft.(2,3) Über einen weiteren (komplementären) Lösungsvorschlag, das Datenpointernetzwerk
(DPN), wurde in dieser Zeitschrift bereits informiert.(4)
Wie funktioniert der FRESKO-Prozessor? Die themenbe-
zogene Analyse von Meldeprozessen zeigte, dass es
zahlreiche Prozesse gibt, in deren Verlauf gleiche oder
ähnliche Daten an unterschiedliche Adressaten in den
Behörden fließen. So müssen Arbeitgeber beispielsweise
verdienstbezogene Daten ihrer Mitarbeiter im Rahmen
unterschiedlicher Informationspflichten an verschiedene Behörden übermitteln. Dies betrifft beispielsweise die
vierteljährliche Verdiensterhebung der statistischen Landesämter ebenso wie die jährliche Entgeltmeldung an die
Berufsgenossenschaften.
Der FRESKO-Prozessor (Flexibler Rechtskonformer
Einfacher Sicherer KOmmunikations-Prozessor) automatisiert die Erstellung und Abgabe der Meldungen
weitgehend und bietet dafür eine sichere Umgebung. Es
handelt sich um ein regelbasiertes Informationssystem,
dem die für die vorzunehmenden Meldungen notwendigen Rohdaten nur einmal (aus der Unternehmens-IT
und aus Fachanwendungen) zugeführt werden müssen.
Aus diesen unter der Hoheit der Unternehmen stehenden Rohdaten werden von FRESKO dann regelbasiert
die jeweils benötigten Meldungen generiert. Die Übermittlung an die jeweils zuständige Empfängerbehörde
erfolgt ebenfalls regelbasiert durch FRESKO im Push
oder in einer Art „Quasi-Pull“-Verfahren. Das „PullVerfahren“ erlaubt es entsprechend zertifizierten öffentlichen Empfangsstellen, die Auslieferung der für sie im
FRESKO bereits zur Auslieferung auf- und vorbereiteten
Meldungen durch den FRESKO selber anzufordern.
Vorteile für Wirtschaft und Verwaltung. Das System ist so
konzipiert, dass jedes Unternehmen seinen eigenen
FRESKO-Prozessor kontrolliert und betreibt oder betreiben lässt. Das Konzept kommt somit ohne zusätzliche zentrale Datenbestände aus („Vorratsdatenhaltung“).
Der FRESKO-Prozessor ist für alle Unternehmensgrößen und Typen technisch verfügbar und wirtschaftlich
sinnvoll. Er ist perspektivisch über den Bereich „Arbeit-
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fachartikel
| 19
Abb. 1: Der FRESKO-Prozessor
Perspektiven für die Umsetzung. Seit August 2010 wird in
der Maßnahme „PROZESS-DATEN-BESCHLEUNIGER“ im Rahmen des IT-Investitionsprogramms der
Bundesregierung ein Pilotsystem erstellt, das u.a. die
wesentlichen Eigenschaften von FRESKO realisiert.(6)
Die Pilotierung in der deutschen Metropolregion RheinNeckar, die drei Bundesländer berührt, dient dem praktische Nachweis für die technische Machbarkeit, die Be-
herrschung der technischen Komplexität und Sicherheit,
die Beherrschung der organisatorischen Komplexität
sowie dem Nachweis der wirtschaftlichen Vorteile in der
Praxis.
Unseres Erachtens bestehen gute Aussichten, dass diese
Nachweise im Rahmen der Pilotierung erbracht werden
können. Gelingt dies, so könnten mit Hilfe von FRESKO
auf Basis einer Prozessketten-Referenzarchitektur, die in
einem anschließenden Transferprojekt entstanden ist, interoperable Infrastrukturen zwischen Unternehmen und
Verwaltungen möglich werden, mit denen man dem Leitbild der „No-Stop-Verwaltung“ im Bereich der Informationspflichten ein großes Stück näher kommt.(1)
literatur
geber-Meldungen“, dem Thema der Studie, hinaus für
die verschiedensten Meldepflichten einsetzbar. Ein wesentlicher Aspekt der Bürokratieentlastung für die Unternehmen ist auch ein effektiver technischer Update bei
Rechtsänderungen, der durch eine zentrale Koordinierungsstelle erfolgt. Das Konzept strebt eine Optimierung
des Gesamtnutzens für Unternehmen und Verwaltungen
an, nicht primär die Optimierung einzelner Prozesse
bzw. Prozessketten. Dadurch ergibt sich bei der Nutzung
von FRESKO ein Skaleneffekt für die Wirtschaftlichkeit;
d.h. FRESKO als „Infrastrukturkomponente“ wird umso
wirtschaftlicher, je mehr Meldungen darüber abgewickelt werden. FRESKO lässt mit seiner ERP-Schnittstelle
eine deutliche Verringerung der Prozesskosten für die
Unternehmen erwarten. Bürokratiekosten werden nicht
nur verlagert, sondern bei den Unternehmen und den
Verwaltungen so gesenkt, dass dies auch betriebswirtschaftlich spürbar ist. Für die Verwaltungen bzw. öffentlichen Empfangsstellen reduziert sich insbesondere
der Erfassungs-, Bearbeitungs- und Korrekturaufwand
durch medienbruchfreie Übermittlung sowie durch eine
höhere Datenqualität. Auch eröffnet die neuartige Möglichkeit der Vergabe von Berechtigungen zur zertifizierten Selbstabholung durch die Empfangsstellen ohne Verletzung der Datenautonomie der Unternehmen in vielen
Fällen Effizienzvorteile durch ein flexibles Kapazitätsmanagement, da terminbedingte Lastspitzen vermieden
werden können. Eine kurze Animation veranschaulicht
das FRESKO-Konzept.(5)
Prof. Dipl.-Phys.
Peter SCHILLING
Professor für Verwaltungsinformatik,
Hochschule für Verwaltung
und Finanzen (HVF) Ludwigsburg und Fraunhofer
Institut FOKUS, Berlin;
schilling@moderneverwaltung.de
(1)
Brüggemeier, M. (2010): Auf dem Weg zur No-Stop Verwaltung, in: Verwaltung & Management, 16.Jg., H.2.
(2)
Autorenteam Los 3 (2009): Prozessketten zwischen
Wirtschaft und Verwaltung <http://www.cio.bund.de/
SharedDocs/Publikationen/DE/E-Government/090213_
machbarkeitsstudie_arbeitgebermeldungen_download.
pdf>
(3)
Schilling, P. et al. (2010): FRESKO – die effiziente
Prozesskettenverbindung zwischen Unternehmen und
Verwaltungen, in: M. Wimmer et al. (Hrsg.): Vernetzte IT
für einen effektiven Staat, Bonn
(4)
Brüggemeier, M./Schulz, S. (2010): Datenpointernetz werk, in: eGovernment Review, H.5
(5)
Animation zu FRESKO (7,5 Min.): <http://www.f3.htwberlin.de/Professoren/Brueggemeier/pdf/CeBIT_FRES
KO-Animation_de.swf>
(6)
<http://www.cio.bund.de/cln_164/SharedDocs/
Kurzmeldungen/DE/2010/20100805_grundlagen_%20
fuer_%20ein_%20zukunftsweisendes_%20egovernment_%20zwischen_%20wirtschaft_%20und_%20
verwaltung.html>
Prof. Dr.
Martin BRÜGGEMEIER
Professor für Betriebswirtschaftslehre und Public
Management,
Hochschule für Technik
und Wirtschaft (HTW)
Berlin
martin.brueggemeier@
htw-berlin.de
20 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
fachartikel
Der Einheitliche Ansprechpartner –
Ein Entwicklungsanschub für
One-Stop-Government?
abstract
Volkmar Kese I Daniel Zimmermann
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie liegen der deutschen Verwaltung umfassende Modernisierungskonzepte insbesondere im Bereich eGovernment vor, die auch ein Jahr nach der Umsetzung noch nicht völlig ausgeschöpft
wurden. Vor allem der Einheitliche Ansprechpartner bietet dabei Entwicklungspotenziale für One-Stop-Government.
Momentan zeigen sich Tendenzen, dass auf die euphorischen Erwartungen an eine umfassende Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung(1) Ernüchterung zu folgen scheint.
Einleitung. Durch die bis zum 28. 12. 2009 umzusetzen-
de EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurden in
Deutschland mehrere Einheitliche Ansprechpartner
(EA) auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen installiert. Ein Jahr später liegen erste Erfahrungen über
seine Funktionsweise vor und es lassen sich vorsichtige
Rückschlüsse ziehen, ob durch die EU-induzierte Einführung von eGovernment-Strukturen Verwaltungsmodernisierungsprozesse beschleunigt wurden. Denn auch
in Deutschland hat die Ausweitung von eGovernment
in den letzten Jahren stagniert. Der Beitrag untersucht,
ob der zentrale EA im Freistaat Sachsen einen Entwicklungsanschub für One-Stop-Government (OSG) darstellt.
One-Stop-Government. Bei One-Stop-Shops handelt es
sich um ein auf die Anliegen des Bürgers zugeschnittenes Verwaltungsangebot, das den Bürgern das Aufsuchen von verschiedenen Fachämtern ersparen will.
Die Konzeptidee besteht in der Offerte an den Bürger,
ihm einen von örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten unabhängigen Verwaltungszugang anzubieten zur
Erledigung sämtlicher Verwaltungsangelegenheiten an
einem einzigen Zugangspunkt. Nach Überzeugung der
EU-Kommission führen One-Stop-Shops administrative
Vorgänge in einem Verfahren zusammen und sorgen somit für mehr Effizienz. Ein solches an den Bedürfnissen
der Wirtschaft bzw. des Bürgers ausgerichtetes Angebot
bedarf hinsichtlich der verwaltungsinternen Organisation einer Verbindung eines zentralen Ansprechpartners
(Front-Office), der Bürgeranfragen im Sinne eines Bürgeramtes entgegen nimmt, mit den anderen zuständigen
Behörden (Back-Office). Verwaltungsdienstleistungen
werden in Back-Offices gewissermaßen im Hintergrund
erstellt und über das Front-Office vermittelt. Wenn dann
eine elektronische intraorganisatorische Behördenver-
netzung via Internet erfolgt und der Zugang zu den
zentralen Stellen für den Bürger online gewährleistet
wird, spricht man von OSG. Es verbindet so die zunehmende partizipatorische Forderung nach Bürgernähe
mit den Potenzialen des Internets und ermöglicht einen
schnellen, bequemen und permanenten Zugang zur Verwaltung(2). OSG aber funktioniert nur, wenn eine reibungslose verwaltungsinterne Vernetzung erfolgt, damit
relevante Daten auf elektronischem Wege medienbruchfrei zwischen Front- und Back-Office übertragen werden
können.
Der EA. Der EA soll zur Verfahrensbeschleunigung und
zum Bürokratieabbau für Unternehmen beitragen. So
agiert er als Verfahrensmanager, über den nach Art. 6
Abs. 1 EU-DLR die Abwicklung von Verfahren und Formalitäten, die mit der Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit verbunden sind, möglich sein muss. Daneben
besitzt er als Front-Office sowohl eine Informationsfunktion als auch eine Koordinierungsfunktion, indem
er die Verfahrenskorrespondenz entgegennimmt und an
die zuständigen Behörden (Back-Offices) weiterleitet(3).
Ein Dienstleister erhält folglich bei dem EA alle notwendigen Informationen und kann die Behördengänge dort
zentral bei einer Stelle erledigen. In Sachsen wurde ein
zentraler EA bei der Landesdirektion Leipzig eingerichtet mit dem Vorteil, dass hier bereits eine elektronische
Vorgangsverwaltung besteht. Technisch wird der EA von
zwei elektronischen Angeboten unterstützt. Das Internetportal Amt24 ist ein umfangreiches Informationsportal für Dienstleister und Bürger. Auch Formulare und
Online-Dienste werden angeboten. Bei dem eingerichteten Prozessregister handelt es sich hingegen um eine
webbasierte Plattform, auf der alle relevanten Prozessoder Verfahrensbeschreibungen in einer einheitlichen
und übersichtlichen Form angelegt sind. Beide Portale
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fachartikel
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Abb. 1 : Die Funktionsweise des EA in Sachsen (4)
Problemlagen. Obschon die technischen Voraussetzungen
bei der EA-Stelle vorhanden sind, bestehen momentan
noch Problemlagen, die aufgrund geführter ExpertenInterviews in Sachsen Mitte 2010 identifiziert wurden.
• In den zuständigen Behörden bestehen aktuell Akzeptanzprobleme gegenüber elektronischen Angeboten,
die dazu führen, dass einheitliche Informations- und
Kommunikationsflüsse zwischen der Landes- und
der Kommunalebene behindert werden. Neben dem
elektronischen Weg kommunizieren die zuständigen
Behörden mit dem EA auch telefonisch oder per Post.
OSG würde aber bedeuten, dass sämtliche Kommunikationsprozesse online erfolgen würden, was momentan nicht der Fall ist.
• Die elektronische Signatur ist zwar technisch möglich, wird aber weder von den Kommunen übersichtlich auf den Webseiten angeboten noch von den
Dienstleistern genutzt. Eine beobachtbare Folge ist,
dass Dienstleister Vorgänge am Computer elektronisch erstellen und diese dann auf postalischem Weg
an den EA versenden.
• Die elektronische Vernetzung wird erschwert, weil
eine direkte Einflussnahme der übergeordneten Landesebene, auf der der EA installiert wurde, auf die
zuständigen Behörden aufgrund ihres kommunalen
Selbstverwaltungsrechts nur begrenzt möglich ist.
Zudem scheint das Zentralmodell bei Kommunen
den Eindruck zu verstärken, man habe wenig mit der
EU-DLR zu tun, da ja das Land zuständig sei(5). Im
Sinne einer EU-rechtskonformen Richtlinienumsetzung muss aber dringendst in Behörden das Bewusstsein geschaffen werden, sich als Teil eines europäischen Behördennetzes zu verstehen!
Fazit. Der EA stellt einen wichtigen Schritt in Richtung
nutzerfreundlichen OSG-Strukturen dar. Dennoch erfolgt eine medienbruchfreie Kommunikation momentan
weder verwaltungsintern zwischen den Behörden noch
verwaltungsextern mit den Dienstleistern. Der EA sollte
aber auch nach einer EU-konformen Mindestumsetzung
der EU-DLR als Anreiz gesehen werden, die im internationalen Vergleich mittelmäßige Servicequalität der
deutschen Verwaltung zu verbessern. Es kann daher nur
an die betroffenen Stellen appelliert werden, die Konzepte rund um den EA nach Innen und Außen zu bewerben,
bestehende Akzeptanzprobleme sukzessive abzubauen
und den Anwendungsbereich des EA bestenfalls auf weitere Dienstleistungen oder sogar auf Bürgeranliegen auszuweiten. Die erheblichen Potenziale, die die EU-DLR
bietet, sollten vor allem nicht kleiner geredet werden als
sie tatsächlich sind.
literatur
stellen einen Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung dar, indem sie eine höhere Kunden- und Prozessorientierung herbeiführen.
(1)
(2)
(3)
Kese, Volkmar; Zimmermann, Daniel: Forschung an
der Hochschule für öffentliche Verwaltung und
Finanzen in Ludwigsburg. Ein Bericht über den Start
des größten Forschungsprojekts der letzten Jahre.
apf. April 2010. S. 118-120.
Franz, Arne: Kommunikation zwischen Bürgern und
Verwaltung – Grundlagen und strategische Überlegun
gen. [Buchverf.] Bieler, Frank; Schwarting, Gunnar: eGovernment. Perspektiven, Probleme, Lösungsansätze.
Berlin : Erich Schmidt Verlag, 2007. S. 126
Göbel, André; Wörpel, Christian: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie: Eckpunkte, Effekte und mögliche Handlungsfelder. [Buchverf.] Stember, Jürgen; Göbel, André:
Verwaltungsmanagement für Unternehmen. Zwischen
EU-Dienstleistungsrichtlinie. Bürokratieabbau und
Wirtschaftsförderung. Berlin: Lit Verlag, 2008. S. 241
(4)
[Online] http://www.stgb-brandenburg.de/fileadmin/
user_upload/stgb-brandenburg.de/dokumente/vortraege/Vortrag_eServices_Frick_20100128.pdf
(5)
Prof. Dr. Volkmar KESE
Geschäftsführender
Leiter des Instituts für
angewandte Forschung
und Projektleiter des
Forschungsprojekts „Verwaltungsmodernisierung
durch Europäisierung?“
Hochschule für öffentliche Verwaltung und
Finanzen Ludwigsburg;
volkmar.kese@gmx.de
Schuppan, Tino: Die EG-Dienstleistungsrichtlinie aus
organisatorischer E-Government-Sicht. [Buchverf.]
Bauer, Harmut: Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Herausforderungen für die Kommunen.
Potsdam : Universitätsverlag, 2010. S. 78
Daniel ZIMMERMANN,
B. A., cand. M. A.
Wissenschaftlicher Assistent und Koordinator des
Forschungsnetzwerks
zur Umsetzung des
Forschungsprojekts „Verwaltungsmodernisierung
durch Europäisierung?“;
Hochschule für öffentliche Verwaltung und
Finanzen Ludwigsburg;
Daniel_Zimmermann85@
web.de
22 |
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fachartikel
E-Procurement im BVergG:
Das VCD als Praxisbeispiel
abstract
Beatrix Maier
E-Procurement wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen, da damit ein enormes
Erleichterungspotenzial für Auftraggeber und Bewerber/Bieter eines Vergabeverfahrens verbunden ist.
Die Ergebnisse des PEPPOL–Projektes werden für das elektronische Vergabewesen zukunftsweisend
sein.
PEPPOL und das Virtual Company Dossier. Das interna-
tionale PEPPOL-Projekt (Pan European Public Procurement Online) wurde Anfang Mai 2008 gestartet.
Derzeit arbeiten 18 Teilnehmer aus 12 verschiedenen
Ländern an der Implementierung einer Pilotlösung,
die auf nationalen Systemen basiert und einen grenzüberschreitenden Zugang zu Beschaffungsplattformen
öffentlicher Verwaltungssysteme ermöglichen soll. Zukünftig soll jedes Unternehmen in Europa mit öffentlichen Auftraggebern in jedem EU-Land elektronisch
nach den gleichen Verfahren kommunizieren können.
PEPPOL besteht aus fünf Kernarbeitspaketen, wobei das
Virtual Company Dossier (VCD) eines davon darstellt.
Das VCD wird als Hilfsmittel zur Nachweiserbringung
bei öffentlichen Vergabeverfahren gesehen und ist eine
Applikation, die es einem Bewerber/Bieter ermöglicht,
die erforderlichen Nachweise – einem Regelwerk folgend – zu einem elektronischen Sammelcontainer zusammenzustellen. Es unterstützt auf eine einfache Art
und Weise den Bewerber/Bieter bei der Sammlung der
elektronischen Nachweise und unterstützt deren elektronische Weiterleitung. Ziel ist es mit Hilfe des VCD die
Teilnahme an grenzüberschreitenden Vergabeverfahren
zu vereinfachen und die Sammlung und Übermittlung
der notwendigen Nachweise in einer anwenderfreundlichen und effizienten Weise zu ermöglichen.
Des Weiteren beschäftigt sich das PEPPOL-Projekt mit
der elektronischen Signatur (eSignature), dem elektronischen Katalog (eCatalogue), der elektronischen Bestellung (eOrdering) und der elektronischen Rechnung
(eInvoicing).
Die Richtlinien der EU und das österreichische Bundesvergabegesetz (BVergG). In Österreich befindet sich das
Vergabewesen in einem stetigen Wandel. Es ist ein sehr
komplexes Rechtsgebiet, welches ständig unterschiedlichen Beeinflussungen ausgesetzt ist. Große Änderungen
mussten beispielsweise aufgrund der EU-Vergaberichtlinien durchgeführt werden.
Die Vergaberichtlinien der Europäischen Union (RL
2004/17/EG, RL 2004/18/EG sowie die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG und 92/13/EWG) spielen bei der
Vergabepraxis in Österreich eine zentrale Rolle, da die
Richtlinien es notwendig gemacht haben, die nationale
Gesetzgebung zu modifizieren. Das gemeinschaftsrechtliche Vergaberecht weist eine hohe Regelungsdichte auf
und führt zu einem Abbau von diskriminierenden Vergabepraktiken in den EU-Mitgliedstaaten. Vor allem die
Vergaberichtlinie (RL 2004/18/EG) führte zu einer Förderung des elektronischen Vergabewesens.
Es war vorgegeben, dass eine Umsetzung der EU-Richtlinien bis spätestens 31. Jänner 2006 ins innerstaatliche
Recht erfolgen sollte. Diese Richtlinien liefern einen
kohärenten Rahmen für die offene, transparente und
diskriminierungsfreie Abwicklung von Vergabeverfahren auf elektronischem Weg. Ein sinnvoller Einsatz der
Informationstechnologien kann zu Kostensenkungen,
zu Effizienzsteigerungen und zum Abbau von Handelshemmnissen beitragen, was letztendlich zur Einsparung
von Steuergeldern führt.
In Österreich wurde mit dem BGBl. I Nr. 15/2010 vom
04.03.2010 die Novelle 2009 zum Bundesvergabegesetz
verlautbart. Die Intention des Gesetzgebers war eine
Reduktion der Verwaltungslasten für Unternehmer zu
erzielen. Eine wesentliche Änderung liegt vor allem in
der Förderung der elektronischen Durchführung von
Vergabeverfahren, die eine leichtere Abwicklung von
Prozessen ermöglicht. Durch die Novelle 2009 zum Bundesvergabegesetz wird der elektronische Schriftverkehr
als Kommunikationsmittel explizit ermöglicht, auch
zahlreiche andere vergaberechtliche Bestimmungen, auf
welche im Folgenden kurz eingegangen wird, unterstützen die Transformation hin zu elektronischen Beschaffungsverfahren (E-Procurement).
E-Procurement im BVergG. E-Procurement bietet zahlrei-
che Vorteile sowohl für den öffentlichen und den privaten Auftraggeber als auch für den Bewerber/Bieter.
Vor allem die Einsparung von Zeit und Kosten hat ein
enormes Potential, das durch die Implementierung elektronischer Vergabeverfahren aufgegriffen werden soll.
Eine weitere Förderung des elektronischen Beschaffungswesens liegt darin, dass die Ausschreibungsunterlagen und alle sonstigen Unterlagen, die für die Erstellung eines Angebots erforderlich sind, nun elektronisch
zur Verfügung gestellt werden können (§ 88 BVergG).
Es soll vorrangig zu einem elektronischen Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber/Bieter
kommen, weiterhin bleibt der postalische Weg jedoch
bei sachlicher Rechtfertigung zulässig.
Grundsätzlich können Angebote und Nachweise im Vergabeverfahren elektronisch oder in Papierform abgegeben werden. Gemäß § 43 Abs 3 und § 91 BVergG ist es
zulässig, Angebote elektronisch einzureichen. Die Form
der Abgabe ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch in
den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben. Falls
ein Auftraggeber keine Angaben über die Zulässigkeit
der Abgabe elektronsicher Angebote gemacht hat, so
ist die Abgabe auf elektronischem Wege nicht zulässig.
Wenn jedoch die Abgabe von Angeboten auf elektronischem Weg gemäß § 91 Abs 1 zulässig ist, so ist in den
Ausschreibungsunterlagen anzugeben, ob diese Angebote ausschließlich auf elektronischem Weg oder Angebote
sowohl auf elektronischem Weg als auch in Papierform
abgegeben werden können.
PEPPOL und daraus folgende rechtliche Fragestellungen.
Mit der Umsetzung des PEPPOL-Projektes, insbesondere des Virtual Company Dossier, gehen unterschiedliche
vergaberechtliche und andere rechtliche Fragestellungen
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einher. Zurückführbar ist dies auf die unterschiedlichen
Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Im Rahmen des VCD müssen gerade diese unterschiedlichen Regelungen Berücksichtigung finden. In Österreich
beispielsweise muss jeder Gesellschafter eine Strafregisterbescheinigung im Ausschreibungsprozess vorlegen.
Anders in Deutschland, um hier am Ausschreibungsprozess teilnehmen zu können, muss nur ein Gesellschafter eine „Strafregisterbescheinigung“ den Bewerbungsunterlagen beifügen. Allein aufgrund dieses simplen
Unterschieds in den internationalen Vergabeprozessen
stellt sich die Frage, wie soll eine Harmonisierung des
Rechts bei grenzüberschreitenden Vergabeverfahren
stattfinden? Ein Lösungsansatz ist in der EU-Richtlinie
2004/18/EG begründet; alle Mitgliedstaaten haben sich
an ihren Regelungen zu orientieren. So erfolgt auch das
Mapping der Kriterien im VCD über die EU-Richtlinie,
d.h. bewirbt sich beispielsweise ein österreichisches Unternehmen in Italien so werden die italienischen Vergabekriterien aus der Ausschreibungsunterlage via EURichtlinie gemappt und anschließend die zu erfüllenden
nationalen Kriterien abgeleitet.
Im Rahmen des VCD-Projekts werden legistische Vorgaben des BVergG sowie europäischer Beschaffungsgesetze
inkl. der EU-Vergaberichtlinie elektronisch umgesetzt
und dem Bewerber/Bieter verfügbar gemacht. Weiters
wird durch die Hinzunahme weiterer Evidenz-ausstellender Services die Gesamtqualität des Prozesses der
Eignungsnachweiserbringung- und Prüfung erhöht.
literatur
fachartikel
J. Schramm, J. Aicher, M. Fruhmann, R. Thienel;
Bundesvergabegesetz 2002, Kommentar, SpringerWien
NewYork (Seite 2).
vgl. www.vergabegesetz.at
vgl. http://ec.europa.eu/
Manoela Bodiroza, Silke Weiß; eGovernment Review.
Januar 2009, 3. Ausgabe (Seite 16,17); PEPPOL: ITInnovationen in der öffentlichen Beschaffung.
Silke Weiß; Natalie Egger; Jan Huntgeburth; Josef
Makolm; eGovernment Review. Januar 2010, 5. Ausgabe (Seite 14,15): Virtual Company Dossier: Ein neues
E-Government-Service.
Mag. Beatrix MAIER
Projektassistentin im
Bundesministerium für
Finanzen;
B.Maier@bmf.gv.at
24 |
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fachartikel
E-Government auf einen Klick – mit
dem „Digitales Österreich“-Explorer
abstract
Peter Reichstädter
Um die Bekanntheit bzw. die Beliebtheit von E-Government in der Bevölkerung weiter zu steigern, braucht es
einfache und leicht verständliche Zugänge. Als eine mögliche Kommunikationsmaßnahme und Verbreitungsmaßnahme wurde der „Digitales Österreich Explorer“ bzw. die Toolbar für den Internet Explorer 8 und in Folge
auch Internet Explorer 9 von Microsoft Österreich in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt entwickelt. Das Ziel
dieser gemeinsamen Initiative ist, die vorhandenen und zukünftigen E-Government Services für Bürger/innen
und Unternehmen aufzugreifen und noch schneller, übersichtlicher und sicherer zugänglich zu machen.
E-Government bringt dann am meisten, wenn alle
Bürger/innen und so viele Bereiche wie möglich daran
beteiligt sind - damit alle Personen und Unternehmen
elektronisch Anfragen und Anträge stellen können, Auskünfte flächendeckend elektronisch erhalten und damit
Amtswege leichter abgewickelt werden können. Dafür
bedarf es allerdings gut informierter Bürger/innen, Unternehmen und Behörden, die E-Government leben und
die elektronischen Entwicklungen realisieren. Manches
mal ist es aber gar nicht so leicht, die existierenden Lösungen und Services kommunikationstechnisch an die
Frau/den Mann zu bringen bzw. den Zugang zu solchen
Services entkoppelt von ‚broken links’ und veralteten
bookmarks bereit zu stellen. Zudem sollte auch einer generellen Entwicklung Rechnung getragen werden, dass
die Gesellschaft immer mehr in Richtung allgemeiner
‚Suche’ von Informationen geht, semantische Zusammenhänge bevorzugt und Technologien wie z.B. RSSfeeds(1) immer mehr auch in Smartphones bzw. generell
in Internet-Services integriert werden.
Der „Digitales Österreich“ Explorer(2) bietet den Österreicher/innen genau das: ein Klick und es stehen die
meisten heimischen E-Government Services auf einem
Blick zur Verfügung. In Kooperation zwischen dem Bundeskanzleramt und Microsoft Österreich wurde eine einzigartige Toolbar auf Basis des Windows Internet Explorer 8, der „Digitales Österreich“ – Explorer, entwickelt
- die Weiterentwicklung für folgende Browser Versionen
(IE9) bzw. mögliche Smartphone Varianten sind naheliegend.
Durch die kostenlose Installation des „Digitales Österreich“ Explorers haben die User über ihren Webbrowser
direkten Zugriff auf die wichtigsten Verwaltungsportale Österreichs und finden sich noch einfacher und unkomplizierter in den virtuellen Amtsstuben zurecht.
Maßgeschneidert auf die Bedürfnisse von Bürger/innen
und Unternehmen, bietet dieser Explorer die wichtigsten E-Government-Anwendungen und -Applikationen
auf einen Klick und wird im Hintergrund inhaltstechnisch durch das Bundeskanzleramt auf dem aktuellsten
Stand der Services gehalten, d.h. sollte ein neues, innovatives E-Government Service dazukommen, wird es im
Zuge einer Aktualisierung in dieser Toolbar verfügbar
gemacht. Dahingehend wurden ein flexibler Ansatz und
eine Architektur gewählt, welche Erweiterungen, Änderungen aber auch Neu-Strukturierungen zulässt; selbstverständlich sind alle Internetanwendungen des Internet
Explorer 8 ohne Einschränkungen ebenfalls verfügbar.
Ob Rechtsauskunft, Arbeitnehmerveranlagung, Informationen zur Bürgerkarte – Handy Signatur oder
Tipps zum sicheren Surfen im Internet: der „Digitales
Österreich“ Explorer deckt die gesamte Bandbreite moderner Verwaltungsservices ab. Der generelle Aufbau
der Toolbar realisiert dabei unterschiedlichste Anforderungen, z.B. ist ein Suchfeld basierend auf den wichtigsten Behörden-Informationen (mittels Search Provider(3)) vorhanden, welche derzeit die gesamten Inhalte
von HELP.gv bzw. von RIS (Bundesrecht – Ausweitung
auf sämtliche Gesetzestexte projektiert) inkludiert und
jederzeit auf weitere, zusätzliche Search Provider erweiterbar ist. Daneben gibt es unter dem Menü-Punkt
Aktuelles Neuigkeiten (RSS-feeds) der Verwaltung, welche gesetzliche Änderungen, organisatorische Maßnahmen, … aber auch informative Neuigkeiten der unterschiedlichsten Verwaltungsebenen beinhalten können.
Der Menü-Punkt Mein Amtshelfer bietet strukturiert die
Hauptkategorien der Lebenssituationen von HELP.gv.at
an, daneben auch Einstiegspunkte zum personalisierten
HELP.gv (MyHelp) bzw. dem Unternehmensserviceportal (USP.gv.at); Meine Bürgerkarte fasst die wichtigsten
Informationen zur österreichischen Bürgerkarte (4) zusammen – vor allem auch wie man z.B. sein Mobiltelefon
kostenfrei zu einer Bürgerkarte (Handy Signatur) ma-
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fachartikel
| 25
Abb. 1: Rubriken des „Digitales Österreich“ Explorer.
Um auch die regionalen Services nutzen zu können gibt
es Mein Bundesland als einen weiteren Menü-Punkt –
dahinter verbergen sich die Haupt-Einstiegspunkte auf
die einzelnen Seiten der österreichischen Bundesländer
– sowohl generell als auch spezifisch für das umfangreich vorhandene E-Government Angebot der einzelnen
Bundesländer. Das Thema Sicherheit (Österreichisches
Informationssicherheitshandbuch (5), …) und allgemeine Anforderungen unterschiedlichster Aspekte von Security und Trust (Viren, …) sowie auch die Möglichkeit,
Informationen zu bestimmten sicherheitskritischen Themen zu üben aber auch zu melden finden sich unter dem
Menü-Punkt Sicher im Internet. Auf die umfangreiche
Palette der österreichischen E-Government Services im
Detail stellt der Menü-Punkt Top Anwendungen ab – EGovernment von A wie Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline(6)) bis Z wie Zustellung(7) – hier finden sich
eine umfangreiche Anzahl von E-Government Services
bzw. Anknüpfungspunkte zu Diensten der unterschiedlichsten Serviceprovider – Sozialversicherung, Firmenbuch, Grundbuch, Edikte, usw. aber auch Fundamt und
Strafregister. Zu guter Letzt bietet die Rubrik Mein Österreich unkomplizierten Zugriff auf zahlreiche Services
und Informationen für den täglichen Gebrauch – beginnend mit organisatorischen Punkten zu E-Government
in Österreich bis hin zu einer generellen Linksammlung
von Services des täglichen Lebens aus den unterschiedlichsten Sektoren (Gesundheit, Tourismus, Energie,
Schule, usw.).
Durch die Wahl des bereits erwähnten Architekturansatzes ist es möglich, die sich ja immer wieder ändernden
Services bzw. URLs dahinter zentral zu warten, was wiederum beim nächsten Update automatisch auf den PC
der Nutzer/innen übertragen werden kann, falls es so
gewünscht wird. Regelmäßige Updates werden dahingehend vom Bundeskanzleramt in die Toolbar eingespielt
bzw. zentral bereitgestellt, um die Nutzer/innen dieses
Services immer mit den aktuellsten Informationen zu
bedienen Der zentrale Architekturansatz bietet daneben
auch noch die Möglichkeit, auf eigenen Webseiten der
Verwaltung oder auch der Wirtschaft in deren Look and
Feel (Corporate Identity) bzw. auch für andere Browser
Produzenten, diese vom Bundeskanzleramt generierte und signierte xml-Steuerungsstruktur zu integrieren
bzw. als Service anzubieten. Sicherheit und Datenschutz
sind gerade auch für E-Government Anwendungen besonders wichtig. Der „Digitales Österreich“ - Explorer
ist erfolgreich begutachtet worden. Durch akkreditierte
Auditoren durchgeführt verfügt er über eine Zertifizierung nach der ÖNORM A7700 für sicherheitstechnische
Anforderungen an Webapplikationen.
Auch wenn der Begriff E-Government in Österreich
schon seit 2001 ein Thema ist, so ist die Umsetzung noch
lange nicht abgeschlossen. Im Gegenteil, E-Government
ist ein lebendes, ein lebendiges System, das ständig
wächst, sich erneuert und dazulernt. Vor allem durch
die Beteiligung der Bürger/innen und Unternehmen, die
dem E-Government Leben einhauchen und weiteren,
innovativen Ansätzen, Methoden und Entwicklungen.
literatur
chen kann, ein einfaches Service um z.B. Verträge, Rechnungen elektronisch mit Bürgerkarte unterschreiben zu
können bzw. generell elektronische Signaturen prüfen zu
können aber auch was tun, wenn es einmal nicht funktionieren sollte oder man die Bürgerkarten PINs ändern
oder die Bürgerkarte generell sperren lassen möchte.
(1)
RSS [Online] [Zitat vom: 23.12.2010.] http://de.wikipedia.
org/wiki/RSS oder http://www.w3schools.com/rss/default.
asp
(2)
„Digitales Österreich“ Explorer [Online] [Zitat vom:
23.12.2010.] www.digitales.oesterreich.gv.at/explorer
(3)
Search Provider [Online] [Zitat vom: 23.12.2010.] http://m
sdn.microsoft.com/en-us/library/cc848862(v=vs.85).aspx
(4)
Bürgerkarte [Online][Zitat vom: 23.12.2010.]
http://www.buergerkarte.at
(5)
Österreichisches Informationssicherheitshandbuch
[Online] [Zitat vom: 23.12.2010.]
https://www.sicherheitshandbuch.gv.at/
(6)
FinanzOnline [Online] [Zitat vom: 23.12.2010.]
https://finanzonline.bmf.gv.at/
(7)
Zustellung [Online] [Zitat vom: 23. 12. 2010.]
http://www.zustellung.gv.at/
DI Peter REICHSTÄDTER
Bundeskanzleramt
IKT-Strategie;
peter.reichstaedter@
bka.gv.at
26 |
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fachartikel
Tirol 2.0
Umsetzung einer kommunalen
eGovernment-Strategie für Tirol
abstract
Josef Aßmayr I Arno Abler
Die Tiroler Landesregierung hat in einem visionären Schritt festgelegt, dass die 279 Gemeinden des Bundeslands in
den nächsten drei Jahren flächendeckend mit einer durchgängigen, medienbruchfreien und mit den Landesbehörden
voll integrierten eGovernment-Infrastruktur ausgestattet werden sollen. Zu diesem Zweck werden im Vorfeld durch
einige Pilotgemeinden in Abstimmung mit dem Tiroler Gemeindeverband Standardisierungen in verschiedenen
Bereichen der kommunalen Verwaltung durchgeführt.
In einer vom Präsidenten des Tiroler Gemeindeverbands, Mag. Ernst Schöpf, eröffneten Auftaktveranstaltung am 11. Oktober in Hall in Tirol, an der rund 50 Bürgermeister und Gemeindeamtsleiter teilnahmen, fiel der
Startschuss für ein äußerst ambitioniertes eGovernmentProjekt. Das erklärte Ziel dabei ist kein geringeres, als
möglichst alle Tiroler Gemeinden in einem dreijährigen
Projekt komplett ausgestattet ins eGovernment-Zeitalter
zu führen. Dabei werden alle einschlägig verfügbaren
Module vernetzt und aufeinander abgestimmt:
• Online-Ratgeber für lebenslagenbezogenes
One-Stop-Government
• Kommunale auf das Tiroler Landesrecht abgestimmte Online-Formularsammlung, wo nötig
mit Authentifizierung durch die Bürgerkarte mit
Anbindung an den Tiroler EAP
• ePayment-Schnittstelle zur integrierten Bezahlung
verfahrensrelevanter Gebühren und Beiträge
• Zentrale Posteingangserfassung im MultiChannel-Access
• ELAK als prozessgesteuertes Workflow- und Dokumentenmanagementsystem
• Schnittstellen zu den kommunalen Fachanwendungsprogrammen
• Amtssignatur
• Duale Zustellung mit Schwerpunkt auf dem
Registered-Mail-Service
• Dokumentensichere Langzeitarchivierung
Ergänzend werden dabei auch bereits Government2.0Ansätze evaluiert und im Bereich eDemocracy, Social
Networks und OpenData erste Erfahrungen gesammelt.
Im ersten Jahr, der Pilotphase, arbeiten nun bis Sep-
tember 2011 20 ausgewählte Pilotgemeinden aller Größenordnungen von Kufstein (17.000 Einwohner) bis
Untertilliach (250 Einwohner) gemeinsam in diversen
Arbeitsgruppen an kommunalen Standards und der Implementierung der eGovernment-Module. Ein Dogma
des Landesauftrags ist dabei, dass eGovernment ALLEN
Bürgerinnen und Bürgern Tirols gleichermaßen und in
der gleichen Qualität zur Verfügung stehen muss – unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie leben.
Im zweiten Jahr, der Intensivierungsphase, sollen weitere
50 bis 70 Gemeinden dazu stoßen, die auf den erarbeiteten Standards aufbauen und diese vervollständigen und
weiterentwickeln. Im letzten Jahr, der Roll-Out-Phase,
soll das endgültig definierte und praktisch erprobte System auf alle übrigen Tiroler Gemeinden ausgeweitet werden, die dieses Angebot annehmen wollen. Allein durch
die notwendige Umsetzung der EU-DLR, aber auch aus
faktischen Gründen (Einsparungen, Kooperationen,
Standort- und Wohnqualität, neue Rechtsnormen, etc.)
wird wohl keine Gemeinde letztendlich daran vorbei
kommen.
Um die Chancen von eGovernment voll nützen zu können, werden Standardisierungen auf fünf Aufgabenfeldern vorgenommen, die notwendige Voraussetzungen
für eine effiziente Gemeindekooperation im Back-Office-Bereich darstellen und Vergleichbarkeit, Interoperabilität, Aktualität und Rechtssicherheit gewährleisten
sollen. Es sind dies ein zentraler kommunaler Standardleistungskatalog, die Online-Formularsammlung, die
Gestaltung des Posteingangs im Multi-Channel-Access,
die Vorlagen für von den Gemeinden zu versendende
Erledigungen und last but not least die eigentlichen Ver-
fachartikel
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waltungsverfahrensprozesse. Höchster Wert wird dabei
auf die Kompatibilität zu bestehenden Standards des
Landes Tirol und zu den bereits verabschiedeten Dokumenten der Kooperation BLSG gelegt. Die erarbeiteten Standard-Dokumente werden im Internet als Empfehlungen veröffentlicht und stehen allen Gemeinden
kostenlos zur Verfügung. Sie werden in regelmäßigen
Abständen anhand von Rückmeldungen aus der Praxis
aktualisiert.
von eGovernment-Services, da alle inhaltlichen Maßnahmen eng mit dem nationalen Entwicklungsplan
der Plattform Digitales Österreich abgestimmt werden.
Der entscheidendste Vorteil aus Sicht der kommunalen Verwaltungen liegt aber wohl darin, dass die Initiative eng mit Softwareanbietern zusammenarbeitet und
somit ein umfassendes und ausgewogenes Leistungsangebot für Software (z.B. ELAK) zur Verfügung stellen
kann.
Grundsatz der Standardisierungsprozesse ist der praktische Nutzen der erarbeiteten Dokumente für alle Tiroler
Gemeinden und die Beschränkung auf die notwendigen
Verfahrensschritte auf Basis der rechtlichen Grundlagen.
Darüber hinausgehende freiwillige Leistungen, Angebote und Services der einzelnen Gemeinden finden keine
Deckung in den Standards, können aber individuell jederzeit ergänzt werden. Der Leistungskatalog ermöglicht
eine grundsätzliche Aufgabenkritik und damit Verbesserung der Effektivität, die stringente Modellierung der
einzelnen Prozesse eine maximale Rationalisierung und
Steigerung der Effizienz in den Gemeindeämtern.
Die Wahlmöglichkeit hinsichtlich der verfügbaren Systeme erhöht die Flexibilität und Unabhängigkeit einerseits,
andererseits wird aber durch die intensive Zusammenarbeit auch gewährleistet, dass Schnittstellen von den
eGovernment-Anwendungen hin zu den Fachanwendungen rechtzeitig verfügbar und in vollem Umfang
funktionsfähig sind. Die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser unverzichtbaren Schnittstellen trägt wesentlich zur Effizienzsteigerung bei und bietet den Gemeinden eine enorme Sicherheit im Anwendungsbereich
zwischen eGovernment-Services und den notwendigen
Fachanwendungen.
Auf Basis elektronisch geführter Prozesse sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, ihre Kosten durch
Spezialisierungen oder die Auslagerung gleichgelagerter
Aufgaben an kommunale Shared Service Centers deutlich zu reduzieren. Ein Beispiel dafür ist das Thema „Facility Management“. Hier könnte eine hoch spezialisierte, technisch wie personell kompromisslos ausgestattete
zentrale Einrichtung für eine Gruppe von Gemeinden
deren Immobilien trotz höherer Qualität wesentlich
günstiger betreuen, als wenn jede Gemeinde das in Eigenverantwortung macht.
Die Bündelung aller eGovernment-Services (ELAK,
Formularlösung bzw. Formularserver, Duale Zustellung
etc.) zu einem Paket und in weiterer Folge auch zu einem
Preissegment für eGovernment-Anwendungen ist für
die Gemeinden von erheblichem Vorteil. Die finanziellen
Ressourcen sind somit noch besser planbar und finanzielle Überraschungen bei Software-Implementierungen
bzw.- Adaptierungen weitgehend ausgeschlossen.
Dieses innovative Projekt kann auch als weiterer Schritt
zur Stärkung der regionalen Kooperation zwischen den
Gemeinden angesehen werden, wie sie schon in vielen
Bereichen seit vielen Jahren aktiv gelebt wird. Den Tiroler Gemeinden bietet sich nunmehr die Möglichkeit,
ihre Verwaltung unter Einbindung moderner Technologien zu Serviceeinrichtungen weiterzuentwickeln, deren Fokus noch stärker auf One-Stop-Government und
Kundenorientierung liegen wird. Die Standardisierung
von Prozessen (Verwaltungsabläufen) innerhalb der
Gemeinden und zwischen den Verwaltungsebenen sowie die Erstellung einer Tiroler Formularsammlung erleichtern nicht nur den Bürgern den Behördenkontakt,
sie tragen auch wesentlich zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Tirol bei.
Durch die Initiative „Tirol 2.0“ erhalten die Gemeinden auch eine gewisse Sicherheit bei der Einführung
Der interkommunale Informations- und Gedankenaustausch auf den verschiedensten Verwaltungsebenen forciert eine stetige Verbesserung der Initiativen im Projekt.
Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmedien
(amtstafel.at) bereits in der Pilotphase kann der kontinuierliche Prozess des gemeindeübergreifenden Gedankenaustausches auch nach Abschluss des Projekts fortgesetzt
werden. Auch hier rücken die Tiroler Gemeinden enger
zusammen und geografische Hürden fallen zukünftig
mehr und mehr weg.
Bei all diesen Aktivitäten steht neben der internen Reorganisation vor allem der Kunde (Bürger, Unternehmen,
etc.) mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt, wobei
durch die Vernetzung von Prozessketten auch in dessen
Bereich vorhandenes Rationalisierungspotenzial ausgeschöpft werden soll. Tirol könnte sich mit der erfolgreichen Umsetzung dieses Projekts durchaus auch auf
europäischer Ebene als Referenzmodell für kommunales eGovernment positionieren. Die ersten Schritte sind
gesetzt.
| 27
Josef ASSMAYER, Msc
eGovernment Beauftragter
Stadtgemeinde Lienz;
j.assmayr@stadt-lienz.at
Arno ABLER
Projektkoordinator
„Tirol 2.0“
CommunalConsult Tirol;
arno.abler@communalconsult.at
28 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
fachartikel
GS SOIL: interoperable
EU-Bodendaten - fit für INSPIRE?
abstract
Christian Ansorge I Monika Tulipan I Hermann Klug I Sigbert Huber
Eine der wesentlichen Komponenten jeder Informationsinfrastruktur sind Daten und Informationen selbst. Hierfür
sind vor allem im internationalen Rahmen erhebliche Anstrengungen zur Daten- und Informationsharmonisierung
notwendig. Anhand des europäischen Projektes GS SOIL zeigt sich, dass neben technischen vor allem organisatorische Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Vor allem die Einbindung verschiedener Stakeholder soll sowohl die
allgemeine Akzeptanz als auch die Nutzung von europaweit verfügbaren Fach-Informationen und -Daten steigern.
Der Weg zu einem zentralem Bodenportal in einem vernetzten
Europa. Im Zusammenhang mit der INSPIRE Direktive(1),
der europäischen Bodenstrategie(2), der Entwurf zur Bodenrahmenrichtlinie(3) als auch durch steigenden grenzübergreifenden Bedarf an Bodeninformation im Zuge von
transnationalen Projekten und Vorhaben wurde dieser
Mangel an sinnvoll nutzbaren Informationen erkannt. Das
Projekt GS Soil(4) setzt diese Anforderungen beispielhaft
durch den Aufbau einer europäischen Geodatenstruktur
für Bodendaten um. Dabei finden Aspekte der Datenorganisation und Datenharmonisierung ebenso Berücksichtigung wie semantische und technische Interoperabilität, die
letztendlich zu einem gemeinsamen INSPIRE-konformen
Bodendatenportal auf europäischer Ebene führen. Diese
Aktivitäten binden weitere Entscheidungsträger ein und
sollen sowohl die allgemeine Akzeptanz als auch die Nutzung von europaweit verfügbaren Fachinformationen und
-Daten steigern. Das Projekt strebt zudem die Integration
möglichst vieler fachlich involvierter Institutionen in Europa an. Dies geschieht auf nationaler als auch auf regionaler Ebene und ermöglicht die Integration verschiedenster
bodenrelevanter Geodatensätze.
Das GS Soil Projektkonsortium besteht aus 34 Partnern
aus 18 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Aus den
Institutionen aller beteiligten Mitgliedsstaaten fließen Expertise und Erfahrungen zum Umgang mit Fachdaten und
deren Bereitstellung ein. Die Daten für GS Soil stammen
derzeit von 24 Projektpartnern aus ganz Europa und bieten
somit eine umfassende Basis für umwelt- und speziell bodenschutzrelevante Fragestellungen im EU Kontext.
Im Rahmen von GS Soil richten die Projektpartner ein
operatives Netzwerk von Datenservices und Metadatenverzeichnissen über die administrativen Grenzen der europäischen Länder hinweg ein. Anforderungen europäischer
Entscheidungsträger werden aufgenommen und im zu
entwickelnden Prototyp umgesetzt. Von den Projektpartnern werden projektspezifische Bodendaten verfügbar
gemacht. Als Ergebnis wird ein zentrales GS Soil Portal(5)
bereitstehen, in dem europäische Bodendaten gebündelt
sind. Wesentlich ist die zentrale Bereitstellung der dezentral gehaltenen Daten der Projektpartner auf Basis einer
verteilten, dienste-basierten Infrastruktur.
Neben dem Bodenportal steht zu Projektende Mitte 2012
eine Reihe von weiteren Ergebnissen zur Verfügung. Die
Ergebnisse wie ein Entwurf für ein europäisches Bodendatenmodell, ein Boden-Thesaurus, ein Verzeichnis über
europäische Bodendaten und deren Verfügbarkeiten oder
ein Bericht zur guten fachlichen Praxis für Datenharmonisierung finden über GS Soil Experten Eingang in INSPIRE.
Ein Handbuch über die Anwendung des Portals für verschiedene Entscheidungsträger soll auch Bewusstsein für
die Ressource Boden schaffen.
Wesentliche Arbeiten des Projektes dienen dazu, zur Entwicklung von INSPIRE konformen Metadatenmodellen
und einem Datenmodell für europäische Bodendaten im
Sinne der Harmonisierungsbestrebungen beizutragen. Ziel
ist es, eine allgemeine Vorgehensweise für den Austausch
von bodenbezogenen Informationen plattformunabhängig
zu gewährleisten und dabei die bestehenden internationalen Standards mit einzubinden.
Datenservices für die Anwender. GS Soil forciert die grenz-
übergreifende und maßstabsgetreue Harmonisierung von
bodenrelevanten Daten. Die Anwendung aktueller Methoden und bewährter Verfahren ermöglichen eine Erleichterung des Zugangs, der Verfügbarkeit und der Auswertbarkeit von Bodendaten für ein breites Anwendungsspektrum
als auch verschiedene Anwendergruppen. Zu diesen Gruppen zählen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bürger.
GS Soil wird über das Programm eContentplus der „European Commission Information Society and Media
Directorate-General“, kofinanziert(6). Das Programm zielt
Abb. 1: Die Projektstruktur von GS Soil.
darauf ab, digitale Inhalte in Europa besser zugänglich,
verwend- und auswertbar zu machen. Damit sollen neue
Märkte auf dem Umweltsektor forciert und die Entwicklung von multilingualen Inhalten und Technologien für
neue Europäische Informationsdienste gefördert werden.
Im hier behandelten Projekt GS Soil liegt der Fokus auf
raumrelevanter, geographischer Information zu Boden.
Punkt- und Flächeninformationen werden zur Verfügung
gestellt und finden Eingang in Projekte wie zum Beispiel
ThermoMap(7) oder MS.Monina(8).
Gelernte Lektionen zur Projekt-Halbzeit. Die besonderen
Herausforderungen in GS Soil begründen sich auf
• den Unterschieden von räumlichen Skalenbereichen
von Bodenkarten quer durch Europa,
• verschiedenen Klassifikationssystemen von Böden und
deren Aufnahmesystemen,
• diverse chemische Verfahren zur Bestimmung von Bodenparametern (z.B. pH-Wert) sowie
• die unterschiedliche kartographische Ausgestaltung und
textliche Darstellung.
Um den praxisbezogenen Ansatz zu untermauern, erhob
man bei Beginn des Projektes die derzeitigen und zukünftigen Daten- und Serviceanforderungen potenzieller Nutzer
(Wissenschaftler, Studenten, Umweltwissenschaftler, Politiker, Entwickler, Firmen, staatliche und nicht-staatliche
Organisationen, etc.) via Fragebögen. Dessen Auswertungen resultierten in einem Datenkatalog, der länderweise
die verfügbaren Bodenkarten und Datenservices auflistet.
Ferner ist ein umfassendes Inventar von Institutionen mit
Bodendaten sowie zugehörigen Metainformationen verfügbar.
Die Kenntnis der nutzerspezifischen Anforderungen und
der verfügbaren Datensätze ist der Startschuss für die
Harmonisierungsarbeit mit den Metadaten. Parallel zur
Aufbereitung der Metadaten erfolgt die Harmonisierung
der Bodendatensätze auf Basis von grenzüberschreitenden Testgebieten. Die Ergebnisse der strukturellen und
semantischen Datenspezifizierung werden Ende des Jahres
2011 vorliegen und die Implementierungsrichtlinien inklusive der technischen Beschreibungen als Vorschlag in
die INSPIRE Drafting Teams eingebracht. Dass die Har-
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
monisierung der bestehenden Bodendatenbanken und der
einzelnen Bodenparameter kein leichter Schritt ist, zeigen
insbesondere die unterschiedlichen in Europa verwendeten Texturdreiecke. Divergierende Klasseneinteilungen
und Bezeichnungen sind als computerlesbare Anweisungen zum automatischen Datenmanagement zu vereinigen,
wobei der korrekte Datentransfer gewährleistet werden
muss. Dieser Schritt, angewendet auf sämtliche Bodenparameter thematischer als auch punktbezogener Bodenkarten erlaubt eine Kombination heterogener Bodeninformationen in kohärenter, konsolidierter und semantisch
eindeutiger Weise.
Die Darstellung, Visualisierung und Bereitstellung der
harmonisierten Bodendaten erfolgt über das GS Soil Portal. Einzelne Web-Dienstleistungen wie Suche, Ansicht,
Download und Umwandlung von Daten sind für technische sowie nicht-technische Belange spezifiziert und dienen als „Kochrezept“ für diverse andere Anwendungen.
Die bisherigen und kommenden Ergebnisse des Projektes werden in Berichten auf www.gssoil.eu veröffentlicht.
| 29
Christian ANSORGE
MSc (GIS), DI (FH)
Umweltbundesamt,
Datenmanagement &
Reporting;
Christian.Ansorge@
umweltbundesamt.at
Konklusion. Das Programm eContentplus mit seinen Be-
strebungen zur Verbesserung von Datenverfügbarkeit und
Datennutzbarkeit in Europa erfüllt den Aspekt der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie. Insbesondere die
verteilt organisierten Fachportale wie das GS Soil Portal
ermöglichen dem Nutzer grenzübergreifende Sichten auf
nicht an administrative Einheiten gebundene Information. Dies generiert für den Nutzer einen hohen Mehrwert
aus dezentralen Geodaten ohne den Schritt des Basisdatentransfers. Die daraus resultierenden Herausforderungen liegen für die Datenanbieter in der Verbesserung der
Dienstleistungsaspekte. Die Berücksichtigung von Intellectual property rights (IPR), die Bereitstellung von Datennutzungsbedingungen sowie Software-Lizenzen spielen
hierbei eine wichtige Rolle.
literatur
fachartikel
(1)
INSPIRE, http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L
:2007:108:SOM:EN:HTML
(2)
DI Sigbert HUBER
Umweltbundesamt, Boden
und Flächenmanagement;
sigbert.huber@umweltbundesamt.at
Mag. Monika TULIPAN
Umweltbundesamt, Boden
und Flächenmanagement;
monika.tulipan@umweltbundesamt.at
EU – Soil Thematic Strategy: http://ec.europa.eu/environment/soil/three_en.htm
(3)
Proposal for the Soil Framework Directive: http://tinyurl.
com/2bh7qvl
(4)
GS SOIL; http://www.gssoil.eu/
(5)
GS SOIL Portal: http://gssoil-portal.eu
(6)
DG INFORMATION SOCIETY AND MEDIA (2008), eContent
plus programme, http://ec.europa.eu/information_society/
activities/econtentplus/programme/index_en.htm
(7)
http://tinyurl.com/34sp6zv
(8)
http://tinyurl.com/32knhd5
Die in dem vorliegenden Artikel dargestellten Arbeiten sind
das gemeinsame Ergebnis des GS SOIL Konsortiums. Die
Autoren sind aktive Projektpartner und alleinig für den Inhalt
verantwortlich. Der Text repräsentiert nicht die Meinung der
Europäischen Gemeinschaft.
Dr. Hermann KLUG
Z_GIS Centre for Geoinformatics, University of
Salzburg;
hermann.klug@sbg.ac.at
30 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
fachartikel
Interaktive Weiterbildung:
eLearning und eGovernment
abstract
Brigitte Lutz I Judith Schoßböck
Wie lassen sich möglichst breite Aspekte der Themen eGovernment, Government 2.0 und elektronischer
Kommunikation mittels eLearning vermitteln? Diese Frage stellt sich das Projektteam eLearning der
Magistratsdirektion der Stadt Wien und der Donau-Universität Krems. Ziel ist es, die österreichische
E-Government-Strategie mit eLearning-Inhalten zu unterstützen. Angesprochen werden damit nicht nur die
MitarbeiterInnen der Stadt Wien, sondern aller öffentlichen Verwaltungen. Das durch Creative Commons
lizenzierte Lernmaterial kann frei genutzt werden
Kooperation. Das Projekt basiert auf der Zusammen-
arbeit der Stadt Wien (Geschäftsbereich Organisation
und Sicherheit/Gruppe Informations- und Kommunikationstechnologie und Geschäftsbereich Personal und
Revision, Gruppe Verwaltungsakademie und Personalentwicklung), der Donau-Universität Krems (Zentrum
für eGovernment) und dem Bundeskanzleramt. Diese
Aufstellung des Teams sollte sicherstellen, dass möglichst
viele Bausteine des Themas eGovernment berücksichtigt
werden. Erklärtes Projektziel ist die aktive und laufende
Weiterbildung der MitarbeiterInnen(1). Hier liegt es nahe,
Ausbildungsthemen mit digitalem Bezug auch digital zu
vermitteln. eLearning-konzepte müssen sich an der Frage messen, inwieweit sie die fachlichen und überfachlichen Lernziele erreichen und dies zudem besser als mit
weniger aufwändigen Lernszenarien möglich wäre. Die
Gestaltung von eMedien, d.h. die multimediale Aufbereitung von Lerninhalten, zählt zu einem wesentlichen
Implementationsfeld des eLearning. Als Faktor der Nachhaltigkeit ist beispielsweise die Möglichkeit zur Wiederverwendung einzelner Module zentral.(2)
Methodik und Didaktik. Die Modularisierung von eLear-
ning-Inhalten gehört zum didaktischen Standard, d.h.
dass Wissensbausteine, Komponenten oder Module als
Teile des Bildungsangebots konzipiert werden.(3) Jede
Lerneinheit verfolgt darum einen anderen Schwerpunkt
und enthält zwei bis drei Module, wobei insgesamt vier
Lerneinheiten und drei Informationsmodule zur Verfügung stehen. Neben den wichtigsten Anwendungen des
österreichischen eGovernments werden auch die veränderten Bedingungen in der Verwaltungskommunikation und die neue Rolle der MitarbeiterInnen mit Bezug
auf das Web 2.0 und soziale Netzwerke thematisiert.
Die Module sind auch als Einführung in die Thematik
für Interessierte geeignet und werden durch Interviews,
Zeichnungen, Screenshots und interaktives Material präsentiert. Komplexere Prozesse aus dem Arbeitsalltag können so anschaulich dargestellt werden. Bei der Konzeption wurde darauf Wert gelegt, dass der/die BenutzerIn
die Geschwindigkeit innerhalb der Module selbst steuern
kann. Das ermöglicht, sich in bestimmte Themengebiete
leichter zu vertiefen. Eine Lerneinheit gilt dann als abgeschlossen, wenn zugehörige Module vollständig absolviert wurden.
Lerneinheiten: Breite thematische Ausrichtung. In Lernein-
heit 1 wird ein Überblick über das Thema eGovernment
und den durch digitale Entwicklungen angestoßenen gesellschaftlichen Wandel gegeben. Statistiken zur Internetnutzung und beliebte Online-Anwendungen werden vorgestellt. Wieviele BürgerInnen nutzen bespielsweise das
Online-Angebot der Stadt Wien und was wird gerne angewählt? In weiteren Modulen werden elektronische Signaturen und die Dienstkarte der Stadt Wien präsentiert.
Die Lerneinheit 2 informiert MitarbeiterInnen über das
Bürgerkarten-Konzept, die elektronische Zustellung sowie Anwendungen aus Sicht der BürgerInnen. Hier wird
beispielsweise die Aktivierung der Handy Signatur vorgestellt oder gezeigt, wie Dokumente mit dem Zustelldienst
„meinBrief.at“ sicher elektronisch empfangen werden
können.
Die dritte Lerneinheit erläutert durchgängige eGovernment-Verfahren, die interne Bearbeitung und die Kommunikation der Verwaltung zu den BürgerInnen. Für
die Verwaltung ist damit vor allem die Herausforderung
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
fachartikel
| 31
Abb. 1: Screenshot Lerneinheit 1
verbunden, sich gegenüber BürgerInnen als moderner
Dienstleister zu präsentieren. Aber auch Routinetätigkeiten sollen intern schneller erledigt werden können.
der UrheberInnen für nicht kommerzielle Nutzung frei
verwendet werden.
Veränderte Bedingungen in der Verwaltungskommunikation und die neue Rolle der MitarbeiterInnen mit
Bezug auf Entwicklungen des Social Web und dessen
Relevanz für die Verwaltung sind das Thema der vierten
Lerneinheit. Mit Government 2.0 stehen mehr und mehr
die Kompetenzen der MitarbeiterInnen und der „Faktor
Mensch“ im Zentrum.(4) Diese momentan stark diskutierten Themenfelder werden aus den Perspektiven der
AnwenderInnen und der Verwaltung behandelt.
Wien wird seit Juli 2010 die erste Lerneinheit mit 3 Modulen in der „Virtuellen Verwaltungsakademie“ angeboten. OSR DI Johann Mittheisz, CIO der Stadt Wien, ist
von der Vermittlungsmethode des eLearning überzeugt:
„Mit über 1.000 Zugriffen innerhalb von 4 Monaten ist
das eLearning für eGovernment eines der beliebtesten
Themen der Virtuellen Akademie. 160 MitarbeiterInnen,
die die komplette Absolvierung der Lerneinheit schon in
ihrem Bildungspass eingetragen haben, beweisen das Interesse am eGovernment und die Effizienz der Wissensvermittlung.“ PilotanwenderInnen testen derzeit die Lerneinheit 2. Die Fortsetzung folgt mit der Fertigstellung
der dritten Lerneinheit und der Informationsmodule. Die
Umsetzung der Lerneinheit 4 mit den Inhalten zu Web
2.0 ist abschließend für 2011 geplant.
onsmodule vorgesehen, die u.a. Beispiele erfolgreichen
eGovernment-Einsatzes in Österreich vorstellen. Hier
soll exemplarisch gezeigt werden, dass eGovernment
nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch funktioniert. Anwendungen sind die Hundeanmeldung, die duale Zustellung, das Unternehmensservice-Portal (USP),
FinanzOnline oder mobile parking. Auch Interviews
von Vertretern aus den Bundesländern und gesetzliche
Grundlagen des eGovernment sind als zusätzliche Information für Interessierte gedacht.
Bei der Darstellung der Einheiten wurde besonders auf
aktuelle Entwicklungen (beispielsweise die Handy Signatur oder neue Formen der Verwaltungskommunikation)
und eine gesamtösterreichische Perspektive Wert gelegt.
Daher kommen Repräsentanten des eGovernments aus
jedem Bundesland sowie aus dem Bund zur Sprache.
Befragt wurden Vertreter und Experten aus den österreichischen Bundesländern zu ihren Visionen für 2020,
dem Nutzen von eGovernment und den Strategien der
Länder. Bei der rechtlichen Perspektive wird auf Hintergründe zur Bürgerkarte, österreichische Spezifika und Signatur- und Datenschutzgesetze Bezug genommen. Das
Lernmaterial ist durch einen Lizenzvertrag von Creative
Commons(5) lizenziert und kann daher unter Nennung
literatur
Informationsmodule. Abschließend sind drei Informati-
Erste Erfahrungen aus der Praxis. Im Magistrat der Stadt
AR Ing. Brigitte LUTZ
Referentin,
Geschäftsbereich
Organisation und Sicherheit/Gruppe Informationsund Kommunikationstechnologie, Stadt Wien
(1)
Parycek, Peter; Seböck, Walter: Weiterbildung und
eGovernment – Bedarf an Informations- und Wissens vermittlung in der Verwaltung, RFG 2004/28, 107- 110
(2)
Seufert, Sabine; Eulert, Dieter: Nachhaltigkeit von
eLearning-Innovationen. Ergebnisse einer Delphi Studie. Online unter http://sciltest.unisg.ch/publications/reports/2004-01-seufert-euler-nachhaltigkeit elearning.pdf (23.11.2010)
(3)
Hambach, Sybille: Modularisierung von Bildungsan geboten. Problembeschreibung und Lösungsansatz.
Online unter http://subs.emis.de/LNI/Proceedings/
Proceedings37/GI-Proceedings.37-21.pdf
(23.11.2010)
(4)
Di Maio, Andrea: Government 2.0 won’t happen
without officer 2.0. Online: http://blogs.gartner.com/
andrea_dimaio/2009/05/30/government-20-wont happen-without-officer-20/ (29.11.2010)
(5)
http://www.creativecommons.at/
Mag. Judith
SCHOSSBÖCK
Wissenschaftliche
Mitarbeiterin,
Zentrum E-Government,
Donau-Universität Krems;
judith.schossboeck@
donau-uni.ac.at
32 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
service
E-Government
Tagungen, Konferenzen und Messen
17. Anwenderforum
E-Government 2011
23. – 24. Februar 2011
Berlin, Deutschland
14. Internationales
Rechtsinformatik
Symposion (IRIS)
mai
april
märz
24. - 26. Februar 2011
Salzburg, Österreich
Tagung eGov Fokus
15. April 2011
Bern, Schweiz
14. Deutscher Verwaltungskongress
„Effizienter Staat“:
03. - 04. Mai 2011
Berlin, Deutschland
CeDEM11 Conference
for E-Democracy and
Open Government
05. – 06. Mai 2011
Krems, Österreich
09 – 11. Mai 2011
Ljubljana, Slowenien
Tagung mit Schwerpunkt Rechtsinformatik
und starkem Bezug zu E-Government. Es
werden u.a. Workshops zu folgenden Themen
angeboten: E-Government, E-Procurement
und E-Justiz.
http://www.univie.ac.at/RI/IRIS2011/
2011 info society days Ein Teil der Veranstaltung ist das Swiss
7. – 12. März 2011
Bern, Schweiz
9th Eastern European
e|Gov Days
Traditionsreiche Fachtagung für IT-gestützte
Verwaltungsmodernisierung.
http://www.infora.de/public/
676075_Berliner_Anwenderforum/
eGovernment Forum. Themenschwerpunkte: eGovernment zwischen Innovation
und Wirtschaftlichkeit. Neue Arbeits- und
Kommunikationsformen in der Verwaltung. Ein
Themenfokus ist E-Government für Städte und
Gemeinden gewidmet.
http://www.infosocietydays.ch/
Auf der Konferenz eGov Fokus präsentieren
zweimal jährlich namhafte Referentinnen und
Referenten aus der Schweiz, Österreich und
Deutschland aktuelle Konzepte und innovative
Projekte rund um den Einsatz neuer Informationstechnologien in Staat und öffentlicher
Verwaltung.
http://www.wirtschaft.bfh.ch/de/
forschung/veranstaltungen.html
Die Veranstaltung steht heuer unter dem
Motto „Erfolgsfaktor Strategie - Verwaltungstransformation in einer vernetzten Welt“. Das
Partnerland ist die Schweiz.
http://www.effizienterstaat.eu
Schwerpunkte: E-Participation, Open Government, Open Data and Open Access, E-Voting
http://www.donau-uni.ac.at/en/department/gpa/telematik/edemocracy-conference/edem/vid/14978/index.php
Schwerpunkte: eGovernment/eAdministration
and eJustice, eHealth, Electronic Citizen
Participation, eEducation, Information Society
and Narrowing Digital Divide
http://eeegov2011.ocg.at/
Kongress neueVerwal- Der 12. Kongress steht unter dem Motto
„Verwaltung neu denken“.
tung mit Fachmesse
http://www.neue-verwaltung.de
eGovernment
10. – 11. Mai 2011
Leipzig, Deutschland
juni
februar
2011
e-Government
Konferenz 2011
08. - 09. Juni 2011
Salzburg, Österreich
Fachtagung MEMO
2011
08. – 09. Juni 2011
Münster, Deutschland
Traditionelle Veranstaltung der Plattform
Digitales Österreich, der e-Government
Länderarbeitsgruppe, des Österreichischen
Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes und der ADV (Arbeitsgemeinschaft
für Datenverarbeitung).
http://e-government.adv.at/2011/
Im Mittelpunkt der Tagung stehen Methoden
und Werkzeuge zur Verwaltungsmodernisierung.
http://www.memo-tagung.de/
24rd Bled eConference Der Titel der Konferenz lautet heuer „eFuture:
12. - 15. Juni 2011
Bled, Slowenien
12th Annual International Conference on
Digital Government
Research (DG.O. 2010)
12. – 15. Juni 2011
College Park, MD, USA
Creating Solutions for the Individual, Organisations and Society“.
http://bledconference.org/index.php/
eConference/2011
Das Motto der heurigen Konferenz ist “Digital
Government Innovation in Challenging Times“.
http://dgo2011.dgsna.org/
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
service
16. – 17. Juni 2011
Ljubljana, Slowenien
Open Government Data Themenschwerpunkte: Europa und OGD,
(OGD) Konferenz 2011 Österreich und OGD, Best Practice Technologie
16. Juni 2011
Wien, Österreich
ISESS 2011 - International Symposium
on Environmental
Software Systems
27. – 29. Juni 2011
Brno, Tschechien
MeTTeG 2011 august
30. Juni – 1. Juli 2011
Camerino, Italien
EGOV2011
ePart 2011
28. August –
2. September 2011
Delft, Niederlande
EGOVIS‘11
Themenschwerpunkte: Applications of eGovernment, Challenges to e-Government,
The e-voting issue, e-Democracy, Measuring
e-Government/Economcis of e-Government.
http://www.academic-conferences.org/
eceg/eceg2011/eceg11-home.htm
& Infrastruktur.
http://www.ogd2011.at
Themenschwerpunkte: eEnvironment and
cross-border services in the Digital Agenda for
Europe, Environmental Information Systems
and Services - Infrastructures and Platforms,
Information Tools for Global Environmental
Assessment
http://www.isess2011.org/
5th International Conference on Methodologies, Technologies and Tools enabling
e-Government
http://conferences.cs.unicam.it/metteg11/ Die Vorträge bei der EGOV Konferenz
vermitteln jährlich den Stand der Forschung
und Umsetzung von eGovernment und
eGovernance. Auch heuer wird wieider ePart
als Teilkonferenz zum Themenschwerpunkt
eParticipation durchgeführt.
http://www.egov-conference.org/egov-2011
http://www.demo-net.org/epart
29. August –
2. September 2011
Toulouse, Frankreich
november
ECEG 2011
eGovernment
Symposium
15. November 2011
Bern, Schweiz
EGOVIS’11 (International Conference on
Electronic Government and the Information
Systems Perspective) findet als Teil des DEXA
Konferenzclusters statt. Themenschwerpunkte sind e-administration, e-democracy,
e-participation und e-voting.
http://www.dexa.org
Das Symposium hat sich als zentrale Veranstaltung in der Schweiz etabliert.
http://www.egovernment-symposium.ch
| 33
34 |
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
service
bücher
E-Government Publikationen
Ursula Waldenhofer
Electronic Government: Problemfelder der Akzeptanz und
Erreichbarkeit von E-Government Services am Beispiel der
Stadt Linz
VDM Verlag Dr. Müller, ISBN: 978-3639323726, Januar 2011
Assar, S., Boughzala I., Boydens I. (Herausgeber)
Practical Studies in e-Government
Springer, Berlin, ISBN: 978-1441975324, November 2010
Kim Normann Andersen, Enrico Francesconi, Ake Grönlund, Tom M. van Engers (Herausgeber)
Electronic Government and the Information Systems Perspective: First International Conference, EGOVIS 2010
Springer, ISBN: 978-3642151712, Oktober 2010
Maria A. Wimmer, Jean-Loup Chappelet, Marijn Janssen,
Hans Jochen Scholl (Herausgeber)
Alcatel-Lucent Stiftung für Kommunikation, Gemeindetag
Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg, Stiftung der Württemberischen Gemeinde-Versicherung a.G. (Herausgeber)
Praxis des E-Government in Baden-Württemberg
Verlag: Boorberg , ISBN: 978-3415045040, August 2010
Peter Parycek, Alexander Prosser (Herausgeber)
EDem2010 Proceedings of the 4th International Conference on
E-Democracy
OCG, ISBN: 978-3854032656, Juni 2010
Yannis Charalabidis (Herausgeber)
Interoperability in Digital Public Services and Administration:
Bridging E-Government and E-Business
Idea Group Reference, ISBN: 978-1615208876, Mai 2010
Proceedings EGOV 2010 IFIP e-government conference
Springer, ISBN: 978-3642147982, Oktober 2010
Christopher G. Reddick (Herausgeber)
Comparative E-Government
Springer, Berlin, ISBN: 978-1441965356, Oktober 2010
Efthimios Tambouris, Ann Macintosh, Olivier Glassey
(Herausgeber)
Electronic Participation: Second International Conference, ePart
2010
Springer-Verlag, ISBN: 978-3642151576, September 2010
Marijn Janssen (Herausgeber)
E-Government, E-Services and Global Processes: Joint IFIP TC 8
and TC 6 International Conferences, EGES 2010 and GISP 2010
Verlag: Springer, Berlin, ISBN: 978-3642153457,
September 2010
Robert Hink, Christian Rupp, Peter Parycek, Harald Pirker
E-Government in Gemeinden: Vom E-Formular zum E-Bescheid
MANZ‘sche Wien, ISBN: 978-3214145095, September 2010
Hans J. Scholl (Herausgeber)
E-Government: Information, Technology and Transformation
M E Sharpe Inc, ISBN: 978-0765619891, August 2010
Jürgen Stember,
Wolfgang Eixelsberger
(Herausgeber)
Verwaltung im Wandel
LIT, ISBN:
978-3643106711,
November 2010
Verwaltung und Politik sind permanent von Veränderungen betroffen. Im vorliegenden Sammelband werden die
Herausforderungen und Entwicklungen anhand zahlreicher
Perspektiven aus den Ländern Österreich, Schweiz, Italien
und Deutschland beleuchtet. Ein Kapitel ist dem Themenbereich E-Government und Technik-induzierte Verwaltungsreform gewidment.
eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011
| 35
eGovernment Review
Fachhochschule Kärnten
Studienbereich Wirtschaft
Europastraße 4
A - 9524 Villach
Tel.: +43 (0)5 90500-1201
Fax: +43 (0)5 90500-1210
E-Mail: puma@fh-kaernten.at
www.fh-kaernten.at
Fachzeitschrift des Studienbereichs Wirtschaft
der Fachhochschule Kärnten
Herausgeber: FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger
4. Jahrgang
Redaktion: Mag. (FH) Anja Prochiner
erscheint halbjährlich
in einer Auflage von 1000 Exemplaren
ISSN 1997-4051 (gedruckte Ausgabe)
Design:
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Druck: Samsondruck, St. Margarethen
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