eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 Ausgabe Nr. Januar 2011 ISSN 1997-4051 Regionales E-Partizipations-Modell E-Government auf einen Klick | Secure Long-term Record Keeping | 1 7 2 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 Titelbild: Rathaus Brüssel COPYRIGHT: Achim Baqué eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 | 3 Editorial Liebe E-Government Interessierte, Das noch viel zu tun ist, wird u.a. auch bei der Durchsicht des EU E-Government Aktionsplans 2011 – 2015 klar. EGovernment Anwendungen enden nach wie vor an den Grenzen der EU-Mitgliedsstaaten. Grenzüberschreitende und europaweit einheitliche Onlineverfahren sind nach wie vor kaum bzw. gar nicht zu finden. Mit dem vorliegenden Aktionsplan wird ein weiterer Anlauf zur Änderung dieses Zustands unternommen. Ob damit ein Durchbruch gelingen wird, bleibt abzuwarten. Ein Schwerpunkt in der vorliegenden Ausgabe sind wieder Beiträge zum Themenbereich elektronische Demokratie. Sabrina Scherer und Maria Wimmer berichten über ein regionales Modell für E-Partizipation in Europa. Lucie Langer, Alex Wiesmaier und Johannes Bachmann berichten über die Problematik der sicheren Langzeitaufbewahrung von sensiblen Daten. Ein Bereich, der insbesondere auch Daten aus dem Umfeld von elektronischer Demokratie (z.B. Wahlen) betrifft. Andreas Meier und Luis Teran informieren über ein Empfehlungssystem für elektronische Wahlen und wie dabei unscharfe Logik einen Beitrag leisten kann. Peter Schilling und Martin Brüggemeier berichten über eine Infrastruktur zur einfachen Abwicklung von gesetzlichen Informationspflichten. Gerade in der Prozesskette zwischen Wirtschaft und Verwaltung liegt noch ein enormes Potential für Optimierung. Volkmar Krese und Daniel Zimmermann beleuchten diese Prozesskette mit Fokus auf den einheitlichen Ansprechpartner und den Zusammenhang zu OneStop-Government. Beatrix Maier berichtet über Ergebnisse des PEPPOL Projektes und warum diese für das elektronische Vergabewesen zukunftsweisend sein werden. Peter Reichstädter stellt den Digitales Österreich Explorer vor. Damit soll der Zugang zu E-Government Services noch schneller, übersichtlicher und sicherer werden. Josef Aßmayr und Arno Abler berichten über Tirol 2.0, der Umsetzung einer kommunalen E-Government Strategie für Tirol. Christian Ansorge, Monika Tulipan, Hermann Klug und Sigbert Huber informieren über Resultate aus einem Projekt zum Aufbau eines zentralen Bodenportals. Abschließend berichten Brigitte Lutz und Judith Schoßböck über die Unterstützung der österreichischen E-Government Strategie mit E-Learning Inhalten. Die dabei entstandenen Inhalte sind frei verfügbar. Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen mit der siebenten Ausgabe von eGovernment Review. FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft aufruf beiträge Auch in der vorliegenden 7. Ausgabe von eGovernment Review erwarten Sie wieder einige spannende und aktuelle Beiträge. Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesministerium des Innern, gibt dazu im Interview einen Denkanstoß zur andauernden Diskussion über die Zukunft von E-Government. Die These ist dabei, dass sich E-Government als Thema auflösen wird, insbesondere deshalb, weil sich E-Government in der Verwaltung so etablieren wird, dass eine Unterscheidung zu Nicht-EGovernment nicht mehr notwendig erscheint. eGovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in eGovernment Review veröffentlichen möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@fh-kaernten. at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein. Der eGovernment-Review-Beirat bewertet die eingereichten Artikel und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentlichung frei. Einreichungen für die achte Ausgabe werden bis zum 18. April 2011 angenommen. FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft 4 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 eGovernment-Review-Beirat Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung von eGovernment Review. FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft Fachhochschule Kärnten FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten Dr. Peter Parycek, MSc Zentrumsleiter Zentrum für E-Government Donau-Universität Krems Lektor FH Kärnten Prof. Dr. Reinhard Posch Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz CIO des Bundes Prof. DI Dr. Reinhard Riedl Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz DI Manfred Wundara CIO der Stadt Villach Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 Inhalt „E-Government wird sich als Thema ein bisschen auflösen“ 6 Interview mit Martin Schallbruch (IT-Direktor im Bundesministerium des Innern) E-Government in Italien 8 Günther Früh | Josef Bernhart | Kurt Promberger (EURAC Research) Europäischer eGovernment Aktionsplan 2011 – 2015 10 Wolfgang Eixelsberger (FH Kärnten) E-Partizipation in Europa: Ein regionales Modell 12 Sabrina Scherer | Maria A. Wimmer (Universität Koblenz-Landau) Secure Long-term Record Keeping in the Public Sector 14 Lucie Langer (Technische Universität Darmstadt) | Alex Wiesmaier (CASED) | Johannes Bachmann (Technische Universität Darmstadt & CASED) Empfehlungssystem für elektronische Wahlen 16 Informationspflichten effizient abwickeln: Das Konzept des FRESKO-Prozessors 18 fachartikel aktuelles Ausgabe Nr. 7 | Januar 2011 Andreas Meier | Luis Teran (Universität Fribourg/Schweiz) Peter Schilling (Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg & Fraunhofer Institut FOKUS) | Martin Brüggemeier (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) Der Einheitliche Ansprechpartner – Ein Entwicklungsanschub für One-Stop-Government? 20 Volkmar Kese | Daniel Zimmermann (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg) E-Procurement im BVergG: Das VCD als Praxisbeispiel 22 E-Government auf einen Klick – mit dem „Digitales Österreich“- Explorer 24 Beatrix Maier (Bundesministerium für Finanzen) Peter Reichstädter (Bundeskanzleramt) Tirol 2.0 Umsetzung einer kommunalen eGovernment-Strategie für Tirol 26 Josef Aßmayr (Stadtgemeinde Lienz) | Arno Abler (CommunalConsult Tirol) GS SOIL: interoperable EU-Bodendaten – fit für INSPIRE? 28 Christian Ansorge | Monika Tulipan | Sigbert Huber (Umweltbundesamt) | Hermann Klug (Universität Salzburg) Interaktive Weiterbildung: eLearning und eGovernment 30 E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 32 E-Government Publikationen 34 service Brigitte Lutz (Stadt Wien) | Judith Schoßböck (Donau-Universität Krems) | 5 6 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 aktuelle information interview „E-Government wird sich als Thema ein bisschen auflösen“ Martin Schallbruch ist IT-Direktor im Bundesministerium des Innern und Stellvertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik. Er ist verantwortlich für IT-Strategie und IT-Steuerung der Bundesverwaltung. In dem von ihm geleiteten IT-Stab werden das Projektmanagement für die E-Government-Initiativen des Bundes ebenso gesteuert wie die Koordinierung der nationalen E-Government-Strategie. Seine Verantwortung erstreckt sich auch auf die ITSicherheitspolitik, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) sowie Pässe und Personalausweise. Vor der Berufung zum IT-Direktor war Schallbruch bis Ende 2001 persönlicher Referent der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern. Nach dem Studienabschluss als Diplom-Informatiker an der Technischen Universität Berlin war Schallbruch zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Leiter eines IT-Servicezentrums der Universität, bevor er 1998 in den Dienst der Bundesregierung eintrat. Sie sind Mitglied des Rates der IT Beauftragten der Bundes- Schwerpunkt sind dabei die Unternehmen? regierung. Welche Aufgaben nimmt der IT-Rat wahr und wel- Die Verwaltungskontakte der Bürger sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sehr gering. Normale Bürger haben 1 bis 2 Verwaltungskontakte im Jahr und um diese kümmern wir uns jetzt schon relativ lange und haben die Potentiale dabei schon weitgehend gehoben. Bei den Unternehmen sehe ich aber noch große Potentiale. Es ist auch eines der Schwerpunkte in unserem Modernisierungsprogramm, dass wir den bürokratischen Aufwand der Unternehmen dadurch reduzieren wollen, dass wir die elektronische Abwicklung zum Normalfall machen und zwar auch zum verpflichtenden Normalfall. Das gibt es in vielen Bereichen – Sozialversicherung, Steuern und wir werden das auf weitere Bereiche ausdehnen. Das ist für kleine und mittelständische Unternehmen schwieriger umsetzen als für große Unternehmen, aber auch da gibt es inzwischen eine große Bereitschaft etwas zu tun. chen Bezug zu E-Government gibt es? Der IT-Rat ist der Rat der IT-Beauftragten aller Bundesministerien und ist damit das Gremium in der Bundesregierung, dass ressortübergreifend für die Steuerung der IT und von E-Government verantwortlich ist. Der Rat nimmt viele Aufgaben wahr, die mit E-Government zu tun haben. Der IT-Rat bestimmt über Basisinfrastrukturen für E-Government, sowie Kriterien, Standards und Methoden die dann in der Bundesverwaltung verpflichtend umzusetzen sind. Der EU-Aktionsplan 2011 – 2015 wurde soeben beschlossen. Welche zentralen Aufgaben leiten Sie daraus für Deutschland ab? Der Schwerpunkt des Aktionsplans ist die Nutzung von E-Government Dienstleistungen zu erhöhen. Wir haben die Zielvorstellung des E-Government Aktionsplanes in unsere nationale E-Government Strategie, die wir vor kurzem beschlossen haben, soweit anwendbar übernommen. Zentrale Bereiche sind dabei Standardisierung, Sicherheit und Infrastrukturthemen. Aus deutscher Sicht ist es sehr wichtig, dass das die Ergebnisse der large-scale Pilot Projekte langfristig gesichert werden. Ziel ist es immer mehr grenzüberschreitende E-Government Dienste anbieten zu können und Interoperabilität sicherzustellen. Soeben wurde die Europäische Bürgerinitiative beschlossen. Welche Auswirkungen erwarten Sie sich aus dieser neuen Form einer Bürgerinitiatve? Ich sehe dies als eines der vielen Instrumente der elektronischen Demokratie. Ich würde das nicht überbewerten, weil die Anforderungen sehr hoch sind. Es muß sich eine sehr hohe Anzahl an Unterstützern aus mehrere Ländern beteiligten und europaweite Themen decken nur einen Teil der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ab. aktuelle information Bei dem Themenbereich brauchen wir noch sehr viel mehr an Offenheit, der Behörden und auch der Regierungen, für unterschiedliche Formen der elektronischen Bürgerbeteiligungen. Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass man je nach Vorhaben und je nach betroffener Gruppe auch unterschiedliche Formen der elektronischen Demokratie braucht. Auf kommunaler Ebene wird der Einsatz der elektronischen Demokratie zunehmen, ob das auf Ebene von Nationalstaaten auch so sein wird, weiß ich noch nicht. Die Probleme, die in repräsentativen Demokratien durch die Zentralregierung und das jeweilige Parlament diskutiert werden, sind in der Regel sehr viel schwieriger durch eine elektronische Partizipation zu erfassen, als die Probleme auf kommunaler Ebene. Wir haben in Deutschland sehr erfolgreiche Projekte in Kommunen laufen, beispielsweise bei der Erstellung von Bürgerhaushalten. Die Frage, ob man eine Sporthalle nun in dieser oder jener Größe auslegt, und für den Haushalt einer Kommune 30.000 oder 70.000 EUR Mehrkosten entstehen, ist eine Frage die man sehr intensiv vor Ort diskutieren kann und wo man auch alle Einflußfaktoren leicht beschreiben kann. Schwieriger ist es, wenn es um die Reform des Gesundheitswesen ganz allgemein geht. Da sind die Prozesse viel komplizierter, es gibt viel mehr Beteiligte, sehr viel mehr Sachinformationen, die miteinbezogen werden müssen und da ist dann auch die elektronische Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sehr viel schwieriger zu organisieren. Schwerpunkt des belgischen Vorsitzes des Rates der EU war das Thema Open Government. Wie sehen Sie die Zukunft dieses Themenbereichs? Open Government ist etwas, was man in einer westlichen repräsentativen Demokratie ohnehin als Anspruch hat. Wir erwarten Transparenz bei Verwaltungshandeln und bei dem Herbeiführen von Entscheidungen. Wir haben aber auch eine neue Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, dass die Regierung den Transparenzanspruch einer modernen Demokratie, auch mit Hilfe elektronischer Instrumente bereitstellt. Es ist für Experten oftmals nicht möglich, den Gang eines Gesetzgebungsverfahrens nachzuvollziehen. Nun besteht aber die Möglichkeit, solche Verfahren vollkommen transparent zu machen. Das ist ein Gewinn, das ist ein Vorteil, das stärkt das Vertrauen in die Demokratie und insofern ist das ein Anwendungsfeld, bei dem man viel tun kann. Ich sehe dabei noch einen zweiten Aspekt. Von Steuermitteln bezahlte Informationen können auch dazu dienen, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln oder bestehende Geschäftsmodelle werthaltiger zu machen. Es können also Unternehmen gegründet werden, die diese Informationen nutzen und daraus neue Dienste entwi- eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 ckeln. Das ist ausgesprochen hilfreich für die Stärkung des europäischen Marktes. Ich möchte Open Government auch ein wenig abgrenzen, insofern, als auch eine Regierung und eine Verwaltung einen Raum braucht in dem Entscheidungsprozesse vorbereitet werden können und in dem offene Diskussionen stattfinden können, d.h. ich würde mich nicht dafür aussprechen, dass wir interne Entscheidungsprozesse jetzt vollständig öffentlich machen. Für 2013 ist die Fertigstellung einer bundesweiten Open Data Plattform angekündigt. Was kann von dieser Plattform erwartet werden? Die Plattform soll den Einstieg in Open Data in Deutschland bieten. Unternehmen, die neue Geschäftsmodelle entwickeln wollen und Bürgerinnen und Bürger die Abläufe hinterfragen wollen, sollen sich die Informationen nicht kompliziert zusammensuchen müssen, sondern sollen einen einfachen strukturierten Metablick auf die gesamten Open-Data Vorhaben und Open-Data Bestände der deutschen Verwaltung bekommen. Das ist nicht nur mit den staatlichen Ebenen so vereinbart, sondern auch mit der Wirtschaft. Wie wird sich E-Government Ihrer Meinung nach in den nächsten Jahren weiterentwickeln? Etwas provokant gesagt – E-Government wird sich als Thema ein bisschen auflösen, weil die Nutzung und der Einsatz von IT und Internet alle Bereiche des Verwaltungshandelns so durchdringen wird, das man kaum noch von E-Government im Vergleich zu nicht- E-Government sprechen kann. Ich sehe aber zwei ganz wesentliche Trends. Zum einen die IT Systeme in den Behörden werden immer stärker zusammenwachsen. Beinahe jedes E-Government Projekt, dass wir heute machen ist ein Integrationsprojekt. Das stellt ganz hohe Anforderungen an die Infrastruktur und das stellt hohe Anforderungen an eine starke IT-Governance. Große Fortschritte werden wir nur bekommen, wenn wir Integration sicherstellen. Zweites Thema – der Staat wird noch stärker als bisher in der Informationsgesellschaft mit seinen IT-Systemen und mit von seiner Seite gestalteten IT-Infrastrukturen ein Enabler für E-Business und E-Commerce sein. Wir werden den Staat erleben als das Rückgrat der Informationsgesellschaft, der Verantwortung übernimmt für das Funktionieren des Netzes und für das Funktionieren von E-Business und E-Commerce. Wir danken für das Gespräch. Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger. | 7 8 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 aktuelle information E-Government in… Italien In der vorliegenden 7. Ausgabe von eGovernment Review finden Sie den 4. Beitrag in der Reihe E-Government in europäischen Ländern. Die bisher erschienenen Beiträge beschäftigten sich mit Slowenien, Dänemark und Estland (Ausgabe Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6). Anfang der 1990er Jahre hat Itali•K osteneinsparungen im JustizFakten zu Italien: en aus der Notwendigkeit der Erwesen; Anzahl Einwohner (in Mio).: 60,4 füllung der Maastricht-Kriterien •R eduzierung von 90 % der und der zunehmenden UnzufriePapierkosten; 2 Anzahl Einwohner pro km : 200,5 denheit der Bürger mit den öf•K ostenersparnis von 200 MillioMitglied in der EU seit: 1957 (Gründungsmitglied) fentlichen Leistungen, bedeutende nen Euro durch den Einsatz der Reformen der öffentlichen Verzertifizierten E-Mail. waltung angestoßen. Die rasante Ausbreitung des InterIn der neuen Digitalen Verwaltung Italiens werden den nets veränderte zudem die Bedürfnisse und AnforderunBürgern und Unternehmen neue Rechte in den Beziegen der Bürger, der Unternehmen und der Verwaltungen hungen zur Verwaltung eingeräumt (elektronischer selbst und erhöhte den Druck auf die Reformbewegung. Datenaustausch, elektronische Zahlungen, Recht auf Eine systematische Entwicklung nahm die Verbreitung Partizipation usw.). Diese Rechte werden durch die Bevon E-Government durch die nach dem Minister für den reitstellung einiger rechtsgültiger Instrumente, wie der öffentlichen Dienst, Franco Bassanini, benannten Bassa„Zertifizierten E-Mail“, der „Digitalen Signatur“, des nini-Gesetze (von 1996 bis 1998) und den ersten Akti„Elektronischen Dokuments“ und der „E-Karten“ garaonsplan für die Informationsgesellschaft vom Juni 2000. tiert. Sechs Jahre später wurden die zahlreichen gesetzlichen Regelungen in einem Einheitstext, dem sog. Kodex der Vernetzung der Verwaltungen. Die Vernetzung der VerwalDigitalen Verwaltung zusammengeführt. Trotz aller Betungen wird als ein Schlüsselfaktor für die Umsetzung mühungen konnte Italien bis heute noch nicht ins vordeeines effizienten Föderalismus verstanden. Der Kodex re Feld der EU-Staaten vordringen, was das Angebot und fordert diesbezüglich die Realisierung und Einhaltung die Nutzung von E-Government-Diensten betrifft. Dies einheitlicher Standards und sicherer Kommunikationssoll allerdings durch enorme Budgetmittel im Rahmen kanäle, gibt der elektronischen Post die volle gesetzliche des „Neuen E-Government-Plan 2012“ gelingen. Gültigkeit in der Kommunikation zwischen Verwaltungen und verpflichtet diese gleichzeitig zur Nutzung dieKodex der Digitalen Verwaltung. Mit 1. Jänner 2006 trat der ses Instruments in Verbindung mit der Digitalen SignaKodex der Digitalen Verwaltung (Codice dell‘Amminitur, des elektronischen Protokolls und der zertifizierten strazione Digitale - CAD) in Kraft. Dieser Einheitstext E-Mail. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, soll den klaren gesetzlichen Rahmen für die Entwickdass alle Daten der Bürger und Unternehmen, über die lung der Informationsgesellschaft und die Anwendung die Verwaltung bereits verfügt, nicht erneut eingeholt der IKT im öffentlichen Sektor bilden. In seiner letzten werden müssen, sondern verwaltungsintern direkt bei Fassung vom Februar 2010 umfasst der Kodex insgesamt der jeweils kompetenten Behörde abgerufen werden kön92 Regeln, Verpflichtungen, Empfehlungen sowie Zielnen. setzungen in neun Abschnitten und zielt so darauf ab, innerhalb der nächsten drei Jahre (in Abstimmung mit Neuer E-Government-Plan 2012. In Kohärenz mit der Lisdem E-Government-Plan 2012) eine neue, digitale und sabon-Strategie sowie als Reaktion auf die aktuelle Wirtentbürokratisierte Verwaltung in Italien zu schaffen. Die schaftskrise und den wachsenden Rückstand Italiens in vorrangigen Ziele sind: Bezug auf die Nutzung von Internet und elektronischer • bis zu 80 % Zeiteinsparung bei VerwaltungsDienste, wurde am 21. Januar 2009 der neue E-Governverfahren; ment-Aktionsplan 2012 präsentiert. In nachfolgenden info serie Günther Früh | Josef Bernhart | Kurt Promberger eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 aktuelle information Italien(3) Österreich(4) Deutschland(5) Bürger, die elektronisch Information aus dem öffentlichen Bereich eingeholt haben. 15,1 % 35.4 % 35.3 % - Bürger, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben. 5,4 % 12.0 % 12.4 % - Unternehmen, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben. 48 % 58 % 52 % - Italien Österreich Deutschland Platzierung im EU E-Government Ranking 2009 (Sophistication of Services)(1): 18 4 13 28 Platzierung im UN E-Government Readyness Index 2009(2): 26 14 17 12 | 9 Schweiz (6) Tab. 1: E-Government Schlüsselindikatoren (für die Schweiz liegen keine Daten vor) Schweiz Tab. 2: E-Government Rankingdaten • Zielbereich „Sektoren“: vorwiegend auf die zentralstaatlichen Verwaltungen sowie auf das Universitätssystem bezogen. • Zielbereich „Territorial“: auf die Regionen und lokalen Körperschaften bezogen. • Zielbereich „System“: horizontale Maßnahmen für die gesamte Verwaltungsstruktur zur Entwicklung gemeinsamer Infrastrukturen (z. B. Projekte zur Reduktion des Digital Divide sowie zur Verbesserung der Dienste). • Zielbereich „International“: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Beteiligung am europäischen und internationalen Netz von Infrastrukturen, Innovation sowie des „Best Practice“Austausches. Bürger E-Government-Dienste für die Antragstellung genutzt. Bei den Unternehmen lag diese Quote immerhin bei 42 %. Die Indikatoren in der Tabelle geben Aufschluss über Angebot und Nutzung der E-Government-Dienste in Italien im europäischen Vergleich (EU-27). literatur vier Makrobereichen wurden insgesamt 80 Projekte definiert und mit einem beachtlichen Budget von insgesamt 1,38 Milliarden Euro für die Legislaturperiode [2008 – 2013] ausgestattet. (1) European Commission Directorate General for Infor mation Society and Media Smarter Faster, Better eGovernment - 8th eGovernment Benchmark Measu rement - November 2009, URL: http://ec.europa.eu/ information_society/eeurope/i2010/docs/benchmar king/egov_benchmark_2009.pdf (2) United Nations (2008): UN E-Government Survey 2008, From E-Government to Connected Governance. URL: http://www.unpan.org/egovernment.asp (3) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Italia July 2010, Edition 5.0 URL: http://www.epractice.eu/en/document/288213 European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Austria July 2010, Edition 12.0. URL: http://www.epractice.eu/en/document/288167 (4) Das Programm soll den Rückstand Italiens im internationalen Vergleich verringern. Damit soll bis zum Jahr 2012 die „Papierverwaltung“ endgültig der Vergangenheit angehören und sämtliche Dienste seitens der Bürger bzw. Unternehmen über das Netz von zu Hause aus in Anspruch genommen werden können. Auch die elektronische Identitätskarte soll (wie bereits von den Vorgängerregierungen mehrfach angekündigt) endgültig Realität werden. Nutzung von E-Government-Diensten in Italien. In der Be- reitstellung von E-Government-Diensten steht Italien relativ gut da. 58 % der öffentlichen Dienstleistungen für Bürger und 88 % für Unternehmen stehen online zur Verfügung. Allerdings liegt Italien in der Nutzung von E-Government-Diensten EU-weit auf Platz 22 (von 27). Nur etwas mehr als 8 % der Bevölkerung interagieren online mit der öffentlichen Verwaltung. In den letzten drei Monaten des Jahres 2008 haben gerade einmal 5 % der Mag. Günther FRÜH EURAC Research, wissenschaftlicher Mitarbeiter; guenter.frueh@eurac.edu Dr. Josef BERNHART EURAC Research, stellvertretender Institutsleiter; Josef.Bernhart@eurac. edu (5) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Germany July 2010, Edition 13.1 URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment%20 in%20DE%20-%20November%202009-12.1_1.pdf (6) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Switzerland July 2010, Edition 5.0 URL: http://www.epractice.eu/en/document/288421 (7) European Commission eGovernment Factsheets eGovernment in Switzerland May 2010, Edition 5.0 URL: http://www.epractice.eu/files/eGovernment_in_ CH_May_2010_5_0.pdf (8) E-GOVERNMENT IN ITALIEN. In: Promberger K., Früh G., Bernhart J. (Hrsg.): E-Government − Konzepte, Modelle und Erfahrungen, Schriftenreihe Management und Unternehmenskultur, Band 18, Linde Verlag, Wien 2010, S. 61-102 A. Univ.-Prof. Dr. Kurt PROMBERGER EURAC Research, Direktor für Verwaltungsmanagement am Institut für Strategisches Management (Leiter der Abteilung Public Management EURAC); Universität Innsbruck; Kurt.Promberger@uibk. ac.at 10 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 aktuelle information Europäischer eGovernment Aktionsplan 2011 – 2015 abstract Wolfgang Eixelsberger Der zweite Europäische E-Government Aktionsplan definiert die Ziele der EU für E-Government für den Zeitraum von 2011 bis 2015. Im Fokus steht der Ausbau von elektronischen Verfahren und Dienstleistungen auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Der Aktionsplan stellt einen Rahmen dar, den die EU vorgibt. Der Erfolg ist von den Bemühungen der einzelnen EU-Staaten abhängig, die entsprechende Maßnahmen setzen müssen. Schwerpunkte. Im Dezember 2010 wurde der zweite Euro- päische E-Government Aktionsplan verabschiedet(1). Der erste Aktionsplan(2) von 2006 hatte als Zielsetzung die beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller. Aus dem Aktionsplan wurden einige Großprojekte (wie PEPPOL und STORK) angestoßen und ein Austausch an guten Praktiken und Ideen zwischen den europäischen Ländern durchgeführt. Der zweite Europäische E-Government Aktionsplan soll die bereits bearbeiteten Themen aus dem ersten Aktionsplan weiterbearbeiten (u.a. elektronische Identität) und neue Themen aufgreifen (u.a. Freigabe öffentlicher Daten). Vier politische Schwerpunkte sind im Aktionsplan definiert: • Entwicklung von elektronischen Behördendiensten, die Bürger und Unternehmen stärken sollen • Einführung elektronischer Behördendienste, die die Mobilität im Binnenmarkt erleichtern sollen (Unternehmensgründungen, Arbeiten, Wohnen …) • Verringerung der Verwaltungslasten durch elektronische Behördendienste • Schaffung von Schlüsselvoraussetzungen zur Umsetzung von politischen Schwerpunkten Die vier vorgestellten Schwerpunkte sind großteils Fortschreibungen der bereits seit Jahren bekannten EGovernment Zielsetzungen der EU. Die Umsetzung von einigen Maßnahmen geht zögerlich voran und wie im Aktionsplan dargestellt, gibt es z.B. bisher nur wenige grenzüberschreitende elektronische Behördendienste und diese werden von den Bürgern nur zögerlich angenommen. Maßnahmen und Zielsetzungen. Abgeleitet von den vier politischen Schwerpunkten werden Maßnahmen bzw. Zielsetzungen definiert. Eine Zielsetzung ist daher, dass ab 2015 80% der Unternehmen und 50% der EU-Bürger elektronische Behördendienste in Anspruch nehmen sollen. Des Weiteren sollen ab 2015 Online-Dienste zur Verfügung stehen, die es Unternehmern ermöglichen sollen, überall in der EU Firmen zu gründen und zu betreiben. Die Online-Dienste sollen es Bürgern ermöglichen, überall in der EU zu studieren, zu arbeiten, zu wohnen und sich zur Ruhe zu setzen. Stärkung der Nutzer. Ein neuer Ansatz in diesem Umfeld stellt das Konzept der kooperativen Produktion von Dienstleistungen dar. Benutzern soll die Möglichkeit gegeben werden, aktiv in den Entwurf und die Produktion von elektronischen Behördendiensten eine Rolle zu spielen. Einen weiteren sehr interessanten Ansatz stellt die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors dar. Dabei sollen öffentliche Daten, die keinen Personenbezug darstellen, zur Nutzung freigegeben werden. Aufbauend auf diese Daten, können Bürger und Unternehmen innovative Produkte und aktuelle information eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 Dienstleistungen entwickeln. Davon betroffen sind insbesondere geografische, statistische und umweltbezogene Daten. Im Dezember 2010 hat dazu beispielsweise der Eurostat Hackday(3) stattgefunden. Eurostat, das statistische Amt der EU, hat dazu Daten zur Verfügung gestellt, die von den „Hackern“ bearbeitet werden konnten. Ein Resultat daraus ist eine anschauliche Darstellung des Energieverbrauchs Europäischer Länder(4). In diesem Umfeld ist geplant, Rohdaten und Dokumente in maschinlesbarer Form bereitzustellen und die Weiterverwendung dieser Informationen explizit zu erlauben bzw. zu fördern. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen. Beim Themenbereich Transparenz soll es den Nutzern ermöglicht werden, die in der öffentlichen Verwaltung gespeicherten eigenen Daten zu überprüfen und nachzuverfolgen. Ab 2014 sollen die EU-Staaten den Bürgern elektronischen Zugang zu den über sie gespeicherten Daten ermöglichen. Außerdem sollen die Bürger elektronisch informiert werden, wenn diese Daten verarbeitet werden. Die Einbeziehung in politische Entscheidungsprozesse, soll durch die Bereitstellung von Werkzeugen zur elektronischen Beteiligung (z.B. Petitionen zur Unterstützung von Bürgerinitiativen) sichergestellt werden. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behör- (Simple Procedures Online for Cross-boarder Services) und PEPPOL (Pan-European Public eProcurement Online) Projekte, sollen Services für Unternehmen angeboten werden, die eine grenzüberschreitende Nutzung von Services und Dienstleistungen sicherstellen sollen. In diesem Zusammenhang wird von einer zweiten Generation von einheitlichen Ansprechpartnern im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie gesprochen. Damit soll es Unternehmen ermöglicht werden, ab 2015 in allen EU-Ländern Waren an die öffentliche Verwaltung zu verkaufen und Dienstleistungen an die öffentliche Verwaltung anzubieten, wie sie es derzeit schon im Heimatland tun können. Bürgern soll die Möglichkeit geboten werden, überall in Europa auf ihre persönlichen Dokumente zugreifen zu können bzw. Dienstleistungen anzustoßen (z.B. Rentenansprüche stellen). dendienste. Unter Voraussetzungen sind insbesondere technische Aspekte wie die elektronische Identität, Zahlungssysteme und Interoperabilität gemeint. Bis 2013 sollen die EU-Staaten die nationalen Interoperabilitätsrahmen an den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) angepasst haben. 2011 wird die EU einen Vorschlag zur Überprüfung der e-Signatur Richtlinie vorlegen und 2013 einen Vorschlag für die EU-weite gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identitäten und Authentifizierung. literatur Binnenmarkt. Aufbauend auf den Resultaten der SPOCS Ziel ist eine Verringerung der Verwaltungslasten, eine Verbesserung der organisatorischen Abläufe und eine Förderung der kohlenstoffarmen Wirtschaft. Die EU möchte den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern und die Wiederverwendung von Lösungen und Anwendungen speziell fördern. Die Durchführung einer Kosten-Nutzen Analyse ist geplant. Zusätzlich sollen Indikatoren und Bewertungsverfahren entwickelt werden, mit denen die Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der Behörden durch elektronische Behördendienste gemessen werden soll. (1) Europäische Kommission: Europäischer E-Govern ment Aktionsplan 2011 – 2015 / Einsatz von IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden. KOM(2010) 743, Dezember 2010 http://ec.europa.eu/information_society/ activities/egovernment/action_plan_2011_2015/ docs/action_plan_de_act_part1_v1.pdf (2) Europäische Kommission: E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Ein führung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller. KOM(2006) 173, April 2006 http:// eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM :2006:0173:FIN:DE:PDF (3) http://eurostat.okfn.org/ (4) http://blog.okfn.org/2010/12/16/exploring-europeanenergy-data/ | 11 12 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel E-Partizipation in Europa: Ein regionales Modell abstract Sabrina Scherer I Maria A. Wimmer Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Teilnahme an online Diskussionen der europäischen Politik zu gewinnen ist nicht einfach. Im VoicE-Projekt wurde ein regionales E-Partizipations-Modell entwickelt, um die verschiedenen Herausforderungen der Bürgerbeteiligung in europäischen Gesetzgebungsangelegenheiten zu bewältigen. Das Modell wurde in dem Nachfolgeprojekt VoiceS weiterentwickelt und um innovative Technologien wie Serious Game und semantische Suche (auf Basis einer Ontologie) erweitert. Das Modell soll einerseits den Bürgern die Auswirkungen europäischer Politik auf regionaler Ebene aufzeigen. Andererseits werden elektronische Teilnahmemöglichkeiten verwendet, um so Bürger zur Partizipation zu motivieren. Regionales Modell für E-Partizipation in Europa. Eine Ziel- setzung von E-Partizipation ist, den Bürgern durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) die Möglichkeit zu geben, sich an Entscheidungsprozessen der Politik zu beteiligen und somit die Demokratieprinzipien zu stärken. Der Politik soll durch die aktive Meinungsäußerung der Bürger die Möglichkeit eröffnet werden, auf dieser Basis besser informierte Entscheidungen treffen zu können. In der Praxis scheitert E-Partizipation oft an Faktoren wie der mangelnden Beteiligung der Bürger und der Entscheidungsträger sowie der schlechten Einbindung des Beteiligungsprozesses in die politischen Prozesse. Erschwerend kommen das oftmals geringe Wissen der Bürger über die Europäische Union (EU), die Auswirkungen der EUGesetzgebung sowie die gegebenen Partizipationsmöglichkeiten hinzu. aktuelle Nachrichten zur EU und zu Verbraucherschutzthemen zu kommentieren und zu bewerten. Die Teilnahme ist für nicht registrierte Benutzer möglich. Zur Verbreitung von Inhalten werden Web 2.0 basierte soziale Medien wie RSS-Feeds, Twitter oder Facebook genutzt. Eine semantische Suche verbessert das Finden von relevanten Informationen z.B. in einer „Das könnte Sie auch interessieren“Box. Das VoiceS Europa Spiel – ein so genanntes „Serious Game“ – erklärt Interessierten spielerisch, wie auf europäischer Ebene strategische und gesetzliche Entscheidungen getroffen werden. Dabei können Bürger in die Rollen verschiedener Akteure im Entscheidungsprozess schlüpfen, um zu lernen, welche strategischen Überlegungen einzelne Entscheidungsträger anstellen können, um eine Entscheidung im Europäischen Parlament zu beeinflussen. Methodischer Ansatz für das regionale E-Partizipationsmo- Um diesen Problemen entgegenzuwirken wurde in den Projekten VoicE und VoiceS(1) ein neues Modell für E-Partizipation in Europa entwickelt und mit Hilfe zweier Piloten in Baden-Württemberg (Deutschland) und Valencia (Spanien) getestet. In diesem neuen Modell wird versucht, die Bürger durch thematische und regionale Fokussierung direkt anzusprechen. Hierbei wird auf der einen Seite auf die Einbeziehung der EU-Entscheidungsträger auf regionaler Ebene gesetzt. Auf der anderen Seite erfolgt eine thematische Fokussierung auf den Bereich Verbraucherschutz, der jeden Bürger betrifft. Die Plattform(2) bedient sich moderner IKT, um einen konstruktiven und sachbezogenen Dialog auf der Basis verständlich aufbereiteter Hintergrundinformationen zu ermöglichen. Zur Erhebung eines Meinungsbildes werden den Bürgern in der Region im monatlichen Wechsel Fragen im Namen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) gestellt. In einem Forum können zu vorgegebenen und neuen Themen Kommentare abgegeben und eingesehen werden. Weiterhin ist es möglich, auf der Plattform veröffentlichte dell. Elektronische Partizipation per se kann nicht das Ziel sein. Vielmehr ist es ein Mittel zur besseren Erreichung politischer Ziele unter stärkeren demokratischen Aspekten zu verstehen. E-Partizipationsangebote bedürfen daher einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung. Im Rahmen von VoicE und VoiceS ist ein Vorgehensmodell für die Umsetzung von E-Partizipationsinitiativen(3) entstanden, das auch Ergebnisse aus anderen Projekten und E-Partizipationsmodellen berücksichtigt. Abb. 1 zeigt eine vereinfachte Darstellung des aus drei Phasen bestehenden Vorgehensmodells. Phase I „Analyse und Design“ dient der konzeptionellen Vorbereitung des E-Partizipationsangebots. In Schritt 1 „Initiierung und Analyse“ werden die Ziele sowie die erwarteten Ergebnisse der Beteiligung festgelegt. Schritt 2 „Entwurf der Beteiligung“ konzipiert erst die Beteiligungsaktivitäten und -abläufe ohne technische Umsetzung. Diese erfolgt im Schritt 3 „Entwurf der E-Partizipation“, um die verwendeten elektronischen Werkzeuge an die Beteiligungsaktivtäten anzupassen – und nicht umgekehrt. Um Abb. 1 : Vorgehensmodell für E-Partizipation die Partizipationsaktivitäten sowie die technischen Werkzeuge an die Bedürfnisse der Akteure anzupassen, ist eine umfangreiche Anforderungsanalyse in diesen Schritten erforderlich. Das Ergebnis daraus sind die Anforderungen. In Phase II erfolgt die Implementierung, Einführung und der Betrieb des Beteiligungsverfahrens über die E-Partizipationsplattform. Die Schritte 4a „Implementierung der E-Partizipationswerkzeuge“, 4b „Bereitstellung und Gestaltung von Inhalt sowie fortführende Moderation“ und 4c „Marketing“ werden parallel von unterschiedlichen Teams durchgeführt und in jeweils aufeinander abgestimmten Iterationen ausgeführt. Nach Ende der aktiven Beteiligung erfolgt in Phase III „Evaluierung und Folgenabschätzung“ eine Bewertung. Schritt 5a „Bewertung der Projektziele und -erwartungen“, Schritt 5b „Abschätzung der politischen Auswirkungen“ sowie Schritt 5c „Evaluation der sozio-technischen Gesichtspunkte“ sollen Einblick geben, wie gut die Beteiligungsinitiative die gesteckten Ziele erreicht und welche Wirkung das Beteiligungsverfahren im Hinblick auf die Entscheidungsfindung erzielt hat. Diese Erkenntnisse sollen in einem nächsten Beteiligungsverfahren berücksichtigt werden. Abschließende Bemerkungen. Die Untersuchungen in VoicE info und VoiceS zeigen, dass das regionale Modell ein geeignetes Mittel ist, um das Interesse der Bürger für die europäische Politik zu stärken(4). Dieser Effekt wird durch die thematische Fokussierung auf den für Bürger interessanten Bereich Verbraucherschutz noch verstärkt. Der regionale und thematische Schwerpunkt verdeutlicht den Bürgern die direkten Auswirkungen der europäischen Politik auf das eigene Leben. Die Projekte VoicE und VoiceS belegen, dass das regionale Modell in dieser Hinsicht erhebliche Vorteile im Vergleich zu „europäischen“ top-down Beteiligungs-Projekten aufweist. Das gilt auch für die Akzeptanz des Informations-Angebots. VoicE und VoiceS werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission innerhalb der eParticipation Preparatory Action (EP-07-01-034, bzw. EP-08-01-029) finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung wird allein durch die Verfasser getragen; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 | 13 Die Herausforderung, dass eine regionale Stimme alleine auf europäischer Ebene weniger Gewicht hat, ist Ausgangspunkt dafür, von Beginn an die MdEP aus den Regionen in die Beteiligungsverfahren zu integrieren. Allerdings lassen sich MdEP „nur bis zu einem bestimmten Grad“ in Beteiligungsprojekte einbinden, da sie viele unterschiedliche Partizipations-Angebote bedienen müssen. Die mangelnde aktive Beteiligung politischer Entscheidungsträger wiederum demotiviert die Bürger und resultiert in geringeren Beteiligungsquoten dieser. Ein möglichst großer Einfluss auf die zu treffenden politischen Entscheidungen durch die Beteiligung und Meinungsäußerung kann nur erreicht werden, wenn die (online) Beteiligungsprozesse in die politischen Prozesse integriert werden. Ein regionales Angebot kann hierbei bspw. als Vermittler dienen, um europäische Konsultationen in die Sprache der Bürger zu übersetzen, Meinungen einzuholen und an die Europäischen Institutionen zu vermitteln. Um Beteiligungsverfahren erfolgreich durchzuführen, ist ein systematischer und methodisch fundierter Ansatz der Entwicklung erforderlich. Der hier vorgestellte methodische Ansatz aus VoicE und VoiceS schlägt eine solche Vorgehensweise vor. Er wird im VoiceS Toolkit(5) als Handlungsempfehlung veröffentlicht und wird für die Konzeption und Umsetzung weiterer E-Partizipationsinitiativen bereit gestellt. Nähere Beschreibungen der E-Partizipationsplattform und der Projekte VoicE und VoiceS können der Projektwebseite sowie verschiedenen Veröffentlichungen (vgl. z.B. (6)) entnommen werden. literatur fachartikel (1) VoicE und VoiceS URL: http://www.give-your-voice.eu (2) URL: http://www.eu-voices.de/deu (3) Scherer, Sabrina; Wimmer, Maria A.; Venztke, Stefan: Hands-On Guideline for E-Participation Initiatives. In Janssen, M.; Lamersdorf, W.; Pries-Heje, J.; Rosemann M., editors: E-Government, E-Services and Global Processes, volume 334 of IFIP Advances in Information and Communication Technology, pages 49–61. Springer, Boston, 2010. (4) Scherer, Sabrina; Wimmer, Maria A.: A Regional Model for E-Participation in the EU: Evaluation and Lessons Learned from VoicE. In Tambouris, E.; Macintosh, A.; Glassey, O. editors: Proceedings of the Second international conference on eParticipation (ePart 2010), 29 August - 2 September 2010 in Lausanne, Switzerland, number 6229 in LNCS, pages 162–173. Springer Berlin / Heidelberg, 2010. (5) VoiceS Toolkit URL: http://www.give-your-voice.eu/ index.php?option=com_content&task=view&id=113&Itemid=282 (6) Scherer, Sabrina/Holzner, Matthias/Karamagioli, Evika/ Lorenz, Mathias/Schepers, Johanna/ Wimmer, Maria A. Integrating Semantics, Social Software and Serious Games into eParticipation: The VoiceS Project. In Tambouris, E. /Macintosh, A., editors: Electronic Participation: Proceedings of Ongoing Research, General Development Issues and Projects of ePart 2009, 2009, pages 151–158, Linz, Austria, 2009. Trauner. Dipl.-Inform. Sabrina SCHERER Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe E-Government am Institut für Wirtschaftsund Verwaltungsinformatik, Universität Koblenz-Landau; scherer@uni-koblenz.de Univ.-Prof. Dr. Maria A. WIMMER Leiterin der Forschungsgruppe E-Government am Institut für Wirtschaftsund Verwaltungsinformatik, Universität Koblenz-Landau; wimmer@uni-koblenz.de 14 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel Secure Long-term Record Keeping in the Public Sector abstract Lucie Langer I Alex Wiesmaier I Johannes Buchmann Electronic government requires secure retention of sensitive documents over long periods of time, where conventional encryption methods cease to be effective. A recently completed project has come up with a trustworthy infrastructure, the “Lifetime eSafe”, which provides a means to securely retain sensitive data in the public sector without relying on the security of cryptographic algorithms. Its follow-up project “CloudSafe” uses the potential of the cloud to further enhance the eSafe. Secure Record Keeping in Public Administration. The spread of eGovernment brings along many benefits such as more convenience for citizens, improved access to information for both citizens and businesses, and increasing efficiency of services provided by the government. However, the implementation of eGovernment procedures also comes along with specific challenges such as secure record keeping. Public administration requires secure retention of relevant documents in order to provide evidence of an activity or decision. But whereas confidential storage of paper documents can be achieved by putting them in an archive once and for all, secure long-term retention of electronic data is a more challenging task. Apart from the requirements of integrity and authenticity, preserving the confidentiality of the documents requires specific measures. Electronic data can, for example, be encrypted in order to hide its contents. But this approach falls short in the long term: it is well known that the security of all practical cryptographic algorithms decreases over time. Thus, encrypted data can lose its confidentiality in the course of time. Since electronic records of eGovernment procedures usually must be kept for several years or even decades, other ways of ensuring confidentiality have to be found here. Approach: Lifetime eSafe. The task of retaining sensitive data in the public sector requires a trustworthy storage unit which does not rely on conservative encryption and enables the user to deposit documents securely and confidentially in the long term. Such a storage unit, the “Lifetime eSafe”, has been developed within a recent project conducted by a team of researchers from the Cryptography and Computer Algebra Group at Technische Universität Darmstadt in collaboration with the Lorenzvon-Stein Institute for Administrative Sciences at the University of Kiel. The project has come up with a distributed architecture, the “Lifetime eSafe”, which is run by a consortium of service providers (see Figure 1). Each record deposited in the eSafe remains confidential as long as the number of maliciously collaborating providers does not exceed a specific threshold. Each record is split into several shares, which are subsequently distributed among the service providers and stored by them. This approach was introduced in(1) and uses secret sharing according to Shamir(2). Thus, confidentiality does not hinge on the security of encryption algorithms that may be broken in the future, which makes this approach particularly suitable for long-term storage of electronic records. Moreover, this decentralized storage concept enhances availability by avoiding a single point of failure: any (sufficiently large) subset of servers may be queried to provide a share in order to allow for reconstructing the document. This also allows for a reasonable load balancing, as the load can be distributed over various redundant servers. The Lifetime eSafe can also be used as a secure storage unit within the Reference Architecture for Trustworthy Long-term Archiving proposed by the Federal Office for Information Security(3). This directive regulates fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 | 15 confidentiality. In case the data involves electronic signatures, these can be kept valid in the long term using the mechanisms defined by the Reference Architecture(3). Current Work. Cloud services offer high scalability and high availability at a reasonable price, but suffer from lacking trust in existing data protection concepts. In the follow-up project “CloudSafe” we enhance the eSafe to become a verifiably secure infrastructure for processing and storing data within the cloud. trustworthy long-term archiving in German government agencies and supports the integrity and authenticity of archived data. By integrating the Lifetime eSafe into the Reference Architecture, confidentiality and availability can be achieved as well(4). Application in eGovernment. The eSafe acts as a common data storage shared between the public administration and citizens or companies, or between several public offices who wish to securely exchange or to store data. In a very simple example, public office A wants to keep long-term records of a certain eGovernment process conducted with citizen B. Instead of communicating directly, the parties communicate via the eSafe. This indirect communication is handled automatically and transparently by the communicating parties’ software. The eSafe then automatically keeps the records of the communication in a way which is secure in the long term. In the underlying technical layer, which is not visible for the parties involved, this example works as follows: B initiates the process by putting a completed form into the eSafe, and informing A on that fact. A then loads the form from the eSafe, processes it, puts it back into the eSafe and informs B on the completion of the process. B can now review the form and check the results. Other, more complicated scenarios, possibly including more steps and communication partners, are conducted analogously. Depending on the rules defined, the eSafe automatically keeps all or part of the exchanged data in a way which is secure in the long term. There is no need for re-encryption or similar actions in order to maintain The core of the project is an electronic data safe which guarantees long-term confidentiality without relying on the trustworthiness of third parties. This allows for keeping sensitive data in private or even public clouds without relying on the security mechanisms of the cloud. Thus, the potential of cloud computing can be used while maintaining data protection. The new concept preserves the availability and load-balancing capabilities inherited from the eSafe project, and additionally ensures long-term confidentiality during data transmission. This gives the public sector the possibility to provide citizens, business partners, and customers with a trustworthy, highly scalable and highly available infrastructure without having to operate this infrastructure themselves. literatur Fig. 1: Design of the Lifetime eSafe Dr. Lucie LANGER former researcher at the Cryptography and Computer Algebra Group at Technische Universität Darmstadt; langer@cdc.informatik. tu-darmstadt.de Dr. Alex WIESMAIER senior researcher at the Center for Advanced Security Research Darmstadt (CASED); wiesmaier@cased.de (1) Miyamoto, Toshiyuki; Doi, Shinji; Nogawa, Hiroki; Ku magai, Sadatoshi: Autonomous Distributed Secret Sha ring Storage System, Systems and Computers in Japan, vol. 37, no. 6, 2008. (2) Shamir, Adi: How to Share a Secret. Communications of the ACM, vol. 22, 1979. (3) https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/Publikationen/ TechnischeRichtlinien/tr03125/index_htm.html [Online], accessed on December 2, 2010. (4) Hühnlein, Detlef; Korte, Ulrike; Langer, Lucie; Wiesmaier, Alexander: A Comprehensive Reference Architecture for Trustworthy Long-Term Archiving of Sensitive Data. 3rd International Conference on New Technologies, Mobility and Security (NTMS). IEEE, 2009. Prof. Dr. Johannes BUCHMANN head of the Cryptography and Computer Algebra Group at Technische Universität Darmstadt and director of CASED; buchmann@cased.de 16 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel Empfehlungssystem für elektronische Wahlen abstract Andreas Meier I Luis Teran In der Schweiz wird seit Jahren das Wahlhilfesystem SmartVote für Parlaments- und Regierungsratswahlen eingesetzt. Der Beitrag erläutert, wie die unscharfe Logik differenzierte Auswertungen für Wahlkandidaten und Bürger zulässt. Die öffentliche Diskussion über elektronische Wahlen politischer Mandatsträger konzentriert sich meistens auf die eigentliche Wahlphase, obwohl der Einfluss der Internettechnologien auf die Vorwahl- und Nachwahlphase an Bedeutung gewinnt. Vor- und nachgelagerte Phasen sind wichtig, da sie erweiterte Möglichkeiten der Informationsvermittlung, Meinungsbildung und Bewertung von Kandidaten bieten. SmartVote. Das webbasierte Wahlhilfesystem SmartVote ist ein Instrument, das die Transparenz vor den Wahlen verbessern und den Wählern erweiterte Möglichkeiten des Auswählens bietet. Es überträgt das Prinzip der Partnervermittlung mittels Fragebogen und Matching-Verfahren auf politische Wahlen und wird seit einigen Jahren erfolgreich für Parlamentswahlen in der Schweiz eingesetzt(1). Dazu müssen sowohl Kandidaten wie Wähler politische Sachfragen beantworten. Danach berechnet SmartVote die politische Übereinstimmung zwischen Wähler und Kandidaten. Schließlich empfiehlt das System diejenigen Kandidaten zur Wahl, welche die größte Übereinstimmung zum einzelnen Wähler aufweisen. Nutzung der Fuzzy Logic. In einem Forschungsprojekt der Universität Fribourg ist das Wahlhilfesystem SmartVote erweitert worden, in dem unscharfe Klassifikationsalgorithmen angewendet werden(2). Unschärfe bedeutet, dass die Kandidaten nicht scharf ihren politischen Parteien zugeordnet werden, sondern dass sie aufgrund ihrer Profile unterschiedliche Distanzen zu den Zentren verschiedener Parteien aufweisen. Damit kann ein Wähler nicht nur seine Position in der politischen Landschaft lokalisieren, sondern die Kandidaten mit ähnlichem Profil herauslesen. Die Kandidaten, die nahe beim Wähler liegen, können unterschiedlichen politischen Parteien angehören. Fuzzy Cluster Analysis. Die Kandidaten, die sich einer politischen Wahl stellen, werden aufgrund eines ausgefüllten Fragebogens im mehrdimensionalen Raum dargestellt und mit einem unscharfen Clusterverfahren gruppiert. Als Anzahl der zu bildenden Cluster gilt die Anzahl politischer Parteien. Unscharf bedeutet, dass einzelne Politikerinnen oder Politiker in unterschiedlichen Klassen vorkommen können, je nach ihrer Zugehörigkeit zu den Zentren unterschiedlicher Parteien. Zudem kann ein Wähler ebenfalls ein Profil ausfüllen und sich in der politischen Landkarte positionieren. (siehe Abb. 1). Top-N Empfehlung. Ein Wähler kann seine nächsten Nach- barn, die eventuell aus unterschiedlichen politischen Parteien stammen, anzeigen lassen. Damit findet er Kandidatinnen und Kandidaten, die seinem politischen Profil am nächsten kommen (siehe Abb. 2). Mit Zusatzangaben auf entsprechenden Webplattformen kann er damit seine Wahl gemäß seinen Präferenzen vornehmen. Vor der Wahl ist nach der Wahl. Die webbasierten Phasen bei einem Wahlprozess wie Informations- und Diskussionsangebot (eDiscussion), Durchführen der Wahl (eElection) und Publikation und Kommentierung der Wahlresultate (ePosting) bilden einen Wahlzyklus. Damit Internettechnologien ihr Potenzial zur Unterstützung demokratischer Entscheidungs- und Wahlverfahren ausschöpfen können, müssen sie alle Phasen abdecken und sich zu einer Wertschöpfungskette verknüpfen(3). Mit der Hilfe von Wahlhilfen können die Phasen eDiscussion und ePosting unterstützt werden, damit der Wähler vor und nach der Wahl seine bevorzugten Kandidaten sichten und bewerten kann. Weg zum Politcontrolling. Das Rating von Parlamenta- riern oder Mandatsträgern durch das systematische Auswerten des Abstimmungsverhaltens stellt eine In- eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel | 17 Abb. 1: Darstellung dreier politischer Parteien mit Wähler Prof. Dr. Andreas MEIER Professor für Wirtschaftsinformatik an der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Fribourg/Schweiz; Schwerpunkte: eBusiness, eGovernment und Informationsmanagement; andreas.meier@unifr.ch info formationsverdichtung dar. Sie kann als mögliche Form eines politischen Controllings verstanden werden. Falls nämlich eine Gesellschaft die webbasierten Partizipationsoptionen ernst nimmt und die vor- und nachgelagerten Phasen bei der Wahl unterstützt, lassen sich wichtige politische Entwicklungen öffentlich nachvollziehen. Ein möglicher Weg zum Politcontrolling und zum Public Memory(4) ist damit aufgezeigt. literatur Abb. 2: Anzeigen der am nächsten gelegenen Wahlkandidaten (1) SmartVote [Online] [Zitat vom 30. November 2010] http://www.smartvote.ch (2) Teran L.; Meier A.: A Fuzzy Recommender System for eElections. [Proceedings] Andersen K.N.; Francesconi E.; Grönlund A.; van Engers T.M. (eds.): Electonic Government and the Information Systems Perspective. Proceedings of the First International Conference, EGOVIS 2010, Bilbao, Spain, August 31 – September 2, Springer Verlag, Berlin 2010, p. 62-72. (3) Jeitziner B.; Meier A.: Optionen der Partizipation bei webbasierten Demokratieprozessen. [Herausgeberwerk] Eixelsberger W.; Stember J. (Hrsg.): Verwaltung im Wandel – Neue Anforderungen des modernen Verwaltungsmanagements in Mitteleuropa. Band 4 der ‚Forschungsbeiträge zum Public Management’, erscheint im LIT-Verlag, Münster 2011 (4) Meier A.: eDemocracy & eGovernment – Entwicklungsstufen einer demokratischen Wissensgesellschaft. Springer Verlag, Heidelberg 2009 Forschungszentrum Fuzzy Marketing Methods Das Departement für Informatik der Universität Fribourg/ Schweiz betreibt das Forschungszentrum Fuzzy Marketing Methods (http://www.FMsquare.org), das sich der Anwendung unscharfer Verfahren im Marketingbereich widmet. Das Zentrum ist offen für unterschiedliche Zusammenarbeitsformen und interessiert, gemeinsam mit Unternehmen und Organisationen die unscharfen Methoden im Feldversuch auszutesten und zu bewerten. Luis TERAN wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungszentrum Fuzzy Marketing Methods der Universität Fribourg/ Schweiz; forscht auf dem Gebiet Recommender Systems und eGovernment; luis.teran@unifr.ch 18 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel Informationspflichten effizient abwickeln: Das Konzept des FRESKO-Prozessors abstract Peter Schilling I Martin Brüggemeier Das hier vorgestellte Konzept ist ein Ergebnis des vom deutschen Bundesministerium des Inneren (BMI) geförderten Forschungsvorhabens „Entwicklung von Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung“. Es geht um den Aufbau einer Infrastruktur, die für die Unternehmen eine kaum noch spürbare und effiziente Abwicklung von gesetzlichen Informationspflichten ermöglicht. Der FRESKO-Prozessor automatisiert die Erstellung und Abgabe der Meldungen weitgehend und bietet dafür eine sichere Umgebung unter strikter Wahrung der Datenautonomie der Unternehmen. Bürokratieabbau im Verwaltungsvollzug als strategische Perspektive. Unternehmen müssen in Deutschland 9.199 Informationspflichten nachkommen. Hierdurch werden jährlich Bürokratiekosten von rd. 48 Mrd. Euro verursacht. Hinzu kommt der bei der monetären Messung nicht berücksichtige „Lästigkeitsfaktor“. Der mit Komplexitätsbewältigung, Orientierung, Gedächtnisleistungen, Lernen etc. verbundene Aufwand, die „gefühlte Bürokratie“, wird oftmals noch – im doppelten Wortsinne – ärger empfunden, als die monetären Bürokratiekosten. Spätestens seit der Finanzkrise ist eine allgemeine Ernüchterung hinsichtlich der Hoffnung festzustellen, dass Deregulierung alleine tatsächlich die Lösung für eine nachhaltige Reduzierung bürokratischer Lasten ist. Damit rücken die durch E-Government eröffneten Möglichkeiten eines Bürokratieabbaus im Verwaltungsvollzug in den strategischen Blick.(1) Mit FRESKO wurde hierzu von einem interdisziplinären Team aus neun Partnern um die drei Fraunhofer Institute IESE, FOKUS und SIT ein neuartiger Lösungsansatz erarbeitet. Der Ansatz wurde auf der Basis von Unternehmensbefragungen im Rahmen der Studie konzeptionell entwickelt und auf technische, organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit überprüft.(2,3) Über einen weiteren (komplementären) Lösungsvorschlag, das Datenpointernetzwerk (DPN), wurde in dieser Zeitschrift bereits informiert.(4) Wie funktioniert der FRESKO-Prozessor? Die themenbe- zogene Analyse von Meldeprozessen zeigte, dass es zahlreiche Prozesse gibt, in deren Verlauf gleiche oder ähnliche Daten an unterschiedliche Adressaten in den Behörden fließen. So müssen Arbeitgeber beispielsweise verdienstbezogene Daten ihrer Mitarbeiter im Rahmen unterschiedlicher Informationspflichten an verschiedene Behörden übermitteln. Dies betrifft beispielsweise die vierteljährliche Verdiensterhebung der statistischen Landesämter ebenso wie die jährliche Entgeltmeldung an die Berufsgenossenschaften. Der FRESKO-Prozessor (Flexibler Rechtskonformer Einfacher Sicherer KOmmunikations-Prozessor) automatisiert die Erstellung und Abgabe der Meldungen weitgehend und bietet dafür eine sichere Umgebung. Es handelt sich um ein regelbasiertes Informationssystem, dem die für die vorzunehmenden Meldungen notwendigen Rohdaten nur einmal (aus der Unternehmens-IT und aus Fachanwendungen) zugeführt werden müssen. Aus diesen unter der Hoheit der Unternehmen stehenden Rohdaten werden von FRESKO dann regelbasiert die jeweils benötigten Meldungen generiert. Die Übermittlung an die jeweils zuständige Empfängerbehörde erfolgt ebenfalls regelbasiert durch FRESKO im Push oder in einer Art „Quasi-Pull“-Verfahren. Das „PullVerfahren“ erlaubt es entsprechend zertifizierten öffentlichen Empfangsstellen, die Auslieferung der für sie im FRESKO bereits zur Auslieferung auf- und vorbereiteten Meldungen durch den FRESKO selber anzufordern. Vorteile für Wirtschaft und Verwaltung. Das System ist so konzipiert, dass jedes Unternehmen seinen eigenen FRESKO-Prozessor kontrolliert und betreibt oder betreiben lässt. Das Konzept kommt somit ohne zusätzliche zentrale Datenbestände aus („Vorratsdatenhaltung“). Der FRESKO-Prozessor ist für alle Unternehmensgrößen und Typen technisch verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll. Er ist perspektivisch über den Bereich „Arbeit- eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel | 19 Abb. 1: Der FRESKO-Prozessor Perspektiven für die Umsetzung. Seit August 2010 wird in der Maßnahme „PROZESS-DATEN-BESCHLEUNIGER“ im Rahmen des IT-Investitionsprogramms der Bundesregierung ein Pilotsystem erstellt, das u.a. die wesentlichen Eigenschaften von FRESKO realisiert.(6) Die Pilotierung in der deutschen Metropolregion RheinNeckar, die drei Bundesländer berührt, dient dem praktische Nachweis für die technische Machbarkeit, die Be- herrschung der technischen Komplexität und Sicherheit, die Beherrschung der organisatorischen Komplexität sowie dem Nachweis der wirtschaftlichen Vorteile in der Praxis. Unseres Erachtens bestehen gute Aussichten, dass diese Nachweise im Rahmen der Pilotierung erbracht werden können. Gelingt dies, so könnten mit Hilfe von FRESKO auf Basis einer Prozessketten-Referenzarchitektur, die in einem anschließenden Transferprojekt entstanden ist, interoperable Infrastrukturen zwischen Unternehmen und Verwaltungen möglich werden, mit denen man dem Leitbild der „No-Stop-Verwaltung“ im Bereich der Informationspflichten ein großes Stück näher kommt.(1) literatur geber-Meldungen“, dem Thema der Studie, hinaus für die verschiedensten Meldepflichten einsetzbar. Ein wesentlicher Aspekt der Bürokratieentlastung für die Unternehmen ist auch ein effektiver technischer Update bei Rechtsänderungen, der durch eine zentrale Koordinierungsstelle erfolgt. Das Konzept strebt eine Optimierung des Gesamtnutzens für Unternehmen und Verwaltungen an, nicht primär die Optimierung einzelner Prozesse bzw. Prozessketten. Dadurch ergibt sich bei der Nutzung von FRESKO ein Skaleneffekt für die Wirtschaftlichkeit; d.h. FRESKO als „Infrastrukturkomponente“ wird umso wirtschaftlicher, je mehr Meldungen darüber abgewickelt werden. FRESKO lässt mit seiner ERP-Schnittstelle eine deutliche Verringerung der Prozesskosten für die Unternehmen erwarten. Bürokratiekosten werden nicht nur verlagert, sondern bei den Unternehmen und den Verwaltungen so gesenkt, dass dies auch betriebswirtschaftlich spürbar ist. Für die Verwaltungen bzw. öffentlichen Empfangsstellen reduziert sich insbesondere der Erfassungs-, Bearbeitungs- und Korrekturaufwand durch medienbruchfreie Übermittlung sowie durch eine höhere Datenqualität. Auch eröffnet die neuartige Möglichkeit der Vergabe von Berechtigungen zur zertifizierten Selbstabholung durch die Empfangsstellen ohne Verletzung der Datenautonomie der Unternehmen in vielen Fällen Effizienzvorteile durch ein flexibles Kapazitätsmanagement, da terminbedingte Lastspitzen vermieden werden können. Eine kurze Animation veranschaulicht das FRESKO-Konzept.(5) Prof. Dipl.-Phys. Peter SCHILLING Professor für Verwaltungsinformatik, Hochschule für Verwaltung und Finanzen (HVF) Ludwigsburg und Fraunhofer Institut FOKUS, Berlin; schilling@moderneverwaltung.de (1) Brüggemeier, M. (2010): Auf dem Weg zur No-Stop Verwaltung, in: Verwaltung & Management, 16.Jg., H.2. (2) Autorenteam Los 3 (2009): Prozessketten zwischen Wirtschaft und Verwaltung <http://www.cio.bund.de/ SharedDocs/Publikationen/DE/E-Government/090213_ machbarkeitsstudie_arbeitgebermeldungen_download. pdf> (3) Schilling, P. et al. (2010): FRESKO – die effiziente Prozesskettenverbindung zwischen Unternehmen und Verwaltungen, in: M. Wimmer et al. (Hrsg.): Vernetzte IT für einen effektiven Staat, Bonn (4) Brüggemeier, M./Schulz, S. (2010): Datenpointernetz werk, in: eGovernment Review, H.5 (5) Animation zu FRESKO (7,5 Min.): <http://www.f3.htwberlin.de/Professoren/Brueggemeier/pdf/CeBIT_FRES KO-Animation_de.swf> (6) <http://www.cio.bund.de/cln_164/SharedDocs/ Kurzmeldungen/DE/2010/20100805_grundlagen_%20 fuer_%20ein_%20zukunftsweisendes_%20egovernment_%20zwischen_%20wirtschaft_%20und_%20 verwaltung.html> Prof. Dr. Martin BRÜGGEMEIER Professor für Betriebswirtschaftslehre und Public Management, Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin martin.brueggemeier@ htw-berlin.de 20 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel Der Einheitliche Ansprechpartner – Ein Entwicklungsanschub für One-Stop-Government? abstract Volkmar Kese I Daniel Zimmermann Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie liegen der deutschen Verwaltung umfassende Modernisierungskonzepte insbesondere im Bereich eGovernment vor, die auch ein Jahr nach der Umsetzung noch nicht völlig ausgeschöpft wurden. Vor allem der Einheitliche Ansprechpartner bietet dabei Entwicklungspotenziale für One-Stop-Government. Momentan zeigen sich Tendenzen, dass auf die euphorischen Erwartungen an eine umfassende Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung(1) Ernüchterung zu folgen scheint. Einleitung. Durch die bis zum 28. 12. 2009 umzusetzen- de EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurden in Deutschland mehrere Einheitliche Ansprechpartner (EA) auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen installiert. Ein Jahr später liegen erste Erfahrungen über seine Funktionsweise vor und es lassen sich vorsichtige Rückschlüsse ziehen, ob durch die EU-induzierte Einführung von eGovernment-Strukturen Verwaltungsmodernisierungsprozesse beschleunigt wurden. Denn auch in Deutschland hat die Ausweitung von eGovernment in den letzten Jahren stagniert. Der Beitrag untersucht, ob der zentrale EA im Freistaat Sachsen einen Entwicklungsanschub für One-Stop-Government (OSG) darstellt. One-Stop-Government. Bei One-Stop-Shops handelt es sich um ein auf die Anliegen des Bürgers zugeschnittenes Verwaltungsangebot, das den Bürgern das Aufsuchen von verschiedenen Fachämtern ersparen will. Die Konzeptidee besteht in der Offerte an den Bürger, ihm einen von örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten unabhängigen Verwaltungszugang anzubieten zur Erledigung sämtlicher Verwaltungsangelegenheiten an einem einzigen Zugangspunkt. Nach Überzeugung der EU-Kommission führen One-Stop-Shops administrative Vorgänge in einem Verfahren zusammen und sorgen somit für mehr Effizienz. Ein solches an den Bedürfnissen der Wirtschaft bzw. des Bürgers ausgerichtetes Angebot bedarf hinsichtlich der verwaltungsinternen Organisation einer Verbindung eines zentralen Ansprechpartners (Front-Office), der Bürgeranfragen im Sinne eines Bürgeramtes entgegen nimmt, mit den anderen zuständigen Behörden (Back-Office). Verwaltungsdienstleistungen werden in Back-Offices gewissermaßen im Hintergrund erstellt und über das Front-Office vermittelt. Wenn dann eine elektronische intraorganisatorische Behördenver- netzung via Internet erfolgt und der Zugang zu den zentralen Stellen für den Bürger online gewährleistet wird, spricht man von OSG. Es verbindet so die zunehmende partizipatorische Forderung nach Bürgernähe mit den Potenzialen des Internets und ermöglicht einen schnellen, bequemen und permanenten Zugang zur Verwaltung(2). OSG aber funktioniert nur, wenn eine reibungslose verwaltungsinterne Vernetzung erfolgt, damit relevante Daten auf elektronischem Wege medienbruchfrei zwischen Front- und Back-Office übertragen werden können. Der EA. Der EA soll zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau für Unternehmen beitragen. So agiert er als Verfahrensmanager, über den nach Art. 6 Abs. 1 EU-DLR die Abwicklung von Verfahren und Formalitäten, die mit der Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit verbunden sind, möglich sein muss. Daneben besitzt er als Front-Office sowohl eine Informationsfunktion als auch eine Koordinierungsfunktion, indem er die Verfahrenskorrespondenz entgegennimmt und an die zuständigen Behörden (Back-Offices) weiterleitet(3). Ein Dienstleister erhält folglich bei dem EA alle notwendigen Informationen und kann die Behördengänge dort zentral bei einer Stelle erledigen. In Sachsen wurde ein zentraler EA bei der Landesdirektion Leipzig eingerichtet mit dem Vorteil, dass hier bereits eine elektronische Vorgangsverwaltung besteht. Technisch wird der EA von zwei elektronischen Angeboten unterstützt. Das Internetportal Amt24 ist ein umfangreiches Informationsportal für Dienstleister und Bürger. Auch Formulare und Online-Dienste werden angeboten. Bei dem eingerichteten Prozessregister handelt es sich hingegen um eine webbasierte Plattform, auf der alle relevanten Prozessoder Verfahrensbeschreibungen in einer einheitlichen und übersichtlichen Form angelegt sind. Beide Portale eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel | 21 Abb. 1 : Die Funktionsweise des EA in Sachsen (4) Problemlagen. Obschon die technischen Voraussetzungen bei der EA-Stelle vorhanden sind, bestehen momentan noch Problemlagen, die aufgrund geführter ExpertenInterviews in Sachsen Mitte 2010 identifiziert wurden. • In den zuständigen Behörden bestehen aktuell Akzeptanzprobleme gegenüber elektronischen Angeboten, die dazu führen, dass einheitliche Informations- und Kommunikationsflüsse zwischen der Landes- und der Kommunalebene behindert werden. Neben dem elektronischen Weg kommunizieren die zuständigen Behörden mit dem EA auch telefonisch oder per Post. OSG würde aber bedeuten, dass sämtliche Kommunikationsprozesse online erfolgen würden, was momentan nicht der Fall ist. • Die elektronische Signatur ist zwar technisch möglich, wird aber weder von den Kommunen übersichtlich auf den Webseiten angeboten noch von den Dienstleistern genutzt. Eine beobachtbare Folge ist, dass Dienstleister Vorgänge am Computer elektronisch erstellen und diese dann auf postalischem Weg an den EA versenden. • Die elektronische Vernetzung wird erschwert, weil eine direkte Einflussnahme der übergeordneten Landesebene, auf der der EA installiert wurde, auf die zuständigen Behörden aufgrund ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts nur begrenzt möglich ist. Zudem scheint das Zentralmodell bei Kommunen den Eindruck zu verstärken, man habe wenig mit der EU-DLR zu tun, da ja das Land zuständig sei(5). Im Sinne einer EU-rechtskonformen Richtlinienumsetzung muss aber dringendst in Behörden das Bewusstsein geschaffen werden, sich als Teil eines europäischen Behördennetzes zu verstehen! Fazit. Der EA stellt einen wichtigen Schritt in Richtung nutzerfreundlichen OSG-Strukturen dar. Dennoch erfolgt eine medienbruchfreie Kommunikation momentan weder verwaltungsintern zwischen den Behörden noch verwaltungsextern mit den Dienstleistern. Der EA sollte aber auch nach einer EU-konformen Mindestumsetzung der EU-DLR als Anreiz gesehen werden, die im internationalen Vergleich mittelmäßige Servicequalität der deutschen Verwaltung zu verbessern. Es kann daher nur an die betroffenen Stellen appelliert werden, die Konzepte rund um den EA nach Innen und Außen zu bewerben, bestehende Akzeptanzprobleme sukzessive abzubauen und den Anwendungsbereich des EA bestenfalls auf weitere Dienstleistungen oder sogar auf Bürgeranliegen auszuweiten. Die erheblichen Potenziale, die die EU-DLR bietet, sollten vor allem nicht kleiner geredet werden als sie tatsächlich sind. literatur stellen einen Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung dar, indem sie eine höhere Kunden- und Prozessorientierung herbeiführen. (1) (2) (3) Kese, Volkmar; Zimmermann, Daniel: Forschung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Ein Bericht über den Start des größten Forschungsprojekts der letzten Jahre. apf. April 2010. S. 118-120. Franz, Arne: Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung – Grundlagen und strategische Überlegun gen. [Buchverf.] Bieler, Frank; Schwarting, Gunnar: eGovernment. Perspektiven, Probleme, Lösungsansätze. Berlin : Erich Schmidt Verlag, 2007. S. 126 Göbel, André; Wörpel, Christian: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie: Eckpunkte, Effekte und mögliche Handlungsfelder. [Buchverf.] Stember, Jürgen; Göbel, André: Verwaltungsmanagement für Unternehmen. Zwischen EU-Dienstleistungsrichtlinie. Bürokratieabbau und Wirtschaftsförderung. Berlin: Lit Verlag, 2008. S. 241 (4) [Online] http://www.stgb-brandenburg.de/fileadmin/ user_upload/stgb-brandenburg.de/dokumente/vortraege/Vortrag_eServices_Frick_20100128.pdf (5) Prof. Dr. Volkmar KESE Geschäftsführender Leiter des Instituts für angewandte Forschung und Projektleiter des Forschungsprojekts „Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung?“ Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; volkmar.kese@gmx.de Schuppan, Tino: Die EG-Dienstleistungsrichtlinie aus organisatorischer E-Government-Sicht. [Buchverf.] Bauer, Harmut: Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Herausforderungen für die Kommunen. Potsdam : Universitätsverlag, 2010. S. 78 Daniel ZIMMERMANN, B. A., cand. M. A. Wissenschaftlicher Assistent und Koordinator des Forschungsnetzwerks zur Umsetzung des Forschungsprojekts „Verwaltungsmodernisierung durch Europäisierung?“; Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Daniel_Zimmermann85@ web.de 22 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel E-Procurement im BVergG: Das VCD als Praxisbeispiel abstract Beatrix Maier E-Procurement wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen, da damit ein enormes Erleichterungspotenzial für Auftraggeber und Bewerber/Bieter eines Vergabeverfahrens verbunden ist. Die Ergebnisse des PEPPOL–Projektes werden für das elektronische Vergabewesen zukunftsweisend sein. PEPPOL und das Virtual Company Dossier. Das interna- tionale PEPPOL-Projekt (Pan European Public Procurement Online) wurde Anfang Mai 2008 gestartet. Derzeit arbeiten 18 Teilnehmer aus 12 verschiedenen Ländern an der Implementierung einer Pilotlösung, die auf nationalen Systemen basiert und einen grenzüberschreitenden Zugang zu Beschaffungsplattformen öffentlicher Verwaltungssysteme ermöglichen soll. Zukünftig soll jedes Unternehmen in Europa mit öffentlichen Auftraggebern in jedem EU-Land elektronisch nach den gleichen Verfahren kommunizieren können. PEPPOL besteht aus fünf Kernarbeitspaketen, wobei das Virtual Company Dossier (VCD) eines davon darstellt. Das VCD wird als Hilfsmittel zur Nachweiserbringung bei öffentlichen Vergabeverfahren gesehen und ist eine Applikation, die es einem Bewerber/Bieter ermöglicht, die erforderlichen Nachweise – einem Regelwerk folgend – zu einem elektronischen Sammelcontainer zusammenzustellen. Es unterstützt auf eine einfache Art und Weise den Bewerber/Bieter bei der Sammlung der elektronischen Nachweise und unterstützt deren elektronische Weiterleitung. Ziel ist es mit Hilfe des VCD die Teilnahme an grenzüberschreitenden Vergabeverfahren zu vereinfachen und die Sammlung und Übermittlung der notwendigen Nachweise in einer anwenderfreundlichen und effizienten Weise zu ermöglichen. Des Weiteren beschäftigt sich das PEPPOL-Projekt mit der elektronischen Signatur (eSignature), dem elektronischen Katalog (eCatalogue), der elektronischen Bestellung (eOrdering) und der elektronischen Rechnung (eInvoicing). Die Richtlinien der EU und das österreichische Bundesvergabegesetz (BVergG). In Österreich befindet sich das Vergabewesen in einem stetigen Wandel. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, welches ständig unterschiedlichen Beeinflussungen ausgesetzt ist. Große Änderungen mussten beispielsweise aufgrund der EU-Vergaberichtlinien durchgeführt werden. Die Vergaberichtlinien der Europäischen Union (RL 2004/17/EG, RL 2004/18/EG sowie die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG und 92/13/EWG) spielen bei der Vergabepraxis in Österreich eine zentrale Rolle, da die Richtlinien es notwendig gemacht haben, die nationale Gesetzgebung zu modifizieren. Das gemeinschaftsrechtliche Vergaberecht weist eine hohe Regelungsdichte auf und führt zu einem Abbau von diskriminierenden Vergabepraktiken in den EU-Mitgliedstaaten. Vor allem die Vergaberichtlinie (RL 2004/18/EG) führte zu einer Förderung des elektronischen Vergabewesens. Es war vorgegeben, dass eine Umsetzung der EU-Richtlinien bis spätestens 31. Jänner 2006 ins innerstaatliche Recht erfolgen sollte. Diese Richtlinien liefern einen kohärenten Rahmen für die offene, transparente und diskriminierungsfreie Abwicklung von Vergabeverfahren auf elektronischem Weg. Ein sinnvoller Einsatz der Informationstechnologien kann zu Kostensenkungen, zu Effizienzsteigerungen und zum Abbau von Handelshemmnissen beitragen, was letztendlich zur Einsparung von Steuergeldern führt. In Österreich wurde mit dem BGBl. I Nr. 15/2010 vom 04.03.2010 die Novelle 2009 zum Bundesvergabegesetz verlautbart. Die Intention des Gesetzgebers war eine Reduktion der Verwaltungslasten für Unternehmer zu erzielen. Eine wesentliche Änderung liegt vor allem in der Förderung der elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren, die eine leichtere Abwicklung von Prozessen ermöglicht. Durch die Novelle 2009 zum Bundesvergabegesetz wird der elektronische Schriftverkehr als Kommunikationsmittel explizit ermöglicht, auch zahlreiche andere vergaberechtliche Bestimmungen, auf welche im Folgenden kurz eingegangen wird, unterstützen die Transformation hin zu elektronischen Beschaffungsverfahren (E-Procurement). E-Procurement im BVergG. E-Procurement bietet zahlrei- che Vorteile sowohl für den öffentlichen und den privaten Auftraggeber als auch für den Bewerber/Bieter. Vor allem die Einsparung von Zeit und Kosten hat ein enormes Potential, das durch die Implementierung elektronischer Vergabeverfahren aufgegriffen werden soll. Eine weitere Förderung des elektronischen Beschaffungswesens liegt darin, dass die Ausschreibungsunterlagen und alle sonstigen Unterlagen, die für die Erstellung eines Angebots erforderlich sind, nun elektronisch zur Verfügung gestellt werden können (§ 88 BVergG). Es soll vorrangig zu einem elektronischen Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber/Bieter kommen, weiterhin bleibt der postalische Weg jedoch bei sachlicher Rechtfertigung zulässig. Grundsätzlich können Angebote und Nachweise im Vergabeverfahren elektronisch oder in Papierform abgegeben werden. Gemäß § 43 Abs 3 und § 91 BVergG ist es zulässig, Angebote elektronisch einzureichen. Die Form der Abgabe ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben. Falls ein Auftraggeber keine Angaben über die Zulässigkeit der Abgabe elektronsicher Angebote gemacht hat, so ist die Abgabe auf elektronischem Wege nicht zulässig. Wenn jedoch die Abgabe von Angeboten auf elektronischem Weg gemäß § 91 Abs 1 zulässig ist, so ist in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben, ob diese Angebote ausschließlich auf elektronischem Weg oder Angebote sowohl auf elektronischem Weg als auch in Papierform abgegeben werden können. PEPPOL und daraus folgende rechtliche Fragestellungen. Mit der Umsetzung des PEPPOL-Projektes, insbesondere des Virtual Company Dossier, gehen unterschiedliche vergaberechtliche und andere rechtliche Fragestellungen eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 | 23 einher. Zurückführbar ist dies auf die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Im Rahmen des VCD müssen gerade diese unterschiedlichen Regelungen Berücksichtigung finden. In Österreich beispielsweise muss jeder Gesellschafter eine Strafregisterbescheinigung im Ausschreibungsprozess vorlegen. Anders in Deutschland, um hier am Ausschreibungsprozess teilnehmen zu können, muss nur ein Gesellschafter eine „Strafregisterbescheinigung“ den Bewerbungsunterlagen beifügen. Allein aufgrund dieses simplen Unterschieds in den internationalen Vergabeprozessen stellt sich die Frage, wie soll eine Harmonisierung des Rechts bei grenzüberschreitenden Vergabeverfahren stattfinden? Ein Lösungsansatz ist in der EU-Richtlinie 2004/18/EG begründet; alle Mitgliedstaaten haben sich an ihren Regelungen zu orientieren. So erfolgt auch das Mapping der Kriterien im VCD über die EU-Richtlinie, d.h. bewirbt sich beispielsweise ein österreichisches Unternehmen in Italien so werden die italienischen Vergabekriterien aus der Ausschreibungsunterlage via EURichtlinie gemappt und anschließend die zu erfüllenden nationalen Kriterien abgeleitet. Im Rahmen des VCD-Projekts werden legistische Vorgaben des BVergG sowie europäischer Beschaffungsgesetze inkl. der EU-Vergaberichtlinie elektronisch umgesetzt und dem Bewerber/Bieter verfügbar gemacht. Weiters wird durch die Hinzunahme weiterer Evidenz-ausstellender Services die Gesamtqualität des Prozesses der Eignungsnachweiserbringung- und Prüfung erhöht. literatur fachartikel J. Schramm, J. Aicher, M. Fruhmann, R. Thienel; Bundesvergabegesetz 2002, Kommentar, SpringerWien NewYork (Seite 2). vgl. www.vergabegesetz.at vgl. http://ec.europa.eu/ Manoela Bodiroza, Silke Weiß; eGovernment Review. Januar 2009, 3. Ausgabe (Seite 16,17); PEPPOL: ITInnovationen in der öffentlichen Beschaffung. Silke Weiß; Natalie Egger; Jan Huntgeburth; Josef Makolm; eGovernment Review. Januar 2010, 5. Ausgabe (Seite 14,15): Virtual Company Dossier: Ein neues E-Government-Service. Mag. Beatrix MAIER Projektassistentin im Bundesministerium für Finanzen; B.Maier@bmf.gv.at 24 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel E-Government auf einen Klick – mit dem „Digitales Österreich“-Explorer abstract Peter Reichstädter Um die Bekanntheit bzw. die Beliebtheit von E-Government in der Bevölkerung weiter zu steigern, braucht es einfache und leicht verständliche Zugänge. Als eine mögliche Kommunikationsmaßnahme und Verbreitungsmaßnahme wurde der „Digitales Österreich Explorer“ bzw. die Toolbar für den Internet Explorer 8 und in Folge auch Internet Explorer 9 von Microsoft Österreich in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt entwickelt. Das Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist, die vorhandenen und zukünftigen E-Government Services für Bürger/innen und Unternehmen aufzugreifen und noch schneller, übersichtlicher und sicherer zugänglich zu machen. E-Government bringt dann am meisten, wenn alle Bürger/innen und so viele Bereiche wie möglich daran beteiligt sind - damit alle Personen und Unternehmen elektronisch Anfragen und Anträge stellen können, Auskünfte flächendeckend elektronisch erhalten und damit Amtswege leichter abgewickelt werden können. Dafür bedarf es allerdings gut informierter Bürger/innen, Unternehmen und Behörden, die E-Government leben und die elektronischen Entwicklungen realisieren. Manches mal ist es aber gar nicht so leicht, die existierenden Lösungen und Services kommunikationstechnisch an die Frau/den Mann zu bringen bzw. den Zugang zu solchen Services entkoppelt von ‚broken links’ und veralteten bookmarks bereit zu stellen. Zudem sollte auch einer generellen Entwicklung Rechnung getragen werden, dass die Gesellschaft immer mehr in Richtung allgemeiner ‚Suche’ von Informationen geht, semantische Zusammenhänge bevorzugt und Technologien wie z.B. RSSfeeds(1) immer mehr auch in Smartphones bzw. generell in Internet-Services integriert werden. Der „Digitales Österreich“ Explorer(2) bietet den Österreicher/innen genau das: ein Klick und es stehen die meisten heimischen E-Government Services auf einem Blick zur Verfügung. In Kooperation zwischen dem Bundeskanzleramt und Microsoft Österreich wurde eine einzigartige Toolbar auf Basis des Windows Internet Explorer 8, der „Digitales Österreich“ – Explorer, entwickelt - die Weiterentwicklung für folgende Browser Versionen (IE9) bzw. mögliche Smartphone Varianten sind naheliegend. Durch die kostenlose Installation des „Digitales Österreich“ Explorers haben die User über ihren Webbrowser direkten Zugriff auf die wichtigsten Verwaltungsportale Österreichs und finden sich noch einfacher und unkomplizierter in den virtuellen Amtsstuben zurecht. Maßgeschneidert auf die Bedürfnisse von Bürger/innen und Unternehmen, bietet dieser Explorer die wichtigsten E-Government-Anwendungen und -Applikationen auf einen Klick und wird im Hintergrund inhaltstechnisch durch das Bundeskanzleramt auf dem aktuellsten Stand der Services gehalten, d.h. sollte ein neues, innovatives E-Government Service dazukommen, wird es im Zuge einer Aktualisierung in dieser Toolbar verfügbar gemacht. Dahingehend wurden ein flexibler Ansatz und eine Architektur gewählt, welche Erweiterungen, Änderungen aber auch Neu-Strukturierungen zulässt; selbstverständlich sind alle Internetanwendungen des Internet Explorer 8 ohne Einschränkungen ebenfalls verfügbar. Ob Rechtsauskunft, Arbeitnehmerveranlagung, Informationen zur Bürgerkarte – Handy Signatur oder Tipps zum sicheren Surfen im Internet: der „Digitales Österreich“ Explorer deckt die gesamte Bandbreite moderner Verwaltungsservices ab. Der generelle Aufbau der Toolbar realisiert dabei unterschiedlichste Anforderungen, z.B. ist ein Suchfeld basierend auf den wichtigsten Behörden-Informationen (mittels Search Provider(3)) vorhanden, welche derzeit die gesamten Inhalte von HELP.gv bzw. von RIS (Bundesrecht – Ausweitung auf sämtliche Gesetzestexte projektiert) inkludiert und jederzeit auf weitere, zusätzliche Search Provider erweiterbar ist. Daneben gibt es unter dem Menü-Punkt Aktuelles Neuigkeiten (RSS-feeds) der Verwaltung, welche gesetzliche Änderungen, organisatorische Maßnahmen, … aber auch informative Neuigkeiten der unterschiedlichsten Verwaltungsebenen beinhalten können. Der Menü-Punkt Mein Amtshelfer bietet strukturiert die Hauptkategorien der Lebenssituationen von HELP.gv.at an, daneben auch Einstiegspunkte zum personalisierten HELP.gv (MyHelp) bzw. dem Unternehmensserviceportal (USP.gv.at); Meine Bürgerkarte fasst die wichtigsten Informationen zur österreichischen Bürgerkarte (4) zusammen – vor allem auch wie man z.B. sein Mobiltelefon kostenfrei zu einer Bürgerkarte (Handy Signatur) ma- eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel | 25 Abb. 1: Rubriken des „Digitales Österreich“ Explorer. Um auch die regionalen Services nutzen zu können gibt es Mein Bundesland als einen weiteren Menü-Punkt – dahinter verbergen sich die Haupt-Einstiegspunkte auf die einzelnen Seiten der österreichischen Bundesländer – sowohl generell als auch spezifisch für das umfangreich vorhandene E-Government Angebot der einzelnen Bundesländer. Das Thema Sicherheit (Österreichisches Informationssicherheitshandbuch (5), …) und allgemeine Anforderungen unterschiedlichster Aspekte von Security und Trust (Viren, …) sowie auch die Möglichkeit, Informationen zu bestimmten sicherheitskritischen Themen zu üben aber auch zu melden finden sich unter dem Menü-Punkt Sicher im Internet. Auf die umfangreiche Palette der österreichischen E-Government Services im Detail stellt der Menü-Punkt Top Anwendungen ab – EGovernment von A wie Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline(6)) bis Z wie Zustellung(7) – hier finden sich eine umfangreiche Anzahl von E-Government Services bzw. Anknüpfungspunkte zu Diensten der unterschiedlichsten Serviceprovider – Sozialversicherung, Firmenbuch, Grundbuch, Edikte, usw. aber auch Fundamt und Strafregister. Zu guter Letzt bietet die Rubrik Mein Österreich unkomplizierten Zugriff auf zahlreiche Services und Informationen für den täglichen Gebrauch – beginnend mit organisatorischen Punkten zu E-Government in Österreich bis hin zu einer generellen Linksammlung von Services des täglichen Lebens aus den unterschiedlichsten Sektoren (Gesundheit, Tourismus, Energie, Schule, usw.). Durch die Wahl des bereits erwähnten Architekturansatzes ist es möglich, die sich ja immer wieder ändernden Services bzw. URLs dahinter zentral zu warten, was wiederum beim nächsten Update automatisch auf den PC der Nutzer/innen übertragen werden kann, falls es so gewünscht wird. Regelmäßige Updates werden dahingehend vom Bundeskanzleramt in die Toolbar eingespielt bzw. zentral bereitgestellt, um die Nutzer/innen dieses Services immer mit den aktuellsten Informationen zu bedienen Der zentrale Architekturansatz bietet daneben auch noch die Möglichkeit, auf eigenen Webseiten der Verwaltung oder auch der Wirtschaft in deren Look and Feel (Corporate Identity) bzw. auch für andere Browser Produzenten, diese vom Bundeskanzleramt generierte und signierte xml-Steuerungsstruktur zu integrieren bzw. als Service anzubieten. Sicherheit und Datenschutz sind gerade auch für E-Government Anwendungen besonders wichtig. Der „Digitales Österreich“ - Explorer ist erfolgreich begutachtet worden. Durch akkreditierte Auditoren durchgeführt verfügt er über eine Zertifizierung nach der ÖNORM A7700 für sicherheitstechnische Anforderungen an Webapplikationen. Auch wenn der Begriff E-Government in Österreich schon seit 2001 ein Thema ist, so ist die Umsetzung noch lange nicht abgeschlossen. Im Gegenteil, E-Government ist ein lebendes, ein lebendiges System, das ständig wächst, sich erneuert und dazulernt. Vor allem durch die Beteiligung der Bürger/innen und Unternehmen, die dem E-Government Leben einhauchen und weiteren, innovativen Ansätzen, Methoden und Entwicklungen. literatur chen kann, ein einfaches Service um z.B. Verträge, Rechnungen elektronisch mit Bürgerkarte unterschreiben zu können bzw. generell elektronische Signaturen prüfen zu können aber auch was tun, wenn es einmal nicht funktionieren sollte oder man die Bürgerkarten PINs ändern oder die Bürgerkarte generell sperren lassen möchte. (1) RSS [Online] [Zitat vom: 23.12.2010.] http://de.wikipedia. org/wiki/RSS oder http://www.w3schools.com/rss/default. asp (2) „Digitales Österreich“ Explorer [Online] [Zitat vom: 23.12.2010.] www.digitales.oesterreich.gv.at/explorer (3) Search Provider [Online] [Zitat vom: 23.12.2010.] http://m sdn.microsoft.com/en-us/library/cc848862(v=vs.85).aspx (4) Bürgerkarte [Online][Zitat vom: 23.12.2010.] http://www.buergerkarte.at (5) Österreichisches Informationssicherheitshandbuch [Online] [Zitat vom: 23.12.2010.] https://www.sicherheitshandbuch.gv.at/ (6) FinanzOnline [Online] [Zitat vom: 23.12.2010.] https://finanzonline.bmf.gv.at/ (7) Zustellung [Online] [Zitat vom: 23. 12. 2010.] http://www.zustellung.gv.at/ DI Peter REICHSTÄDTER Bundeskanzleramt IKT-Strategie; peter.reichstaedter@ bka.gv.at 26 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel Tirol 2.0 Umsetzung einer kommunalen eGovernment-Strategie für Tirol abstract Josef Aßmayr I Arno Abler Die Tiroler Landesregierung hat in einem visionären Schritt festgelegt, dass die 279 Gemeinden des Bundeslands in den nächsten drei Jahren flächendeckend mit einer durchgängigen, medienbruchfreien und mit den Landesbehörden voll integrierten eGovernment-Infrastruktur ausgestattet werden sollen. Zu diesem Zweck werden im Vorfeld durch einige Pilotgemeinden in Abstimmung mit dem Tiroler Gemeindeverband Standardisierungen in verschiedenen Bereichen der kommunalen Verwaltung durchgeführt. In einer vom Präsidenten des Tiroler Gemeindeverbands, Mag. Ernst Schöpf, eröffneten Auftaktveranstaltung am 11. Oktober in Hall in Tirol, an der rund 50 Bürgermeister und Gemeindeamtsleiter teilnahmen, fiel der Startschuss für ein äußerst ambitioniertes eGovernmentProjekt. Das erklärte Ziel dabei ist kein geringeres, als möglichst alle Tiroler Gemeinden in einem dreijährigen Projekt komplett ausgestattet ins eGovernment-Zeitalter zu führen. Dabei werden alle einschlägig verfügbaren Module vernetzt und aufeinander abgestimmt: • Online-Ratgeber für lebenslagenbezogenes One-Stop-Government • Kommunale auf das Tiroler Landesrecht abgestimmte Online-Formularsammlung, wo nötig mit Authentifizierung durch die Bürgerkarte mit Anbindung an den Tiroler EAP • ePayment-Schnittstelle zur integrierten Bezahlung verfahrensrelevanter Gebühren und Beiträge • Zentrale Posteingangserfassung im MultiChannel-Access • ELAK als prozessgesteuertes Workflow- und Dokumentenmanagementsystem • Schnittstellen zu den kommunalen Fachanwendungsprogrammen • Amtssignatur • Duale Zustellung mit Schwerpunkt auf dem Registered-Mail-Service • Dokumentensichere Langzeitarchivierung Ergänzend werden dabei auch bereits Government2.0Ansätze evaluiert und im Bereich eDemocracy, Social Networks und OpenData erste Erfahrungen gesammelt. Im ersten Jahr, der Pilotphase, arbeiten nun bis Sep- tember 2011 20 ausgewählte Pilotgemeinden aller Größenordnungen von Kufstein (17.000 Einwohner) bis Untertilliach (250 Einwohner) gemeinsam in diversen Arbeitsgruppen an kommunalen Standards und der Implementierung der eGovernment-Module. Ein Dogma des Landesauftrags ist dabei, dass eGovernment ALLEN Bürgerinnen und Bürgern Tirols gleichermaßen und in der gleichen Qualität zur Verfügung stehen muss – unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie leben. Im zweiten Jahr, der Intensivierungsphase, sollen weitere 50 bis 70 Gemeinden dazu stoßen, die auf den erarbeiteten Standards aufbauen und diese vervollständigen und weiterentwickeln. Im letzten Jahr, der Roll-Out-Phase, soll das endgültig definierte und praktisch erprobte System auf alle übrigen Tiroler Gemeinden ausgeweitet werden, die dieses Angebot annehmen wollen. Allein durch die notwendige Umsetzung der EU-DLR, aber auch aus faktischen Gründen (Einsparungen, Kooperationen, Standort- und Wohnqualität, neue Rechtsnormen, etc.) wird wohl keine Gemeinde letztendlich daran vorbei kommen. Um die Chancen von eGovernment voll nützen zu können, werden Standardisierungen auf fünf Aufgabenfeldern vorgenommen, die notwendige Voraussetzungen für eine effiziente Gemeindekooperation im Back-Office-Bereich darstellen und Vergleichbarkeit, Interoperabilität, Aktualität und Rechtssicherheit gewährleisten sollen. Es sind dies ein zentraler kommunaler Standardleistungskatalog, die Online-Formularsammlung, die Gestaltung des Posteingangs im Multi-Channel-Access, die Vorlagen für von den Gemeinden zu versendende Erledigungen und last but not least die eigentlichen Ver- fachartikel eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 waltungsverfahrensprozesse. Höchster Wert wird dabei auf die Kompatibilität zu bestehenden Standards des Landes Tirol und zu den bereits verabschiedeten Dokumenten der Kooperation BLSG gelegt. Die erarbeiteten Standard-Dokumente werden im Internet als Empfehlungen veröffentlicht und stehen allen Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Sie werden in regelmäßigen Abständen anhand von Rückmeldungen aus der Praxis aktualisiert. von eGovernment-Services, da alle inhaltlichen Maßnahmen eng mit dem nationalen Entwicklungsplan der Plattform Digitales Österreich abgestimmt werden. Der entscheidendste Vorteil aus Sicht der kommunalen Verwaltungen liegt aber wohl darin, dass die Initiative eng mit Softwareanbietern zusammenarbeitet und somit ein umfassendes und ausgewogenes Leistungsangebot für Software (z.B. ELAK) zur Verfügung stellen kann. Grundsatz der Standardisierungsprozesse ist der praktische Nutzen der erarbeiteten Dokumente für alle Tiroler Gemeinden und die Beschränkung auf die notwendigen Verfahrensschritte auf Basis der rechtlichen Grundlagen. Darüber hinausgehende freiwillige Leistungen, Angebote und Services der einzelnen Gemeinden finden keine Deckung in den Standards, können aber individuell jederzeit ergänzt werden. Der Leistungskatalog ermöglicht eine grundsätzliche Aufgabenkritik und damit Verbesserung der Effektivität, die stringente Modellierung der einzelnen Prozesse eine maximale Rationalisierung und Steigerung der Effizienz in den Gemeindeämtern. Die Wahlmöglichkeit hinsichtlich der verfügbaren Systeme erhöht die Flexibilität und Unabhängigkeit einerseits, andererseits wird aber durch die intensive Zusammenarbeit auch gewährleistet, dass Schnittstellen von den eGovernment-Anwendungen hin zu den Fachanwendungen rechtzeitig verfügbar und in vollem Umfang funktionsfähig sind. Die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser unverzichtbaren Schnittstellen trägt wesentlich zur Effizienzsteigerung bei und bietet den Gemeinden eine enorme Sicherheit im Anwendungsbereich zwischen eGovernment-Services und den notwendigen Fachanwendungen. Auf Basis elektronisch geführter Prozesse sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, ihre Kosten durch Spezialisierungen oder die Auslagerung gleichgelagerter Aufgaben an kommunale Shared Service Centers deutlich zu reduzieren. Ein Beispiel dafür ist das Thema „Facility Management“. Hier könnte eine hoch spezialisierte, technisch wie personell kompromisslos ausgestattete zentrale Einrichtung für eine Gruppe von Gemeinden deren Immobilien trotz höherer Qualität wesentlich günstiger betreuen, als wenn jede Gemeinde das in Eigenverantwortung macht. Die Bündelung aller eGovernment-Services (ELAK, Formularlösung bzw. Formularserver, Duale Zustellung etc.) zu einem Paket und in weiterer Folge auch zu einem Preissegment für eGovernment-Anwendungen ist für die Gemeinden von erheblichem Vorteil. Die finanziellen Ressourcen sind somit noch besser planbar und finanzielle Überraschungen bei Software-Implementierungen bzw.- Adaptierungen weitgehend ausgeschlossen. Dieses innovative Projekt kann auch als weiterer Schritt zur Stärkung der regionalen Kooperation zwischen den Gemeinden angesehen werden, wie sie schon in vielen Bereichen seit vielen Jahren aktiv gelebt wird. Den Tiroler Gemeinden bietet sich nunmehr die Möglichkeit, ihre Verwaltung unter Einbindung moderner Technologien zu Serviceeinrichtungen weiterzuentwickeln, deren Fokus noch stärker auf One-Stop-Government und Kundenorientierung liegen wird. Die Standardisierung von Prozessen (Verwaltungsabläufen) innerhalb der Gemeinden und zwischen den Verwaltungsebenen sowie die Erstellung einer Tiroler Formularsammlung erleichtern nicht nur den Bürgern den Behördenkontakt, sie tragen auch wesentlich zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Tirol bei. Durch die Initiative „Tirol 2.0“ erhalten die Gemeinden auch eine gewisse Sicherheit bei der Einführung Der interkommunale Informations- und Gedankenaustausch auf den verschiedensten Verwaltungsebenen forciert eine stetige Verbesserung der Initiativen im Projekt. Durch den Einsatz moderner Kommunikationsmedien (amtstafel.at) bereits in der Pilotphase kann der kontinuierliche Prozess des gemeindeübergreifenden Gedankenaustausches auch nach Abschluss des Projekts fortgesetzt werden. Auch hier rücken die Tiroler Gemeinden enger zusammen und geografische Hürden fallen zukünftig mehr und mehr weg. Bei all diesen Aktivitäten steht neben der internen Reorganisation vor allem der Kunde (Bürger, Unternehmen, etc.) mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt, wobei durch die Vernetzung von Prozessketten auch in dessen Bereich vorhandenes Rationalisierungspotenzial ausgeschöpft werden soll. Tirol könnte sich mit der erfolgreichen Umsetzung dieses Projekts durchaus auch auf europäischer Ebene als Referenzmodell für kommunales eGovernment positionieren. Die ersten Schritte sind gesetzt. | 27 Josef ASSMAYER, Msc eGovernment Beauftragter Stadtgemeinde Lienz; j.assmayr@stadt-lienz.at Arno ABLER Projektkoordinator „Tirol 2.0“ CommunalConsult Tirol; arno.abler@communalconsult.at 28 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel GS SOIL: interoperable EU-Bodendaten - fit für INSPIRE? abstract Christian Ansorge I Monika Tulipan I Hermann Klug I Sigbert Huber Eine der wesentlichen Komponenten jeder Informationsinfrastruktur sind Daten und Informationen selbst. Hierfür sind vor allem im internationalen Rahmen erhebliche Anstrengungen zur Daten- und Informationsharmonisierung notwendig. Anhand des europäischen Projektes GS SOIL zeigt sich, dass neben technischen vor allem organisatorische Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Vor allem die Einbindung verschiedener Stakeholder soll sowohl die allgemeine Akzeptanz als auch die Nutzung von europaweit verfügbaren Fach-Informationen und -Daten steigern. Der Weg zu einem zentralem Bodenportal in einem vernetzten Europa. Im Zusammenhang mit der INSPIRE Direktive(1), der europäischen Bodenstrategie(2), der Entwurf zur Bodenrahmenrichtlinie(3) als auch durch steigenden grenzübergreifenden Bedarf an Bodeninformation im Zuge von transnationalen Projekten und Vorhaben wurde dieser Mangel an sinnvoll nutzbaren Informationen erkannt. Das Projekt GS Soil(4) setzt diese Anforderungen beispielhaft durch den Aufbau einer europäischen Geodatenstruktur für Bodendaten um. Dabei finden Aspekte der Datenorganisation und Datenharmonisierung ebenso Berücksichtigung wie semantische und technische Interoperabilität, die letztendlich zu einem gemeinsamen INSPIRE-konformen Bodendatenportal auf europäischer Ebene führen. Diese Aktivitäten binden weitere Entscheidungsträger ein und sollen sowohl die allgemeine Akzeptanz als auch die Nutzung von europaweit verfügbaren Fachinformationen und -Daten steigern. Das Projekt strebt zudem die Integration möglichst vieler fachlich involvierter Institutionen in Europa an. Dies geschieht auf nationaler als auch auf regionaler Ebene und ermöglicht die Integration verschiedenster bodenrelevanter Geodatensätze. Das GS Soil Projektkonsortium besteht aus 34 Partnern aus 18 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Aus den Institutionen aller beteiligten Mitgliedsstaaten fließen Expertise und Erfahrungen zum Umgang mit Fachdaten und deren Bereitstellung ein. Die Daten für GS Soil stammen derzeit von 24 Projektpartnern aus ganz Europa und bieten somit eine umfassende Basis für umwelt- und speziell bodenschutzrelevante Fragestellungen im EU Kontext. Im Rahmen von GS Soil richten die Projektpartner ein operatives Netzwerk von Datenservices und Metadatenverzeichnissen über die administrativen Grenzen der europäischen Länder hinweg ein. Anforderungen europäischer Entscheidungsträger werden aufgenommen und im zu entwickelnden Prototyp umgesetzt. Von den Projektpartnern werden projektspezifische Bodendaten verfügbar gemacht. Als Ergebnis wird ein zentrales GS Soil Portal(5) bereitstehen, in dem europäische Bodendaten gebündelt sind. Wesentlich ist die zentrale Bereitstellung der dezentral gehaltenen Daten der Projektpartner auf Basis einer verteilten, dienste-basierten Infrastruktur. Neben dem Bodenportal steht zu Projektende Mitte 2012 eine Reihe von weiteren Ergebnissen zur Verfügung. Die Ergebnisse wie ein Entwurf für ein europäisches Bodendatenmodell, ein Boden-Thesaurus, ein Verzeichnis über europäische Bodendaten und deren Verfügbarkeiten oder ein Bericht zur guten fachlichen Praxis für Datenharmonisierung finden über GS Soil Experten Eingang in INSPIRE. Ein Handbuch über die Anwendung des Portals für verschiedene Entscheidungsträger soll auch Bewusstsein für die Ressource Boden schaffen. Wesentliche Arbeiten des Projektes dienen dazu, zur Entwicklung von INSPIRE konformen Metadatenmodellen und einem Datenmodell für europäische Bodendaten im Sinne der Harmonisierungsbestrebungen beizutragen. Ziel ist es, eine allgemeine Vorgehensweise für den Austausch von bodenbezogenen Informationen plattformunabhängig zu gewährleisten und dabei die bestehenden internationalen Standards mit einzubinden. Datenservices für die Anwender. GS Soil forciert die grenz- übergreifende und maßstabsgetreue Harmonisierung von bodenrelevanten Daten. Die Anwendung aktueller Methoden und bewährter Verfahren ermöglichen eine Erleichterung des Zugangs, der Verfügbarkeit und der Auswertbarkeit von Bodendaten für ein breites Anwendungsspektrum als auch verschiedene Anwendergruppen. Zu diesen Gruppen zählen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bürger. GS Soil wird über das Programm eContentplus der „European Commission Information Society and Media Directorate-General“, kofinanziert(6). Das Programm zielt Abb. 1: Die Projektstruktur von GS Soil. darauf ab, digitale Inhalte in Europa besser zugänglich, verwend- und auswertbar zu machen. Damit sollen neue Märkte auf dem Umweltsektor forciert und die Entwicklung von multilingualen Inhalten und Technologien für neue Europäische Informationsdienste gefördert werden. Im hier behandelten Projekt GS Soil liegt der Fokus auf raumrelevanter, geographischer Information zu Boden. Punkt- und Flächeninformationen werden zur Verfügung gestellt und finden Eingang in Projekte wie zum Beispiel ThermoMap(7) oder MS.Monina(8). Gelernte Lektionen zur Projekt-Halbzeit. Die besonderen Herausforderungen in GS Soil begründen sich auf • den Unterschieden von räumlichen Skalenbereichen von Bodenkarten quer durch Europa, • verschiedenen Klassifikationssystemen von Böden und deren Aufnahmesystemen, • diverse chemische Verfahren zur Bestimmung von Bodenparametern (z.B. pH-Wert) sowie • die unterschiedliche kartographische Ausgestaltung und textliche Darstellung. Um den praxisbezogenen Ansatz zu untermauern, erhob man bei Beginn des Projektes die derzeitigen und zukünftigen Daten- und Serviceanforderungen potenzieller Nutzer (Wissenschaftler, Studenten, Umweltwissenschaftler, Politiker, Entwickler, Firmen, staatliche und nicht-staatliche Organisationen, etc.) via Fragebögen. Dessen Auswertungen resultierten in einem Datenkatalog, der länderweise die verfügbaren Bodenkarten und Datenservices auflistet. Ferner ist ein umfassendes Inventar von Institutionen mit Bodendaten sowie zugehörigen Metainformationen verfügbar. Die Kenntnis der nutzerspezifischen Anforderungen und der verfügbaren Datensätze ist der Startschuss für die Harmonisierungsarbeit mit den Metadaten. Parallel zur Aufbereitung der Metadaten erfolgt die Harmonisierung der Bodendatensätze auf Basis von grenzüberschreitenden Testgebieten. Die Ergebnisse der strukturellen und semantischen Datenspezifizierung werden Ende des Jahres 2011 vorliegen und die Implementierungsrichtlinien inklusive der technischen Beschreibungen als Vorschlag in die INSPIRE Drafting Teams eingebracht. Dass die Har- eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 monisierung der bestehenden Bodendatenbanken und der einzelnen Bodenparameter kein leichter Schritt ist, zeigen insbesondere die unterschiedlichen in Europa verwendeten Texturdreiecke. Divergierende Klasseneinteilungen und Bezeichnungen sind als computerlesbare Anweisungen zum automatischen Datenmanagement zu vereinigen, wobei der korrekte Datentransfer gewährleistet werden muss. Dieser Schritt, angewendet auf sämtliche Bodenparameter thematischer als auch punktbezogener Bodenkarten erlaubt eine Kombination heterogener Bodeninformationen in kohärenter, konsolidierter und semantisch eindeutiger Weise. Die Darstellung, Visualisierung und Bereitstellung der harmonisierten Bodendaten erfolgt über das GS Soil Portal. Einzelne Web-Dienstleistungen wie Suche, Ansicht, Download und Umwandlung von Daten sind für technische sowie nicht-technische Belange spezifiziert und dienen als „Kochrezept“ für diverse andere Anwendungen. Die bisherigen und kommenden Ergebnisse des Projektes werden in Berichten auf www.gssoil.eu veröffentlicht. | 29 Christian ANSORGE MSc (GIS), DI (FH) Umweltbundesamt, Datenmanagement & Reporting; Christian.Ansorge@ umweltbundesamt.at Konklusion. Das Programm eContentplus mit seinen Be- strebungen zur Verbesserung von Datenverfügbarkeit und Datennutzbarkeit in Europa erfüllt den Aspekt der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie. Insbesondere die verteilt organisierten Fachportale wie das GS Soil Portal ermöglichen dem Nutzer grenzübergreifende Sichten auf nicht an administrative Einheiten gebundene Information. Dies generiert für den Nutzer einen hohen Mehrwert aus dezentralen Geodaten ohne den Schritt des Basisdatentransfers. Die daraus resultierenden Herausforderungen liegen für die Datenanbieter in der Verbesserung der Dienstleistungsaspekte. Die Berücksichtigung von Intellectual property rights (IPR), die Bereitstellung von Datennutzungsbedingungen sowie Software-Lizenzen spielen hierbei eine wichtige Rolle. literatur fachartikel (1) INSPIRE, http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L :2007:108:SOM:EN:HTML (2) DI Sigbert HUBER Umweltbundesamt, Boden und Flächenmanagement; sigbert.huber@umweltbundesamt.at Mag. Monika TULIPAN Umweltbundesamt, Boden und Flächenmanagement; monika.tulipan@umweltbundesamt.at EU – Soil Thematic Strategy: http://ec.europa.eu/environment/soil/three_en.htm (3) Proposal for the Soil Framework Directive: http://tinyurl. com/2bh7qvl (4) GS SOIL; http://www.gssoil.eu/ (5) GS SOIL Portal: http://gssoil-portal.eu (6) DG INFORMATION SOCIETY AND MEDIA (2008), eContent plus programme, http://ec.europa.eu/information_society/ activities/econtentplus/programme/index_en.htm (7) http://tinyurl.com/34sp6zv (8) http://tinyurl.com/32knhd5 Die in dem vorliegenden Artikel dargestellten Arbeiten sind das gemeinsame Ergebnis des GS SOIL Konsortiums. Die Autoren sind aktive Projektpartner und alleinig für den Inhalt verantwortlich. Der Text repräsentiert nicht die Meinung der Europäischen Gemeinschaft. Dr. Hermann KLUG Z_GIS Centre for Geoinformatics, University of Salzburg; hermann.klug@sbg.ac.at 30 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel Interaktive Weiterbildung: eLearning und eGovernment abstract Brigitte Lutz I Judith Schoßböck Wie lassen sich möglichst breite Aspekte der Themen eGovernment, Government 2.0 und elektronischer Kommunikation mittels eLearning vermitteln? Diese Frage stellt sich das Projektteam eLearning der Magistratsdirektion der Stadt Wien und der Donau-Universität Krems. Ziel ist es, die österreichische E-Government-Strategie mit eLearning-Inhalten zu unterstützen. Angesprochen werden damit nicht nur die MitarbeiterInnen der Stadt Wien, sondern aller öffentlichen Verwaltungen. Das durch Creative Commons lizenzierte Lernmaterial kann frei genutzt werden Kooperation. Das Projekt basiert auf der Zusammen- arbeit der Stadt Wien (Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit/Gruppe Informations- und Kommunikationstechnologie und Geschäftsbereich Personal und Revision, Gruppe Verwaltungsakademie und Personalentwicklung), der Donau-Universität Krems (Zentrum für eGovernment) und dem Bundeskanzleramt. Diese Aufstellung des Teams sollte sicherstellen, dass möglichst viele Bausteine des Themas eGovernment berücksichtigt werden. Erklärtes Projektziel ist die aktive und laufende Weiterbildung der MitarbeiterInnen(1). Hier liegt es nahe, Ausbildungsthemen mit digitalem Bezug auch digital zu vermitteln. eLearning-konzepte müssen sich an der Frage messen, inwieweit sie die fachlichen und überfachlichen Lernziele erreichen und dies zudem besser als mit weniger aufwändigen Lernszenarien möglich wäre. Die Gestaltung von eMedien, d.h. die multimediale Aufbereitung von Lerninhalten, zählt zu einem wesentlichen Implementationsfeld des eLearning. Als Faktor der Nachhaltigkeit ist beispielsweise die Möglichkeit zur Wiederverwendung einzelner Module zentral.(2) Methodik und Didaktik. Die Modularisierung von eLear- ning-Inhalten gehört zum didaktischen Standard, d.h. dass Wissensbausteine, Komponenten oder Module als Teile des Bildungsangebots konzipiert werden.(3) Jede Lerneinheit verfolgt darum einen anderen Schwerpunkt und enthält zwei bis drei Module, wobei insgesamt vier Lerneinheiten und drei Informationsmodule zur Verfügung stehen. Neben den wichtigsten Anwendungen des österreichischen eGovernments werden auch die veränderten Bedingungen in der Verwaltungskommunikation und die neue Rolle der MitarbeiterInnen mit Bezug auf das Web 2.0 und soziale Netzwerke thematisiert. Die Module sind auch als Einführung in die Thematik für Interessierte geeignet und werden durch Interviews, Zeichnungen, Screenshots und interaktives Material präsentiert. Komplexere Prozesse aus dem Arbeitsalltag können so anschaulich dargestellt werden. Bei der Konzeption wurde darauf Wert gelegt, dass der/die BenutzerIn die Geschwindigkeit innerhalb der Module selbst steuern kann. Das ermöglicht, sich in bestimmte Themengebiete leichter zu vertiefen. Eine Lerneinheit gilt dann als abgeschlossen, wenn zugehörige Module vollständig absolviert wurden. Lerneinheiten: Breite thematische Ausrichtung. In Lernein- heit 1 wird ein Überblick über das Thema eGovernment und den durch digitale Entwicklungen angestoßenen gesellschaftlichen Wandel gegeben. Statistiken zur Internetnutzung und beliebte Online-Anwendungen werden vorgestellt. Wieviele BürgerInnen nutzen bespielsweise das Online-Angebot der Stadt Wien und was wird gerne angewählt? In weiteren Modulen werden elektronische Signaturen und die Dienstkarte der Stadt Wien präsentiert. Die Lerneinheit 2 informiert MitarbeiterInnen über das Bürgerkarten-Konzept, die elektronische Zustellung sowie Anwendungen aus Sicht der BürgerInnen. Hier wird beispielsweise die Aktivierung der Handy Signatur vorgestellt oder gezeigt, wie Dokumente mit dem Zustelldienst „meinBrief.at“ sicher elektronisch empfangen werden können. Die dritte Lerneinheit erläutert durchgängige eGovernment-Verfahren, die interne Bearbeitung und die Kommunikation der Verwaltung zu den BürgerInnen. Für die Verwaltung ist damit vor allem die Herausforderung eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 fachartikel | 31 Abb. 1: Screenshot Lerneinheit 1 verbunden, sich gegenüber BürgerInnen als moderner Dienstleister zu präsentieren. Aber auch Routinetätigkeiten sollen intern schneller erledigt werden können. der UrheberInnen für nicht kommerzielle Nutzung frei verwendet werden. Veränderte Bedingungen in der Verwaltungskommunikation und die neue Rolle der MitarbeiterInnen mit Bezug auf Entwicklungen des Social Web und dessen Relevanz für die Verwaltung sind das Thema der vierten Lerneinheit. Mit Government 2.0 stehen mehr und mehr die Kompetenzen der MitarbeiterInnen und der „Faktor Mensch“ im Zentrum.(4) Diese momentan stark diskutierten Themenfelder werden aus den Perspektiven der AnwenderInnen und der Verwaltung behandelt. Wien wird seit Juli 2010 die erste Lerneinheit mit 3 Modulen in der „Virtuellen Verwaltungsakademie“ angeboten. OSR DI Johann Mittheisz, CIO der Stadt Wien, ist von der Vermittlungsmethode des eLearning überzeugt: „Mit über 1.000 Zugriffen innerhalb von 4 Monaten ist das eLearning für eGovernment eines der beliebtesten Themen der Virtuellen Akademie. 160 MitarbeiterInnen, die die komplette Absolvierung der Lerneinheit schon in ihrem Bildungspass eingetragen haben, beweisen das Interesse am eGovernment und die Effizienz der Wissensvermittlung.“ PilotanwenderInnen testen derzeit die Lerneinheit 2. Die Fortsetzung folgt mit der Fertigstellung der dritten Lerneinheit und der Informationsmodule. Die Umsetzung der Lerneinheit 4 mit den Inhalten zu Web 2.0 ist abschließend für 2011 geplant. onsmodule vorgesehen, die u.a. Beispiele erfolgreichen eGovernment-Einsatzes in Österreich vorstellen. Hier soll exemplarisch gezeigt werden, dass eGovernment nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch funktioniert. Anwendungen sind die Hundeanmeldung, die duale Zustellung, das Unternehmensservice-Portal (USP), FinanzOnline oder mobile parking. Auch Interviews von Vertretern aus den Bundesländern und gesetzliche Grundlagen des eGovernment sind als zusätzliche Information für Interessierte gedacht. Bei der Darstellung der Einheiten wurde besonders auf aktuelle Entwicklungen (beispielsweise die Handy Signatur oder neue Formen der Verwaltungskommunikation) und eine gesamtösterreichische Perspektive Wert gelegt. Daher kommen Repräsentanten des eGovernments aus jedem Bundesland sowie aus dem Bund zur Sprache. Befragt wurden Vertreter und Experten aus den österreichischen Bundesländern zu ihren Visionen für 2020, dem Nutzen von eGovernment und den Strategien der Länder. Bei der rechtlichen Perspektive wird auf Hintergründe zur Bürgerkarte, österreichische Spezifika und Signatur- und Datenschutzgesetze Bezug genommen. Das Lernmaterial ist durch einen Lizenzvertrag von Creative Commons(5) lizenziert und kann daher unter Nennung literatur Informationsmodule. Abschließend sind drei Informati- Erste Erfahrungen aus der Praxis. Im Magistrat der Stadt AR Ing. Brigitte LUTZ Referentin, Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit/Gruppe Informationsund Kommunikationstechnologie, Stadt Wien (1) Parycek, Peter; Seböck, Walter: Weiterbildung und eGovernment – Bedarf an Informations- und Wissens vermittlung in der Verwaltung, RFG 2004/28, 107- 110 (2) Seufert, Sabine; Eulert, Dieter: Nachhaltigkeit von eLearning-Innovationen. Ergebnisse einer Delphi Studie. Online unter http://sciltest.unisg.ch/publications/reports/2004-01-seufert-euler-nachhaltigkeit elearning.pdf (23.11.2010) (3) Hambach, Sybille: Modularisierung von Bildungsan geboten. Problembeschreibung und Lösungsansatz. Online unter http://subs.emis.de/LNI/Proceedings/ Proceedings37/GI-Proceedings.37-21.pdf (23.11.2010) (4) Di Maio, Andrea: Government 2.0 won’t happen without officer 2.0. Online: http://blogs.gartner.com/ andrea_dimaio/2009/05/30/government-20-wont happen-without-officer-20/ (29.11.2010) (5) http://www.creativecommons.at/ Mag. Judith SCHOSSBÖCK Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Zentrum E-Government, Donau-Universität Krems; judith.schossboeck@ donau-uni.ac.at 32 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 service E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 17. Anwenderforum E-Government 2011 23. – 24. Februar 2011 Berlin, Deutschland 14. Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS) mai april märz 24. - 26. Februar 2011 Salzburg, Österreich Tagung eGov Fokus 15. April 2011 Bern, Schweiz 14. Deutscher Verwaltungskongress „Effizienter Staat“: 03. - 04. Mai 2011 Berlin, Deutschland CeDEM11 Conference for E-Democracy and Open Government 05. – 06. Mai 2011 Krems, Österreich 09 – 11. Mai 2011 Ljubljana, Slowenien Tagung mit Schwerpunkt Rechtsinformatik und starkem Bezug zu E-Government. Es werden u.a. Workshops zu folgenden Themen angeboten: E-Government, E-Procurement und E-Justiz. http://www.univie.ac.at/RI/IRIS2011/ 2011 info society days Ein Teil der Veranstaltung ist das Swiss 7. – 12. März 2011 Bern, Schweiz 9th Eastern European e|Gov Days Traditionsreiche Fachtagung für IT-gestützte Verwaltungsmodernisierung. http://www.infora.de/public/ 676075_Berliner_Anwenderforum/ eGovernment Forum. Themenschwerpunkte: eGovernment zwischen Innovation und Wirtschaftlichkeit. Neue Arbeits- und Kommunikationsformen in der Verwaltung. Ein Themenfokus ist E-Government für Städte und Gemeinden gewidmet. http://www.infosocietydays.ch/ Auf der Konferenz eGov Fokus präsentieren zweimal jährlich namhafte Referentinnen und Referenten aus der Schweiz, Österreich und Deutschland aktuelle Konzepte und innovative Projekte rund um den Einsatz neuer Informationstechnologien in Staat und öffentlicher Verwaltung. http://www.wirtschaft.bfh.ch/de/ forschung/veranstaltungen.html Die Veranstaltung steht heuer unter dem Motto „Erfolgsfaktor Strategie - Verwaltungstransformation in einer vernetzten Welt“. Das Partnerland ist die Schweiz. http://www.effizienterstaat.eu Schwerpunkte: E-Participation, Open Government, Open Data and Open Access, E-Voting http://www.donau-uni.ac.at/en/department/gpa/telematik/edemocracy-conference/edem/vid/14978/index.php Schwerpunkte: eGovernment/eAdministration and eJustice, eHealth, Electronic Citizen Participation, eEducation, Information Society and Narrowing Digital Divide http://eeegov2011.ocg.at/ Kongress neueVerwal- Der 12. Kongress steht unter dem Motto „Verwaltung neu denken“. tung mit Fachmesse http://www.neue-verwaltung.de eGovernment 10. – 11. Mai 2011 Leipzig, Deutschland juni februar 2011 e-Government Konferenz 2011 08. - 09. Juni 2011 Salzburg, Österreich Fachtagung MEMO 2011 08. – 09. Juni 2011 Münster, Deutschland Traditionelle Veranstaltung der Plattform Digitales Österreich, der e-Government Länderarbeitsgruppe, des Österreichischen Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes und der ADV (Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung). http://e-government.adv.at/2011/ Im Mittelpunkt der Tagung stehen Methoden und Werkzeuge zur Verwaltungsmodernisierung. http://www.memo-tagung.de/ 24rd Bled eConference Der Titel der Konferenz lautet heuer „eFuture: 12. - 15. Juni 2011 Bled, Slowenien 12th Annual International Conference on Digital Government Research (DG.O. 2010) 12. – 15. Juni 2011 College Park, MD, USA Creating Solutions for the Individual, Organisations and Society“. http://bledconference.org/index.php/ eConference/2011 Das Motto der heurigen Konferenz ist “Digital Government Innovation in Challenging Times“. http://dgo2011.dgsna.org/ eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 service 16. – 17. Juni 2011 Ljubljana, Slowenien Open Government Data Themenschwerpunkte: Europa und OGD, (OGD) Konferenz 2011 Österreich und OGD, Best Practice Technologie 16. Juni 2011 Wien, Österreich ISESS 2011 - International Symposium on Environmental Software Systems 27. – 29. Juni 2011 Brno, Tschechien MeTTeG 2011 august 30. Juni – 1. Juli 2011 Camerino, Italien EGOV2011 ePart 2011 28. August – 2. September 2011 Delft, Niederlande EGOVIS‘11 Themenschwerpunkte: Applications of eGovernment, Challenges to e-Government, The e-voting issue, e-Democracy, Measuring e-Government/Economcis of e-Government. http://www.academic-conferences.org/ eceg/eceg2011/eceg11-home.htm & Infrastruktur. http://www.ogd2011.at Themenschwerpunkte: eEnvironment and cross-border services in the Digital Agenda for Europe, Environmental Information Systems and Services - Infrastructures and Platforms, Information Tools for Global Environmental Assessment http://www.isess2011.org/ 5th International Conference on Methodologies, Technologies and Tools enabling e-Government http://conferences.cs.unicam.it/metteg11/ Die Vorträge bei der EGOV Konferenz vermitteln jährlich den Stand der Forschung und Umsetzung von eGovernment und eGovernance. Auch heuer wird wieider ePart als Teilkonferenz zum Themenschwerpunkt eParticipation durchgeführt. http://www.egov-conference.org/egov-2011 http://www.demo-net.org/epart 29. August – 2. September 2011 Toulouse, Frankreich november ECEG 2011 eGovernment Symposium 15. November 2011 Bern, Schweiz EGOVIS’11 (International Conference on Electronic Government and the Information Systems Perspective) findet als Teil des DEXA Konferenzclusters statt. Themenschwerpunkte sind e-administration, e-democracy, e-participation und e-voting. http://www.dexa.org Das Symposium hat sich als zentrale Veranstaltung in der Schweiz etabliert. http://www.egovernment-symposium.ch | 33 34 | eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 service bücher E-Government Publikationen Ursula Waldenhofer Electronic Government: Problemfelder der Akzeptanz und Erreichbarkeit von E-Government Services am Beispiel der Stadt Linz VDM Verlag Dr. Müller, ISBN: 978-3639323726, Januar 2011 Assar, S., Boughzala I., Boydens I. (Herausgeber) Practical Studies in e-Government Springer, Berlin, ISBN: 978-1441975324, November 2010 Kim Normann Andersen, Enrico Francesconi, Ake Grönlund, Tom M. van Engers (Herausgeber) Electronic Government and the Information Systems Perspective: First International Conference, EGOVIS 2010 Springer, ISBN: 978-3642151712, Oktober 2010 Maria A. Wimmer, Jean-Loup Chappelet, Marijn Janssen, Hans Jochen Scholl (Herausgeber) Alcatel-Lucent Stiftung für Kommunikation, Gemeindetag Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg, Stiftung der Württemberischen Gemeinde-Versicherung a.G. (Herausgeber) Praxis des E-Government in Baden-Württemberg Verlag: Boorberg , ISBN: 978-3415045040, August 2010 Peter Parycek, Alexander Prosser (Herausgeber) EDem2010 Proceedings of the 4th International Conference on E-Democracy OCG, ISBN: 978-3854032656, Juni 2010 Yannis Charalabidis (Herausgeber) Interoperability in Digital Public Services and Administration: Bridging E-Government and E-Business Idea Group Reference, ISBN: 978-1615208876, Mai 2010 Proceedings EGOV 2010 IFIP e-government conference Springer, ISBN: 978-3642147982, Oktober 2010 Christopher G. Reddick (Herausgeber) Comparative E-Government Springer, Berlin, ISBN: 978-1441965356, Oktober 2010 Efthimios Tambouris, Ann Macintosh, Olivier Glassey (Herausgeber) Electronic Participation: Second International Conference, ePart 2010 Springer-Verlag, ISBN: 978-3642151576, September 2010 Marijn Janssen (Herausgeber) E-Government, E-Services and Global Processes: Joint IFIP TC 8 and TC 6 International Conferences, EGES 2010 and GISP 2010 Verlag: Springer, Berlin, ISBN: 978-3642153457, September 2010 Robert Hink, Christian Rupp, Peter Parycek, Harald Pirker E-Government in Gemeinden: Vom E-Formular zum E-Bescheid MANZ‘sche Wien, ISBN: 978-3214145095, September 2010 Hans J. Scholl (Herausgeber) E-Government: Information, Technology and Transformation M E Sharpe Inc, ISBN: 978-0765619891, August 2010 Jürgen Stember, Wolfgang Eixelsberger (Herausgeber) Verwaltung im Wandel LIT, ISBN: 978-3643106711, November 2010 Verwaltung und Politik sind permanent von Veränderungen betroffen. Im vorliegenden Sammelband werden die Herausforderungen und Entwicklungen anhand zahlreicher Perspektiven aus den Ländern Österreich, Schweiz, Italien und Deutschland beleuchtet. Ein Kapitel ist dem Themenbereich E-Government und Technik-induzierte Verwaltungsreform gewidment. eGovernment Review | www.egovernment-review.org | Nr. 7 | Januar 2011 | 35 eGovernment Review Fachhochschule Kärnten Studienbereich Wirtschaft Europastraße 4 A - 9524 Villach Tel.: +43 (0)5 90500-1201 Fax: +43 (0)5 90500-1210 E-Mail: puma@fh-kaernten.at www.fh-kaernten.at Fachzeitschrift des Studienbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Kärnten Herausgeber: FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger 4. Jahrgang Redaktion: Mag. (FH) Anja Prochiner erscheint halbjährlich in einer Auflage von 1000 Exemplaren ISSN 1997-4051 (gedruckte Ausgabe) Design: designation - Strategie | Kommunikation | Design, www.designation.at Druck: Samsondruck, St. Margarethen Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung des Herausgebers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autoren wieder. Für Satz- und Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden. Sämtliche Rechte vorbehalten.
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